Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare
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Sicherung der politischen Neutralität
Der ÖR-Rundfunk ist gemäß seiner Bestimmung zu ihaltlicher Neutralität verpflichtet. Dazu gehört daß allee politisch tätige Kräfte gemäß ihres Stimmanteils zu Wort kommen und weder unter- noch überrepräsentiert sind. Dies sollte, getrennt für Haupt- und Nebensendezeit, in der Novelle verbindlich vorgeben werden und deren Einhaltung regelmäßig, z.B. quartalsweise, zu überprüfen.
Zur Sicherung einer möglichst breiten Meinungsvielfalt sollen dabei auch rein lokal tätige Organisationen (ggf. in den regionalen Aussendungen) und Gruppierungen unterhalb der 5%-Schwelle in ausreichendem Maße Gelegenheit zur Präsenz geboten werden.
Regionale Kulturschaffende
Es ist löblich daß das Programm laut der Novelle "einen angemessenen Anteil von Werken regionalen und europäischen Ursprungs enthalten" soll.
Allerdings ist diese Aussage ohne jegliche quantitative Vorgabe nur ein Feigenblatt, und während im Bewegtbildsegment durchaus ein relevantes Maß an lokalen Produktionen zu finden ist so ist im alltäglichen Musikprogramm überwiegend nur internationaler und altbewährter Einheitsbrei anzutreffen, neue und aufsteigende ortsansässige Musik hingegen Mangelware.
Zusammenarbeit, kommerzielle Tätigkeit § 5 (2)
Die pauschale Erlaubnis "Der SWR kann darüber hinaus mit Dritten zusammenarbeiten und sich an anderen Unternehmen oder Programmen beteiligen" läßt die Tür zur Überlassung hochsubventionierter Inhalte an Dritte sperrangelweit offen, birgt somit die Gefahr einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs unabhängiger Sender und gefährdet damit letztlich die Meinungsvielfalt im Medienspektrum.
Sie ist daher ohne entsprechende klare Vorgaben und Einschränkungen in dieser weitreichenden Form abzulehnen.
Zusammensetzung des Rundfunkrats
Es ist im Sinne der Bürokratiereduktion angebracht den Rundfunkrat auf einen für seine Funktion immer noch angemessenen Umfang zu reduzieren.
Allerdings entspricht er durch seinen hohen Anteil an großen Verbänden sowie nach wie vor unzureichender Beteiligung der Vertreter der produktiven Wirtschaft weiterhin nicht der Nutzerschaft und deren Interessenverteilung. Eine Öffnung hin zu unmittelbar vom Nutzer beauftragten/gewählten Mitgliedern ist mehr als überfällig.
Die strikten Vorgaben zum Geschlechterproporz sind abzulehnen da sie einen übermäßigen Eingriff in die Entscheidungshoheit der Entsendenden darstellen und im Einzelfalle, unabhängig vom Geschlecht, zu erheblicher Benachteiligung der bevorzugten und bestgeeignetesten Vertreter führen kann.