Allgemein
Teil 1: Allgemeiner Teil
- Zweck des Gesetzes ist es, einen Rahmen für die effektive und zukunftsorientierte Ausgestaltung einer nachhaltigen Mobilität in Baden-Württemberg zu schaffen. Nachhaltige Mobilität bedeutet eine umwelt- und klimafreundliche, verlässliche, bezahlbare, sozial gerechte, sichere, resiliente, bedarfsgerechte und leistungsfähige Mobilität.
- Das Land Baden-Württemberg verfolgt die in § 2 und § 3 formulierten Ziele und Belange. Diese konkretisieren den Weg zur Erreichung der nachhaltigen Mobilität nach § 1 Absatz 1 und des in § 7 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2023 (GBl. 2023, 26) festgelegten Berücksichtigungsgebotes für den Sektor Verkehr. Hierzu ist eine enge Kooperation innerhalb der öffentlichen Hand erforderlich.
- Die besonderen Anforderungen der nachhaltigen Mobilität in Verdichtungsräumen und im ländlichen Raum sowie im grenzüberschreitenden Verkehr sind bei der Umsetzung der Ziele zu berücksichtigen.
- Die Regelungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023 (GBl. 2023, 26), in der jeweils geltenden Fassung, bleiben unberührt.
- Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet.
- Die Regelungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit das Bundesrecht eine abschließende Regelung trifft oder entgegenstehende Vorgaben enthält.
Bei Planungen und Entscheidungen mit Verkehrsbezug soll die öffentliche Hand berücksichtigen:
- dass sowohl für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) wie auch für den weiteren Verkehr eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und intelligente Straßeninfrastruktur bereitstehen soll;
- die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Angeboten zur gleichberechtigten Teilnahme am Straßenverkehr sowie die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an eigenständige sichere Mobilität;
- die Möglichkeiten der Digitalisierung, insbesondere zur Verbesserung eines effizienten und verlässlichen Wechsels zwischen den Verkehrsarten;
- die Möglichkeiten der regionalen Güterandienung auf der Schiene und der Multi- und Intermodalität bei der Güterbeförderung, um den Anteil klimaneutraler und klimafreundlicher Transportmittel am Gesamttransportweg effektiv zu steigern.
- Die Teilnahme am Straßenverkehr soll für alle Menschen, auch mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds, verkehrssicher ermöglicht werden. Niemand soll durch Verkehrsunfälle schwer verletzt werden oder sein Leben verlieren (Vision Zero). Nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem verkehrlichen Knotenpunkt oder einer Unfallhäufungsstelle soll durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich geprüft werden, ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit schweren Personenschäden zu vermeiden. Die Aufgaben der Unfallkommission bleiben davon unberührt.
- Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollen die Träger der Straßenbaulast bei Planungen von Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur berücksichtigen, dass
1. diese fuß- und radverkehrsfreundlich ausgestaltet und bedarfsgerecht dimensioniert werden sollen;
2. das gemeinsame Führen des Kraftfahrzeugverkehrs mit dem Radverkehr bei hohen Verkehrsmengen und unverminderter Geschwindigkeit vermieden werden soll;
3. das gemeinsame Führen des Rad- und Fußverkehrs innerorts vermieden werden soll. - Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen. Bei Bau, Umbau und Umplanung von Straßen sollen die Träger der Straßenbaulast und Straßenverkehrsbehörden darauf hinwirken, dass der öffentliche Verkehrsraum von parkenden Fahrzeugen entlastet wird. Dabei sollen die Mobilität und Erreichbarkeit gewährleistet werden.
- Der Nutzung klimaneutraler Antriebe, insbesondere elektrisch betriebener, kommt für die Erreichung einer nachhaltigen Mobilität eine entscheidende Bedeutung zu. Deshalb soll die öffentliche Hand bei Planung und Betrieb von Park- und Stellplätzen den Bedarf an Ladeinfrastruktur angemessen berücksichtigen sowie die Mitverlegung von Netzanschlüssen auf den künftigen Bedarf ausrichten.
- Bei der Planung neuer und der Nachverdichtung vornehmlich dem Wohnen dienender Baugebiete und anderer Baugebiete mit erheblichen Ziel- und Quellverkehren sollen die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr prüfen.
