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Mobilitätspass

Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Sie können den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

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Kommentare : zu „Mobilitätspass“

6. Kommentar von :ohne Name 103350
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13. Kommentar von :Rentner0815?
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5. Kommentar von :ohne Name 103350
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8. Kommentar von :ohne Name 103350
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25. Kommentar von :ohne Name 10366
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33. Kommentar von :ohne Name 106116

Verwaltungsmonster

Warum nur Zeitkarten, warum nicht Einzelfahrten? Warum kann ich das Guthaben nicht für meine Kinder verwenden? Mir macht es den Eindruck, als solle möglichst wenig von dem Guthaben in Anspruch genommen werden. Auch die auf den ersten Blick sinnvolle Zweckbindung bedeutet am Ende wahrscheinlich nur, dass die Abgabenerhebenden aus dem übrigen

Warum nur Zeitkarten, warum nicht Einzelfahrten? Warum kann ich das Guthaben nicht für meine Kinder verwenden?
Mir macht es den Eindruck, als solle möglichst wenig von dem Guthaben in Anspruch genommen werden.
Auch die auf den ersten Blick sinnvolle Zweckbindung bedeutet am Ende wahrscheinlich nur, dass die Abgabenerhebenden aus dem übrigen Hauahalt weniger Geld in ÖPNV stecken müssen und die so freiwerdenden Mittel für andere Zwecke verwendet werden.
Solange ich mit dem ÖPNV weiterhin 1,5 statt 0,5 Stunden zur Arbeit brauche - pro Weg - kann er das Auto nicht ersetzen.

24. Kommentar von :Eckart aus Eckartsweier

Wer war zuerst da: das Huhn oder das Ei?

§ 21 Abs. 4 regelt, dass das ausreichende ÖPNV Angebot bereits zur Einführung des Abgabeninstruments vorliegen muss. § 15 Abs. 1 sieht die Zweckbindung der Mobilitätsabgabe für den Ausbau des ÖPNV vor, „insbesondere die Verbesserung des Fahrplan-, Qualität- und Tarifangebots sowie die Verbesserung der […]-Infrastruktur […]“. Wie kann ein

§ 21 Abs. 4 regelt, dass das ausreichende ÖPNV Angebot bereits zur Einführung des Abgabeninstruments vorliegen muss.

§ 15 Abs. 1 sieht die Zweckbindung der Mobilitätsabgabe für den Ausbau des ÖPNV vor, „insbesondere die Verbesserung des Fahrplan-, Qualität- und Tarifangebots sowie die Verbesserung der […]-Infrastruktur […]“.

Wie kann ein ausreichendes Angebot (als Voraussetzung für das Finanzierungsinstrument) bereits bestehen, wenn durch dieses Instrument eben jenes Angebot erst durch die Mobilitätsabgabe geschaffen werden soll?

Nach der Logik dieses Gesetzes muss der Aufgabenträger zunächst in Vorleistung gehen, ein Angebot schaffen, um die Möglichkeit zu bekommen ein Finanzierungsinstrument einzuführen, das dann nur genutzt werden darf, um jenes Angebot noch besser zu machen.

22. Kommentar von :MiRi99

Mobilitätspass

Es ist nicht nachvollziehbar und definitiv falsch, dass Kommunen die Wahl haben wen sie zur Kasse bitten. Letztendlich sollen Alle mehr ÖPNV nutzen, dann müssen auch Alle im Kollektiv dafür die Abgabe zahlen. Wie will man denn rechtlich sicher begründen, dass ein Schwerbehinderter für sein Auto eine Abgabe zahlen soll, die Gegenleistung

Es ist nicht nachvollziehbar und definitiv falsch, dass Kommunen die Wahl haben wen sie zur Kasse bitten.

Letztendlich sollen Alle mehr ÖPNV nutzen, dann müssen auch Alle im Kollektiv dafür die Abgabe zahlen.

Wie will man denn rechtlich sicher begründen, dass ein Schwerbehinderter für sein Auto eine Abgabe zahlen soll, die Gegenleistung jedoch nicht erhält? Hier gibt es die Wertmarke für € 91 jährlich zur Nutzung des ÖPNV. Allerdings ist die Nutzung kaum möglich, da die Verkehrsmittel kaum barrierefrei sind. Braucht man Hilfe, so muss man die Fahrt mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Fährt der Zug von einem anderen Gleis ab, so entfällt die Hilfe.

Zahlen müssen alle Bürger, nur so ergibt sich ein gerechtes Bild. Und dann bin ich gerne bereit auch zu zahlen, obwohl ich keinen Nutzen davon habe.

31. Kommentar von :Michael Schimpf

Weitere Abzocke ist kategorisch abzulehen.

Diese Gesetzesvorlage sehe ich als Kriegserklärung gegen Autofahrer an und ist nur wieder eine Umverteilung vom Land in die Stadt.

Ich muss jetzt AfD wählen. Das ist alternativlos. Wer mich abzocken will, wird meine Rache an der Wahlurne zu spüren bekommen. Und ich will kein Gejammer hören.