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Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.

Bauen

Gesetz für das schnellere Bauen

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Änderung der Landesbauordnung (LBO). Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen vor, die das Bauen schneller, einfacher und damit kostengünstiger machen können. Um das baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und zu optimieren, soll insbesondere eine Genehmigungsfiktion vorgesehen, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahrens ausgeweitet, eine Typengenehmigung eingeführt und das baurechtliche Widerspruchsverfahren abgeschafft werden.

Ein weiteres Hauptziel des Gesetzes ist der Abbau baulicher Standards sein. Geplant ist insbesondere, das Bauen im Bestand zu stärken, verschiedene Brandschutzregelungen zu vereinfachen und eine Ablöse von der Kinderspielplatzverpflichtung zu ermöglichen. Zudem soll zur Verbesserung der Fachkräftesituation künftig insbesondere eine bessere personelle Ausstattung der unteren Baurechtsbehörden gesetzlich vorgeben werden. Nicht zuletzt soll auch der Ausbau der erneuerbaren Energien erleichtert werden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetz für das schnellere Bauen (PDF)

Kommentare

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Kommentare : zum Schnelleren Bauen

8. Kommentar von :E-Mi

Nicht auf Kosten von Klimaschutz und Klimanapassung

Wie man in vielen Überflutungsgebieten sieht, die nie Bauland hätten werden dürfen, sind manche Bauvorschriften essentiell, um wirtschaftlichen Schaden, Tote und Verletze zu vermeiden. Auch ist uns nicht geholfen, wenn Nachhaltigkeit- und Klimaschutz beim Bau vernachlässigt werden. Der Bausektor ist besonders ressourcenintensiv und verursacht

Wie man in vielen Überflutungsgebieten sieht, die nie Bauland hätten werden dürfen, sind manche Bauvorschriften essentiell, um wirtschaftlichen Schaden, Tote und Verletze zu vermeiden.

Auch ist uns nicht geholfen, wenn Nachhaltigkeit- und Klimaschutz beim Bau vernachlässigt werden. Der Bausektor ist besonders ressourcenintensiv und verursacht große Mengen an THG-Emissionen. Weicht man jetzt Vorgaben auf wird das die Entwicklung und die Nutzung nachhaltiger Baustoffe hemmen.

7. Kommentar von :Klein-kariert

Unverhältnismäßige Anforderung

Leider geht es uns so gut, dass wir in vielen Bereichen zulassen, dass Spezialisten 120% der Erkenntnisse ihres Fachgebietes durchsetzen dürfen. Es fehlt uns an Verhältnismäßigkeit . Brandschutz steht da ganz vorne im Bau. Wir haben einen Altbau, den wir gerne renovieren würden. Die Bauvorschriften gehen soweit, dass das Haus seinen Charakter

Leider geht es uns so gut, dass wir in vielen Bereichen zulassen, dass Spezialisten 120% der Erkenntnisse ihres Fachgebietes durchsetzen dürfen.
Es fehlt uns an Verhältnismäßigkeit . Brandschutz steht da ganz vorne im Bau. Wir haben einen Altbau, den wir gerne renovieren würden. Die Bauvorschriften gehen soweit, dass das Haus seinen Charakter verlöre und es ist nicht finanzierbar. So lassen wir es halt.
Mein Lieblingsbeispiel für das Übertreiben des Spezialistentums ( und gelungenster Lobbyarbeit) sind Rauchmelder.
Nach meiner Recherche werden durch die Installation 100 Leben im Jahr gerettet … bei einer Bevölkerung von 80 Millionen!
Rechtfertigt das eine Investition von schätzungsweise 160 Millionen Rauchmeldern a 30,00€? (Das Geld ist besser in der Bildung angelegt)
Das ist die Unverhältnismässigkeit, die eine Gesellschaft kaputt macht.

6. Kommentar von :David

Baurechtsamt handlungsfähig machen

In der Praxis mangelt es neben der Vielzahl an Vorschriften vor allem an der Handlungsfähigkeit der Bauämter. Diese sollten effizienter organisiert werden und durch die neuen Vorschriften entlastet werden. Das würde die Kosten für alle senken!

5. Kommentar von :Géraldine

Gesundheit und Umwelt schützen!!

Den Punkt kann ich angesichts des Wohnraumbedarfs zwar verstehen. Allerdings muss eine effiziente Planung UND Umsetzung Vorschrift werden, damit Anwohner nicht über JAHRE Baustellenkrach ausgesetzt werden dürfen. Maschinenkrach macht krank!!! Bauen MUSS UNBEDINGT so geplant und durchgeführt werden, dass Anwohner vor Lärm und unbedingt vor

Den Punkt kann ich angesichts des Wohnraumbedarfs zwar verstehen. Allerdings muss eine effiziente Planung UND Umsetzung Vorschrift werden, damit Anwohner nicht über JAHRE Baustellenkrach ausgesetzt werden dürfen. Maschinenkrach macht krank!!! Bauen MUSS UNBEDINGT so geplant und durchgeführt werden, dass Anwohner vor Lärm und unbedingt vor ausufernder Dauer des Krachs geschützt werden. Ich notiere das als jemand, der seit zehn Jahren eine Baustelle nach der anderen in unmittelbarer Umgebung in einem Wohngebiet ertragen muss. Warum wird bei Genehmigungen auf so etwas nicht geachtet?
Außerdem sollte man anstelle einer weiteren umwelt- und klimaschädlichen Versiegelung von Böden ohnehin unbedingt vorhandene (nicht genutzte) Gebäude umbauen und ggf umfunktionieren, das wird unter umsichtigen und ideenreichen Architekten seit langem empfohlen. Hierfür die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen fände ich klug und sinnvoll.

