Mobilität

Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

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Das Gesetz ermöglicht den Einsatz von Scan-Fahrzeugen für die Kontrolle des Parkraums. Durch effektivere Kontrolle können Busspuren sowie Rad- und Gehwege freigehalten werden. Der Verkehr wird dadurch sicherer. Baden-Württemberg ist damit bundesweiter Vorreiter und greift auf eine international bewährte Kontrollmethode zurück.

Teil 2, Abschnitt 3: Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“

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24. Kommentar von :G.Steffen

Digitale Parkraumkontrolle

Es sollten Möglichkeiten geschaffen und genutzt werden, auch die Freihaltung von Gehwegen digital zu kontrollieren. Zu Fuß gehen ist die herausragend gesunde, ressourcensparende, soziale Fortbewegungsart. Es stößt jedoch auf vielerlei Barrieren. Selbst schmale Gehwege werden oft durch (teilweises "halbes" ) Gehwegparken, Abstellen von EScootern,

Es sollten Möglichkeiten geschaffen und genutzt werden, auch die Freihaltung von Gehwegen digital zu kontrollieren. Zu Fuß gehen ist die herausragend gesunde, ressourcensparende, soziale Fortbewegungsart. Es stößt jedoch auf vielerlei Barrieren. Selbst schmale Gehwege werden oft durch (teilweises "halbes" ) Gehwegparken, Abstellen von EScootern, Müll, Verkehrsschildern u.a. zugestellt. Dies muss im Sinne nachhaltiger Mobilität für Menschen ganz unterschiedlicher Bedürfnisse (klein/groß, unterwegs mit Mobilitätshilfen, mit Kindern, Einkäufen, zu zweit...) verhindert, zunächst identifiziert und sanktioniert werden.

23. Kommentar von :G.Steffen

Mobilitätsdaten

Mobilitätsdaten sollten auch nach Quartieren und Quartierstypen erhoben werden. Das Mobilitätsverhalten (Pkw-Besitz, Nutzung Carsharing, Fahrrad, zu Fuß Gehen, ÖV) unterscheidet sich deutlich je nach städtebaulicher Struktur, Nutzungsmischung, Dichte, Qualität des öffentlichen Raums etc. Eine Differenzierung nach Quartieren bzw. Quartierstypen kann

Mobilitätsdaten sollten auch nach Quartieren und Quartierstypen erhoben werden. Das Mobilitätsverhalten (Pkw-Besitz, Nutzung Carsharing, Fahrrad, zu Fuß Gehen, ÖV) unterscheidet sich deutlich je nach städtebaulicher Struktur, Nutzungsmischung, Dichte, Qualität des öffentlichen Raums etc. Eine Differenzierung nach Quartieren bzw. Quartierstypen kann dazu beitragen, räumliche Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität zu identifizieren.

22. Kommentar von :E. Becker

Paragraphen 12 und 13: Datenerhebung

P.12 "und bei Eigentümern privater Grundstücke Daten erheben" (für eine Bedarfsermittlung - wird die Angabe freiwillig sein?) und P.13 Ticket mit Kennzeichen, Ort und Dauer; Speicherung und Übermittlung der Daten; automatisierter Scan; Abgleich der Daten - wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das ist alles weit über das Ziel hinausgeschossen und m.E.

P.12 "und bei Eigentümern privater Grundstücke Daten erheben" (für eine Bedarfsermittlung - wird die Angabe freiwillig sein?) und P.13 Ticket mit Kennzeichen, Ort und Dauer; Speicherung und Übermittlung der Daten; automatisierter Scan; Abgleich der Daten - wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Das ist alles weit über das Ziel hinausgeschossen und m.E. verfassungswidrig. Ich erinnere an die guten alten Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit der unbedingten Maßgabe zur Datensparsamkeit.

Der Bürger möchte nicht 24h überwacht werden, schon garnicht automatisiert. Der Bürger möchte auch nicht ohne Zustimmung seine Daten für irgendwelche Bedarfsermittlungen abgeschlaucht bekommen. Beide Paragraphen, 12 und 13, sollten komplett gestrichen werden.

21. Kommentar von :Buerger

Datenerhebung

die digitale Datenerhebung ist aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrexhte abzulehnen. Keine Erstellung und Speicherung von Bewegungsprofilen.

