Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 26. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

18. Kommentar von :ohne Name 115752

§ 14 Zusammensetzung des Rundfunkrats - unterrepräsentierte Minderheit

In Baden-Württemberg leben rund 800.000 Muslime, während es in Rheinland-Pfalz lediglich etwa 250.000 sind, so die Angaben des Bundesstatistikamts. Wie kann es gerecht sein, dass beide Bundesländer sich nur einen einzigen Sitz im Rundfunkrat teilen müssen? Dieses Modell widerspricht jeglichem Verständnis von fairer Repräsentation. Eine ohnehin

In Baden-Württemberg leben rund 800.000 Muslime, während es in Rheinland-Pfalz lediglich etwa 250.000 sind, so die Angaben des Bundesstatistikamts. Wie kann es gerecht sein, dass beide Bundesländer sich nur einen einzigen Sitz im Rundfunkrat teilen müssen? Dieses Modell widerspricht jeglichem Verständnis von fairer Repräsentation.
Eine ohnehin unterrepräsentierte Minderheit wird dadurch noch weiter marginalisiert. Das ist in meinen Augen ein Rückschritt und keinesfalls ein Fortschritt im Sinne einer Demokratie, die ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. Jedes Bundesland sollte mindestens einen eigenen Sitz für muslimische Verbände im Rundfunkrat erhalten. Nur so kann eine gerechte und angemessene Repräsentation sichergestellt werden.

11. Kommentar von :Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Landwirtschaft RLP muss mit eigenem Sitz vertreten bleiben!

Bisher ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit einem Sitz im Rundfunkrat vertreten. Künftig sollen sich die Landesvereinigung der rheinland-pfälzischen Unternehmerverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern RLP, die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern RLP und die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen

Bisher ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit einem Sitz im Rundfunkrat vertreten. Künftig sollen sich die Landesvereinigung der rheinland-pfälzischen Unternehmerverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern RLP, die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern RLP und die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Platz im Rundfunkrat teilen.
Die rheinland-pfälzische Landwirtschaft hat mit dem Weinbau in sechs Anbaugebieten und dem Gemüsebau in der Rheinebene gleich zwei herausragende Alleinstellungsmerkmale. Die daraus erwachsene überregionale Bedeutung – wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell – verdient eine entsprechende Berücksichtigung in der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung. Mit einem gemeinsamen Sitz der oben genannten Institutionen wäre die rheinland-pfälzische Landwirtschaft in keiner Weise ausreichend gewürdigt. Zudem wird laut Synopse den Bauernverbänden und Landfrauenverbänden aus Baden-Württemberg ein eigener Sitz im Rundfunkrat zugeteilt.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz fordert daher, auch im Interesse der Bauern- und Landfrauenverbände, dass der Bedeutung der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft entsprechend ein eigener Sitz im Rundfunkrat erhalten bleibt.

23. Kommentar von :Ohne Name 2024

Regionalität: JA! aber bitte nicht bei den Muslimen!

Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können? Das wirkt auf

Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können?
Das wirkt auf mich schlichtweg falsch. Liebe Freundinnen und Freunde sowie Entscheidungsträger, bitte überdenken Sie diesen schwerwiegenden Fehler. Sie betonen stets die Bedeutung von Regionalität – doch ausgerechnet bei den Muslimen scheint dieser Grundsatz keine Anwendung zu finden?
Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So könnte eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe entstehen, die sowohl den muslimischen Gemeinschaften als auch den demokratischen Prinzipien gerecht wird.

25. Kommentar von :Europa-Union Baden-Württemberg

Stellungnahme der Europa-Union zum Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk

Der Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk in der Arbeitsfassung vom 05.11.2024 sieht eine Reduzierung der Beteiligung der überparteilichen Europa-Union im SWR- Rundfunkrat vor, was die Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes erheblich einschränkt. Die Europa-Union ist seit vielen Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil der

Der Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk in der Arbeitsfassung vom 05.11.2024 sieht eine Reduzierung der Beteiligung der überparteilichen Europa-Union im SWR- Rundfunkrat vor, was die Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes erheblich einschränkt. Die Europa-Union ist seit vielen Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Gesellschaft und hat sich als überparteiliche Stimme für Europa etabliert – auch im SWR- Rundfunkrat. In einer Zeit, in der europäische Themen immer mehr an Bedeutung gewinnen und auch die Europäisierung des öffentlichen Rundfunks voranschreitet, braucht es gerade in den (Entscheider-) Gremien eine sachkundige und gesellschaftlich breit verankerte Vertretung für europäische Themen.

Europäisierung des öffentlichen Rundfunks:

Die großen Herausforderungen und Themen unserer Zeit betreffen nicht nur Baden-Württemberg, sondern haben eine europäische Dimension. Sie erfordern eine breite Berichterstattung und eine differenzierte Diskussion in den Medien. Eine lebendige und aktive Diskussion über europäische Themen kann das Bewusstsein für die europäische Identität stärken und den öffentlich- rechtlichen Rundfunk dabei als modernes, zukunftsorientiertes Medium etablieren zumal die Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks mittelfristig in Europa liegt.

Die Europa-Union wird auch künftig wertvolle Impulse geben und diese in den Reformprozess mit einbringen. Ihre starke Stimme bringt die Europa-Union dabei nicht nur in die SWR- Gremien, sondern auch in den ARTE- Programmbereit mit ein.

Überparteiliche Rolle der Europa-Union:

Die Europa-Union ist überparteilich und bietet somit allen demokratischen Akteuren eine Plattform, auf der verschiedene Meinungen und Ansichten zu europäischen Themen ausgetauscht werden können. In einem zunehmend polarisierten Diskurs ist eine überparteiliche und neutrale Position nicht nur wichtig, sondern auch besonders wertvoll. Dies ermöglicht es, Europapolitik jenseits von Parteigrenzen zu diskutieren und einen breiten Konsens zu fördern – eben auch in den SWR- Gremien und darüber hinaus.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bund der Vertriebenen

In den letzten beiden Legislaturperioden des SWR- Rundfunkrats haben sich Europa-Union und der Bund der Vertriebenen (BdV) einen gemeinsamen Platz im SWR- Rundfunkrat geteilt. Der aktuelle Entwurf des Staatsvertrags sieht nun vor, den bereits geteilten Sitz mit einem dritten Partner zu teilen, der jedoch weder überparteilich ist noch die inhaltlichen Schwerpunkte unserer beiden Verbände teilt. Dies reduziert die Beteiligungsmöglichkeit für alle beteiligten Verbände erheblich. Die Europa-Union plädiert daher dafür, die bewährte Konstruktion beizubehalten - beide Organisationen verbindet nicht nur der überparteiliche Charakter, sondern auch das gemeinsame Engagement für ein geeintes und friedliches Europa - zumal die Themen Flucht und Vertreibung leider wieder in einem europäischen Fokus stehen. Die Beibehaltung des geteilten Sitzes – wie im bisherigen Modell zwischen BdV und Europa-Union – ist notwendig, um den Belangen aller relevanten Gruppe weiterhin gerecht zu werden und ihre Sichtbarkeit im Rundfunkrat zu bewahren.

35. Kommentar von :IHK Reutlingen

60 Prozent Plus – Eine starke Filmbranche für einen starken Sender im Südwesten (Stellungnahme Filmverband Südwest e.V. und IHK Reutlingen)

Die Filmkonzeption der Landesregierung 2020 und die Studie „Medienproduktion der Zukunft“ der Uni Tübingen, der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und der Film Commission Region Stuttgart von 2022 kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass der SWR mehr seiner Produktionen an in Baden-Württemberg ansässige Filmproduzentinnen und –produzenten

Die Filmkonzeption der Landesregierung 2020 und die Studie „Medienproduktion der Zukunft“ der Uni Tübingen, der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und der Film Commission Region Stuttgart von 2022 kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass der SWR mehr seiner Produktionen an in Baden-Württemberg ansässige Filmproduzentinnen und –produzenten abgeben sollte, um den Standort zu stärken und nachhaltig zu entwickeln. Diese Einschätzung teilt die lokale Filmbranche mit Nachdruck. Doch die Realität sieht seit Jahren anders aus.

Der Anteil der vom SWR vergebenen Produktionsaufträge, die an Unternehmen im eigenen Sendegebiet (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) gehen, lag im Jahr 2023 unter 30 Prozent, präzise bei 28,85 Prozent. Somit sind mehr als 70 Prozent der Aufträge des für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zuständigen ARD-Senders an Produktionsfirmen außerhalb des SWR-Sendegebiets vergeben worden.

Laut Produzentenbericht des SWR für 2023 sind dies mehr als 65 Mio. Euro, die in anderen Bundesländern und im Ausland ausgegeben wurden. Auch im Jahr 2022, als der SWR noch 38,75 Prozent im eigenen Sendegebiet ausgab, war dies keine gute Quote. Denn bei keiner anderen der großen ARD-Anstalten wurde prozentual so wenig Geld vor der eigenen Haustür investiert wie beim SWR, der zweitgrößten Landesrundfunkanstalt.

Zum Vergleich: Der WDR, die größte Landesrundfunkanstalt der ARD, vergab 2022 64 Prozent seiner Aufträge und damit 63,6 Mio. Euro an regionale Produzenten im eigenen Sendegebiet. Beim NDR, der drittgrößten Landesrundfunkanstalt, waren es 50 Prozent (41,7 Mio Euro). Selbst beim MDR, dessen Intendant Ralf Ludwig zum Amtsantritt Ende 2023 ein deutlich verstärktes Investment in die Senderregion ankündigte, lag die Quote mit 41,4 Prozent (26,4 Mio. Euro) höher als beim SWR.

Es stellt sich die Frage, warum es im Südwesten – Heimat einer international erfolgreichen Animations- und VFX-Industrie, einer beachtlichen Anzahl von Dokumentarfilmproduktionsfirmen, von potenten Film- und Serienproduzentinnen und -produzenten, der Filmakademie Baden-Württemberg, der HdM in Stuttgart sowie vieler weiterer Institutionen und Firmen – kein Bekenntnis des SWR zu substanzieller, nachhaltiger und strategischer Zusammenarbeit mit der regionalen Branche gibt.

Die vielen seit mehr als zwanzig Jahren durchgeführten Runden Tische, die verabschiedeten Filmkonzeptionen der Landesregierung, in denen jeweils sauber analysiert wurde, was auch der SWR für die Branche tun könnte, haben bisher nichts erbracht, was zu mehr Zusammenarbeit zwischen Sender und Branche im Land geführt hätte.

Deswegen schlagen wir die verbindliche Einführung einer Quote zur Vergabe von Aufträgen durch den SWR an konzernunabhängige Firmen mit Sitz und Mitarbeitern im Sendegebiet des SWR in Höhe von 60 Prozent vor. Dabei sind insbesondere für die Bereiche Film, Serie, Dokumentarfilm, Fernsehjournalismus und Animationsfilm und -serie – also die Bereiche, die unter anderem an der Filmakademie Baden-Württemberg ausgebildet werden – Aufträge des SWR bevorzugt an Firmen im Sendegebiet zu vergeben.
Eine verpflichtende Quote für regionale Produktionen des SWR wäre nicht mit Mehrkosten verbunden. Es geht somit nicht um Mehrausgaben oder Budgeterhöhungen, sondern um eine Kanalisierung der ohnehin budgetierten Ausgaben ins Sendegebiet. Davon würde die Kreativ- und Filmwirtschaft in hohem Maße profitieren, wie die Zukunftsstudie und Filmkonzeption des Landes dargelegt haben.

Im Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ist zum Beispiel bereits in der Präambel festgehalten, dass „bei dieser Angebotsrealisierung regionale Produzentinnen und Produzenten zu berücksichtigen“ sind. Dies sollte auch im Staatsvertrag des SWR festgehalten werden.
Die Stärkung lokaler Produktionen durch den SWR wird sich mittel- bis längerfristig auch positiv auf die Programmqualität des SWR auswirken, indem sie dazu beiträgt, vielfältigere, authentischere und lokal relevantere Inhalte zu produzieren. Der Aufbau einer stabilen und vielfältigen lokalen Produktionslandschaft wird auch andere Sender dazu veranlassen, in Baden-Württemberg ansässige Produktionsfirmen zu beauftragen, was den gesamten Kreativstandort substantiell stärken wird.
Die Branche hat bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie man zu dieser Quote von 60 Prozent kommen könnte. Diese umfassen beispielsweise den Abbau der internen Produktionskapazitäten zu Gunsten der heimischen Produzierenden. Die Tatortreihen des SWR, die Vorabendserie „Die Fallers“, Magazinbeiträge und Dokumentationen, die bislang im Sender selbst produziert werden, können nach dem Beispiel anderer Sendeanstalten auch an freie Produzentinnen und Produzenten gegeben werden. Die budgetäre Umwandlung eines typischen SWR-Mittwochsfilms in drei Kinokoproduktionen, die noch dazu Fördermittel auf Bundesebene einwerben würde, wäre ein weiterer äußerst starker Hebel für die Produktionslandschaft im Südwesten.
Viele weitere Maßnahmen wären möglich, die im Übrigen die Programmplanung und die Inhalte des SWR nicht beeinträchtigen. Die Filmschaffenden im Südwesten fordern Sender und Politik hiermit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Filmlandschaft auf, konkrete Schritte zu unternehmen, um von den derzeit 28,85 Prozent auf mindestens 50 Prozent (NDR) und langfristig 64 Prozent (WDR) zu kommen. Ein starker Sender im Südwesten braucht eine starke Branche – die Quote 60 Prozent plus wird dies möglich machen.

Die Stärkung lokaler Produktionsfirmen bringt mehr…
1. Kulturelle Vielfalt: Lokale Produzenten haben oft einen tieferen Einblick in die lokale Kultur und können Inhalte erstellen, die die kulturelle Vielfalt und Identität einer Region besser widerspiegeln. Dies kann dazu beitragen, dass das Programm für das lokale Publikum relevanter und ansprechender wird.
2. Authentizität: Lokale Produzenten sind oft mit den örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten vertraut, was zu authentischeren und glaubwürdigeren Inhalten führen kann. Dies kann dazu beitragen, dass das Publikum eine stärkere Bindung zu den Programmen entwickelt.
3. Wirtschaftliche Förderung: Die Beauftragung lokaler Produzenten unterstützt die lokale Wirtschaft und die Entwicklung der Medienbranche vor Ort. Dies kann dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum des lokalen Kreativsektors zu fördern.
4. Nähe zum Publikum: Lokale Produzenten haben oft eine engere Verbindung zum lokalen Publikum und können besser auf dessen Bedürfnisse und Interessen eingehen. Dies kann dazu beitragen, dass das Programm relevanter und zugänglicher wird und eine loyalere Zuschauerschaft aufbaut.

46. Kommentar von :Selbstentscheider

Wieder nur ein Reförmchen

Als eine Art Präambel möchte ich vorwegschicken, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig organisiert und betrieben wird, dringender denn je benötigen. Den ohne Belege hetzenden Schreihälsen, die auch hier in diesen Kommentarspalten zu finden sind, muss mit Einordnung und sachlicher Auseinandersetzung entgegengetreten werden.

Als eine Art Präambel möchte ich vorwegschicken, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig organisiert und betrieben wird, dringender denn je benötigen. Den ohne Belege hetzenden Schreihälsen, die auch hier in diesen Kommentarspalten zu finden sind, muss mit Einordnung und sachlicher Auseinandersetzung entgegengetreten werden.
Gleichwohl sehe ich die unbedingte Notwendigkeit, die journalistische Qualität in den Sendern auszubauen unter dem Motto: Mehr konstruktiv-kritischer Journalismus statt belehrend-aktivistisch. Um das grundlegend zu ändern, müsste zunächst die Ausbildung, das Volontariat, überhaupt geregelt werden. Das Volontariat ist nämlich kein feststehender Begriff und auch nicht gesetzlich geregelt. Der Staatsvertrag könnte hier zumindest Leitplanken für die journalistische Ausbildung setzen.
Der jetzt zur Neufassung kommende Staatsvertrag verdient in dieser Arbeitsfassung allenfalls den Begriff des „Reförmchens“. Der Politik gelingt es wieder nicht, vor – oder wenigsten auf - die Welle zu kommen. Die Streichung der Landessender wäre schon in der Neufassung von 2014 dringend notwendig gewesen, da sie sich bereits damals als Webfehler herausgestellt und den Apparat nur unnötig aufgebläht haben (Vielzahl an Direktorenposten). In die richtige Richtung geht die Verkleinerung der Aufsichtsorgane, ebenso der Versuch, den Verwaltungsrat zu professionalisieren. Die Verringerung der Direktorenposten ist ebenso als positiv zu vermerken. Ob ein Direktorium die richtige Form ist? Klingt nach einem Kollektiv, schafft sicher nicht mehr - eher weniger - Transparenz und erhöht auch nicht die Bereitschaft zur Leistungsmaximierung? Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch hier - wie bei den Verwaltungsräten - eine Professionalisierung zielführender ist. Ist das existierende Intendantenmodell noch zeitgemäß? Es wird immer wieder mangelnde Weitsicht und Wirtschaftlichkeit angeprangert, da die Direktoren „nur“ aus dem Journalismus oder der Technik, nicht aber aus dem kaufmännischen und strategischen Bereich kommen. Könnte also die Lösung sein: Ein Generaldirektor an der Spitze mit einer entweder getrennt oder gemeinsamen kaufmännisch/strategischen Geschäftsführung und einer Programmgeschäftsführung? Stichwort: Vor die Welle kommen.
Mit den von der Politik eingeleiteten Reformprozessen in der ARD ist ein Stein ins Rollen gekommen, der nicht mehr aufzuhalten ist. Ziel: Verschlankung durch Zusammenlegungen in Form von Kompetenzzentren. Ein paar davon haben sich schon gebildet, die echten Schwergewichte sind verteilt. Wenn man sich die Organisationsstrukturen der Sender durchliest, dann kann man in etwa herauslesen, wie viele Kompetenzzentren noch entstehen, und dass der SWR an noch 3 oder 4 weiteren - wie auch immer - beteiligt sein wird. Innerhalb des SWR soll es laut Herrn Gniffke ebenso Kompetenzzentren nach diesem Vorbild geben. Das wird mittelfristig und ganz zwangsläufig zu einem deutlich geringeren Personalstamm führen. Und das würde noch deutlicher ausfallen, sollte der Sender z. B. die Zahl der Auftragsproduktionen weiter erhöhen (ist der SWR zukünftig noch ein Produktions- oder nur noch ein Sendebetrieb?). Egal, wie es kommt, die Entwicklung führt zu einer „Verzwergung“ der Hauptstandorte (also Hauptfunkhäuser), was zur Folge hat, dass die Aufrechterhaltung aller Infrastrukturen in diesen Häuser sehr kostspielig wird. Diese Infrastruktur reicht von den technisch aufwändigen Studios bis hin zum Kantinenbetrieb. Darunter leidet am Ende auch der Ausbildungsbereich, was das Unternehmen weniger attraktiv für den Nachwuchs macht. Es stellt sich alsbald die Frage: Wie viele der drei Funkhäuser (ausgenommen sind die Regionalstudios) sind denn noch nötig? Sieht man sich die Landkarte an, dann stehen die beiden Funkhäuser in Baden-Württemberg keine 70 km Luftlinie voneinander entfernt. Nicht einmal halb so weit ist es im Rhein-Main Gebiet, wo sich mit dem ZDF gleich drei Funkhäuser zwischen Mainz und Frankfurt befinden. Und die FUNK-Zentrale kommt noch dazu. HR-Intendant Hager hat unlängst erstaunlich offen davon gesprochen, dass nun in den nächsten Jahren 40% seiner vorhandenen Gebäudeflächen reduzieren muss. Dem SWR wird es ähnlich gehen. Aber hier hat noch keiner die Karten offen auf den Tisch gelegt. Sicher auch deswegen, weil der Staatsvertrag drei Hauptstandorte (immer noch) festlegt. Unter diesen Umständen ist eine umfassende Flächenkonsolidierung praktisch nicht möglich. Der SWR wird die Karten schnell wieder an die Politik zurückschieben. Das Spiel geht dann immer so weiter. Wenn man einmal die eigenständigen Interessen von Hessen außen vor lässt, werden auch auf dem Lerchenberg beim ZDF die Büroflächen aufgrund der Reformprozesse sicher weniger und ein gemeinsamer Standort mit dem SWR denkbar. Es könnten also beide Bundesländer aktiv zur Flächenreduzierung beitragen. Da im Staatsvertrag bereits grundsätzlich der Sitz des Intendanten (und damit auch der seines Stabs) sowie der Gerichtsstand festgelegt sind, bedarf es keiner weiteren Regelung mehr (siehe auch das überall verwendete Senderimpressum, das sich auf den Intendantensitz bezieht). Für die Flexibilität des Senders ist das ausreichend. Den Rest kann die Satzung regeln. Es gehört auf jeden Fall nicht mehr im Staatsvertrag verankert.
En passent: In Saarbrücken steht – auch wenn es die Interessen des Saarlands betrifft - ein weiteres Funkhaus mit einer nationalen Zulieferungsquote, die im untersten einstelligen Bereich liegt.
Was die zukünftige Programmstruktur insbesondere beim Radio betrifft, dürfte beim SWR die Sektkorken knallen lassen. Die festgeschriebenen Radioangebote durch belanglose Floskeln zu ersetzen, führt eher zu einer Entfesselung des Programmangebots. Wer sich die Sender SWR 1, 3 und 4 aktuell genauer anhört, wird feststellen, dass die Basis die Musik aus den 80er und 90er Jahren bildet. Wir erleben seit einigen Jahren ein immer größeres Mehr vom Gleichen. Die Sendestrecken sind gezielt ausgedünnt worden, alle drei genannten Programme verfügen inzwischen über gar keine (!!!!) echten Informationsleisten mehr, in großen Programmflächen findet nur noch eine Verhackstückung der Wirklichkeit statt - dominiert vom großen Musikteppich, es wird immer mehr auf die Internetseiten oder Apps verwiesen. Bleibt die Frage: Wozu dann der programmliche Aufwand? So gesehen reicht ein Landesprogramm und eine Kulturwelle (als Ergänzung existiert in jedem Fall der DLF). Was erwartet die Landesregierung hier von ihrer Landesrundfunkanstalt erwartet? Was soll der Auftrag sein? Mit dem jetzigen Entwurf wird es am Ende vielleicht ein UKW-Programm weniger geben, eines wird von einer andern Anstalt übernommen, dafür entstehen dann zwei mehr im Internet (womöglich billig und lieblos zusammengestellte und nicht live moderierte Konservenprogramme), alles zusammen auf DAB+, das aber eine Totgeburt ist, da der Empfang zukünftig vielleicht über 5G abgewickelt wird, was grundsätzlich wiederum als Internet definiert wird. Wie will man da verschlanken? Wie will der Staatsvertrag vor die Welle kommen?
Etwas wirr auch, welches Radio-Programm wie auseinanderschalten darf und soll, und dass lokale Sendungen unzulässig sind. Die Absicht dahinter ist klar: Der Verlegerfunk soll gerettet werden. Aber kommen diese Lokalsender überhaupt dem ureigenen Anspruch der Lokalberichterstattung in ausreichendem Maße nach? Ist das Vorlesen der Uhrzeit, präsentiert vom örtlichen Juwelier, schon Lokalfunk? Noch prekärer sieht es beim Lokal TV aus. Technisch wenig anspruchsvoll, bewegt man sich inhaltlich auf Amateurniveau. Die Verleger haben den SWR zum Gegner erklärt, haben aber ihre eigenen Hausaufgaben nicht gemacht. Wäre es nicht an der Zeit, die eigenen Strukturen zu überdenken, statt auf den SWR zu zeigen? Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland ohne einen schlagkräftigen landesweiten privaten Sender (weder Radio noch TV). Die Lokalsender könnten ein Network bilden und sich so die Arbeiten aufteilen, zudem müsste nicht Kollege Computer ganze Sendestrecken allein übernehmen.
Zurück zum SWR und seinem ehemals Dritten TV Programm. Im Staatsvertrag werden die Landessender gestrichen, der SWR hat bereits weitgehend regionale Programmstrecken im TV zusammengelegt. Trotzdem taucht die Formulierung auf, dass im Fernsehprogramm mindestens 30% in die Länder auseinandergeschaltet werden muss. Vermutlich ein Überbleibsel aus alten Tagen oder nicht richtig nachgedacht. Es handelt sich aber um einem zentralen Punkt. Den Verfassern dieses Entwurfs ist vermutlich nicht klar, wie man denn nun mit dem Begriff Regionalität umgehen soll – und dem SWR vermutlich auch nicht. Welches Genre soll denn außer der Aktualität (Politik, Sport und Landesschau) wie regionalisiert werden? Braucht es dafür zwingend Auseinanderschaltungen? Wieviel Regionalität und damit Südwesten steckt in den nationalen Produkten des SWR. Ist die regionale Auffindbarkeit in der Mediathek nicht sogar ein Desaster? Ist der Begriff am Ende nur ein Feigenblatt beim SWR? Der SWR präsentiert unter seinem Logo gerne regionale Musik- und Comedyveranstaltungen, aber ist er deswegen wirklich nah dran an den Bürgern? Wie sieht es mit dem Auftrag konkret aus, dass der SWR die politische Kultur und Diskussionen in der Gesellschaft fördert? Genügen Klickzahlen und Kommentare unter YouTube Beiträge? Oder müsste der SWR nicht tatsächlich mehr vor Ort sein nach dem Vorbild von „Jetzt red i“ beim BR?
Leider ist die Medienpolitik der letzten 30 Jahre in Baden-Württemberg durchweg - egal welcher politischen Couleur - nur mit dem geschönten Begriff katastrophal zu bezeichnen. Filmproduktionen machen einen Bogen um das Land. Es fehlt an Infrastruktur und klare Ansprechpartner. Leider ist beim SWR kein Interesse am regionalen Film zu erkennen. Permanentes freiwilliges einfordern von außen genügt nicht mehr. Das zwingende Engagement des SWR in die regionale Filmwirtschaft muss im Staatsvertrag fixiert werden. Der SWR ist mit 49% an der Filmförderung (MFG) beteiligt – mit überschaubarem Output, mögliche Synergien nicht spürbar. Es darf dieses Mal nicht wieder durch „Kann“ und „Soll“ Bestimmungen einen geschmeidigen Hinterausgang für den Sender geben. Die renommierte Filmakademie entlässt jedes Jahr hoch ausgebildete Menschen, die hier keinen Anschluss finden, weil die Filmwirtschaft zu schwach ist. Externe Firmen produzieren das Nötigste, um die Förderungen zu bekommen, der Rest wird außer Landes erledigt.
Fehlende Infrastruktur wie zum Beispiel geeignete Atelierstudios sind sinnvollerweise
im Umfeld der FilmAKA einzurichten (das tatenlose Zusehen der Auflösung des SWR Requisitenlagers war extrem kontraproduktiv und hat gezeigt, wie wenig Bedeutung die Landespolitik dem Thema nach wie vor widmet). Der SWR führt beim Thema Filmproduktion gerne die Henne-Ei-Diskussion. Wo keine Produktion, da kein Studio nötig. Deshalb produziert (oder vielmehr lässt!) er seine Shows und Filme in Berlin-Adlershof oder Köln-Ossendorf oder von der Bavaria in München produzieren. Diesen gordischen Knoten muss die Landesregierung endlich durchschlagen. Auch vor dem Hintergrund, dass man annehmen kann, der SWR lässt zukünftig seine Filmproduktionen komplett über die Degeto abwickeln.
Amüsant ist hier in den Kommentaren übrigens zu lesen, wie die Postenschacherei hinsichtlich der neu zu verteilenden Rundfunkratsposten bereits begonnen hat. Insbesondere die sogenannte Wirtschaft scheint ein übergroßes Interesse an möglichst vielen Posten zu haben (die inhaltliche Struktur scheint sie nicht zu interessieren). Vielleicht kann sie genauso detailliert in Prozenten darlegen – wie in ihren Forderungen - was sie in den vergangenen Jahren alles auf für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Wohlergehen geleistet hat.
Ebenso interessant zu lesen, warum ein und dieselbe Religionsgemeinschaft in Mainz eine andere gesamtgesellschaftliche Wahrnehmung haben (und nur darum geht es!) soll als jene aus einer baden-württembergischen Stadt.
Resümierend möchte ich nochmal unterstreichen, dass der SWR im neuen Staatsvertrag strukturelle Erleichterungen bekommen muss (insbesondere bei der fesselnden Kleinstaaterei), dafür aber gleichzeitig für seine inhaltlich herausragende Rolle als regionale Landesrundfunkanstalt viel stärker in die Pflicht (!) genommen werden muss bei der Ausgestaltung seines Auftrags.

17. Kommentar von :ohne Name 103164

Zu § 3a (3) Regionale Auseinanderschaltungen in Hörfunkprogrammen erlauben

„(3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.“ Es wäre wünschenswert, wenn diese Beschränkung komplett aufgehoben werden würde. Eine Auseinanderschaltung sollte auf jeden Fall immer in allen Hörfunkprogrammen des SWR erlaubt sein. Der SWR hat dann die Möglichkeit, dies flexibel wie z. B. für

„(3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.“

Es wäre wünschenswert, wenn diese Beschränkung komplett aufgehoben werden würde. Eine Auseinanderschaltung sollte auf jeden Fall immer in allen Hörfunkprogrammen des SWR erlaubt sein. Der SWR hat dann die Möglichkeit, dies flexibel wie z. B. für Programmaktionen, Sondersendungen wie das Maimarktradio, die Ausstrahlung eines regionalisierten Wetterberichts (wird heute teilweise bei SWR 4 so gehandhabt), eines Regiotickers wie bei SWR3, für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz getrennte Nachrichtensendungen wie bei SWR4 und SWR1 und vor allem für das Versenden der SWR-Regionalnachrichten, soweit das technisch gesehen möglich ist, zu nutzen.

Es ist schade, dass z. B. die Regionalnachrichten derzeit nur auf einem Hörfunkprogramm laufen. Denn diese sind sehr hochwertig. Aufrufen können Sie diese über den folgenden Link:
- SWR Regionalnachrichten für Baden-Württemberg
o https://www.swr.de/swr4/nachrichten/regionalnachrichten-swr4-studios-zum-nachhoeren-100.html
- SWR Regionalnachrichten für Rheinland-Pfalz
o https://www.swr.de/swr4/nachrichten/regionalnachrichten-swr4-rheinland-pfalz-studios-zum-nachhoeren-100.html
Mit der Regelung aus § 3a (3) würden die hochwertigen Regionalnachrichten lediglich im Landeshörfunkprogramm verbreitet werden dürfen. Den Hörern aller anderen Hörfunkprogramme müsste der SWR diese regional für den Hörer vor Ort bedeutsame und sehr hochwertig aufgearbeitete Informationen dann vorenthalten, was völlig unverständlich ist.

Dass der SWR Auseinanderschaltungen sehr gut beherrscht, sieht man an SWR4. In Zeiten, in denen z. B. die SWR Regionalnachrichten auf SWR4 (jeweils um halb) ausgestrahlt werden, kann man sich diese im Gesamtzusammenhang des laufenden Programms auch beispielhaft bewusst unter dem folgenden Link anhören:
https://www.swr.de/unternehmen/empfang/webradio-hoeren-alle-streams-100.html
Die Regionalmagazine aus den Regionalstudios, welche in Baden-Württemberg zuletzt noch am Nachmittag eine Stunde lang liefen, wurden mittlerweile leider eingestellt.

Dem SWR sollte daher in Sachen Auseinanderschaltung, die über das Mindestmaß des Rundfunkstaatsvertrags und die heutige Praxis hinausgeht, eine völlige Freiheit gewährt werden, wenn es der Regionalität und der Landesidentität dient. Dann könnte der SWR dies überall umsetzen, wo es technisch möglich ist (z. B. im Onlinestream), sofern er es selbst denn möchte oder er es für sinnvoll hält.

21. Kommentar von :ohne Name 115800

Andere Bundesländer andere Strukturen

Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.

Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.

In Rheinland-Pfalz beispielsweise agiert die Schura als unabhängige Vertretung der Verbände und unterscheidet sich in ihren Arbeitsweisen und Zielen grundlegend von den Strukturen in Baden-Württemberg. Es fehlt an gemeinsamen Strukturen und abgestimmten Arbeitsweisen, die eine effektive Repräsentation durch einen einzigen Vertreter ermöglichen könnten. Die Theorie, beide Bundesländer durch eine gemeinsame Stimme zu vertreten, steht daher in eklatantem Widerspruch zur gelebten Praxis.

Um eine gerechte und wirksame Teilhabe der muslimischen Gemeinschaften sicherzustellen, ist es dringend notwendig, die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen. Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt, um dieser Vielfalt gerecht zu werden und den muslimischen Vertretungen eine faire Chance zur Mitgestaltung zu geben.

20. Kommentar von :ohne Name 115797

gerechte Repräsentation fördert die Demokratie

Ich glaube, hier liegt ein grundlegendes Missverständnis von Demokratie und fairer Repräsentation vor. Nach meinen Recherchen gibt es in Baden-Württemberg mehr als 550 Moscheen und in Rheinland-Pfalz etwa 120. Die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaften in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen sich

Ich glaube, hier liegt ein grundlegendes Missverständnis von Demokratie und fairer Repräsentation vor. Nach meinen Recherchen gibt es in Baden-Württemberg mehr als 550 Moscheen und in Rheinland-Pfalz etwa 120.
Die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaften in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen sich nicht einfach zusammenfassen. Jede Region hat ihre eigene Dynamik, Herausforderungen und Prioritäten, die eine separate Vertretung erfordern.
Ein gemeinsamer Sitz für beide Bundesländer ist keine gerechte Lösung. Ein Sitz pro Bundesland wäre der erste Schritt zu einer Repräsentation, die den muslimischen Gemeinschaften in ihrer Vielfalt gerecht wird und die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft widerspiegelt.

48. Kommentar von :SWR Gremien

Stellungnahme der SWR Gremien

Die SWR-Gremien haben intensiv den Entwurf des SWR-StV beraten und uns, Dr. Engelbert Günster und Hans-Albert Stechl, mandatiert, im Rahmen der vorgegebenen Anhörungsfrist Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir dieses Mandat wahr und begrüßen grundsätzlich die Reformvorschläge mit dem Ziel, einen starken, leistungs- und zukunftsfähigen SWR

Die SWR-Gremien haben intensiv den Entwurf des SWR-StV beraten und uns, Dr. Engelbert Günster und Hans-Albert Stechl, mandatiert, im Rahmen der vorgegebenen Anhörungsfrist Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir dieses Mandat wahr und begrüßen grundsätzlich die Reformvorschläge mit dem Ziel, einen starken, leistungs- und zukunftsfähigen SWR aufzustellen. Insbesondere die Stärkung der Regionalität, als DNA des SWR, begrüßen wir ausdrücklich.

Bei genauer Betrachtung der einzelnen Regelungen möchten wir jedoch auf fünf Aspekte näher eingehen, die unserer Auffassung nach einer Überarbeitung bedürfen:

1. Konsequente Stärkung der Regionalität
Der Entwurf des SWR-Staatsvertrags enthält an verschiedenen Stellen Ausführungen zur Regionalität: „auf Landesidentitäten besondere Rücksicht zu nehmen“, „flächendeckende lokale Berichterstattung“ (§ 3a Abs. 1), „landesspezifisch auszugestalten“ (§ 3a Abs. 2), „landesspezifisches Erscheinungsbild“ (§ 4 Abs. 2). All diese Begriffe sind unklar und teilweise in sich widersprüchlich formuliert.

In § 3a Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regionale Auseinanderschaltung nur in den Landeshörfunkprogrammen (§ 4 Abs. 3) zulässig ist. Diese Regelung ist ein Widerspruch zur Stärkung der Regionalität („bei gleichzeitiger Stärkung der regionalen Verwurzelung und regionalen Prägung“, Präambel). Die Regelung birgt die Gefahr, dass Hörerinnen und Hörer von regionalen Nachrichten abgeschnitten werden. Entspricht das Landeshörfunkprogramm nicht dem Geschmack einzelner Hörerinnen und Hörer, werden sie dieses Programm nicht hören und es entsteht ein Nachrichtendefizit. Dies kann ganze Zielgruppen – vor allem junge Men-schen – betreffen. Deshalb bitten wir um Klarstellung, dass auch in anderen Hörfunkprogrammen wie z.B. bei „SWR3“ oder „DASDING“, die nicht explizit als Landesprogramm gelten, eine Auseinanderschaltung vor allem im Hinblick auf regionale Nachrichten möglich ist.

Weiterhin gibt es offene Fragen zur Regelung für ein gemeinsames Fernsehprogramm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. In § 4 Abs. 2 ist geregelt, dass „mindestens jedoch 30 vom Hundert der Sendezeit im Tagesdurchschnitt, landesspezifisch“ und damit 7,2 Stunden auseinandergeschaltet werden soll. Diese Vorgabe bedeutet eine Stärkung des linearen Programms. Dadurch werden zusätzliche finanzielle Mittel gebunden, die strategisch für die Weiterentwicklung der digitalen Angebote fehlen. Unklar bleibt zum einen, zu welcher Tageszeit Auseinanderschaltungen erfolgen sollen. Zum anderen wird auch der Inhalt nicht weiter spezifiziert. Es bleibt offen, ob bei den Auseinanderschaltungen originäres Programm gesendet werden muss oder Wiederholungen möglich sind.

2. Auswahlverfahren der Mitglieder des Rundfunkrats
Der Gesetzgeber sieht vor, dass künftig drei Mitglieder „aus der Mitte der rheinland-pfälzischen bzw. baden-württembergischen Gesellschaft“ Teil des Rundfunkrates sind (§ 14 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 13). Die Entscheidung und Auswahl dieser Mitglieder obliegt dem zuständigen Fachausschuss im jeweiligen Landtag. Die Einzelheiten des Bewerbungs- sowie Wahlverfahrens kann der Landtag in seiner Geschäftsordnung festlegen (§ 14 Abs. 9) - oder eben auch nicht festlegen. Unklar bleibt hier zum einen, welche Maßstäbe an die Bewerberinnen und Bewerber und das Wahlverfahren gestellt werden, zum anderen die Folgen, sollten die Einzelheiten nicht in der Geschäftsordnung geregelt werden.
Nicht nachvollziehbar ist die Beschränkung „nicht älter als 25 Jahre“ – analog zur funk-Zielgruppe sollte die Altersgrenze wenigstens 29 Jahre betragen.

Der zuständige Ausschuss des jeweiligen Landtags trifft ebenso die Entscheidung über ein Mitglied, sollten sich mehrere Organisationen auf einen Sitz nicht einigen können. Die auch dadurch zunehmende Einflussnahme der Politik wird ausdrücklich kritisiert – zumal sich trotz der geringeren Anzahl von politiknahen Mitgliedern (z.B. Landtagsabgeordnete, Vertreter von Gemeinde-, Landkreis- und Städtetag) im Rundfunkrat, deren Anteil prozentual in Baden-Württemberg erhöhen würde.

Zur Gewährleistung einer staatsfernen Aufsicht schlagen wir vor, für Einigungsverfahren einen Wahlausschuss aus dem jeweils aktuellen Rundfunkrat zu bilden. Dieser Ausschuss besitzt die erforderliche Expertise für die Auswahl der Rundfunkräte. Außerdem könnte inner-halb der Körbe ein Wechsel nach jeder Amtszeit festgelegt werden, sofern sich die Organisationen nicht einigen können. Damit wäre auch sichergestellt, dass alle Organisationen im Laufe der Zeit berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Regelung im SWR-Staatsvertrag wäre zu begrüßen.

3. Sachkunde im Verwaltungsrat den tatsächlichen Anforderungen der Aufsicht anpassen
Der Entwurf des SWR-Staatsvertrags sieht vor, dass künftig alle sieben vom Rundfunkrat zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder Sachverständige sein müssen (§ 20 Abs. 1). Diese einengende Regelung stößt auf große Bedenken. Hierdurch wird dem Rundfunkrat die Möglichkeit genommen, geeignete Personen in den Verwaltungsrat zu senden, die nach dem Staatsvertrag lediglich die „falsche Ausbildung“, jedoch die notwendige Erfahrung bspw. durch Tätigkeiten in Institutionen, Unternehmen, Beiräten etc. haben. Eine Reduzierung der Sachverständigen und mehr Flexibilität in der Besetzung des Verwaltungsrats wäre wünschenswert. Insbesondere ist ein Wirtschaftsprüfer nicht als Sachverständiger erforderlich, da dieser grundsätzlich für die Prüfung des Jahresabschlusses (und von Sonderaufträgen) vom Verwaltungsrat beauftragt wird.

Gerne machen wir einen Vorschlag zur Formulierung von § 20 Abs. 1 SWR-StV:
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Mitgliedern.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
1. Sieben Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt. Davon müssen drei Mitglieder Sachverständige sein….

Zudem ist unklar, aus welchem Grund eine analoge Vorschrift zur Sachkunde für die politischen Vertreter sowie die vom Personalrat entsandten Mitglieder des Verwaltungsrats nicht aufgenommen wurde.

4. Einbindung des SWR Verwaltungsrats bei Einsparmaßnahmen
Die Herausforderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich gewandelt. Dieser steht unter einem bisher nicht da gewesenen Einspar- und Veränderungsdruck. Im Sinne einer starken und effektiven Aufsicht sprechen wir uns deshalb für eine Konkretisierung des Aufgabenspektrums aus und befürworten ausdrücklich auch ein Mitwirken bei Entscheidun-gen im Einsparprozess.

Nach der aktuellen Rechtslage besitzt der Verwaltungsrat bei Einsparmaßnahmen lediglich eine allgemeines Überwachungs-, jedoch keine Genehmigungskompetenz. Mit dem im § 21 Abs. 1 SWR-StV formulierten Überwachungsrecht geht nach gängigem Literaturverständnis allerdings ein Beratungsrecht einher, auch wenn dieses nicht konkret in den Rechtsgrundlagen benannt wird. Beratung ist jedoch nur möglich in einem laufenden Prozess und nicht mehr bei der Mitteilung vollendeter Tatsachen. Der Bedarf einer entsprechenden Klarstellung ist deshalb offensichtlich.

Wünschenswert und sinnvoll wäre deshalb eine Regelung in Anlehnung an § 27 Nr. 8 SWR-StV, sodass wir als Verwaltungsrat ab einer bestimmten Einsparhöhe zustimmen müssen. Es sollte in § 27 SWR-StV ein Passus aufgenommen werden, dass die Intendantin oder der Intendant in folgenden Angelegenheiten der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf:

Nr. 9 (NEU): Maßnahmen zur Einsparung bzw. Umschichtung im Wert von mehr als 250.000,- Euro.

5. Ausstattung der Gremienmitglieder
§ 13 Absatz 2 regelt künftig den Kostenersatz für Gremienmitglieder und sieht keine monatliche Aufwandsentschädigung vor. Die Aufwandsentschädigung beinhaltet danach nur noch „Sitzungsgeld, Ersatz von Reisekosten sowie Tagegelder und Übernachtungsgelder“. Das ist völlig unangemessen. Denn auch Mitglieder, die nicht bei jeder Sitzung anwesend sind, nehmen ihre Aufgaben in Programmbeobachtung und Fortbildung wahr. Der Aufwand für Gremienmitglieder ist sehr hoch. Das sollte durch eine monatliche Aufwandsentschädigung honoriert werden.

Weitere Impulse:
• Der Gesetzgeber erlaubt in § 17 Abs. 5 bzw. § 23 Abs. 5 Präsenzsitzungen. Unklar ist, ob die hybride Sitzungsform (ein Teil der Gremien ist vor Ort, ein anderer Teil der Gremien ist digital zugeschaltet) möglich ist. Diese sollte aus unserer Sicht in eng begründeten Einzelfällen möglich sein. Es bedarf einer Klarstellung im Hinblick auf die hybride Sitzungsform.
• Unklar ist, weshalb die Bedingung eines Wohnsitzes in BW bzw. RP nur für die Mitglieder aus Mitte der Gesellschaft gilt (§ 14 Abs. 7). Denkbar wäre, dies als Bedingung für alle Gremienmitglieder zu formulieren.
• Die Zustimmung zur Beauftragung des Datenschutzbeauftragten des SWR (§ 39 Abs. 3) fehlt in der Auflistung der Aufgaben des Verwaltungsrats (§ 21).
• Nach § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 10 werden drei Mitglieder der Landesfamilienrat Baden-Württemberg, der Landesfrauenrat Baden-Württemberg, der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. und der Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V., entsandt. Nach Vorgaben im Hinblick auf die paritätische Verteilung in § 14 Abs. 8 müssen 50% davon weiblich bzw. männlich sein. Bei 3 Entsendungen ist die praktische Umsetzung unklar.
• Für die Besetzung des Rundfunkrats sind acht Mitglieder entweder aus Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz vorgesehen (§ 14 Abs. 4). Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, ein Bundesland je Institution festzulegen (in Anlehnung an den MDR-Staatsvertrag), welches dann bspw. nach jeder oder jeder zweiten Amtsperiode wechselt. Dieses Wechselmodell würde das Entsendeverfahren erleichtern.


Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn unsere Ausführungen bei der weiteren Ausgestaltung der Reformregelungen entsprechende Berücksichtigung finden würden. Für Rückfragen oder für einen Austausch zu den einzelnen Punkten stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Engelbert Günster
Vorsitzender des SWR Rundfunkrats

Hans-Albert Stechl
Vorsitzender des SWR Verwaltungsrats