SWR-Staatsvertragsnovelle

Moderatorin im Sendestudio von SWR 1 in Stuttgart (Bild: © dpa).

Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

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Arbeitsfassung der Änderungssynopse zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (PDF)

Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags

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46. Kommentar von :Selbstentscheider

Wieder nur ein Reförmchen

Als eine Art Präambel möchte ich vorwegschicken, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig organisiert und betrieben wird, dringender denn je benötigen. Den ohne Belege hetzenden Schreihälsen, die auch hier in diesen Kommentarspalten zu finden sind, muss mit Einordnung und sachlicher Auseinandersetzung entgegengetreten werden.

Als eine Art Präambel möchte ich vorwegschicken, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig organisiert und betrieben wird, dringender denn je benötigen. Den ohne Belege hetzenden Schreihälsen, die auch hier in diesen Kommentarspalten zu finden sind, muss mit Einordnung und sachlicher Auseinandersetzung entgegengetreten werden.
Gleichwohl sehe ich die unbedingte Notwendigkeit, die journalistische Qualität in den Sendern auszubauen unter dem Motto: Mehr konstruktiv-kritischer Journalismus statt belehrend-aktivistisch. Um das grundlegend zu ändern, müsste zunächst die Ausbildung, das Volontariat, überhaupt geregelt werden. Das Volontariat ist nämlich kein feststehender Begriff und auch nicht gesetzlich geregelt. Der Staatsvertrag könnte hier zumindest Leitplanken für die journalistische Ausbildung setzen.
Der jetzt zur Neufassung kommende Staatsvertrag verdient in dieser Arbeitsfassung allenfalls den Begriff des „Reförmchens“. Der Politik gelingt es wieder nicht, vor – oder wenigsten auf - die Welle zu kommen. Die Streichung der Landessender wäre schon in der Neufassung von 2014 dringend notwendig gewesen, da sie sich bereits damals als Webfehler herausgestellt und den Apparat nur unnötig aufgebläht haben (Vielzahl an Direktorenposten). In die richtige Richtung geht die Verkleinerung der Aufsichtsorgane, ebenso der Versuch, den Verwaltungsrat zu professionalisieren. Die Verringerung der Direktorenposten ist ebenso als positiv zu vermerken. Ob ein Direktorium die richtige Form ist? Klingt nach einem Kollektiv, schafft sicher nicht mehr - eher weniger - Transparenz und erhöht auch nicht die Bereitschaft zur Leistungsmaximierung? Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch hier - wie bei den Verwaltungsräten - eine Professionalisierung zielführender ist. Ist das existierende Intendantenmodell noch zeitgemäß? Es wird immer wieder mangelnde Weitsicht und Wirtschaftlichkeit angeprangert, da die Direktoren „nur“ aus dem Journalismus oder der Technik, nicht aber aus dem kaufmännischen und strategischen Bereich kommen. Könnte also die Lösung sein: Ein Generaldirektor an der Spitze mit einer entweder getrennt oder gemeinsamen kaufmännisch/strategischen Geschäftsführung und einer Programmgeschäftsführung? Stichwort: Vor die Welle kommen.
Mit den von der Politik eingeleiteten Reformprozessen in der ARD ist ein Stein ins Rollen gekommen, der nicht mehr aufzuhalten ist. Ziel: Verschlankung durch Zusammenlegungen in Form von Kompetenzzentren. Ein paar davon haben sich schon gebildet, die echten Schwergewichte sind verteilt. Wenn man sich die Organisationsstrukturen der Sender durchliest, dann kann man in etwa herauslesen, wie viele Kompetenzzentren noch entstehen, und dass der SWR an noch 3 oder 4 weiteren - wie auch immer - beteiligt sein wird. Innerhalb des SWR soll es laut Herrn Gniffke ebenso Kompetenzzentren nach diesem Vorbild geben. Das wird mittelfristig und ganz zwangsläufig zu einem deutlich geringeren Personalstamm führen. Und das würde noch deutlicher ausfallen, sollte der Sender z. B. die Zahl der Auftragsproduktionen weiter erhöhen (ist der SWR zukünftig noch ein Produktions- oder nur noch ein Sendebetrieb?). Egal, wie es kommt, die Entwicklung führt zu einer „Verzwergung“ der Hauptstandorte (also Hauptfunkhäuser), was zur Folge hat, dass die Aufrechterhaltung aller Infrastrukturen in diesen Häuser sehr kostspielig wird. Diese Infrastruktur reicht von den technisch aufwändigen Studios bis hin zum Kantinenbetrieb. Darunter leidet am Ende auch der Ausbildungsbereich, was das Unternehmen weniger attraktiv für den Nachwuchs macht. Es stellt sich alsbald die Frage: Wie viele der drei Funkhäuser (ausgenommen sind die Regionalstudios) sind denn noch nötig? Sieht man sich die Landkarte an, dann stehen die beiden Funkhäuser in Baden-Württemberg keine 70 km Luftlinie voneinander entfernt. Nicht einmal halb so weit ist es im Rhein-Main Gebiet, wo sich mit dem ZDF gleich drei Funkhäuser zwischen Mainz und Frankfurt befinden. Und die FUNK-Zentrale kommt noch dazu. HR-Intendant Hager hat unlängst erstaunlich offen davon gesprochen, dass nun in den nächsten Jahren 40% seiner vorhandenen Gebäudeflächen reduzieren muss. Dem SWR wird es ähnlich gehen. Aber hier hat noch keiner die Karten offen auf den Tisch gelegt. Sicher auch deswegen, weil der Staatsvertrag drei Hauptstandorte (immer noch) festlegt. Unter diesen Umständen ist eine umfassende Flächenkonsolidierung praktisch nicht möglich. Der SWR wird die Karten schnell wieder an die Politik zurückschieben. Das Spiel geht dann immer so weiter. Wenn man einmal die eigenständigen Interessen von Hessen außen vor lässt, werden auch auf dem Lerchenberg beim ZDF die Büroflächen aufgrund der Reformprozesse sicher weniger und ein gemeinsamer Standort mit dem SWR denkbar. Es könnten also beide Bundesländer aktiv zur Flächenreduzierung beitragen. Da im Staatsvertrag bereits grundsätzlich der Sitz des Intendanten (und damit auch der seines Stabs) sowie der Gerichtsstand festgelegt sind, bedarf es keiner weiteren Regelung mehr (siehe auch das überall verwendete Senderimpressum, das sich auf den Intendantensitz bezieht). Für die Flexibilität des Senders ist das ausreichend. Den Rest kann die Satzung regeln. Es gehört auf jeden Fall nicht mehr im Staatsvertrag verankert.
En passent: In Saarbrücken steht – auch wenn es die Interessen des Saarlands betrifft - ein weiteres Funkhaus mit einer nationalen Zulieferungsquote, die im untersten einstelligen Bereich liegt.
Was die zukünftige Programmstruktur insbesondere beim Radio betrifft, dürfte beim SWR die Sektkorken knallen lassen. Die festgeschriebenen Radioangebote durch belanglose Floskeln zu ersetzen, führt eher zu einer Entfesselung des Programmangebots. Wer sich die Sender SWR 1, 3 und 4 aktuell genauer anhört, wird feststellen, dass die Basis die Musik aus den 80er und 90er Jahren bildet. Wir erleben seit einigen Jahren ein immer größeres Mehr vom Gleichen. Die Sendestrecken sind gezielt ausgedünnt worden, alle drei genannten Programme verfügen inzwischen über gar keine (!!!!) echten Informationsleisten mehr, in großen Programmflächen findet nur noch eine Verhackstückung der Wirklichkeit statt - dominiert vom großen Musikteppich, es wird immer mehr auf die Internetseiten oder Apps verwiesen. Bleibt die Frage: Wozu dann der programmliche Aufwand? So gesehen reicht ein Landesprogramm und eine Kulturwelle (als Ergänzung existiert in jedem Fall der DLF). Was erwartet die Landesregierung hier von ihrer Landesrundfunkanstalt erwartet? Was soll der Auftrag sein? Mit dem jetzigen Entwurf wird es am Ende vielleicht ein UKW-Programm weniger geben, eines wird von einer andern Anstalt übernommen, dafür entstehen dann zwei mehr im Internet (womöglich billig und lieblos zusammengestellte und nicht live moderierte Konservenprogramme), alles zusammen auf DAB+, das aber eine Totgeburt ist, da der Empfang zukünftig vielleicht über 5G abgewickelt wird, was grundsätzlich wiederum als Internet definiert wird. Wie will man da verschlanken? Wie will der Staatsvertrag vor die Welle kommen?
Etwas wirr auch, welches Radio-Programm wie auseinanderschalten darf und soll, und dass lokale Sendungen unzulässig sind. Die Absicht dahinter ist klar: Der Verlegerfunk soll gerettet werden. Aber kommen diese Lokalsender überhaupt dem ureigenen Anspruch der Lokalberichterstattung in ausreichendem Maße nach? Ist das Vorlesen der Uhrzeit, präsentiert vom örtlichen Juwelier, schon Lokalfunk? Noch prekärer sieht es beim Lokal TV aus. Technisch wenig anspruchsvoll, bewegt man sich inhaltlich auf Amateurniveau. Die Verleger haben den SWR zum Gegner erklärt, haben aber ihre eigenen Hausaufgaben nicht gemacht. Wäre es nicht an der Zeit, die eigenen Strukturen zu überdenken, statt auf den SWR zu zeigen? Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland ohne einen schlagkräftigen landesweiten privaten Sender (weder Radio noch TV). Die Lokalsender könnten ein Network bilden und sich so die Arbeiten aufteilen, zudem müsste nicht Kollege Computer ganze Sendestrecken allein übernehmen.
