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Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) ist ein neuer Rechtsrahmen für Mobilität in Baden-Württemberg. Das Gesetz definiert Leitlinien für eine klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität. Die Instrumente des Gesetzes helfen, mehr Klimaschutz im Verkehr und Lebensqualität sicherzustellen. Der rechtliche Gestaltungsspielraum des Landes wird durch das Gesetz erstmals genutzt.

Teil 1: Allgemeiner Teil

Sie können den Abschnitt „Allgemein“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zu „Allgemein“

4. Kommentar von :Bernd Kittendorf

"Nachhaltige Mobilität" muß Barrierefreiheit berücksichtigen

§ 1 Absatz 1 Satz 2 definiert "Nachhaltige Mobilität" unter Verwendung einer Auflistung von neun Eigenschaften; "barrierefrei" kommt nicht ausdrücklich darin vor. Angesichts des derzeit noch immer bestehenden, weit verbreiteten Mangels an Barrierefreiheit im ÖPNV wäre es angebracht, diese Eigenschaft zusätzlich aufzuführen. Das Argument,

§ 1 Absatz 1 Satz 2 definiert "Nachhaltige Mobilität" unter Verwendung einer Auflistung von neun Eigenschaften; "barrierefrei" kommt nicht ausdrücklich darin vor.
Angesichts des derzeit noch immer bestehenden, weit verbreiteten Mangels an Barrierefreiheit im ÖPNV wäre es angebracht, diese Eigenschaft zusätzlich aufzuführen. Das Argument, Barrierefreiheit sei ohnehin für manche Bereiche über andere Regelungen vorgeschrieben, ist wenig stichhaltig, da das bei anderen aufgezählten Eigenschaften auch vorkommt.

Mit genauerem Blick auf die weiteren Regelungen fällt auf, wie wenig dieser für viele Menschen so wichtige Bereich im Gesetzentwurf mitgedacht wird.

Da Mobilität so zentral wichtig ist, gibt es bei mehreren Stellen Berührungspunkte. Sei es die E-Mobilität und die in Menge derzeit nicht barrierefrei nutzbare Ladeinfrastruktur, seien es die Verknüpfungspunkte zwischen Rad- und Fußverkehr bei der die Sichtweise den Fokus auf den Radverkehr hat (neue Dienstposten), seien es Abgaben für ein "ausreichendes Angebot" im ÖPNV, das nicht zwangsläufig überhaupt zugänglich (im Sinne des Begriffs Barrierefreiheit) sein braucht.

Ein Gesetz, dessen Aufgabe darin gesehen wird, einen Rechtsrahmen für das Gebiet der Mobilität in Baden-Württemberg zu schaffen, sollte das enthalten, was gemäß dem Ergebnis der Staatenprüfung nach der UN-Behindertenrechtskonvention fehlt. Bezüglich des dortigen Art 9 wären das die Abschließenden Bemerkungen 19 (c) und (d) sowie 20 (c) und (d).

Es ist nicht erkennbar, wie ein Gesetz das bewirken soll, laut dem "die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Angeboten zur gleichberechtigten Teilnahme am Straßenverkehr sowie die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an eigenständige sichere Mobilität" in den Einzelbegründung wie folgt erklärt werden muß: "Nummer 2 nennt die gleichberechtigte Teilnahme am Straßenverkehr durch barrierefreie Angebote für alle Menschen als Zielzustand und verdeutlicht, dass vorhandene Barrieren im Verkehr abgebaut und die Barrierefreiheit im Übrigen von Anfang an mitgedacht werden soll."

Letzteres ist löblich; es sollte so verständlich im Gesetzestext stehen. Unter "Möglichkeit der Schaffung" wird kaum jemand vermuten, es ginge dabei auch um den Abbau vorhandener Barrieren. Einfache und leichte Sprache für Gesetzestexte werden einige Menschen als nicht machbar ansehen - allerdings sollten Gesetze auch verständlich sein, ohne den Blick in die Einzelbegründungen und später in Kommentare und Urteile werfen zu müssen.

Unter "Zielsetzung" steht richtigerweise: "Die konsistente Umsetzung erfordert die kontinuierliche Abstimmung zwischen den verschiedenen beteiligten öffentlichen Institutionen sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft." Zum Gesetz wird also ein Erfordernis benannt; im Text des Gesetzes fehlt aber der Ansatz, wie sich der Gesetzgeber solch eine "kontinuierliche Abstimmung" vorstellt.