- Öffentliche Hand im Sinne dieses Gesetzes ist
1. das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände sowie jede aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Religionsgemeinschaften und
2. jede Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse des Privatrechts, wenn an ihr eine Person gemäß Nummer 1 allein oder mehrere Personen gemäß Nummer 1 zusammen unmittelbar oder mittelbar
a) die Mehrheit des gezeichneten Kapitals besitzen,
b) über die Mehrheit der mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte verfügen oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen können und
3. der Bund in seiner Funktion als Träger der Straßenbaulast nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG). - Ein Verkehrsbezug im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Verkehr durch Planungen und Entscheidungen erheblich beeinflusst werden kann.
- Träger der Straßenbaulast im Sinne dieses Gesetzes sind die Träger der Straßenbaulast nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) vom 11. Mai 1992 sowie dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der jeweils gültigen Fassung.
- Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne dieses Gesetzes sind die Aufgabenträger im Sinne des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) vom 8. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung.
- Mobilitätsdaten bezeichnet verkehrsbezogene Informationen, die elektronisch in einem maschinenlesbaren Format vorliegen. Einschließlich etwaiger Metadaten können sie sich auf statische und dynamische sowie vergangenheits- oder gegenwartsbezogene Merkmale der Verkehrsinfrastruktur einschließlich der intelligenten Straßeninfrastruktur sowie auf statische und dynamische sowie vergangenheits- oder gegenwartsbezogene Verkehrsmerkmale des motorisierten Individualverkehrs, des Rad- und Fußverkehrs, des Güterverkehrs, des öffentlichen Verkehrs einschließlich aller Arten des Linien- und Gelegenheitsverkehrs sowie der geteilten Mobilität und des Parkens im Geltungsbereich dieses Gesetzes beziehen.
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§2 Allgemeine Ziele - nachhaltige Mobilität Ziff (1)/(2) und besondere Anforderungen Ziff (3)
Zu § 2 (1) nachhaltige Mobilität bedarf weiterer beispielhafter Konkretisierung: Einsatz geeigneter, umweltfreundlicher Fahrzeuge; Erreichbarkeit der Gewerbegebiete zu den Arbeitszeiten (Werks-/ Sammelbusse für Einpendler); Erreichbarkeit der Einkaufszentren des täglichen Bedarfs; Zu § 2 (3) Besondere Anforderungen Aufgabenträger beschränkt
Zu § 2 (1) nachhaltige Mobilität bedarf weiterer beispielhafter Konkretisierung: Einsatz geeigneter, umweltfreundlicher Fahrzeuge; Erreichbarkeit der Gewerbegebiete zu den Arbeitszeiten (Werks-/ Sammelbusse für Einpendler); Erreichbarkeit der Einkaufszentren des täglichen Bedarfs;
Zu § 2 (3) Besondere Anforderungen
Aufgabenträger beschränkt sich auf ÖPNVG §6. Die Planung unterliegt zentralen Stellen, die Datenerhebungen nach Landkreisen vornehmen. Die Daten können auf einzelne Gemeinden/ Städte/ Mittelzentren nicht heruntergebrochen werden. Somit sind die vorhandenen Bedarfe für ortsspezifische Besonderheiten nicht aussagekräftig, um einen nachhaltigen Nahverkehrsplan für einzelne Gemeinden/ Städte zu erstellen. Die Gemeinden/ Städte erhalten lediglich die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Nahverkehrsplänen.
Für eine nachhaltige Mobilität sind örtlichen Bedarfe, die Standortbedingten Straßenverhältnisse zwingend konkreter in die Nahverkehrsplanung einzubeziehen.
Zweck des Mobilitätskonzeptes sollte daher auch eine Verbesserung der Mitsprache der Gemeinden enthalten, hier: Zusatz/ Konkretisierung zu Ziffer (2)/ (3)
Gemeinden wie Heilbäder, Kurorte im ländlichen Raum sind als besonders sensibel aufzunehmen. Neben einer guten Erreichbarkeit durch den Nahverkehr, muss zwingend der Erholungswert priorisiert werden.
