Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Kommentare

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21. Kommentar von :ohne Name 115800

Andere Bundesländer andere Strukturen

Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.  […]

Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.

 

In Rheinland-Pfalz beispielsweise agiert die Schura als unabhängige Vertretung der Verbände und unterscheidet sich in ihren Arbeitsweisen und Zielen grundlegend von den Strukturen in Baden-Württemberg. Es fehlt an gemeinsamen Strukturen und abgestimmten Arbeitsweisen, die eine effektive Repräsentation durch einen einzigen Vertreter ermöglichen könnten. Die Theorie, beide Bundesländer durch eine gemeinsame Stimme zu vertreten, steht daher in eklatantem Widerspruch zur gelebten Praxis.

 

Um eine gerechte und wirksame Teilhabe der muslimischen Gemeinschaften sicherzustellen, ist es dringend notwendig, die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen. Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt, um dieser Vielfalt gerecht zu werden und den muslimischen Vertretungen eine faire Chance zur Mitgestaltung zu geben.

22. Kommentar von :ohne Name 115800
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23. Kommentar von :Ohne Name 2024

Regionalität: JA! aber bitte nicht bei den Muslimen!

Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können? Das wirkt auf […]

Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können?

Das wirkt auf mich schlichtweg falsch. Liebe Freundinnen und Freunde sowie Entscheidungsträger, bitte überdenken Sie diesen schwerwiegenden Fehler. Sie betonen stets die Bedeutung von Regionalität – doch ausgerechnet bei den Muslimen scheint dieser Grundsatz keine Anwendung zu finden?

Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So könnte eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe entstehen, die sowohl den muslimischen Gemeinschaften als auch den demokratischen Prinzipien gerecht wird.

24. Kommentar von :DGB Rheinland-Pfalz / Saarland

Stellungnahme des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland und ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz - Saarland zur SWR-Staatsvertragsnovelle

Sehr geehrte Damen und Herren,   grundsätzlich empfehlen DGB und ver.di: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, der - den Bedarfen der sich wandelnden Bevölkerung entsprechend - ein Programm für Alle auf den maßgeblichen Ausspielwegen anbietet.   Die Ansätze des Entwurfs zur Novellierung des […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

grundsätzlich empfehlen DGB und ver.di: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, der - den Bedarfen der sich wandelnden Bevölkerung entsprechend - ein Programm für Alle auf den maßgeblichen Ausspielwegen anbietet.

 

Die Ansätze des Entwurfs zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags, den Fokus auf die Abbildung der Regionalität im gesamten SWR zu legen, ist notwendig und begrüßenswert. Weiterhin begrüßen wir die Vorschläge zur Standortentwicklung und die damit verbundene Stärkung der Landesidentität bei gleichzeitiger Reduzierung der Programmdirektionen.

 

Allerdings kritisieren wir den Wegfall des Sitzes für die Gewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat. Ver.di ist die größte Gewerkschaft im DGB in Rheinland-Pfalz. Stimmen der Gewerkschaften im Rundfunkrat sind Stimmen für die Belange hunderttausender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Bundesländern.

 

Aus unserer Sicht sind diese Interessen in dem Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags durch die Gremienbesetzung nicht ausreichend gewürdigt. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bitten eindringlich darum, den Wegfall des Sitzes für die Gewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz zu überdenken.

 

Mit freundlichem Gruß

Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz / Saarland

und

Michael Blug, Landesbezirksleiter ver.di Landes Rheinland-Pfalz - Saarland

25. Kommentar von :Europa-Union Baden-Württemberg

Stellungnahme der Europa-Union zum Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk

Der Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk in der Arbeitsfassung vom 05.11.2024 sieht eine Reduzierung der Beteiligung der überparteilichen Europa-Union im SWR- Rundfunkrat vor, was die Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes erheblich einschränkt. Die Europa-Union ist seit vielen Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil der […]

Der Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk in der Arbeitsfassung vom 05.11.2024 sieht eine Reduzierung der Beteiligung der überparteilichen Europa-Union im SWR- Rundfunkrat vor, was die Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes erheblich einschränkt. Die Europa-Union ist seit vielen Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Gesellschaft und hat sich als überparteiliche Stimme für Europa etabliert – auch im SWR- Rundfunkrat. In einer Zeit, in der europäische Themen immer mehr an Bedeutung gewinnen und auch die Europäisierung des öffentlichen Rundfunks voranschreitet, braucht es gerade in den (Entscheider-) Gremien eine sachkundige und gesellschaftlich breit verankerte Vertretung für europäische Themen.

 

Europäisierung des öffentlichen Rundfunks:

 

Die großen Herausforderungen und Themen unserer Zeit betreffen nicht nur Baden-Württemberg, sondern haben eine europäische Dimension. Sie erfordern eine breite Berichterstattung und eine differenzierte Diskussion in den Medien. Eine lebendige und aktive Diskussion über europäische Themen kann das Bewusstsein für die europäische Identität stärken und den öffentlich- rechtlichen Rundfunk dabei als modernes, zukunftsorientiertes Medium etablieren zumal die Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks mittelfristig in Europa liegt.

 

Die Europa-Union wird auch künftig wertvolle Impulse geben und diese in den Reformprozess mit einbringen. Ihre starke Stimme bringt die Europa-Union dabei nicht nur in die SWR- Gremien, sondern auch in den ARTE- Programmbereit mit ein.

 

Überparteiliche Rolle der Europa-Union:

 

Die Europa-Union ist überparteilich und bietet somit allen demokratischen Akteuren eine Plattform, auf der verschiedene Meinungen und Ansichten zu europäischen Themen ausgetauscht werden können. In einem zunehmend polarisierten Diskurs ist eine überparteiliche und neutrale Position nicht nur wichtig, sondern auch besonders wertvoll. Dies ermöglicht es, Europapolitik jenseits von Parteigrenzen zu diskutieren und einen breiten Konsens zu fördern – eben auch in den SWR- Gremien und darüber hinaus.

 

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bund der Vertriebenen

 

In den letzten beiden Legislaturperioden des SWR- Rundfunkrats haben sich Europa-Union und der Bund der Vertriebenen (BdV) einen gemeinsamen Platz im SWR- Rundfunkrat geteilt. Der aktuelle Entwurf des Staatsvertrags sieht nun vor, den bereits geteilten Sitz mit einem dritten Partner zu teilen, der jedoch weder überparteilich ist noch die inhaltlichen Schwerpunkte unserer beiden Verbände teilt. Dies reduziert die Beteiligungsmöglichkeit für alle beteiligten Verbände erheblich. Die Europa-Union plädiert daher dafür, die bewährte Konstruktion beizubehalten - beide Organisationen verbindet nicht nur der überparteiliche Charakter, sondern auch das gemeinsame Engagement für ein geeintes und friedliches Europa - zumal die Themen Flucht und Vertreibung leider wieder in einem europäischen Fokus stehen. Die Beibehaltung des geteilten Sitzes – wie im bisherigen Modell zwischen BdV und Europa-Union – ist notwendig, um den Belangen aller relevanten Gruppe weiterhin gerecht zu werden und ihre Sichtbarkeit im Rundfunkrat zu bewahren.

26. Kommentar von :TobiasDiemer

Bildung ist Kernauftrag und sollte im SWR-Rundfunkrat gestärkt werden

Bildung soll und muss richtigerweise zusammen mit Kultur, Information und Beratung weiterhin zum Kern des Auftrags des SWR gehören (siehe §3, Abs. 2, Satz 1 der Entwurfsfassung). Aus diesem Grund ist es weiterhin folgerichtig und notwendig, dass im Rundfunkrat Bildungsverbände vertreten sind und mitarbeiten. Gerade die Mitarbeit der […]

Bildung soll und muss richtigerweise zusammen mit Kultur, Information und Beratung weiterhin zum Kern des Auftrags des SWR gehören (siehe §3, Abs. 2, Satz 1 der Entwurfsfassung).

Aus diesem Grund ist es weiterhin folgerichtig und notwendig, dass im Rundfunkrat Bildungsverbände vertreten sind und mitarbeiten.

Gerade die Mitarbeit der Bildungsverbände im Rundfunkrat sollte bei der Reform deshalb aber nicht geschwächt, sondern gestärkt oder zumindest in der bisherigen Stärke fortgeführt werden.

Das heißt konkret: Die Bildungsverbände sollten nicht, wie im Entwurf (§14, Abs. 2, Satz 13) geplant, nur noch zwei von 52 Sitzen, sondern weiterhin vier Sitze im Rundfunkrat haben.

Außerdem sollte die Besetzung zusätzlich so geregelt werden, dass verbindlich sowohl der Bereich der Schule als auch der Bereich der Erwachsenenbildung vertreten ist. Die Erwachsenenbildung sollte durch den größten Verband in diesem Bereich, den Volkshochschulverband Baden-Württemberg, vertreten sein. Wie es bei anderen Verbänden der Fall ist, sollte der Volkshochschulverband zudem namentlich im Vertragstext genannt werden.

 

Dr. Tobias Diemer, Verbandsdirektor Volkshochulverband Baden-Württemberg e.V.

27. Kommentar von :ohne Name 115977

Besetzung des zukünftigen Rundfunkrates, § 14 der Reform StV

Mit der vorgesehenen Reduzierung von 74 auf 52 bin ich einverstanden, ebenso mit der Qualifikation, Aufgaben etc.   Allerdings wird bei der vorgeschlagenen gesellschaftlichen Repräsentanz eine deutlich abgeschwächte Stimme aus dem Wirtschafts- und Arbeitsleben manifestiert. Dies ist in einem Land, dessen Bürger stets und umfassend informiert sein […]

Mit der vorgesehenen Reduzierung von 74 auf 52 bin ich einverstanden, ebenso mit der Qualifikation, Aufgaben etc.

 

Allerdings wird bei der vorgeschlagenen gesellschaftlichen Repräsentanz eine deutlich abgeschwächte Stimme aus dem Wirtschafts- und Arbeitsleben manifestiert. Dies ist in einem Land, dessen Bürger stets und umfassend informiert sein sollten über wirtschaftliche Zusammenhänge, die Bedeutung von Industrie, Mittelstand, Handwerk für den Erfolg und die Sicherung von Stabilität und Wohlergehen, nicht adäquat und nicht zu akzeptieren. Diese Reduktion wird unweigerlich schleichend auf Auswahl, Schwerpunkte und Tendenz der Berichtserstattung Einfluss nehmen - und das zu einer Zeit, wo dringendes Gegensteuern in der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes und insbesondere in unseren beiden Bundesländern geboten ist!

 

Die Repräsentanz der entsprechenden Stimmen von IHK, HWK, LWK, LUV, Freie Berufe/Unternehmer wird von 10,8% (8 von 74) auf 5,7 % (3 von 52) reduziert, während z.B. die Repräsentanz der Politik (Landtagsabgeordnete) unverändert bleibt, von 16,2% (12 von 74) auf 15,4% (8 von 52), ebenso wie die der Gewerkschaften, von 5,4% (4 von 74) auf 5,7% (3 von 52).

28. Kommentar von :bkrautter

Schwächung der heimischen Wirtschaft

Durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung schwächt die […]

Durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung schwächt die Stimme der Wirtschaft erheblich.

"Zuerst die Verdiener und dann erst die Verteiler!"

29. Kommentar von :Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Stellungnahme des Landesfrauenrats Baden-Württemberg (LFR BW) zum Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR) vom 5. November 2024

  Gleichstellung von Frauen und Männern gestalten und absichern, gerade JETZT!   Sehr geehrte Damen und Herren   der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die in der Präambel dezidierte Bestärkung der wichtigen demokratischen und integrierenden Funktion des SWR in unserer Gesellschaft. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die […]

 

Gleichstellung von Frauen und Männern gestalten und absichern, gerade JETZT!

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die in der Präambel dezidierte Bestärkung der wichtigen demokratischen und integrierenden Funktion des SWR in unserer Gesellschaft. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die gesamte Gesellschaft mit Qualitätsangeboten zu versorgen, die insbesondere dazu beitragen, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.

 

Bezogen auf dieses Grundverständnis zum Auftrag des SWR reduzieren wir unsere Anmerkungen auf die wesentlichsten:

 

Zu § 6, Programmgrundsätze:

• Der LFR BW begrüßt, dass die Programmgrundsätze in Gänze beibehalten werden. Diese Grundsätze sind zeitlos gültig und eine tragende Säule eines demokratisch verfassten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Zu § 13 Abs.4, Organe, Allgemeine Bestimmungen:

• Die Amtszeitbegrenzung für Rundfunk- und Verwaltungsrat birgt Probleme und sollte gestrichen werden.

 

Die Medienpolitik ist komplex, die Anforderungen an die Rundfunkräte und Rundfunkrätinnen steigen stetig, insbesondere durch die digitale Transformation, die technologischen Entwicklungen und die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienlandschaft durch die dritte große Medienrevolution. Dies gilt ebenso für die sehr umfangreichen Qualifizierungseinheiten, die für Fragen der qualitativen Programmbeobachtung unerlässlich sind.

Um diese Aufgabe zu erfüllen, der Geschäftsführung auf Augenhöhe zu begegnen, die zunehmenden Anfeindungen und lancierten Programmbeschwerdewellen sachlich und fundiert zu bearbeiten, braucht es viel Expertise. Es braucht im Ehrenamt deutlich länger, um eine solche zu erlangen, als dies in einer hauptberuflichen Position möglich wäre.

Der LFR BW hält die Amtszeitbegrenzung daher für verzichtbar. Die entsendenden Organisationen sollten beurteilen, ob ihr jeweiliges Mitglied seinen Auftrag erfüllen kann und erfüllt, unabhängig von der Dauer.

 

 

Zu § 14, Zusammensetzung des Rundfunkrats:

• In Abs. 2, Ziffer 10 neu wird der LFR BW einem „Korb“ zugeordnet, die feste Mitgliedschaft wird gestrichen. Dieses Vorhaben ist für uns nicht nachvollziehbar. Der LFR BW vertritt im Unterschied zu vielen anderen Verbänden überparteilich und überkonfessionell die Interessen der in den über 50 Verbänden organisierten Frauen in BW, somit weit über 2,5 Mio. sich engagierenden Frauen in BW. Die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen, die aber weiterhin gerade in Gremien und in Parlamenten, im Landtag nur mit gut 30% vertreten, unterrepräsentiert sind.

 

In den Programmgrundsätzen wird explizit darauf hingewiesen, dass der SWR die Gleichberechtigung von Frau und Mann fördern soll. Dies geschieht aber nicht von selbst, wir müssen die Ursachen kennen und benennen, denn das oft weiterhin stereotype Frauen- und Familienbild ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung des aktiven Gestaltungsauftrags der Geschlechterverhältnisse an den Staat, Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Soziale Missstände wie die Lücken („Gaps“) in der Gleichstellung sind nur die Symptome und leider bei weitem nicht beseitigt, sondern verschlechtern sich gerade wieder massiv (siehe Gewaltstatistik gegen Frauen). Diese Missstände sind weiterhin strategisch und effektiv zu bekämpfen und zu beseitigen, beispielsweise die Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in den Medien, der Expertinnen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft im Sendungsangebot.

 

Die Streichung des eigenständigen Sitzes für den LFR BW widerspricht auch dem Ziel und Vorhaben der Landesregierung, die umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und digitalen Belangen zu fördern.

Die Mitwirkung des LFR BW bei der Beachtung der Programmgrundsätze des SWR ist daher dringend abzusichern und für den LFR BW weiterhin ein eigenständiger Sitz im Rundfunkrat des SWR beizubehalten.

• In Abs. 9 ist die Altersgrenze von 25 Jahren zu eng. Hier sollte dieselbe Zielgruppe für das von den Bundesländern beauftrage Angebot FUNK, somit bis 29 Jahren, zugrunde gelegt werden.

Die Altersgrenze ist auf 29 Jahre anzuheben.

 

Zu § 20, Abs. 1 und 2, Zusammensetzung des Verwaltungsrats:

• Abs. 1, Satz 1: Die Festschreibung der beruflichen Anforderungen an die vom Rundfunkrat zu wählenden sachkundigen Personen blenden die gesamten im Ehrenamt oder durch sonstiges Tun erworbenen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen aus. Im Widerspruch dazu stehen die Vertretungen der Landesregierungen und Landtagsfraktionen: Hier wird kein Berufsprofil vorausgesetzt. Und das aus gutem Grund: Abgeordnete, wie auch andere Bürger und Bügerinnen erwerben im Lauf ihres Lebens vielfach Kompetenzen, die sie für das verantwortungsvolle Amt im Verwaltungsrat qualifizieren. Dies trifft unbestritten auch für zahlreiche ehrenamtlich geführte Vereine, Stiftungen und Aufsichtsräte in gGmbHs zu.

 

Aus Sicht des LFR BW sollte der Rundfunkrat entscheiden können, welche Personen er für geeignet hält und keine starren Vorschriften einführen. Bestimmte Erfahrungen sollten allenfalls als Soll-Vorschrift aufgenommen werden.

• Abs. 2, Satz 2: Die Vorgabe einer Mindestquote bei der Besetzung des Verwaltungsrats ist unverzichtbar, wollen wir sicherstellen, dass in dieser verantwortungsvollen Aufsichtsfunktion Männer und Frauen gleichberechtigt sind.

Die Streichung des Satzes 2 ist rückgängig zu machen.

 

Wir appellieren an Sie, Regelungen, die die Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mädchen und Frauen in Baden-Württemberg betreffen und eine geschlechtergerechte Chancengleichheit ermöglichen, nicht zu streichen.

 

 

Wir würden uns über Ihre Unterstützung unserer Forderungen sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen Ihre

 

 

Prof.in Dr. Ute Mackenstedt Verena Hahn

Erste Vorsitzende LFR BW Zweite Vorsitzende LFR BW

 

30. Kommentar von :Horst Kolb

Änderung zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk

Ein Gremium etwas kleiner zu gestalten kann mitunter sinnvoll und auch effektiv sein. Bei der Verkleinerung sollte man jedoch die Relation beibehalten. Bei einer Reduzierung des Gremiums um 30 % darf eine so wichtige Gruppe wie die Wirtschaft nicht überproportional reduziert werden, in diesem Fall von acht auf drei Personen. Dies entspicht einer […]

Ein Gremium etwas kleiner zu gestalten kann mitunter sinnvoll und auch effektiv sein.

Bei der Verkleinerung sollte man jedoch die Relation beibehalten. Bei einer Reduzierung des Gremiums um 30 % darf eine so wichtige Gruppe wie die Wirtschaft nicht überproportional reduziert werden, in diesem Fall von acht auf drei Personen. Dies entspicht einer Verminderung um über 62 %, während das Gremium nur um 30 % verkleinert wird.

In einer dermaßen prekären wirtschaftlichen Situation, in der wir uns zur Zeit befinden, würde dies defacto bedeuten, der Wirtschaft die Stimme zu entziehen.

Dies kann und darf nicht sein!

Korrekt wäre bei einer Reduzierung um 30 % ein Anteil am Gremium von 5,6 Personen d.h. sechs Vertreter der Wirtschaft.