Mobilität

Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

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Das Gesetz ermöglicht den Einsatz von Scan-Fahrzeugen für die Kontrolle des Parkraums. Durch effektivere Kontrolle können Busspuren sowie Rad- und Gehwege freigehalten werden. Der Verkehr wird dadurch sicherer. Baden-Württemberg ist damit bundesweiter Vorreiter und greift auf eine international bewährte Kontrollmethode zurück.

Teil 2, Abschnitt 3: Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

Kommentare : zu „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :ohne Name 103164

Landesweites Bürgerinformationssystem für Landkreise, Gemeinden und Regionalverbände

Bürgerinformationssysteme enthalten, neben vielen anderen, auch mobilitätsbezogene Informationen (z. B. Studien über Verkehr, Pläne für Radverkehrsanlagen, Mobilitätskonzepte, Lärmaktionspläne, Nahverkehrspläne usw.) und sind für am Verkehr interessierte Personen eine wichtige Informationsquelle. Die Problematik hierbei ist allerdings, dass diese

Bürgerinformationssysteme enthalten, neben vielen anderen, auch mobilitätsbezogene Informationen (z. B. Studien über Verkehr, Pläne für Radverkehrsanlagen, Mobilitätskonzepte, Lärmaktionspläne, Nahverkehrspläne usw.) und sind für am Verkehr interessierte Personen eine wichtige Informationsquelle. Die Problematik hierbei ist allerdings, dass diese oft auf verschiedensten Systemen verteilt liegen und damit spezifische Suchen aufwendig sind. Um dies zu optimieren wäre es erfreulich, wenn das Land Baden-Württemberg eine einzige Software beschafft und diese allen Landkreisen, Gemeinden und Regionalverbänden zur Nutzung bereitstellt (alternativ gemeinsame Beschaffung durch Gemeinden). Da dann nicht mehr jeder selbst die eigene Software kaufen muss, sondern dies vom Land übernommen wird, ist zu vermuten, dass dieses Vorgehen in Summe zu einer Ausgabenersparnis führt. Zum anderen können entsprechende Dokumente landesweit über alle Kommunen hinweg durchsucht werden. Generell profitiert die Bevölkerung von einem einfacheren Zugang zu Informationen, auf dessen Grundlage politische Entscheidungen getroffen werden, womit die Transparenz gesteigert wird.

Hier befinden sich beispielhaft noch einige Links zu zufällig ausgewählten Bürgerinformationssystemen:
- Weil der Stadt: https://weil-der-stadt-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp
- Regionalverband Neckar-Alb: https://rvna-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp
- Landkreis Ludwigsburg: https://sbi.landkreis-ludwigsburg.de/info.php
Stadt Crailsheim: https://session.crailsheim.de/bi/info.asp

12. Kommentar von :ohne Name 103164

Zurverfügungstellung von Fahrplaninformationen der Bürgerbusse auch in den Fahrplanauskunftsmedien der Deutschen Bahn

Erfreulich wäre es, wenn die Fahrpläne von Bürgerbussen auch in den Auskunftsmedien der Deutschen Bahn (z. B. www.bahn.de, DB Navigator) vertreten wären. Bisher können diese lediglich in den Fahrplanauskünften des Landes (www.efa-bw.de, Bus & Bahn-App) abgerufen werden.

13. Kommentar von :Bärbel

Parkraum für Menschen mit Mobilitätseinschränkung

Baden Württemberg ist das einzige Bundesland, dass für Menschen mit erheblichen körperlichen Einschränkungen keine Lösungen zur Teilhabe am öffentlichen Leben anbietet. Das Bundesteilhabegesetz ( 2016 ) verpflichtet die Bundesländer zu Inklusion und Teilhabe ALLER Menschen mit Behinderung. So weigert sich Baden-Württemberg Alten, chronisch

Baden Württemberg ist das einzige Bundesland, dass für Menschen mit erheblichen körperlichen Einschränkungen keine Lösungen zur Teilhabe am öffentlichen Leben anbietet.

Das Bundesteilhabegesetz ( 2016 ) verpflichtet die Bundesländer zu Inklusion und Teilhabe ALLER Menschen mit Behinderung.

So weigert sich Baden-Württemberg Alten, chronisch Kranken und Schwerbehinderten die NICHT im Rollstuhl sitzen ein Teilhabeangebot zu machen.

Gleichzeitig wird öffentlicher Parkraum verknappt und Menschen, die dringend auf kurze Wege angewiesen sind, werden leider ausgegrenzt.

Es ist einer großen Gruppe Menschen nicht mehr möglich in Baden-Württemberg behindertengerecht zum Arzt zu kommen.

Wer für seine Klimaziele Grundrechte von Menschen einschränkt, die in der eigenen Politik nicht vorkommen, sollte dringend aus jeglichem politischen Umfeld ausgegrenzt werden.

Es ist nicht die Rede von IHREM "Rollstuhlparkplatz" !

Nehmen Sie sich ein Beispiel an NRW, wo man ernsthaft bemüht ist das BTHG in seiner vollen Form umzusetzen.

Beschämend, wie in Baden-Württemberg Ausgrenzung und Diskriminierung an Menschen betrieben wird, die leider nicht gesund genug sind um Grüner Ideologie zu entsprechen.

14. Kommentar von :ohne Name 103164

Kennzeichnung von Liniennetzen und -namen in Fahrplanauskünften (und an den Zügen selbst)

Es wäre begrüßenswert, wenn in die Fahrplanauskunftssysteme die Zugehörigkeit der Züge in Baden-Württemberg zu den Netzen oder die Liniennamen unter dem Punkt „Informationen“ (hier DB Navigator als beispielhafte Anwendung beschrieben) als Anmerkung aufgenommen werden würden. Je nach Fallkonstellation können einem Zug auch zwei Informationen

Es wäre begrüßenswert, wenn in die Fahrplanauskunftssysteme die Zugehörigkeit der Züge in Baden-Württemberg zu den Netzen oder die Liniennamen unter dem Punkt „Informationen“ (hier DB Navigator als beispielhafte Anwendung beschrieben) als Anmerkung aufgenommen werden würden. Je nach Fallkonstellation können einem Zug auch zwei Informationen zugeordnet werden. Zusätzlich wäre auch ein entsprechendes Logo an den Zügen selbst folgerichtig, damit die teils bisher im normalen Sprachgebrauch genutzten Liniennamen erhalten bleiben. Leider verschwinden diese auf den Zügen selbst teilweise zunehmend (z. B. beim Ringzug, Seehäsle), andere kommen wiederum hinzu (z. B. Metropolexpress). Die Kennzeichnung ist auch sinnvoll, wenn Personen Auskünfte geben und z. B. sagen, man solle den Ringzug nutzen. Mit einer entsprechenden Kennzeichnung am Zug selbst und in der Fahrplanauskunft wird der beauskunfteten Person eine Hilfestellung für das Ausfindigmachen des passenden Zuges gegeben. Hier sind einige Beispiele:
- MEX18: Infozeile in Fahrplanausk.: „Metropolexpress“, Logo am Zug: ja
- RE2: Infozeile in Fahrplanausk.: „Schwarzwaldbahn“, Logo am Zug: ja
- RE72: Infozeile in Fahrplanausk.: „Nordbaden Express“, Logo am Zug: nein
- RB31: Infozeile in Fahrplanausk.: „Seehänsele“, Logo am Zug: fehlt mittlerweile
- RB32: Infozeile in Fahrplanausk.: „Biberbahn“
- RB42: Infoz. in Fahrplanausk.: „Ringzug“, Logo am Zug fehlt mittlerweile
- RB54: Infozeile in Fahrplanausk.: „Räuberbahn“
- RB68: Infoz. in Fahrplanausk.: „Main-Neckar-Ried-Express“, Logo am Zug: ja
- RB72: Infozeile in Fahrplanausk.: „Klosterstadt-Express“
- RS21: Infoz. in Fahrplanausk.: „Regio-S-Bahn Donau-Iller“, Logo am Zug: ja
- S1: Infozeile in Fahrplanausk.: „Breisgau S-Bahn“, Logo am Zug: fehlt
- S1: Infozeile in Fahrplanausk.: „S-Bahn Rhein-Neckar“, Logo am Zug: ja
- S1: Infozeile in Fahrplanausk.: „S-Bahn Stuttgart“, Logo am Zug: ja
- S6: Infoz. 1 in Fahrplanausk.: „S-Bahn Bodensee“, Logo Information 1 am Zug: nein; Infoz. 2 in Fahrplanausk.: „Seehas“, Logo Information 2 am Zug: ja
- S6: Infozeile in Fahrplanausk. „S-Bahn Basel“, Logo am Zug: ja
- S61: Infoz. 1 in Fahrplanausk.: „S-Bahn Bodensee“, Logo Information 1 am Zug: nein; Infoz. 2 in Fahrplanausk.: „Seehäsle“, Logo Information 2 am Zug: fehlt mittlerweile
- S62: Infozeile 1 in Fahrplanausk.: „Rhyhas“, Infozeile 2 in Fahrplanausk.: „S-Bahn Bodensee“

15. Kommentar von :Michael Schimpf
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16. Kommentar von :ImZusammenhangDenken!

Widerspruchsfrist

Hallo, ich sehe nirgends eine Widerspruchsmöglichkeit der Erfassung von "Bewegungsdaten" im öffentlichen Raum für die Bürger. Hier sollte man sensible sein und die Persönlichkeitsrechte wahren.