Ziel einer nachhaltigen Mobilität kann nicht sein, dass auf untergeordneten Straßen in einem Kurort Busse der Fahrzeugklasse M3 mit Kraftstoffantrieb im 1/2 Stundentakt Ortsteile mit knapp 600 Einwohnern im gleichzeitigen Gegenverkehr verbinden, die zu 99% nicht besetzt sind. Während Schulbusse und Wanderbusse nicht mehr eingesetzt werden.
Ergänzend zu § 1 Ziff (1) muss daher noch zwingend aufgenommen werden, dass vorhandene Konzepte/ Pläne/ eingesetzte Fahrzeuge kurzfristig überarbeitet werden, wenn sich diese als ungeeignet erwiesen haben; die Umwelt/ das Klima mehr schädigen.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um Haushaltsgelder nicht unnötig an der falschen Stelle für ungeeignete Maßnahmen auszugeben.
Nur bei ausreichender Berücksichtigung der Bedarfe der Gemeinden/ Städte resp. der Bürgerbeteiligung, wird das Ziel der Gesetzesvorlage erreicht, die Treibhausgase durch den Individualverkehr zu reduzieren.
Allgemeine Ziele, 2.
Barrierefreiheit in der Mobilität und der Masstab der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am Straßenverkehr finde ich zentral. Auf den Straßen selbstständig unterwegs sein fördert Vieles, auch die Identifikation mit ihrer Stadt, ihrem Dorf. Danke für die Aufnahme dieses Punktes.
Aufwertung der Haltestellenschilder
Haltestellenschilder repräsentieren den öffentlichen Verkehr. Sind sie in einem hochwertigen Design mit Informationen zu den jeweils dort verkehrenden Linien ausgeführt, frei von Schmutz und nicht vergilbt, so vermitteln sie in positiver Art und Weise ein attraktives Bild vom ÖPNV. Der beschriebene Umstand ist bei vielen, nicht aber bei allen
Haltestellenschilder repräsentieren den öffentlichen Verkehr. Sind sie in einem hochwertigen Design mit Informationen zu den jeweils dort verkehrenden Linien ausgeführt, frei von Schmutz und nicht vergilbt, so vermitteln sie in positiver Art und Weise ein attraktives Bild vom ÖPNV. Der beschriebene Umstand ist bei vielen, nicht aber bei allen Haltestellen festzustellen. In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn seitens des Landes in Zusammenarbeit mit den Kommunen Maßnahmen zur weiteren Aufwertung von Haltestellenschildern vorangebracht werden würden (z. B. landesweite einheitliche Kennzeichnung der Blinkaufforderung).
Einschränkungen der individullen Selbstverwirklichung mit Kraftfahrzeugen
In nächster Zukunft wird die Sicherheit der ungeschützten (Vulnerable) Verkehrsteilnehmer aufgrund unserer Fahrzeugentwicklungen stark in Mitleidenschaft gezogen. Ziel der Automobilindustrie ist ein Fahrzeug mit 0 auf 100km/h in 1 Sekunde. Aufgrund des E-Antriebs (Maximale Drehzahl ab Stillstand, jedes Rad individuell angetrieben) und weichen
In nächster Zukunft wird die Sicherheit der ungeschützten (Vulnerable) Verkehrsteilnehmer aufgrund unserer Fahrzeugentwicklungen stark in Mitleidenschaft gezogen.
Ziel der Automobilindustrie ist ein Fahrzeug mit 0 auf 100km/h in 1 Sekunde. Aufgrund des E-Antriebs (Maximale Drehzahl ab Stillstand, jedes Rad individuell angetrieben) und weichen Gummimischungen, ist dieses Ziel erreichbar.
Damit wird ein Fahrzeug für den Normalbürger nicht mehr beherrschbar!
Bereits heute klagen Besitzer leistungsstarker Fahrzeuge über plötzliches ungewolltes beschleunigen. Regelungstechnisch bei diesen Anforderungen geht das gar nicht anders! Schon heute bei um die 6 Sekunden auf 100 km/h gibt es immer mehr spektakuläre Unfälle.
Fahrzeuge werden zur WAFFE.