3. Kommentar von :Mit Name 103608

Nichtssagend, leider irreführend

Das klingt ja alles erstmal schön und gut. Aber Realität ist: Es werden 10-20 überdachte Ladestationen für E-Autos gebaut, während Fahrradständer nicht ausreichend vorhanden und schon garnicht überdacht sind. "Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen" Heißt Tempo 30 in der gesamten Stadt, wird bei uns aktuell Umgesetzt.

Das klingt ja alles erstmal schön und gut.
Aber Realität ist: Es werden 10-20 überdachte Ladestationen für E-Autos gebaut, während Fahrradständer nicht ausreichend vorhanden und schon garnicht überdacht sind.
"Es sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten entstehen" Heißt Tempo 30 in der gesamten Stadt, wird bei uns aktuell Umgesetzt. Im Wohngebiet ist das ja sinnvoll, aber auf der Hauptstraße war schon immer ohne das es je Probleme gab 50 erlaubt. Ich finde ja 30 von 7-17 Uhr etc. wie es an vielen Schulen oder Kindergärten existiert sinnvoller als Nachts völlig alleine mit 30 durch die Stadt zu schleichen, mit höherem Verbrauch weil der Motor eben nicht für diese Geschwindigkeit gedacht ist...

Es wäre einfach mal wichtiger die Alternativen wirklich attraktiv zu machen, statt immer nur E-Autos zu fördern und Benziner zu bestrafen.

Dazu gehören kameraüberwachte Fahrradständer (ich besitze ein angesägtes Fahrradschloss auch noch das Rad) in ausreichender Anzahl, mehr Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Räumung und Streuung der Radwege (die Fahrbahnen werden im Winter schnell geräumt, der Schnee manchmal sogar absichtlich auf die Fahrradwege geschoben, da ist ja Platz am Straßenrand....
Sehr direkte Fahrradwege auch von Stadt zu Stadt mit Beschilderung!

2. Kommentar von :ohne Name 103572

Anregung

Chapeau! Das Gesetz geht absolut in die richtige Richtung. Was ich mir noch gewünscht hätte, wäre ein Steuermechanismus, der sicher stellt, dass insbesondere große Investitionen zielgerichtet im Sinne von qualitativer, nachhaltiger Mobilität eingesetzt werden. Also Straßenbau dort, wo ÖV keine qualitativen Mobilitätsangebote zu schaffen vermag.

Chapeau! Das Gesetz geht absolut in die richtige Richtung. Was ich mir noch gewünscht hätte, wäre ein Steuermechanismus, der sicher stellt, dass insbesondere große Investitionen zielgerichtet im Sinne von qualitativer, nachhaltiger Mobilität eingesetzt werden. Also Straßenbau dort, wo ÖV keine qualitativen Mobilitätsangebote zu schaffen vermag. Entlang von Siedlungsschwerpunkten hingegen eindeutige Priorität in den Ausbau des ÖV und kein paralleler Ausbau der Straße. Da beide Systeme in Konkurrenz zueinander stehen, wäre hier eine Attraktivitätssteigerung der Straße kontraproduktiv gegenüber den Nachhaltigkeitszielen und eine Verschwendung der begrenzten finanziellen Ressourcen. Für kurze und mittellange Distanzen zudem weiterhin die Radinfrastruktur ausbauen.

1. Kommentar von :ohne Name 103350

Gesetzentwurf in einfacher Sprache bitte und konkrete Angabe zur angedachten Mobilitätspass-Pflichtabgabe

Mich ärgert schon länger, dass Gesetzestexte so absichtlich verkompliziert formuliert werden, damit Rechtsanwälte eine Daseinsberechtigung bekommen. Als ehemalige Rechtsanwaltsfachangestellte hatte ich das halt notgedrungen bis zu meinem krankheitsbedingten (LongCovid-ME/CFS) Job-/Berufsverlust hingenommen. Einfache Sprache ist überall am kommen,

Mich ärgert schon länger, dass Gesetzestexte so absichtlich verkompliziert formuliert werden, damit Rechtsanwälte eine Daseinsberechtigung bekommen. Als ehemalige Rechtsanwaltsfachangestellte hatte ich das halt notgedrungen bis zu meinem krankheitsbedingten (LongCovid-ME/CFS) Job-/Berufsverlust hingenommen.
Einfache Sprache ist überall am kommen, es es ja sogar schon die Tagesschau in leichter/einfacher Sprache (die sogar ich mit LongCovid-ME/CFS-Hirn schlimmer (zu kindlich/kindisch) schlimmer als die Logo-Nachrichten im TV finde).