17. Kommentar von :ohne Name 107067

Parkraumkontrolle

Mir fehlt eine AUFFORDERUNG an die Kommunen, aktiv und konsequent Parkraumkontrollen vorzunehmen, um das Parken in Kreuzungsbereichen, auf Rad- und Gehwegen sowie anderen Bereichen zu unterbinden, insbesondere wenn dadurch die selbständige und sichere Mobilität schwächerer Verkehrsteilnehmer (z.B. Schulkinder) beeinträchtigt wird.

18. Kommentar von :ohne Name 111282

Nicht erforderlich und aus Datenschutzgründen abzulehnen

Eine Parkraumkontrolle funktioniert seit Anbeginn der Zeit ohne die Notwendigkeit zusätzliche persönliche und damit sensible Daten zu erheben. Dies ist somit auch in der Zukunft nicht nötig und abzulehnen. Ich lehne die automatische Erfassung von Kennzeichen kategorisch ab. Hier hilft auch keine sofortige Verschlüsselung oder ähnliche

Eine Parkraumkontrolle funktioniert seit Anbeginn der Zeit ohne die Notwendigkeit zusätzliche persönliche und damit sensible Daten zu erheben. Dies ist somit auch in der Zukunft nicht nötig und abzulehnen.

Ich lehne die automatische Erfassung von Kennzeichen kategorisch ab. Hier hilft auch keine sofortige Verschlüsselung oder ähnliche Bestimmungen im Gesetz. Werden Daten erst einmal erhoben und liegen vor, werden sie auch gebraucht und im Zweifel missbraucht werden. Hier gilt die Maxime der Datensparsamkeit.

Eine automatisierte Erfassung von Kennzeichen und ähnlichen auf die Person rückführbare Daten ist nicht erforderlich.

19. Kommentar von :ohne Name 110538

Genug Parkplätze für pflegende Angehörige auch bei abgelehnten Status für Behinderten-Parkausweis!

Viele ältere Menschen können kaum noch laufen und werden von Angehörigen gepflegt, bekommen aber keinen Behinderten-Parkausweis, auch wenn sie einen Antrag stellen, weil die Voraussetzungen zu erfüllen und alles im Antrag richtig anzugeben kompliziert ist. Die Angehörigen haben z. T. zudem selbst gesundheitliche Probleme. Deswegen muss es wegen

Viele ältere Menschen können kaum noch laufen und werden von Angehörigen gepflegt, bekommen aber keinen Behinderten-Parkausweis, auch wenn sie einen Antrag stellen, weil die Voraussetzungen zu erfüllen und alles im Antrag richtig anzugeben kompliziert ist. Die Angehörigen haben z. T. zudem selbst gesundheitliche Probleme.
Deswegen muss es wegen sozialer Gerechtigkeit genügend für sie unbürokratisch nutzbare Parkplätze auch im öffentlichen Parkraum geben, insb. in der Nähe von Ärzten, auch wenn die z. B. in einer Fußgängerzone sind. Längere, zeitraubendere bzw. umständlichere Wege (ggf. einschließlich ÖPNV) kosten viel Zeit, die pflegenden Angehörigen auch fehlt um Geld zu verdienen. Und ggf. können diese Angehörigen auch selbst kaum laufen oder den Rollstuhl aus dem Kofferraum holen.
Die pflegenden Angehörigen müssen auch unbürokratisch auch über mehrere Tage das Anwohner-Parken beim zu pflegenden Angehörigen nutzen dürfen.

20. Kommentar von :Ländlesbewohner

Digitale Parkraumkontrolle

Eine weitergehende Ausbreitung digitaler Parkraumkontrolle, insbesondere mit der geplanten Ausweitung auf den öffentlichen Bereich, ist in dieser Form abzulehnen da mit der Erfassung der Kennzeichen automatisch auch bewegungsprofil- und damit persönlichkeitsrelevante Daten unnötigerweise mit erfasst werden und deren weitere Verwendung für die

Eine weitergehende Ausbreitung digitaler Parkraumkontrolle, insbesondere mit der geplanten Ausweitung auf den öffentlichen Bereich, ist in dieser Form abzulehnen da mit der Erfassung der Kennzeichen automatisch auch bewegungsprofil- und damit persönlichkeitsrelevante Daten unnötigerweise mit erfasst werden und deren weitere Verwendung für die Allgemeinheit nicht transparent überprüf- und nachvollziehbar ist.

Zudem erfasst eine kameraunterstützte Erfassung und -überwachung auch weitere Personen und Passanten die nicht am Parkvorgang beteiligt sind was bei flächendeckender Ausweitung auch konstruktionsbedingt nicht mehr gesichert und nachvollziehbar vermieden werden kann.