Zurück zum SWR und seinem ehemals Dritten TV Programm. Im Staatsvertrag werden die Landessender gestrichen, der SWR hat bereits weitgehend regionale Programmstrecken im TV zusammengelegt. Trotzdem taucht die Formulierung auf, dass im Fernsehprogramm mindestens 30% in die Länder auseinandergeschaltet werden muss. Vermutlich ein Überbleibsel aus alten Tagen oder nicht richtig nachgedacht. Es handelt sich aber um einem zentralen Punkt. Den Verfassern dieses Entwurfs ist vermutlich nicht klar, wie man denn nun mit dem Begriff Regionalität umgehen soll – und dem SWR vermutlich auch nicht. Welches Genre soll denn außer der Aktualität (Politik, Sport und Landesschau) wie regionalisiert werden? Braucht es dafür zwingend Auseinanderschaltungen? Wieviel Regionalität und damit Südwesten steckt in den nationalen Produkten des SWR. Ist die regionale Auffindbarkeit in der Mediathek nicht sogar ein Desaster? Ist der Begriff am Ende nur ein Feigenblatt beim SWR? Der SWR präsentiert unter seinem Logo gerne regionale Musik- und Comedyveranstaltungen, aber ist er deswegen wirklich nah dran an den Bürgern? Wie sieht es mit dem Auftrag konkret aus, dass der SWR die politische Kultur und Diskussionen in der Gesellschaft fördert? Genügen Klickzahlen und Kommentare unter YouTube Beiträge? Oder müsste der SWR nicht tatsächlich mehr vor Ort sein nach dem Vorbild von „Jetzt red i“ beim BR?
Leider ist die Medienpolitik der letzten 30 Jahre in Baden-Württemberg durchweg - egal welcher politischen Couleur - nur mit dem geschönten Begriff katastrophal zu bezeichnen. Filmproduktionen machen einen Bogen um das Land. Es fehlt an Infrastruktur und klare Ansprechpartner. Leider ist beim SWR kein Interesse am regionalen Film zu erkennen. Permanentes freiwilliges einfordern von außen genügt nicht mehr. Das zwingende Engagement des SWR in die regionale Filmwirtschaft muss im Staatsvertrag fixiert werden. Der SWR ist mit 49% an der Filmförderung (MFG) beteiligt – mit überschaubarem Output, mögliche Synergien nicht spürbar. Es darf dieses Mal nicht wieder durch „Kann“ und „Soll“ Bestimmungen einen geschmeidigen Hinterausgang für den Sender geben. Die renommierte Filmakademie entlässt jedes Jahr hoch ausgebildete Menschen, die hier keinen Anschluss finden, weil die Filmwirtschaft zu schwach ist. Externe Firmen produzieren das Nötigste, um die Förderungen zu bekommen, der Rest wird außer Landes erledigt.
Fehlende Infrastruktur wie zum Beispiel geeignete Atelierstudios sind sinnvollerweise
im Umfeld der FilmAKA einzurichten (das tatenlose Zusehen der Auflösung des SWR Requisitenlagers war extrem kontraproduktiv und hat gezeigt, wie wenig Bedeutung die Landespolitik dem Thema nach wie vor widmet). Der SWR führt beim Thema Filmproduktion gerne die Henne-Ei-Diskussion. Wo keine Produktion, da kein Studio nötig. Deshalb produziert (oder vielmehr lässt!) er seine Shows und Filme in Berlin-Adlershof oder Köln-Ossendorf oder von der Bavaria in München produzieren. Diesen gordischen Knoten muss die Landesregierung endlich durchschlagen. Auch vor dem Hintergrund, dass man annehmen kann, der SWR lässt zukünftig seine Filmproduktionen komplett über die Degeto abwickeln.
Amüsant ist hier in den Kommentaren übrigens zu lesen, wie die Postenschacherei hinsichtlich der neu zu verteilenden Rundfunkratsposten bereits begonnen hat. Insbesondere die sogenannte Wirtschaft scheint ein übergroßes Interesse an möglichst vielen Posten zu haben (die inhaltliche Struktur scheint sie nicht zu interessieren). Vielleicht kann sie genauso detailliert in Prozenten darlegen – wie in ihren Forderungen - was sie in den vergangenen Jahren alles auf für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Wohlergehen geleistet hat.
Ebenso interessant zu lesen, warum ein und dieselbe Religionsgemeinschaft in Mainz eine andere gesamtgesellschaftliche Wahrnehmung haben (und nur darum geht es!) soll als jene aus einer baden-württembergischen Stadt.
Resümierend möchte ich nochmal unterstreichen, dass der SWR im neuen Staatsvertrag strukturelle Erleichterungen bekommen muss (insbesondere bei der fesselnden Kleinstaaterei), dafür aber gleichzeitig für seine inhaltlich herausragende Rolle als regionale Landesrundfunkanstalt viel stärker in die Pflicht (!) genommen werden muss bei der Ausgestaltung seines Auftrags.

45. Kommentar von :Joachim Seuling

Rechte Behinderter werden nicht ausreichend berücksichtigt

Es ist zu begrüßen dass in § 3 Auftrag Absatz 4 im Detail auf die Pflicht zur Barrierefreiheit eingegangen wird. Es wird u.a. ausgeführt, dass der SWR die Aufgabe hat, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. ... Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. ... Dabei erfolgt eine angemessene

Es ist zu begrüßen dass in § 3 Auftrag Absatz 4 im Detail auf die Pflicht zur Barrierefreiheit eingegangen wird. Es wird u.a. ausgeführt, dass der SWR die Aufgabe hat, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. ... Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. ... Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien.

Es darf aber bezweifelt werden, ob diese Formulierungen den bestehenden Pflichten gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention genügen. Insbesondere wäre deutlich zu machen, dass der Hinweis, der SWR solle die Möglichkeiten nutzen, die ihm aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, keine Einschränkung der Pflicht zur Barrierefreiheit bedeutet.

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
...
d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

44. Kommentar von :Joachim Seuling

Mitglieder des Rundfunkrates

Als neue Regelung ist vorgesehen, dass ein Mitglied die Behindertenorganisationen in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat vertreten soll. Können sich die Organisationen nicht auf einen Vorschlag einigen, wird durch den jeweils zuständigen Ausschuss des Landtages festgelegt, wer die Belange Behinderter im Rundfunkrat vertritt. Ich

Als neue Regelung ist vorgesehen, dass ein Mitglied die Behindertenorganisationen in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat vertreten soll. Können sich die Organisationen nicht auf einen Vorschlag einigen, wird durch den jeweils zuständigen Ausschuss des Landtages festgelegt, wer die Belange Behinderter im Rundfunkrat vertritt.
Ich läge vor, von dieser Regelung abzusehen und stattdessen das Verfahren anzuwenden, das für das Beschlussrecht der Landtage vorgesehen ist.
"In den Fällen des Absatzes 4 wechselt das Beschlussrecht der Landtage von Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz nach jeder Amtsperiode des Rundfunkrats."