4. Kommentar von :jahn@diakonie-heckengaeu.de

Schnelleres Bauen

Der Abbau von reiner Bürokratie ist richtig, hoffentlich verpufft dieses Ansinnen nicht durch die Einführung weiterer neuer Vorschriften.

3. Kommentar von :Obiter Dictum

Ausstattung der Baurechtsbehörden

§ 46 Absatz 4 Satz 2 der LBO soll lt. der Novelle wie folgt geändert werden: „Der unteren Baurechtsbehörde muss mindestens ein Beamter, der die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst und die erforderlichen Kenntnisse der Bautechnik, der Baugestaltung und des öffentlichen Baurechts hat, und ein weiterer Beamter, der die Befähigung

§ 46 Absatz 4 Satz 2 der LBO soll lt. der Novelle wie folgt geändert werden:
„Der unteren Baurechtsbehörde muss mindestens ein Beamter, der die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst und die erforderlichen Kenntnisse der Bautechnik, der Baugestaltung und des öffentlichen Baurechts hat, und ein weiterer Beamter, der die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst hat, angehören; die oberste Baurechtsbehörde kann von der Anforderung an die Ausbildung Ausnahmen zulassen.“
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Vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich nach § 67 VwGO Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse nur durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt vertreten lassen. Die gilt auch für die Stellung von förmlichen Beweisanträgen bei mündlichen Verhandlungen des Verwaltungsgerichtes.

Nach meinem Dafürhalten ist deshalb nur die Besetzung mit einem Beamten, der die Befähigung zum Richteramt bei einer Baurechtsbehörde zielführend.
Ein Beamter des höheren Verwaltungsdienstes kann die Baurechtsbehörde nicht vollumfänglich bei Gericht vertreten.
Der Halbsatz „oder zum höheren Verwaltungsdienst hat“ sollte deshalb aus dem Gesetzesentwurf, ersatzlos entfernt werden.

Beamte des höheren Verwaltungsdienstes sollten von der obersten Baurechtsbehörde nur dann über den Ausnahmetatbestand zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Baurechtsbehörde einen Rechtsanwalt als Vertreter bei den Gerichtsverfahren bestellt.

2. Kommentar von :SB

Kosten für öffentliche Haushalte

Zu sagen, dass es keine Kosten für öffentliche Haushalte mit sich bringt erscheint mir unplausibel. a) die ganzen Vereinfachungen müssen operationalisiert werden. Damit verbunden sind neue Prozesse, neue Organsiationen und neue Formulare/Bescheide etc. das wird erst mal Kosten verursachen. Diese Aufstellung fehlt. b) ist die Vereinfachung

Zu sagen, dass es keine Kosten für öffentliche Haushalte mit sich bringt erscheint mir unplausibel.

a) die ganzen Vereinfachungen müssen operationalisiert werden. Damit verbunden sind neue Prozesse, neue Organsiationen und neue Formulare/Bescheide etc. das wird erst mal Kosten verursachen. Diese Aufstellung fehlt.

b) ist die Vereinfachung umgesetzt sollte es zu einer Entlastung der Behörden kommen. Das sollte auch eine Personalreduktion mit sich bringen. Diese Darstellung fehlt.

Also wird es eine Phase mit höheren Kosten geben um danach in eine dauerhafte Phase mit niedrigeren Kosten überzugehen. Wird das nicht berücksichtigt, wird es eine lange Phase der Operationalisierung der Vereinfachungen geben, in der die Behörden noch stärker belastet und das Bauen noch langsamer werden. Alternativ: Es wird für diese Transferphase externe Kapazität beschafft. Dies bedeutet aber zuwachsende Kosten, die dargestellt werden müssen. (--> es gibt ein Projekt)

1. Kommentar von :pheub66

Bewilligung einer Ferienwohnung in einem bewohnten Einfamilienhaus

Ein Teil unserer Kellerräume in einem Einfamilienhaus hatten wir vor drei Jahren zu einer Souterrain- Ferienwohnung ausgebaut und dafür unbewohnbare Räume hergerichtet. Wegen dieser Nutzungsänderung verlangte das Bauamt Rheinfelden eine Baubewilligung, auch wenn die LBO BW nach meiner Meinung dort eine Ausnahme macht, wenn neuer Wohnraum geschaffen

Ein Teil unserer Kellerräume in einem Einfamilienhaus hatten wir vor drei Jahren zu einer Souterrain- Ferienwohnung ausgebaut und dafür unbewohnbare Räume hergerichtet. Wegen dieser Nutzungsänderung verlangte das Bauamt Rheinfelden eine Baubewilligung, auch wenn die LBO BW nach meiner Meinung dort eine Ausnahme macht, wenn neuer Wohnraum geschaffen wird. Die Behörde bezog sich auf eine richterliche Anmerkung aus Berlin, die bei Ferienwohnungen eine Baugenehmigung voraussetzt.

Den Widerspruch haben wir auf Anraten des Regierungspräsidiums Freiburg und aus Kostengründen zurückgezogen.

Wir hatten erheblichen Aufwand und Kosten von ca. 700 Euro.

Ich möchte, dass in der neuen LBO unmissverständlich hineingeschrieben wird, wann Ferienwohnungen verfahrenfrei sind und wann nicht.

Mit freundlichen Grüssen,

Peter Heubüschl

Mühlenstr. 13
79618 Rheinfelden