Mobilität

Mobilitätspass

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Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Mobilitätspass“

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51. Kommentar von :ohne Name 110538

Mobilitätspass-Erstattungen wenn ÖPNV (auch angekündigte) Probleme hat!

Immer wenn der ÖPNV im Bereich der Kommune oder z. B. auf dem Weg zur Arbeit der Mobilitätspass-Zahler ganz oder teilweise ausfällt bzw. sich verschlechtert z. B. auch durch Streiks, Baustellen oder z. B. an bestimmten Feiertagen ein schlechteres Angebot hat als an normalen Feiertagen und es keinen brauchbaren Ersatzverkehr gibt, muss es für diesen

Immer wenn der ÖPNV im Bereich der Kommune oder z. B. auf dem Weg zur Arbeit der Mobilitätspass-Zahler ganz oder teilweise ausfällt bzw. sich verschlechtert z. B. auch durch Streiks, Baustellen oder z. B. an bestimmten Feiertagen ein schlechteres Angebot hat als an normalen Feiertagen und es keinen brauchbaren Ersatzverkehr gibt, muss es für diesen Monat ein (teilweise) Erstattung der Mobilitätspass-Kosten geben (z. B. eine Pauschale auch wenn man wegen dieser Probleme von Fahrten abgesehen hat z. B. in ähnlicher Höhe wie die Bahn-Fahrgastrechten bei Zeitkarten vorsehen) oder das Guthaben für Taxi-/Minicar nutzbar sein.
Es muss genügend Druck auf die Kommunen geben, nicht nur zu kassieren, sondern auch etwas brauchbares zu bieten, zur Not einen brauchbaren Ersatzverkehr, egal wer der Betreiber der betroffenen ÖPNV-Strecke ist.
Alternativ Guthabens-Nutzungsmöglichkeit für Taxi/Minicar.

50. Kommentar von :ohne Name 110538

Mobilitätspass-Guthabennutzung auch z. B. für Taxi/Minicar, wenn ÖPNV (auch temporär) zu schlecht

Zwischen 0-5h wird kein ÖPNV zugesichert. War selbst schon in der Situation, dass ich früh morgens keine Chance hatte mit dem ÖPNV rechtzeitig zum ca. 20km entfernten ICE-Halt zu kommen (außer mit mehreren Stunden Umsteigezeit). Oder man hat eine ÖPNV-Haltestelle in der Nähe, soll aber weiter zu der Haltestelle laufen, wo man erstmals ein

Zwischen 0-5h wird kein ÖPNV zugesichert. War selbst schon in der Situation, dass ich früh morgens keine Chance hatte mit dem ÖPNV rechtzeitig zum ca. 20km entfernten ICE-Halt zu kommen (außer mit mehreren Stunden Umsteigezeit).
Oder man hat eine ÖPNV-Haltestelle in der Nähe, soll aber weiter zu der Haltestelle laufen, wo man erstmals ein ÖPNV-Fahrzeug betritt oder hat lange Umsteigezeiten, auch bei Streiks, Baustellen etc.
Oder an bestimmten Feiertagen ist das Angebot geplant schlechter als an normalen Feiertagen.
In solchen Situationen muss es möglich sein, das Mobilitätsguthaben unbürokratisch auch z. B. für Taxi/Minicar verwenden zu können.
Auch wenn es "nur" darum geht Probleme zu vermeiden, die im Zusammenhang mit Fahrgastrechte durch getrennte Tickets entstehen, egal ob das andere Ticket von der Bahn ist oder nicht.

49. Kommentar von :ohne Name 110538

Was wenn Auto auf Eltern läuft oder Büro nicht im Verkehrsverbund, insb. bei ÖPNV-Förderung durch Arbeitgeber?

Mir sind die Mindestanforderungen für die Regelungen nicht klar, wie das läuft, wenn man z. B. sein Auto über die Eltern angemeldet hat oder man außerhalb des Verkehrsverbunds arbeitet, insb. wenn der Arbeitgeber nur wenn man bei "dessen" Verkehrsverbund ein Job-Ticket bestellt einen Zuschuss dafür bekommt (oder man gar z. B. nach Frankreich oder