Zusätzlich mit der steigenden Breite der Fahrzeuge wird dem Radler der wichtige Überlebensraum auf der Strasse genommen.
Es bedarf Beschränkungen für den reinen Spaßverkehr in Innenstädten.
Leistungs- und Größenbegrenzungen (Breite der Fahrzeuge) sind zukünftig zwingend notwendig.
Individulle Selbstverwirklichung sollte durch Schweller, Blumenkübel etc. unterbunden werden.
In Ebersbach/Fils z.B. hatten wir in der Leintelstrasse schwere Blumenkübel an welchen mehrfach Fahrzeuge demoliert wurden. Zuvor wurden Kinder auf dem Zebrastreifen angefahren.
Carsharing
Im Gesetz fehlt ein wichtiges Element, nämlich geteilte Mobilität (neben dem ÖPNV auch Carsharing). Obwohl das Land sich klare Ziele für den weiteren Ausbau des Autoteilens ("Carsharing-Angebote sollen flächendeckend und mit guten Qualitätsstandards in ganz Baden Württemberg zur Verfügung stehen.") gesetzt hat, wird im neuen Gesetz nur noch
Im Gesetz fehlt ein wichtiges Element, nämlich geteilte Mobilität (neben dem ÖPNV auch Carsharing).
Obwohl das Land sich klare Ziele für den weiteren Ausbau des Autoteilens ("Carsharing-Angebote sollen flächendeckend und mit guten Qualitätsstandards in ganz Baden Württemberg zur Verfügung stehen.") gesetzt hat, wird im neuen Gesetz nur noch von "Unabhängig von der Zwecksetzung sind im öffentlichen Raum Stellplätze für Carsharing weiterhin bedarfsgerecht vorzuhalten" gesprochen. Das ist eine wenig ambitionierte, lasche Formulierung. Ansonsten geht es nur um Zur-Verfügung-Stellen von Daten durch Carsharer.
Wichtig wäre, unter §2, eine Reduktion des Individualverkehrs zugunsten von geteilten Verkehrsmitteln zu betonen. Damit würde unter §3 ein neuer Absatz 6 fordern, dass "Die öffentliche Hand bei Planung und Betrieb von Park- und Stellplätzen den Bedarf für Carsharing angemessen berücksichtigt."
Unter Absatz 5 sollte zudem gekärt werden: "Bei der Planung neuer und der Nachverdichtung vornehmlich dem Wohnen dienender Baugebiete und anderer Baugebiete mit erheblichen Ziel- und Quellverkehren sollen der geteilten Mobilität (Carsharing) vorrangig Parkplätze zugewiesen werden."
Stellplatz-Vorrang für Carsharing
Die im Entwurf erwähnte Bevorzugung von Carsharing bei Stellpätzen kann ich nur unterstützen. Hier werden für uns alle knappe Resourcen (Fahrzeuge, öffentlicher Raum) um ein Vielfaches effizienter genutzt als im Modell "ein Auto pro Nutzer". Ich denke, hier ist auch ein sich positiv verstärkender Effekt zu erwarten: Je dichter die Abdeckung mit
Die im Entwurf erwähnte Bevorzugung von Carsharing bei Stellpätzen kann ich nur unterstützen. Hier werden für uns alle knappe Resourcen (Fahrzeuge, öffentlicher Raum) um ein Vielfaches effizienter genutzt als im Modell "ein Auto pro Nutzer". Ich denke, hier ist auch ein sich positiv verstärkender Effekt zu erwarten: Je dichter die Abdeckung mit angebotenen Fahrzeugen und je besser die Erreichbarkeit der Stellplätze, desto mehr Menschen werden vom eigenen aufs geteilte Auto umsteigen, und umso besser werden die einzelnen Carsharing-Fahrzeige ausgelastet.
Mobilitätspass-Befreiung für private Eigentümer von verpflichtenden Solaranlagen
Alle Privatleute die vom Land auf irgendeine Art verpflichtet wurden oder absehbar verpflichtet werden eine Solaranlage zu installieren bzw. alternativ von jmd. anderen auf ihrem Eigentum betreiben lassen müssen (z. B. auch wenn die aktuell vorhandene Solaranlage kaputtgeht), müssen vom Mobilitätspass befreit werden. Zu oft muss bei Privatleuten
Alle Privatleute die vom Land auf irgendeine Art verpflichtet wurden oder absehbar verpflichtet werden eine Solaranlage zu installieren bzw. alternativ von jmd. anderen auf ihrem Eigentum betreiben lassen müssen (z. B. auch wenn die aktuell vorhandene Solaranlage kaputtgeht), müssen vom Mobilitätspass befreit werden. Zu oft muss bei Privatleuten ein großer Teil für immer geringer werdende Beträge ins Stromnetz eingespeist werden, weil die Regelung für den persönlichen Bedarf eine zu große Anlage erfordert bzw. man das Geld für den Akku nicht hat (es gibt keine Regelung, die z. B. bei viel teurerer gewordenen Ziegeln einen Ausgleich vorsieht, wie z. B. bei Beginn des Gesetzes durch den Ukraine-Krieg).
Oder man tagsüber viel auf der Arbeit ist, ggf. mit dem E-Auto oder dafür daheim beim besten willen keinen festen Stellplatz hat wo man es sinnvoll mit der Solaranlage verbinden kann, sodass man den Solarstrom (auch für das E-Auto) nicht oder kaum nutzen kann.
Denn davon profitieren auch elektrische ÖPNV-Fahrzeuge!
Sharing-Angebote regelmäßig auf ihre Nachhaltigkeit überprüfen!
Im Gesetzentwurf steht: "Unabhängig von der Zwecksetzung sind im öffentlichen Raum Stellplätze für Carsharing weiterhin bedarfsgerecht vorzuhalten." Das macht nur Sinn, solange Sharing nachhaltig ist. Sharing-Fahrzeuge werden häufig Opfer von Vandalismus. Stellenweise werden massenhaft Sharing-Fahrzeuge sogar z. B. in Flüssen wie dem Rhein
Im Gesetzentwurf steht: "Unabhängig von der Zwecksetzung sind im öffentlichen Raum Stellplätze für Carsharing weiterhin bedarfsgerecht vorzuhalten."
Das macht nur Sinn, solange Sharing nachhaltig ist.
Sharing-Fahrzeuge werden häufig Opfer von Vandalismus. Stellenweise werden massenhaft Sharing-Fahrzeuge sogar z. B. in Flüssen wie dem Rhein gefunden. Das ist ein großer Aufwand, diese wieder dem Recycling zuzuführen, also nicht sehr nachhaltig.
Zudem werden insb. Sharing-(E-)-Fahrräder oft für Wege verwendet, die sonst CO2-ärmer zurückgelegt worden wären.
Auch das Fraunhofer ISI hat diese Dinge bereits in einer Studie aufgegriffen. Es kam sogar heraus, dass es bei hohem Ökostrom-Anteil (z. B. durch eine vom Land erzwungene Solaranlage) durchaus sein kann, dass ein rein elektrisches Auto unterm Strich CO2-ärmer ist als Sharing-Fahrräder sogar ohne E-Antrieb.
Bei Car-Sharing fällt mir auf, dass häufig eher ineffiziente Fahrzeuge verwendet werden, die bei vergleichbarer Motorisierung usw. mehr Fahrenergie brauchen als deutlich größere SUVs, bei denen eben mehr auf die Effizienz geachtet wurde.
Zudem habe ich schon in stark misshandelten Car-Sharing-Autos gesessen, was auch nicht nachhaltig sein kann.
Deswegen sollen alle Sharing-Angebote regelmäßig darlegen müssen
- wieviel an den Fahrzeugen repariert werden musste
- wieviele Fahrzeuge wirtschaftliche Totalschäden wurden oder verschwunden sind
- wie (auch CO2-)Aufwand getrieben werden musste, um Sharing-Fahrzeuge umzuparken, inkl. wenn aufgrund der vorgesehenen Nutzung Standorte leer waren und deswegen Fahrzeuge von woanders geholt werden musste
- wie oft die Fahrt tatsächlich nachhaltiger war, also inkl. Umwege im Vergleich wenn man ein eigenes Fahrzeug hätte und ob ohne Sharing der Weg sonst nachhaltiger zurückgelegt worden wäre
Genügend unbürokratisch nutzbare Parkplätze aus sozialen bzw. Nachhaltigkeits-Gründen vorhalten, auch für PKW mit Anhänger und auch wegen Behinderten
Habe einen Arbeitskollegen, der relativ nahe bei unserem Büro wohnt. Es sitzt im Rollstuhl. Er ist trotzdem darauf angewiesen, dass ein Kollege mit dem Auto seinen großen "immobilen" Arbeitsrechner und die Monitore ins Büro mitnimmt für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Sicherheit und danach zurückbringt. Allerdings ist seit Corona der
Habe einen Arbeitskollegen, der relativ nahe bei unserem Büro wohnt. Es sitzt im Rollstuhl. Er ist trotzdem darauf angewiesen, dass ein Kollege mit dem Auto seinen großen "immobilen" Arbeitsrechner und die Monitore ins Büro mitnimmt für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Sicherheit und danach zurückbringt.
Allerdings ist seit Corona der Home-Office-Anteil bei uns sehr hoch und es gibt keine festen Bürotage. Die Kollegen die mit dem Auto kommen, sind von eher weiter weg, weil es auch zeitlich die einzig sinnvolle Option ist. Deswegen sind sie besonders selten da und sehr spontan da, oft wissen sie erst am Tag vorher, dass irgendwas ist, was sie nur vor Ort machen können.
Wenn man nicht sehr nahe bei ihm vor dem Haus einen kostenlosen Parkplatz findet, wo unbürokratisch man lange genug kostenlos stehen kann, um ihm ggf. noch den Rechner auch abzubauen und mehrfach mit dem Fahrstuhl hoch- und runterzufahren, bis man alles im Auto hat, werden solche netten Kollegen wie ich das nicht mehr tun, weil uns dadurch Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Stichwort "sozial gerecht".
Ähnlich wenn man aus Nachhaltigkeitsgründen z. B. gebrauchte Möbel aus Kleinanzeigen kaufen bzw. vorher besichtigen will und deswegen gleich mit dem Anhänger kommt und die ggf. noch erst abbauen muss.
Oder wenn man Leuten helfen will, die aus irgendwelchen Gründen (z. B. spontan entdeckte massive Schäden) spontan ihre Wohnung räumen müssen.
Wenn einem dabei Knüppel bzgl. Parken zwischen die Beine geworfen werden, werden die Möbel einfach entsorgt, was nicht nachhaltig ist bzw. die Leute die eigentlich dringend Hilfe brauchen müssen eine Firma beauftragen, die sich mit den Sondergenehmigungen bzgl. Parken auskennt.
Ganz toll wenn wie bei Bekannten von mir der Schaden am Abend vor aufeinanderfolgenden Feiertagen entdeckt wurde.
Stichwort "sozial gerecht".
E-Autos werden für die Stabilisierung der Stromnetze gebraucht
E-Autos werden für die Stabilisierung der Stromnetze gebraucht, während ÖPNV-Fahrzeuge mit recht knapp kalkulierten Akkus das Stromnetz zusätzlich stressen. Deswegen ist es wichtig, dass sie auch an ihren Zielen genügend Parkmöglichkeiten haben, insb. unter dem Aspekt, dass das Land immer mehr Solaranlagen erzwingt, egal wie wenig praktikabel die
E-Autos werden für die Stabilisierung der Stromnetze gebraucht, während ÖPNV-Fahrzeuge mit recht knapp kalkulierten Akkus das Stromnetz zusätzlich stressen.
Deswegen ist es wichtig, dass sie auch an ihren Zielen genügend Parkmöglichkeiten haben, insb. unter dem Aspekt, dass das Land immer mehr Solaranlagen erzwingt, egal wie wenig praktikabel die Bewohner den eigenen Strom nutzen können, weil sie z. B. tagsüber mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen.
Ohne die E-Autos bräuchte man mehr stationäre Akkus, die meist eine geringere Energiedichte haben (also bei gleicher Energiemenge mehr Platz brauchen) und in der Praxis vor allem so aufgestellt werden dürften, sodass sie am Ende Fahrräder aus den Häusern verdrängen, da die am ehesten einigermaßen regenfest sein.