43. Kommentar von :Evesque

Beteiligung der Wirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, vom Bund der Selbstständigen wurde ich informiert, dass die Anzahl an Wirtschaftsvertreter innerhalb der SWR-Gremiums auf 3 Personen schrumpfen soll. Es ist aus einem einfachen Grund nicht hinnehmbar: Was ist der SWR? Es ist eine Einrichtung innerhalb einer Infrastruktur, die für das Wohl der Menschen (Deutschen) in

Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Bund der Selbstständigen wurde ich informiert, dass die Anzahl an Wirtschaftsvertreter innerhalb der SWR-Gremiums auf 3 Personen schrumpfen soll. Es ist aus einem einfachen Grund nicht hinnehmbar:
Was ist der SWR? Es ist eine Einrichtung innerhalb einer Infrastruktur, die für das Wohl der Menschen (Deutschen) in diesem Land, aufgebaut wurde.
Was ist diese Infrastruktur? Es ist Teil eines Luxus, bzw. Wohlstands, den unsere Vorfahren (die Selbstständigen und Firmengründer als Arbeitgeber) mit Hilfe Ihrer Mitarbeiter (Arbeitnehmer) erarbeitet haben, um die Wirtschaft und die Motivation dafür aufblühen zu lassen. Ohne diese Wirtschaftsführende hätten wir heute entweder keine Infrastruktur bzw. keine freidenkende Information (siehe DDR).
Statt auf 3 Personen zu schrumpfen müssten die Wirtschaftsvertreter im Gremium mehrheitlich zu finden sein, denn sie haben es ermöglicht und finanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Evesque

42. Kommentar von :Jürgen Linsenmaier

Novelle des SWR-Rundfunkstaatsvertrags.

Guten Tag, durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung

Guten Tag, durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung schwächt die Stimme der Wirtschaft erheblich.

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es inakzeptabel, dass die Anliegen der heimischen Unternehmen noch weiter ins Abseits geraten.

41. Kommentar von :Stephan R. Wolf

Neubesetzung des Rundfunkrates

Die geplante neue Struktur des Runfunkrates bedeutet eine Reduktion der Stimmenzahl der freien Wirtschaft (repräsentiert durch unterschiedliche Gruppierungen) um rund 50 %. Diese repräsentieren dann noch rund 5% der Gremiumsmitglieder. Das entspricht in keinem Fall dem Anteil der durch diese Organisationen vertretenen Bevölkerung. Rund doppelt so

Die geplante neue Struktur des Runfunkrates bedeutet eine Reduktion der Stimmenzahl der freien Wirtschaft (repräsentiert durch unterschiedliche Gruppierungen) um rund 50 %. Diese repräsentieren dann noch rund 5% der Gremiumsmitglieder. Das entspricht in keinem Fall dem Anteil der durch diese Organisationen vertretenen Bevölkerung. Rund doppelt so viele, also 10% der Bevölkerung sind selbständig bzw. unternehmerisch tätig.

Gerade diese 10% schaffen aber die Lebensgrundlage (Arbeit und Einkommen) für den Großteil der Bevölkerung. Diese wiederum ist die Grundlage für Steuergelder und ein Funktionieren unserer gesamten Gesellschaft. Zu jeder Zeit ist Selbstverwantwortung ein hohes Gut und gerade diese Bevölkerungsgruppe repräsentiert das und ermutigt andere ebenfalls selbstverantwortlich zu leben. Das muss sich auch im Programm einer Sendeanstalt widerspiegeln und deswegen darf der prozentuale Anteil dieser Stimmen im Rundfunkrat nicht reduziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan R. Wolf
Vorsitzender Stadtverband Ludwigsburg Bund der Selbständigen

40. Kommentar von :ohne Name 116133

Novellierung des Staatsvertrags

1. Die Verkleinerung des Rundfunkbeirats macht Sinn
2. man muss sich ernsthafte Gedanken machen über die Zusammensetzung.
Der jetzigen Vorschläge spiegeln in keiner Weise die Bevölkerung ab!?!?!?.

39. Kommentar von :HerSt

Besetzung des Rundfunkrates

12. 8. vier zwei Mitglieder der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag, der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, der Verband Unternehmer Baden-Württemberg, der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg

12. 8. vier zwei Mitglieder der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag, der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, der Verband Unternehmer Baden-Württemberg, der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg und der Bund der Selbständigen – Landesverband Baden-Württemberg,

Oben genannter Wortlaut findet sich als vorgeschlagene Änderung zur Besetzung des Rundfunkrates im neuen Entwurf. Dies bedeutet eine Reduktion der Stimmenzahl um 50 %

Dies ist meiner Auffassung nach eine nicht hinnehmbare Reduktion der Stimmenzahl für genau diese Organisationen, deren Mitglieder durch Ihre Leistungen in der Wirtschaft die Steuergelder erwirtschaften, die die Aufgabendurchführung der Sender erst ermöglichen.

Ich empfinde es als Unternehmer als Schlag ins Gesicht und als Bevorzugung anderer Gruppierungen, wenn bspw. die Gewerkschaften mit höheren Stimmenanteilen im Gremium vertreten sein sollen.

38. Kommentar von :XXX

Beteiligung Liga der freien Wohlfahrtspflege

Für mich ist die Sitzverteilung nicht nachvollziehbar. Sie ist willkürlich und bevorzugt zudem Mitglieder des Landtages. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist die Spitzenvertretung der 11 größten Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg. Ich verstehe nicht, warum die Liga keinen eigenen Sitz behält. Die Liga vertritt die MandantInnen von Caritas,

Für mich ist die Sitzverteilung nicht nachvollziehbar. Sie ist willkürlich und bevorzugt zudem Mitglieder des Landtages. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist die Spitzenvertretung der 11 größten Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg. Ich verstehe nicht, warum die Liga keinen eigenen Sitz behält. Die Liga vertritt die MandantInnen von Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Parität und israelische Glaubensgemeinschaften aus Hans BaWü.

37. Kommentar von :Bitkom e.V.

Kommentar des Bitkom e.V.

Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Novelle des Staatsvertrages für den Südwestrundfunk (SWR) und möchte diesen zusammenfassend wie folgt bewerten: In politisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten sind starke, unabhängige und verlässliche Medien für den Erhalt der demokratischen

Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Novelle des Staatsvertrages für den Südwestrundfunk (SWR) und möchte diesen zusammenfassend wie folgt bewerten:

In politisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten sind starke, unabhängige und verlässliche Medien für den Erhalt der demokratischen Gesellschaft unerlässlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt eine wichtige Rolle in unserer Demokratie. Compliance, gute Unternehmensführung, Transparenz, Rechenschaft sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen deshalb grundlegende Werte darstellen. Der Entwurf für eine Novelle des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk zielt auf eine durchgreifende Modernisierung des SWR und die Sicherung seiner Zukunftsfestigkeit. Bitkom unterstützt den Ansatz, mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik zu heben und die Direktionen und Gremiengrößen verkleinern. Einsparpotenziale sollte darüber hinaus insbesondere in jenen Bereichen ausgeschöpft werden, die bereits umfänglich vom privaten Markt bedient werden.

Mit Blick auf den Rundfunkrat begrüßt Bitkom insbesondere die in nun vorgesehene Benennung einer Vertretung aus dem Bereich der digitalen Gesellschaft und Digitalwirtschaft (§14 Abs. 4 Nr. 8). Die veränderten Nutzungsgewohnheiten und die zunehmende Nutzung digitaler Angebote, sowie die technische Expertise der Digitalwirtschaft rechtfertigen trotz der vorgesehenen Verkleinerung des Rundfunkrats die Benennung eines Mitglieds aus dem Kreis der Digitalwirtschaft. Gleichzeitig begrenzt der vorgesehene Ausschluss von Bennungen von Personen, die für Anbieter einer Medienplattform, einer Benutzeroberfläche, eines Medienintermediärs oder eines Video-Sharing-Dienstes tätig sind (§13 Abs. 7 Nr. 3), den Kreis der in Frage kommenden Expertinnen und Experten erheblich und ohne dass für alle aus diesem Kreis stammenden Personen per se der Aussichtsfunktion widersprechende immanente Interessenkonflikte bestünden. Wir regen daher an, auf allgemeine Kriterien, unabhängig einzelner Anbieterkategorien abzustellen. Klarstellungsbedürftig erscheinen uns indes die entsendenden Verbände aus dem Bereich der digitalen Gesellschaft und der Digitalwirtschaft. Gerne stehen wir hierfür als Bitkom e.V. bereit, oder auch gemeinsam mit anderen Verbänden analog zu den Regelungen im WDR-Gesetz, welches für Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich praktikable Regelungen gefunden hat. Ohne Konkretisierung, wie sie auch in anderen Bereichen für die Entsendung von Mitgliedern des Rundfunkrats im Entwurf des SWR-Staatsvertrags vorgesehen sind, erscheint die praktische Umsetzung ohne die Definition von Auswahlkriterien schwer praktikabel.