Mir sind die Mindestanforderungen für die Regelungen nicht klar, wie das läuft, wenn man z. B. sein Auto über die Eltern angemeldet hat oder man außerhalb des Verkehrsverbunds arbeitet, insb. wenn der Arbeitgeber nur wenn man bei "dessen" Verkehrsverbund ein Job-Ticket bestellt einen Zuschuss dafür bekommt (oder man gar z. B. nach Frankreich oder in die Schweiz pendelt).
Finde dass egal in welcher Konstellation auch immer, es unbürokratisch und Zusatzkosten möglich sein muss:
a) ÖPNV-Zuschüsse vom Arbeitgeber zur Bezahlung des Mobilitätsguthabens zu nutzen
b) auch Einzel- und Tagesticket gekauft können, auch zur Arbeit und zurück auch wenn es in einem anderen Verkehrsverbund liegt (z. B. bwtarif).
c) dafür zu sorgen, dass niemand defakto den Mobilitätspass für jmd. anderen zahlen muss, wodurch unterm Strich langfristige Nachteile für die Betroffenen entstehen.

48. Kommentar von :ohne Name 110538

Auch Laufentfernungen bei schlechtem ÖPNV auch in Städten berücktsichtigen!

Ich musste vor langer Zeit regelmäßig den ÖPNV nutzen um zur Schule zu kommen. Je nach dem an welchen Standort der Schule ich musste oder zwischen welchen Standorten ich wechseln musste, blieb mir nix anderes übrig, als hauptsächlich zwischen Wohnhäusern ohne große bauliche Lücken durch die halbe Stadt zu laufen. Heute ist das immernoch nicht viel

Ich musste vor langer Zeit regelmäßig den ÖPNV nutzen um zur Schule zu kommen. Je nach dem an welchen Standort der Schule ich musste oder zwischen welchen Standorten ich wechseln musste, blieb mir nix anderes übrig, als hauptsächlich zwischen Wohnhäusern ohne große bauliche Lücken durch die halbe Stadt zu laufen. Heute ist das immernoch nicht viel anders.
Bei sowas muss man sich unbürokratisch vom Mobilitätspass befreien lassen können!

47. Kommentar von :ohne Name 110538

Mehr Ausnahmen bei schlechtem ÖPNV!

Es gibt keine Regelung, dass es z. B. auf der Route zur Schule (oder gar Arbeit) mind. 30min-Takt geben muss, nicht mal wenn das innerhalb des Verkehrsverbunds ist. Dadurch ist die Gefahr hoch, dass innerhalb der Städten stark ausgebaut wird, obwohl dort die Entfernungen so sind, dass es das Radfahren kanibalisiert. Und dann wenn man Strecken hat

Es gibt keine Regelung, dass es z. B. auf der Route zur Schule (oder gar Arbeit) mind. 30min-Takt geben muss, nicht mal wenn das innerhalb des Verkehrsverbunds ist. Dadurch ist die Gefahr hoch, dass innerhalb der Städten stark ausgebaut wird, obwohl dort die Entfernungen so sind, dass es das Radfahren kanibalisiert. Und dann wenn man Strecken hat wo es zu weit für das Rad ist (z. B. in eine größere Stadt des Kreises, die etwas entfernt ist), hat man trotzdem auf der Route 1h-Takt oder noch schlimmer.
An dieser Stelle muss die Regelung dringend geändert werden, damit es nicht effektiv einen 1h-Takt oder schlimmer selbst für viele Bewohner einer Stadt gibt, die in eine bestimmte andere entferntere Stadt des Verkehrsverbunds wollen. Hatte das leider zu meiner Schulzeit erlebt und wäre heute offenbar nicht viel anders, wenn ich wieder diese Schule besuchen wollte. Oder wenn es das doch gibt, muss man sich unbürokratisch vom Mobilitätspass befreien lassen können.

46. Kommentar von :ohne Name 110538

Mobilitätspass vs. Home-Office (spontane Fahrten ins Büro) oder Büro außerhalb des Verkehrsverbunds

Durch Home-Office ist man besonders nachhaltig. Aber wenn man mal spontan mit dem ÖPNV ins Büro muss hat man auch das o.g. Problem mit den Wochenkarten. Dazu kommt: Was ist, wenn man außerhalb des Tarifverbunds arbeitet? Es muss eine Pflicht her, das Guthaben auch für Einzel-/Tagestickets bzw. auch für den bwtarif unbürokratisch und ohne

Durch Home-Office ist man besonders nachhaltig. Aber wenn man mal spontan mit dem ÖPNV ins Büro muss hat man auch das o.g. Problem mit den Wochenkarten.
Dazu kommt: Was ist, wenn man außerhalb des Tarifverbunds arbeitet?
Es muss eine Pflicht her, das Guthaben auch für Einzel-/Tagestickets bzw. auch für den bwtarif unbürokratisch und ohne Aufpreis nutzen zu können.

