Kriterien der Regionalplanung
Wir haben auf die Beiträge geantwortet, bei denen wir Anregungen für die Themenlandkarte übernommen haben. Ansonsten wurde auf Kommentare nur dann geantwortet, wenn Sachverhalte klargestellt oder vermittelt werden sollten. Wir bitten um Verständnis, dass nicht auf jeden Kommentar reagiert werden kann.
Kommentare : zu Kriterien der Regionalplanung
Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung
Heimische Rohstoffe sind für den Bau und die Erneuerung von Gebäuden und Infrastruktur unersetzlich, auch für WKA und PV. Die Regionalplanung hat den gesetzlichen Auftrag die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung und für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Demzufolge muss dieser
Heimische Rohstoffe sind für den Bau und die Erneuerung von Gebäuden und Infrastruktur unersetzlich, auch für WKA und PV. Die Regionalplanung hat den gesetzlichen Auftrag die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung und für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Demzufolge muss dieser Belang bei der Festlegung und Darstellung von Gebieten für erneuerbare Energien beachtet bzw. berücksichtigt werden. Rohstoffe sind noch mehr als WKA standortgebunden, einmal überbaut, stehen sie nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung. Dieser Fehler darf nicht begangen werden.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,
wir haben den Punkt „Rohstoffvorkommen berücksichtigen“ aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Gerechte Verteilung
Die Windkraftanlagen nicht nur in Gebieten aufstellen wo das gemeine Volk lebt, sondern auch in Gebieten wo die Superreichen und Politische Elite leben zur Not auf deren Grundstücken damit sich diese Damen und Herren auch um die Umwelt kümmern dürfen, denn hier wird auch in der Regel am meisten pro Person verbraucht, bzw. wurde total versagt.
Vorausschauender Netzsausbau
Bis 2021 gab es in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich nur geringe Engpässe beim Anschluss neuer EE-Anlagen. Die Situation scheint laut Aussage der Netzbetreiber in 2022 deutlich verschärft und wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn es nicht gelingt vor die EE-Ausbauwelle zu kommen. Sinnvoll wäre eine vorausschauende
Bis 2021 gab es in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich nur geringe Engpässe beim Anschluss neuer EE-Anlagen. Die Situation scheint laut Aussage der Netzbetreiber in 2022 deutlich verschärft und wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn es nicht gelingt vor die EE-Ausbauwelle zu kommen. Sinnvoll wäre eine vorausschauende Ertüchtigung des Netzes (Leitungsverstärkung, Schaffung von Speichern), die dazu führt, dass jede Leitung bis zur Erreichung von Klimaneutralität nur noch ein Mal angefasst werden muss. Hier scheint das bundesrechtliche Kriterium des bedarfsgerechten Ausbaus im Wege zu stehen.
Kommunen betreiben Verhinderungsplanung
In meinem Gemeindeverwaltungsverband "Mittleres Kochertal" wurde ein Kriterienkatalog für Freiflächen-PV aufgestellt. Dieser besagt, dass 200 Meter Mindestabstand zu jedem Wohnplatz einzuhalten sind.
Dadurch werden Kleinanlagen in Wohnortnähe unmöglich, weil diese nur dann wirtschaftlich sind, wenn sie in der Nähe von bestehenden Stromnetzen
In meinem Gemeindeverwaltungsverband "Mittleres Kochertal" wurde ein Kriterienkatalog für Freiflächen-PV aufgestellt. Dieser besagt, dass 200 Meter Mindestabstand zu jedem Wohnplatz einzuhalten sind.
Dadurch werden Kleinanlagen in Wohnortnähe unmöglich, weil diese nur dann wirtschaftlich sind, wenn sie in der Nähe von bestehenden Stromnetzen angeschlossen werden können.
Ob das im Sinne der grünen Energiewende ist?
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Herr Günther,
die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände antwortet auf Ihren Beitrag wie folgt:
„Der im Zuge der Regionalen Planungsoffensive von den Regionalverbänden erarbeitete Kriterienkatalog sieht keine Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Freiflächensolaranlagen vor. Kleinanlagen, welche keinen regionalbedeutsamen
Sehr geehrter Herr Günther,
die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände antwortet auf Ihren Beitrag wie folgt:
„Der im Zuge der Regionalen Planungsoffensive von den Regionalverbänden erarbeitete Kriterienkatalog sieht keine Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Freiflächensolaranlagen vor. Kleinanlagen, welche keinen regionalbedeutsamen Umfang haben, stehen nicht im Fokus der Planungsoffensive. Die Steuerung der Flächennutzung liegt hier in der Hoheit der jeweiligen Kommune.
Siedlungsnähe hat in der Regel mit dem konkreten Netzanschluss zu tun. Netzverknüpfungspunkte werden von der Bundesnetzagentur auf Antrag vergeben und liegen nicht unbedingt in der Nähe der Freiflächensolaranlagen. Die bestehenden Kapazitäten des Bestandsnetzes müssen ebenfalls berücksichtigt werden und gegebenenfalls neue Anschlusspunkte sowie Leitungen aufgestellt werden.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam