Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 26. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

29. Kommentar von :Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Stellungnahme des Landesfrauenrats Baden-Württemberg (LFR BW) zum Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR) vom 5. November 2024

Gleichstellung von Frauen und Männern gestalten und absichern, gerade JETZT! Sehr geehrte Damen und Herren der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die in der Präambel dezidierte Bestärkung der wichtigen demokratischen und integrierenden Funktion des SWR in unserer Gesellschaft. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die


Gleichstellung von Frauen und Männern gestalten und absichern, gerade JETZT!

Sehr geehrte Damen und Herren

der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die in der Präambel dezidierte Bestärkung der wichtigen demokratischen und integrierenden Funktion des SWR in unserer Gesellschaft. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die gesamte Gesellschaft mit Qualitätsangeboten zu versorgen, die insbesondere dazu beitragen, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.

Bezogen auf dieses Grundverständnis zum Auftrag des SWR reduzieren wir unsere Anmerkungen auf die wesentlichsten:

Zu § 6, Programmgrundsätze:
• Der LFR BW begrüßt, dass die Programmgrundsätze in Gänze beibehalten werden. Diese Grundsätze sind zeitlos gültig und eine tragende Säule eines demokratisch verfassten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Zu § 13 Abs.4, Organe, Allgemeine Bestimmungen:
• Die Amtszeitbegrenzung für Rundfunk- und Verwaltungsrat birgt Probleme und sollte gestrichen werden.

Die Medienpolitik ist komplex, die Anforderungen an die Rundfunkräte und Rundfunkrätinnen steigen stetig, insbesondere durch die digitale Transformation, die technologischen Entwicklungen und die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienlandschaft durch die dritte große Medienrevolution. Dies gilt ebenso für die sehr umfangreichen Qualifizierungseinheiten, die für Fragen der qualitativen Programmbeobachtung unerlässlich sind.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, der Geschäftsführung auf Augenhöhe zu begegnen, die zunehmenden Anfeindungen und lancierten Programmbeschwerdewellen sachlich und fundiert zu bearbeiten, braucht es viel Expertise. Es braucht im Ehrenamt deutlich länger, um eine solche zu erlangen, als dies in einer hauptberuflichen Position möglich wäre.
Der LFR BW hält die Amtszeitbegrenzung daher für verzichtbar. Die entsendenden Organisationen sollten beurteilen, ob ihr jeweiliges Mitglied seinen Auftrag erfüllen kann und erfüllt, unabhängig von der Dauer.


Zu § 14, Zusammensetzung des Rundfunkrats:
• In Abs. 2, Ziffer 10 neu wird der LFR BW einem „Korb“ zugeordnet, die feste Mitgliedschaft wird gestrichen. Dieses Vorhaben ist für uns nicht nachvollziehbar. Der LFR BW vertritt im Unterschied zu vielen anderen Verbänden überparteilich und überkonfessionell die Interessen der in den über 50 Verbänden organisierten Frauen in BW, somit weit über 2,5 Mio. sich engagierenden Frauen in BW. Die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen, die aber weiterhin gerade in Gremien und in Parlamenten, im Landtag nur mit gut 30% vertreten, unterrepräsentiert sind.

In den Programmgrundsätzen wird explizit darauf hingewiesen, dass der SWR die Gleichberechtigung von Frau und Mann fördern soll. Dies geschieht aber nicht von selbst, wir müssen die Ursachen kennen und benennen, denn das oft weiterhin stereotype Frauen- und Familienbild ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung des aktiven Gestaltungsauftrags der Geschlechterverhältnisse an den Staat, Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Soziale Missstände wie die Lücken („Gaps“) in der Gleichstellung sind nur die Symptome und leider bei weitem nicht beseitigt, sondern verschlechtern sich gerade wieder massiv (siehe Gewaltstatistik gegen Frauen). Diese Missstände sind weiterhin strategisch und effektiv zu bekämpfen und zu beseitigen, beispielsweise die Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in den Medien, der Expertinnen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft im Sendungsangebot.

Die Streichung des eigenständigen Sitzes für den LFR BW widerspricht auch dem Ziel und Vorhaben der Landesregierung, die umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und digitalen Belangen zu fördern.
Die Mitwirkung des LFR BW bei der Beachtung der Programmgrundsätze des SWR ist daher dringend abzusichern und für den LFR BW weiterhin ein eigenständiger Sitz im Rundfunkrat des SWR beizubehalten.
• In Abs. 9 ist die Altersgrenze von 25 Jahren zu eng. Hier sollte dieselbe Zielgruppe für das von den Bundesländern beauftrage Angebot FUNK, somit bis 29 Jahren, zugrunde gelegt werden.
Die Altersgrenze ist auf 29 Jahre anzuheben.

Zu § 20, Abs. 1 und 2, Zusammensetzung des Verwaltungsrats:
• Abs. 1, Satz 1: Die Festschreibung der beruflichen Anforderungen an die vom Rundfunkrat zu wählenden sachkundigen Personen blenden die gesamten im Ehrenamt oder durch sonstiges Tun erworbenen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen aus. Im Widerspruch dazu stehen die Vertretungen der Landesregierungen und Landtagsfraktionen: Hier wird kein Berufsprofil vorausgesetzt. Und das aus gutem Grund: Abgeordnete, wie auch andere Bürger und Bügerinnen erwerben im Lauf ihres Lebens vielfach Kompetenzen, die sie für das verantwortungsvolle Amt im Verwaltungsrat qualifizieren. Dies trifft unbestritten auch für zahlreiche ehrenamtlich geführte Vereine, Stiftungen und Aufsichtsräte in gGmbHs zu.

Aus Sicht des LFR BW sollte der Rundfunkrat entscheiden können, welche Personen er für geeignet hält und keine starren Vorschriften einführen. Bestimmte Erfahrungen sollten allenfalls als Soll-Vorschrift aufgenommen werden.
• Abs. 2, Satz 2: Die Vorgabe einer Mindestquote bei der Besetzung des Verwaltungsrats ist unverzichtbar, wollen wir sicherstellen, dass in dieser verantwortungsvollen Aufsichtsfunktion Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Die Streichung des Satzes 2 ist rückgängig zu machen.

Wir appellieren an Sie, Regelungen, die die Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mädchen und Frauen in Baden-Württemberg betreffen und eine geschlechtergerechte Chancengleichheit ermöglichen, nicht zu streichen.


Wir würden uns über Ihre Unterstützung unserer Forderungen sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen Ihre


Prof.in Dr. Ute Mackenstedt Verena Hahn
Erste Vorsitzende LFR BW Zweite Vorsitzende LFR BW

31. Kommentar von :Robert Wekenmann

Änderung des Staatsvertrags

Ein Gremium zu verkleinern finde ich im groben und ganzen eher von Vorteil.
Aber eine Verkleinerung sollte proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.
Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.

34. Kommentar von :IHK Reutlingen

BWIHK-Stellungnahme zur SWR-Staatsvertragsnovelle

Im Namen der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK) bedanken wir uns für die Möglichkeit, zum Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können. Aus Sicht der Wirtschaft möchten wir insbesondere folgende Aspekte kommentieren: Wirtschaftswissen Gemäß § 3 Abs. 2 hat das Angebot des SWR der

Im Namen der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK) bedanken wir uns für die Möglichkeit, zum Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können.

Aus Sicht der Wirtschaft möchten wir insbesondere folgende Aspekte kommentieren:

Wirtschaftswissen
Gemäß § 3 Abs. 2 hat das Angebot des SWR der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen (vgl. S. 5). Hier würden wir eine explizite Erwähnung der Wirtschaft als Rückgrat der Gesellschaft begrüßen. Neben allgemeinbildenden Inhalten sollten auch solche eine Rolle spielen, die wirtschaftliche Zusammenhänge erklären und das fernab von investigativen Dokumentationen, die Wirtschaftsskandale oder ähnliches aufarbeiten. Wir empfehlen eine Ergänzung der Aufzählung durch: „Bildung, insbesondere über das Verständnis von Wirt-schaft und Unternehmertum […]“.


Auftragsvergabe
Die IHKs in Baden-Württemberg fordern seit Jahren eine verstärkte Auftragsvergabe des SWR an regionale Filmproduzierende. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Formulierung in der Präambel: „Die regionale Filmvielfalt soll zudem durch Produktionen in den beiden staats-vertragschließenden Ländern, im angemessenen Umfang gefördert werden“ (S.3).
Die Frage nach der Angemessenheit sollte jedoch klar und direkt benannt werden. Auch in § 3a Abs. 4 heißt es: „Die Angebote des SWR sollen auch einen angemessenen Anteil von Werken regionalen und europäischen Ursprungs enthalten. Dabei sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besonders zu berücksichtigen“ (S. 9).
Die BWIHK-Federführung Medienpolitik schließt sich der Stellungnahme des Filmverbandes Südwest e.V. und der IHK Reutlingen an, die eine Quote zur Vergabe von Aufträgen durch den SWR an konzernunabhängige Firmen mit Sitz und Mitarbeitenden im Sendegebiet des SWR in Höhe von 60 Prozent vorschlagen. Eine entsprechende Formulierung sollte in den SWR-Staatsvertrag aufgenommen werden. Die Stärkung lokaler Produzierender durch den SWR wird sich mittel- bis langfristig positiv auf die Programmqualität auswirken, indem sie dazu beiträgt, vielfältigere, authentischere und lokal relevantere Inhalte zu produzieren. Die Branche hat bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie der SWR zu dieser Quote von 60 Prozent kommen könnte. Diese haben der Filmverband Südwest und die IHK Reutlingen in ihrer Stellungnahme ebenfalls veröffentlicht. Die BWIHK-Federführung Medienpolitik unter-stützt diesen Vorschlag ausdrücklich.

Kooperationen zwischen SWR und privatwirtschaftlichen Medienunternehmen
Der §5 Abs. 1 wurde in der Synopse geändert zu „Der SWR soll in Erfüllung seines Auftrags mit anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften zusammenarbeiten.“ (S. 12) Aus Sicht der Vermeidung von Doppelstrukturen und im Sinne von sinnvollen Einsparungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist diese Formulierung aus Sicht der Wirtschaft begrü-ßenswert.

Der neue § 5 Abs. 2 lautet nun: „Der SWR kann darüber hinaus mit Dritten zusammenarbei-ten und sich an anderen Unternehmen oder Programmen beteiligen.“ (S. 13) Das ist aus Sicht der Wirtschaft differenziert zu betrachten. Die Zusammenarbeit des SWR mit privaten Me-dienunternehmen ist keine Kann-Option, sondern ein Muss, um die Zukunftschancen der Branche zu nutzen. Der BWIHK spricht sich für eine kooperationsorientierte Weiterent-wicklung der Medienbranche in Baden-Württemberg aus, um im wachsenden internationalen Wettbewerb und der zunehmenden Digitalisierung auch zukünftig die Vielfalt und Qualität der medialen Berichterstattung zu gewährleisten. Das kann in der Berichterstattung passieren oder bei organisatorischen/infrastrukturellen Themen wie dem gemeinschaftlichen Betrieb von Mediatheken. Wir empfehlen daher eine „Soll“-Formulierung und eine prozentuale Vorga-be zur Zusammenarbeit mit Dritten unter Berücksichtigung der von der Filmwirtschaft gefor-derten 60 Prozent-Quote.
Kommerzielle Tätigkeiten des SWR sollten jedoch aufgrund der Beitragsfinanzierung auf be-stimmte Fälle beschränkt werden und insbesondere dort ausgeschlossen werden, wo sie me-dialen Mitbewerbern den Marktauftritt erschweren. Die Beteiligung des SWR an anderen Un-ternehmen oder Programmen sollte aus unserer Sicht jedoch klarer geregelt sein, als es im § 5 Abs. 2 der Fall ist. In der Präambel heißt es: „Hierbei sollen auch Möglichkeiten zu Koopera-tionen mit privaten Medien in den Blick genommen werden.“ (S.3). Statt „sollen“ empfehlen wir hier die Formulierung „müssen“.

Regionalität: Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
Eine Umfrage des BWIHK zur Zufriedenheit mit dem SWR-Rundfunkprogramm und -auftrag im Frühjahr 2024 ergab, dass sich die Unternehmen der Region eine verstärkte Berichterstattung über regionale Ereignisse mit landesweiter Bedeutung wünschen. Dies sollte aus Sicht der BWIHK-Federführung Medienpolitik insbesondere von den privaten Rundfunkanbietern abgedeckt werden. § 3 Abs. 3 besagt, dass der SWR neben internationalen, europäischen und bundesweiten Themen „im Schwerpunkt über das länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen“ (S. 6) einen Überblick geben soll. Wir emp-fehlen, im Kontext der Berichterstattung über regionale Inhalte insbesondere die Zusammenarbeit mit den regionalen Privatsendern verpflichtend zu regeln. Eine solche Regelung wird den Schulterschluss zwischen SWR und regionalen privaten Medienunter-nehmen begünstigen und den Qualitätsjournalismus in der Region zukunftsfähig aufstellen.
Im Sinne der Sparsamkeit begrüßen wir die Zusammenführung der Fernsehprogramme unter § 4 Abs. 1 sowie die klare Regelung zur landesspezifischen Ausgestaltung des Fernsehprogramms. Dies kommt dem in unserer BWIHK-Umfrage artikulierten Wunsch der Wirtschaft nach einer starken regionalen Berichterstattung entgegen. Gleichzeitig widerspricht diese Zusammenlegung dem Wunsch nach mehr Regionalität. Wir empfehlen auch in diesem Kontext die bessere Abstimmung mit den privaten Rundfunkanbietern, die in Baden-Württemberg vor allem mittelständisch geprägt sind und lokale und regionale Informationen prädestiniert verbreiten können.


Werbung und Sponsoring
Die Regelung unter § 8 Werbung und Sponsoring orientiert sich an dem Medienstaatsvertrag. Aus Sicht der Wirtschaft sollte Werbung jedoch aufgrund der Beitragsfinanzierung auf ein Minimum beschränkt werden und den privaten Rundfunkanbietern überlassen werden. Eine entsprechende Ausführung dazu wäre aus Sicht der Wirtschaft wünschenswert.

Rundfunk- und Verwaltungsrat
Aus Sicht des BWIHK ist die Verkleinerung des Rundfunks- und Verwaltungsrates begrüßenswert. Die neue Zusammensetzung gemäß § 14 Abs. 8 (S. 25ff) bietet sicherlich Anlass für Diskussionen und Erwartungshaltungen. Aus unserer Sicht erscheint insbesondere die Wirtschaft in ihrer Breite nicht ausreichend berücksichtigt. Neun Prozent der Rundfunkbeiträge werden von Unternehmen gezahlt. In dem Entwurf der neuen Zusammensetzung des Rundfunkrates ist die Wirtschaft jedoch nur noch mit ca. fünf Prozent berücksichtigt. Wir empfehlen, mindestens drei, besser vier Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft unter 8. zuzulassen.
Die IHKs haben den gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu eruieren und ausgleichend und abwägend in Entscheidungsprozesse einzubringen. Der BWIHK vertritt das Interesse von 650.000 Unternehmen in Baden-Württemberg, vom Solo-selbstständigen bis zum DAX-Konzern. Damit ist er prädestiniert, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden auch medienpolitischer und gesamtgesellschaftlicher Art zu vertreten. Das Gewicht des BWIHK sollte angemessen berücksichtigt werden, idealerweise auch mit einem festen Sitz im Rundfunkrat.
Eine Vorgabe zur inhaltlichen Kenntnis und Eignung oder/und regelmäßigen Weiterbildung der Mitglieder der Räte in medienrechtlichen Fragen wäre begrüßenswert, um die Qualität der inhaltlichen Arbeit des Rundfunkrats sicherzustellen. Die Möglichkeit der Weiterbildung ist unter § 15 Abs. 5 mit „auf Wunsch von mindestens zehn seiner Mitglieder“ (S. 36) gegeben. Wir empfehlen stattdessen verpflichtende Weiterbildungsformate. Die Verkürzung der ehren-amtlichen Tätigkeit auf maximal drei Amtsperioden unter § 13 Abs. 4 begrüßen wir.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Wolfgang Epp
Hauptgeschäftsführer
IHK Reutlingen

42. Kommentar von :Jürgen Linsenmaier

Novelle des SWR-Rundfunkstaatsvertrags.

Guten Tag, durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung

Guten Tag, durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung schwächt die Stimme der Wirtschaft erheblich.

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es inakzeptabel, dass die Anliegen der heimischen Unternehmen noch weiter ins Abseits geraten.

62. Kommentar von :ohne Name 111582

Musikalische Ausrichtung des vierten Programms

Über „Swing, Jazz, echte volkstümliche Musik ins Vierte“, wie es Herr Weinberger in seinem Beitrag vom 22.11.2024 geschrieben hat, würde ich mich auch freuen (mit Ergänzung der Blasmusik). Als Kind bin ich immer extra früh wegen dem SWR4-Hafenkonzert mit dem „Gruß vom Bodensee“ aufgestanden, um das zu hören. Leider befindet sich diese Sendung

Über „Swing, Jazz, echte volkstümliche Musik ins Vierte“, wie es Herr Weinberger in seinem Beitrag vom 22.11.2024 geschrieben hat, würde ich mich auch freuen (mit Ergänzung der Blasmusik).

Als Kind bin ich immer extra früh wegen dem SWR4-Hafenkonzert mit dem „Gruß vom Bodensee“ aufgestanden, um das zu hören. Leider befindet sich diese Sendung aber noch immer in einer „kreative[n] Pause“. Quelle: https://www.regiotrends.de/de/regiomix/index.news.181929.55-jahre-hafenkonzerte-am-bodensee-ao-abschiedsgruae-und-zukunft-des-musikalischen-radiofraeuehstaeuecks.html

Seit der Verlegung der volkstümlichen Hitparade vom Sonntagmittag auf den Mittwochabend (mittlerweile gibt es sie gar nicht mehr) nehme ich bedauernswerterweise eine zunehmende Abkehr von der volkstümlichen Musik und dem Schlager hin zu immer mehr englischen meist recht ziemlich alten Musiktiteln wahr. Während man früher aufgrund der geringen Anzahl darüber hinwegsehen konnte, hat die Entwicklung im letzten Jahr so sehr an Fahrt aufgenommen, dass man diese Aussage mittlerweile nicht mehr treffen kann.

Die volkstümliche Musik hat sich aus dem Programm schon seit langem verflüchtigt. Im Rahmen der Herzenssache wurde ein Titel der Kastelruther Spatzen zuletzt glaube ich vor drei Jahren an Weihnachten gespielt. Entsprechend aktuelle Songs dieser Musikrichtung würde es aber schon geben: Sašo Avsenik und seine Oberkrainer mit „Hallo kleine Maus“, Hansi Hinterseer mit „Ich schenk dir einen Kuss“, die Kastelruther Spatzen mit „Friedensadler“ oder Melissa Naschenweng mit „Der Michl mit der Sichl“.

Wobei letztere vor nicht allzu langer Zeit tatsächlich noch mit „I steh auf Bergbauernbuam“ auf SWR4 lief.

Mittlerweile ist dort fast nicht einmal mehr der Schlager präsent. Andrea Berg bringt ein neues Album heraus und SWR4 ignoriert es quasi komplett. Vor noch nicht allzu langer Zeit wäre das eine absolut unvorstellbare Situation gewesen. Leider ist die „Musik aus dem Land“, bei dem sich SWR4 der „Laienmusik etwa von Musikvereinen, Schulorchestern oder Chören“ gewidmet hat ebenfalls abgesetzt worden (Quelle: https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/15/2367-aus-fuer-das-hafenkonzert-programmstruktur-des-swr-4.txt).

Und was sagt das Publikum dazu?
Konfetti-Hit-Marathon 2023 (vergleichbar mit dem SWR1 Hitparädle):
Zum Nachhören:
https://www.swr.de/swr4/programm-bw/der-konfetti-hit-marathon-zum-nachhoeren-100.html
Ergebnisliste:
https://www.swr.de/swr4/musik/download-ergebnisliste-abstimmung-konfettiradio-party-hits-100.pdf

Konfetti-Hit-Marathon 2024 (vergleichbar mit dem SWR1 Hitparädle):
Zum Nachhören:
https://www.swr.de/swr4/musik/ihre-44-lieblingshits-vom-swr4-konfetti-hit-marathon-100.html
Ergebnisliste:
https://www.swr.de/swr4/musik/konfetti-hit-marathon-download-top-44-100.pdf

Da die Verlinkungen vermutlich nicht ganz so langlebig sind, gebe ich hier einen kurzen Einblick in die Ergebnisse: Alle 44 vom Publikum gewählten Songs werden selbstverständlich in deutscher Sprache gesungen.

Irgendwie war aber selbst das sonstige Konfettiradio im letzten Jahr ebenfalls von internationalen Hits geprägt. Die noch im vorletzten Jahr gespielten Narrenmärsche sind einfach komplett außenvorgelassen worden. Schade, insbesondere wenn man sich schon das ganze Jahr darauf freut. Hinter vorgehaltener Hand übrigens auch Personen aus meinem Umfeld.

Peter Stockinger, ehemaliger Leiter der Popwelle SWF3 sagte am 11.09.2024 in der Folge 2 des Podcasts SWF3 – das Phänomen! bei Minute 27:40, dass der Hörfunkdirektor Hubert Locher zurecht für die Bevölkerung und mit einem riesigen Erfolg die vierten Programme zunächst mit dem Volksmusikcharakter gegründet habe. Schade, dass man eben genau diesen Charakter scheinbar nach und nach entfernt.
Quelle:
https://open.spotify.com/episode/7E8riQ2NDxvbUR9cVktG8t?si=yYa_YJeRRX6fboDQZFD-Ig

Außerdem würde ich es mir wünschen, wenn Karl Hemgesberg wieder mal als Moderator im Einsatz ist.

Da die Landesregierung auf die gespielte Musikrichtung bei SWR4 aber keinen Einfluss nehmen kann, geht dieser Beitrag mit der ausdrücklichen Bitte um die Rückkehr zur ursprünglichen musikalischen Ausrichtung des Programms von SWR4 an den Südwestrundfunk.

24. Kommentar von :DGB Rheinland-Pfalz / Saarland

Stellungnahme des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland und ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz - Saarland zur SWR-Staatsvertragsnovelle

Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich empfehlen DGB und ver.di: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, der - den Bedarfen der sich wandelnden Bevölkerung entsprechend - ein Programm für Alle auf den maßgeblichen Ausspielwegen anbietet. Die Ansätze des Entwurfs zur Novellierung des

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich empfehlen DGB und ver.di: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, der - den Bedarfen der sich wandelnden Bevölkerung entsprechend - ein Programm für Alle auf den maßgeblichen Ausspielwegen anbietet.

Die Ansätze des Entwurfs zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags, den Fokus auf die Abbildung der Regionalität im gesamten SWR zu legen, ist notwendig und begrüßenswert. Weiterhin begrüßen wir die Vorschläge zur Standortentwicklung und die damit verbundene Stärkung der Landesidentität bei gleichzeitiger Reduzierung der Programmdirektionen.

Allerdings kritisieren wir den Wegfall des Sitzes für die Gewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat. Ver.di ist die größte Gewerkschaft im DGB in Rheinland-Pfalz. Stimmen der Gewerkschaften im Rundfunkrat sind Stimmen für die Belange hunderttausender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Bundesländern.

Aus unserer Sicht sind diese Interessen in dem Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags durch die Gremienbesetzung nicht ausreichend gewürdigt. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bitten eindringlich darum, den Wegfall des Sitzes für die Gewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz zu überdenken.

Mit freundlichem Gruß
Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz / Saarland
und
Michael Blug, Landesbezirksleiter ver.di Landes Rheinland-Pfalz - Saarland

26. Kommentar von :TobiasDiemer

Bildung ist Kernauftrag und sollte im SWR-Rundfunkrat gestärkt werden

Bildung soll und muss richtigerweise zusammen mit Kultur, Information und Beratung weiterhin zum Kern des Auftrags des SWR gehören (siehe §3, Abs. 2, Satz 1 der Entwurfsfassung). Aus diesem Grund ist es weiterhin folgerichtig und notwendig, dass im Rundfunkrat Bildungsverbände vertreten sind und mitarbeiten. Gerade die Mitarbeit der