Und wollen WIR nicht EIGENTLICH Bürokratie ABBAUEN?!
Und Sie wollen mit dem neuen Gesetz stattdessen SOGAR NOCH MEHR Bürokratie AUFBAUEN?
Ist das sinnvoll/vernünftig/fair den angedachten Abgabepflichtigen und Steuerzahlern gegenüber? Ich (als mehrfach Betroffene) finde das nicht.

Aufgrund meiner Erfahrung mit Arbeitslosengeld, Reha- und Erwerbsminderungsrentenanträgen kann ich nur immer wieder betonen
Wenn man Bürokratie abbauen will, dann muss man als aller erstes Texte klarer und deutlicher in allgemein verständlicher Sprache umwandeln, (damit kann man Formulare auch kürzen).
Gerade Gesetze, an die sich ja alle Staatsbürger halten sollen, sollten natürlich so deutlich und klar verständlich formuliert sein, dass es praktisch unmöglich ist, versehentlich dagegen zu verstoßen. Das würde auch die oft ja dich sehr überlasteten Gerichte entlasten.

Anwälte hätten dann vielleicht auch weniger zu tun und damit geringeren Profit, aber dafür, dass sie Rechtsanwaltsfachangestellte so schlecht und immer schlechter bezahlen, dass laut SWR1 neulich laut Arbeitsamt sogar ungelernte Vollzeitkräfte mehr verdienen als jahrelang ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, wäre das mal eine kleine Annähreung.

Bisher habe ich nur die Begleitinfos zum Mobilitätspass gelesen und dass es mit dem „Mobilitätspass“ eine Art zusätzlicher „Mobilitätssteuer“ (zu sonstigen Steuern, und überteuerten Ticketpreise, die der DB für eine hundsmieserable Gegenleistung in den Rachen geworfen werden) geben soll.

Hierzu fehlen mir
(1) Angaben an welche Höhe der Abgabe hier denn gedacht wird
(2) genauere Angaben, ob und wie Kranke/Arbeitslose (Krankengeldbezug/Arbeitslosengeldbezug/Berufsunfähige/Erwerbsminderungsrentner etc. einfach befreit werden oder die Abgabe direkt undeingach zurück erhalten können (z. B. am Fahrkarzenautomat, bloß nicht über Steuererklärungen)

Als autolose kranke Erwerbsminderungsrentnerin, die kaum mehr aus dem Haus kommt und dankbar ist, wenn mein Lebensgefährte mich, sofern er kann, ab und an mal zu Terminen fährt, um mir den unzuverlässigen ÖPNV und das hohe Anschlüsse- und Termin-Verpass-Risiko und lange Wartezeiten zu ersparen. Insofern möchte ich auch nicht, dass mein Lebensgefährte mit einer Abgabepflicht belastet wird, die die DB aufgrund ihrer jahrzehnelangen Misswirtschaft selbstzu tragen/leisten hat.
Weder ÖPNV- noch Autofahrer können etwas dafür, dass die DB den Nahverkehr seit Jahrzehnten (seit der Bahnrevhtsreform, spätestens 2010/Rückbau Stuttgart21-Beginn) an die Wand fährt.

Treten Sie lieber der DB mit ordentlichen Strafzahlungen für ihre tagtäglichen Minderleistunngen mal so gewaltig in den in den Hintern, dass die sich selber mal so weit zusamnenreist eine ordentliche, pünktliche, zuverlässige Leistung zu liefern, für das bisherig zugeschanzte Geld.

Solange die DB weiterhin nur Nadelöhre baut/zurück statt aus-baut (S-Bahn, Stuttgart21) und es deshalb gar keine Kapazitäten dafür gibt, dass deutlich Bahnen fahren und damit deutlich mehr Autofahrer auf Bus und Bahn umsteigen können, macht das Abfahren des Guthabens auf dem „Mobilitäts-Pass“ in vollen Zügen mitnichten ein „Mobilitäts-Spass“.