20. Kommentar von :ohne Name 111651

Digitale Parkraumkontrolle

Eine weitergehende Ausbreitung digitaler Parkraumkontrolle, insbesondere mit der geplanten Ausweitung auf den öffentlichen Bereich, ist in dieser Form abzulehnen da mit der Erfassung der Kennzeichen automatisch auch bewegungsprofil- und damit persönlichkeitsrelevante Daten unnötigerweise mit erfasst werden und deren weitere Verwendung für die

Eine weitergehende Ausbreitung digitaler Parkraumkontrolle, insbesondere mit der geplanten Ausweitung auf den öffentlichen Bereich, ist in dieser Form abzulehnen da mit der Erfassung der Kennzeichen automatisch auch bewegungsprofil- und damit persönlichkeitsrelevante Daten unnötigerweise mit erfasst werden und deren weitere Verwendung für die Allgemeinheit nicht transparent überprüf- und nachvollziehbar ist.

Zudem erfasst eine kameraunterstützte Erfassung und -überwachung auch weitere Personen und Passanten die nicht am Parkvorgang beteiligt sind was bei flächendeckender Ausweitung auch konstruktionsbedingt nicht mehr gesichert und nachvollziehbar vermieden werden kann.

19. Kommentar von :ohne Name 110538

Genug Parkplätze für pflegende Angehörige auch bei abgelehnten Status für Behinderten-Parkausweis!

Viele ältere Menschen können kaum noch laufen und werden von Angehörigen gepflegt, bekommen aber keinen Behinderten-Parkausweis, auch wenn sie einen Antrag stellen, weil die Voraussetzungen zu erfüllen und alles im Antrag richtig anzugeben kompliziert ist. Die Angehörigen haben z. T. zudem selbst gesundheitliche Probleme. Deswegen muss es wegen

Viele ältere Menschen können kaum noch laufen und werden von Angehörigen gepflegt, bekommen aber keinen Behinderten-Parkausweis, auch wenn sie einen Antrag stellen, weil die Voraussetzungen zu erfüllen und alles im Antrag richtig anzugeben kompliziert ist. Die Angehörigen haben z. T. zudem selbst gesundheitliche Probleme.
Deswegen muss es wegen sozialer Gerechtigkeit genügend für sie unbürokratisch nutzbare Parkplätze auch im öffentlichen Parkraum geben, insb. in der Nähe von Ärzten, auch wenn die z. B. in einer Fußgängerzone sind. Längere, zeitraubendere bzw. umständlichere Wege (ggf. einschließlich ÖPNV) kosten viel Zeit, die pflegenden Angehörigen auch fehlt um Geld zu verdienen. Und ggf. können diese Angehörigen auch selbst kaum laufen oder den Rollstuhl aus dem Kofferraum holen.
Die pflegenden Angehörigen müssen auch unbürokratisch auch über mehrere Tage das Anwohner-Parken beim zu pflegenden Angehörigen nutzen dürfen.

18. Kommentar von :ohne Name 111282

Nicht erforderlich und aus Datenschutzgründen abzulehnen

Eine Parkraumkontrolle funktioniert seit Anbeginn der Zeit ohne die Notwendigkeit zusätzliche persönliche und damit sensible Daten zu erheben. Dies ist somit auch in der Zukunft nicht nötig und abzulehnen. Ich lehne die automatische Erfassung von Kennzeichen kategorisch ab. Hier hilft auch keine sofortige Verschlüsselung oder ähnliche

Eine Parkraumkontrolle funktioniert seit Anbeginn der Zeit ohne die Notwendigkeit zusätzliche persönliche und damit sensible Daten zu erheben. Dies ist somit auch in der Zukunft nicht nötig und abzulehnen.

Ich lehne die automatische Erfassung von Kennzeichen kategorisch ab. Hier hilft auch keine sofortige Verschlüsselung oder ähnliche Bestimmungen im Gesetz. Werden Daten erst einmal erhoben und liegen vor, werden sie auch gebraucht und im Zweifel missbraucht werden. Hier gilt die Maxime der Datensparsamkeit.

Eine automatisierte Erfassung von Kennzeichen und ähnlichen auf die Person rückführbare Daten ist nicht erforderlich.

17. Kommentar von :ohne Name 107067

Parkraumkontrolle

Mir fehlt eine AUFFORDERUNG an die Kommunen, aktiv und konsequent Parkraumkontrollen vorzunehmen, um das Parken in Kreuzungsbereichen, auf Rad- und Gehwegen sowie anderen Bereichen zu unterbinden, insbesondere wenn dadurch die selbständige und sichere Mobilität schwächerer Verkehrsteilnehmer (z.B. Schulkinder) beeinträchtigt wird.

16. Kommentar von :ImZusammenhangDenken!

Widerspruchsfrist

Hallo, ich sehe nirgends eine Widerspruchsmöglichkeit der Erfassung von "Bewegungsdaten" im öffentlichen Raum für die Bürger. Hier sollte man sensible sein und die Persönlichkeitsrechte wahren.

15. Kommentar von :Michael Schimpf
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