Bildung soll und muss richtigerweise zusammen mit Kultur, Information und Beratung weiterhin zum Kern des Auftrags des SWR gehören (siehe §3, Abs. 2, Satz 1 der Entwurfsfassung).
Aus diesem Grund ist es weiterhin folgerichtig und notwendig, dass im Rundfunkrat Bildungsverbände vertreten sind und mitarbeiten.
Gerade die Mitarbeit der Bildungsverbände im Rundfunkrat sollte bei der Reform deshalb aber nicht geschwächt, sondern gestärkt oder zumindest in der bisherigen Stärke fortgeführt werden.
Das heißt konkret: Die Bildungsverbände sollten nicht, wie im Entwurf (§14, Abs. 2, Satz 13) geplant, nur noch zwei von 52 Sitzen, sondern weiterhin vier Sitze im Rundfunkrat haben.
Außerdem sollte die Besetzung zusätzlich so geregelt werden, dass verbindlich sowohl der Bereich der Schule als auch der Bereich der Erwachsenenbildung vertreten ist. Die Erwachsenenbildung sollte durch den größten Verband in diesem Bereich, den Volkshochschulverband Baden-Württemberg, vertreten sein. Wie es bei anderen Verbänden der Fall ist, sollte der Volkshochschulverband zudem namentlich im Vertragstext genannt werden.

Dr. Tobias Diemer, Verbandsdirektor Volkshochulverband Baden-Württemberg e.V.

45. Kommentar von :Joachim Seuling

Rechte Behinderter werden nicht ausreichend berücksichtigt

Es ist zu begrüßen dass in § 3 Auftrag Absatz 4 im Detail auf die Pflicht zur Barrierefreiheit eingegangen wird. Es wird u.a. ausgeführt, dass der SWR die Aufgabe hat, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. ... Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. ... Dabei erfolgt eine angemessene

Es ist zu begrüßen dass in § 3 Auftrag Absatz 4 im Detail auf die Pflicht zur Barrierefreiheit eingegangen wird. Es wird u.a. ausgeführt, dass der SWR die Aufgabe hat, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. ... Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. ... Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien.

Es darf aber bezweifelt werden, ob diese Formulierungen den bestehenden Pflichten gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention genügen. Insbesondere wäre deutlich zu machen, dass der Hinweis, der SWR solle die Möglichkeiten nutzen, die ihm aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, keine Einschränkung der Pflicht zur Barrierefreiheit bedeutet.

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
...
d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

63. Kommentar von :ohne Name 103164

Regionalprogramme im Landeshörfunkprogramm in Krisensituationen nutzen

Um auf lokale Krisensituation wie z. B. der heutigen Bombenentschärfung in Ulm reagieren zu können, wäre es unter Umständen sogar sinnvoll, wenn der SWR seine täglichen Regionalprogramme weiterhin anbietet. So hat man vor Ort im Regionalstudio, bzw. aufgrund der Räumung im konkreten Fall im benachbarten Regionalstudio, die Routine, das auch

Um auf lokale Krisensituation wie z. B. der heutigen Bombenentschärfung in Ulm reagieren zu können, wäre es unter Umständen sogar sinnvoll, wenn der SWR seine täglichen Regionalprogramme weiterhin anbietet. So hat man vor Ort im Regionalstudio, bzw. aufgrund der Räumung im konkreten Fall im benachbarten Regionalstudio, die Routine, das auch kurzfristig außerhalb der regulären Sendezeiten umsetzen zu können. In Ulm hätte der SWR dann die Bevölkerung durchgehend mit den aktuellen lokal notwendigen Informationen versorgen und auch bei Bedarf jederzeit dazwischengehen können. Andere Wellen wie z. B. SWR3-Luna in der ARD-Popnacht könnten das dann zwar, wie auch geschehen, ebenfalls thematisieren, Betroffene dann aber auf das regionalisierte auseinandergeschaltete Landeshörfunkprogramm weiterverweisen.

Vor Ort wird eine solche Maßnahme bei den Betroffenen vermutlich deutlich besser ankommen als lediglich eine kurze Schalte eines Reporters in die Sendung SWR-Aktuell. Daran sieht man auch, dass das Personal durchaus da wäre und auch motiviert ist, die zugehörige Sendung im Radio aber scheinbar fehlt, obwohl dieses Medium genau für sowas eigentlich perfekt geeignet wäre.

Hier geht es noch zur Website, die kurzfristig zu dem Thema eingerichtet wurde:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/bombenfund-karlstrasse-neutorstrasse-mueller-baustelle-ulm-100.html

40. Kommentar von :ohne Name 116133

Novellierung des Staatsvertrags

1. Die Verkleinerung des Rundfunkbeirats macht Sinn
2. man muss sich ernsthafte Gedanken machen über die Zusammensetzung.
Der jetzigen Vorschläge spiegeln in keiner Weise die Bevölkerung ab!?!?!?.