45. Kommentar von :ohne Name 110538

Mobilitätspass-Verbot bei nicht nachhaltigen ÖPNV-Fahrzeugen

In jedem Fall muss eine Mobilitätsabgabe verboten sein, wenn man an der Wohnadresse oder am Bhf. den man am ehesten benutzt in den ÖPNV einsteigt weitestgehend mit nicht rein elektrischen Fahrzeugen unterwegs ist, insb. wenn die Schienenstrecke am nächsten Bhf. schon lange komplett elektrifiziert ist oder zumindest gut genug für Akkuhybridfahrzeuge

In jedem Fall muss eine Mobilitätsabgabe verboten sein, wenn man an der Wohnadresse oder am Bhf. den man am ehesten benutzt in den ÖPNV einsteigt weitestgehend mit nicht rein elektrischen Fahrzeugen unterwegs ist, insb. wenn die Schienenstrecke am nächsten Bhf. schon lange komplett elektrifiziert ist oder zumindest gut genug für Akkuhybridfahrzeuge oder bei Akkuhybridfahrzeugen ein zusätzliches Umsteigen ggü. den Dieselfahrzeugen nötig ist.

44. Kommentar von :ohne Name 110538

Auch Einzel-/Tagesticket müssen möglich sein, sonst wird Radfahren kannibalisiert

Wieso sind die Regelungen so gestaltet, dass sie Rad fahren kannibalisieren, z. B. weil man das Guthaben nur für Zeitkarten ab einer Woche verwenden kann, wobei es vielerorts nicht mal Wochenkarten gibt, statt dass man das Guthaben auch z. B. für einzelne Fahrten ausgeben kann, wenn man das Fahrrad nicht nutzen will? Somit sind Zeitkarten ab einer

Wieso sind die Regelungen so gestaltet, dass sie Rad fahren kannibalisieren, z. B. weil man das Guthaben nur für Zeitkarten ab einer Woche verwenden kann, wobei es vielerorts nicht mal Wochenkarten gibt, statt dass man das Guthaben auch z. B. für einzelne Fahrten ausgeben kann, wenn man das Fahrrad nicht nutzen will? Somit sind Zeitkarten ab einer Woche nicht nachhaltig, wenn man eigentlich nur Einzel-/Tagestickets möchte.

43. Kommentar von :MiRi99

Mobilitätspass bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen G und aG können für maximal €91 jährlich eine Wertmarke für den ÖPNV erwerben. Egal welche Form des Mobilitätspass kommt, für Schwerbehinderter mit aG oder G wird es immer zu hohen Zusatzbelastungen kommen. Denn ein Ausgleich ist wohl kaum möglich. Hier ist eine Befreiung zwingend angezeigt. Egal ob

Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen G und aG können für maximal €91 jährlich eine Wertmarke für den ÖPNV erwerben.

Egal welche Form des Mobilitätspass kommt, für Schwerbehinderter mit aG oder G wird es immer zu hohen Zusatzbelastungen kommen. Denn ein Ausgleich ist wohl kaum möglich. Hier ist eine Befreiung zwingend angezeigt. Egal ob personenbezogene Pässe kommen oder je PKW. Denn auch einen PKW unterhält der Personenkreis nicht zum Vergnügen. In aller Regel dient der der Mobilität, weil die Nutzung ÖVM zumindest zeitweise nicht möglich ist. Und am Beispiel Hauptbahnhof Freiburg wegen fehlender Barrierefreiheit nicht nutzbar ist.

42. Kommentar von :Astrid Blin

Gute Alternativen für die letzte Meile

Die Mobilitätspass Initiative, so wie erhöhte Parkgebühren, motivieren dazu, statt zum PKW zu anderen Transportmitteln zu greifen. Dafür sollte auf jeden Fall überall sichergestellt werden, dass es sinnvolle Alternativen gibt, insbesondere um das Problem der "letzten Meile" zu bedienen. Dafür wären mehr Car Sharing, Bike Sharing und ÖPNV

Die Mobilitätspass Initiative, so wie erhöhte Parkgebühren, motivieren dazu, statt zum PKW zu anderen Transportmitteln zu greifen. Dafür sollte auf jeden Fall überall sichergestellt werden, dass es sinnvolle Alternativen gibt, insbesondere um das Problem der "letzten Meile" zu bedienen. Dafür wären mehr Car Sharing, Bike Sharing und ÖPNV Verbindungen ein Mindestkriterium um dies realistisch erreichen zu können (ohne erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand).