Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags
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Bildung ist Kernauftrag und sollte im SWR-Rundfunkrat gestärkt werden
Bildung soll und muss richtigerweise zusammen mit Kultur, Information und Beratung weiterhin zum Kern des Auftrags des SWR gehören (siehe §3, Abs. 2, Satz 1 der Entwurfsfassung). Aus diesem Grund ist es weiterhin folgerichtig und notwendig, dass im Rundfunkrat Bildungsverbände vertreten sind und mitarbeiten. Gerade die Mitarbeit der
Bildung soll und muss richtigerweise zusammen mit Kultur, Information und Beratung weiterhin zum Kern des Auftrags des SWR gehören (siehe §3, Abs. 2, Satz 1 der Entwurfsfassung).
Aus diesem Grund ist es weiterhin folgerichtig und notwendig, dass im Rundfunkrat Bildungsverbände vertreten sind und mitarbeiten.
Gerade die Mitarbeit der Bildungsverbände im Rundfunkrat sollte bei der Reform deshalb aber nicht geschwächt, sondern gestärkt oder zumindest in der bisherigen Stärke fortgeführt werden.
Das heißt konkret: Die Bildungsverbände sollten nicht, wie im Entwurf (§14, Abs. 2, Satz 13) geplant, nur noch zwei von 52 Sitzen, sondern weiterhin vier Sitze im Rundfunkrat haben.
Außerdem sollte die Besetzung zusätzlich so geregelt werden, dass verbindlich sowohl der Bereich der Schule als auch der Bereich der Erwachsenenbildung vertreten ist. Die Erwachsenenbildung sollte durch den größten Verband in diesem Bereich, den Volkshochschulverband Baden-Württemberg, vertreten sein. Wie es bei anderen Verbänden der Fall ist, sollte der Volkshochschulverband zudem namentlich im Vertragstext genannt werden.
Dr. Tobias Diemer, Verbandsdirektor Volkshochulverband Baden-Württemberg e.V.
Stellungnahme der Europa-Union zum Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk
Der Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk in der Arbeitsfassung vom 05.11.2024 sieht eine Reduzierung der Beteiligung der überparteilichen Europa-Union im SWR- Rundfunkrat vor, was die Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes erheblich einschränkt. Die Europa-Union ist seit vielen Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil der
Der Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk in der Arbeitsfassung vom 05.11.2024 sieht eine Reduzierung der Beteiligung der überparteilichen Europa-Union im SWR- Rundfunkrat vor, was die Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes erheblich einschränkt. Die Europa-Union ist seit vielen Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Gesellschaft und hat sich als überparteiliche Stimme für Europa etabliert – auch im SWR- Rundfunkrat. In einer Zeit, in der europäische Themen immer mehr an Bedeutung gewinnen und auch die Europäisierung des öffentlichen Rundfunks voranschreitet, braucht es gerade in den (Entscheider-) Gremien eine sachkundige und gesellschaftlich breit verankerte Vertretung für europäische Themen.
Europäisierung des öffentlichen Rundfunks:
Die großen Herausforderungen und Themen unserer Zeit betreffen nicht nur Baden-Württemberg, sondern haben eine europäische Dimension. Sie erfordern eine breite Berichterstattung und eine differenzierte Diskussion in den Medien. Eine lebendige und aktive Diskussion über europäische Themen kann das Bewusstsein für die europäische Identität stärken und den öffentlich- rechtlichen Rundfunk dabei als modernes, zukunftsorientiertes Medium etablieren zumal die Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks mittelfristig in Europa liegt.
Die Europa-Union wird auch künftig wertvolle Impulse geben und diese in den Reformprozess mit einbringen. Ihre starke Stimme bringt die Europa-Union dabei nicht nur in die SWR- Gremien, sondern auch in den ARTE- Programmbereit mit ein.
Überparteiliche Rolle der Europa-Union:
Die Europa-Union ist überparteilich und bietet somit allen demokratischen Akteuren eine Plattform, auf der verschiedene Meinungen und Ansichten zu europäischen Themen ausgetauscht werden können. In einem zunehmend polarisierten Diskurs ist eine überparteiliche und neutrale Position nicht nur wichtig, sondern auch besonders wertvoll. Dies ermöglicht es, Europapolitik jenseits von Parteigrenzen zu diskutieren und einen breiten Konsens zu fördern – eben auch in den SWR- Gremien und darüber hinaus.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bund der Vertriebenen
In den letzten beiden Legislaturperioden des SWR- Rundfunkrats haben sich Europa-Union und der Bund der Vertriebenen (BdV) einen gemeinsamen Platz im SWR- Rundfunkrat geteilt. Der aktuelle Entwurf des Staatsvertrags sieht nun vor, den bereits geteilten Sitz mit einem dritten Partner zu teilen, der jedoch weder überparteilich ist noch die inhaltlichen Schwerpunkte unserer beiden Verbände teilt. Dies reduziert die Beteiligungsmöglichkeit für alle beteiligten Verbände erheblich. Die Europa-Union plädiert daher dafür, die bewährte Konstruktion beizubehalten - beide Organisationen verbindet nicht nur der überparteiliche Charakter, sondern auch das gemeinsame Engagement für ein geeintes und friedliches Europa - zumal die Themen Flucht und Vertreibung leider wieder in einem europäischen Fokus stehen. Die Beibehaltung des geteilten Sitzes – wie im bisherigen Modell zwischen BdV und Europa-Union – ist notwendig, um den Belangen aller relevanten Gruppe weiterhin gerecht zu werden und ihre Sichtbarkeit im Rundfunkrat zu bewahren.
Stellungnahme des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland und ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz - Saarland zur SWR-Staatsvertragsnovelle
Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich empfehlen DGB und ver.di: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, der - den Bedarfen der sich wandelnden Bevölkerung entsprechend - ein Programm für Alle auf den maßgeblichen Ausspielwegen anbietet. Die Ansätze des Entwurfs zur Novellierung des
Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich empfehlen DGB und ver.di: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, der - den Bedarfen der sich wandelnden Bevölkerung entsprechend - ein Programm für Alle auf den maßgeblichen Ausspielwegen anbietet.
Die Ansätze des Entwurfs zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags, den Fokus auf die Abbildung der Regionalität im gesamten SWR zu legen, ist notwendig und begrüßenswert. Weiterhin begrüßen wir die Vorschläge zur Standortentwicklung und die damit verbundene Stärkung der Landesidentität bei gleichzeitiger Reduzierung der Programmdirektionen.
Allerdings kritisieren wir den Wegfall des Sitzes für die Gewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat. Ver.di ist die größte Gewerkschaft im DGB in Rheinland-Pfalz. Stimmen der Gewerkschaften im Rundfunkrat sind Stimmen für die Belange hunderttausender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Bundesländern.
Aus unserer Sicht sind diese Interessen in dem Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags durch die Gremienbesetzung nicht ausreichend gewürdigt. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bitten eindringlich darum, den Wegfall des Sitzes für die Gewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz zu überdenken.
Mit freundlichem Gruß
Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz / Saarland
und
Michael Blug, Landesbezirksleiter ver.di Landes Rheinland-Pfalz - Saarland
Regionalität: JA! aber bitte nicht bei den Muslimen!
Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können? Das wirkt auf
Als Muslimin oder Muslim in Mainz bin ich ehrlich gesagt verwirrt: Warum sollte jemand aus Baden-Württemberg meine Interessen und meinen Alltag hier in Rheinland-Pfalz während der Zeit im Rundfunkrat vertreten? Wie soll eine Person aus einem anderen Bundesland meinen muslimischen Alltag in Mainz realistisch repräsentieren können?
Das wirkt auf mich schlichtweg falsch. Liebe Freundinnen und Freunde sowie Entscheidungsträger, bitte überdenken Sie diesen schwerwiegenden Fehler. Sie betonen stets die Bedeutung von Regionalität – doch ausgerechnet bei den Muslimen scheint dieser Grundsatz keine Anwendung zu finden?
Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So könnte eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe entstehen, die sowohl den muslimischen Gemeinschaften als auch den demokratischen Prinzipien gerecht wird.
Andere Bundesländer andere Strukturen
Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.
Die geplante Regelung, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Sitz für muslimische Vertreter zuzuteilen, wird der Realität vor Ort nicht gerecht. Beide Bundesländer haben unterschiedliche Themen und Prioritäten in ihren muslimischen Communitys, die aus den jeweiligen gesellschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten resultieren.
In Rheinland-Pfalz beispielsweise agiert die Schura als unabhängige Vertretung der Verbände und unterscheidet sich in ihren Arbeitsweisen und Zielen grundlegend von den Strukturen in Baden-Württemberg. Es fehlt an gemeinsamen Strukturen und abgestimmten Arbeitsweisen, die eine effektive Repräsentation durch einen einzigen Vertreter ermöglichen könnten. Die Theorie, beide Bundesländer durch eine gemeinsame Stimme zu vertreten, steht daher in eklatantem Widerspruch zur gelebten Praxis.
Um eine gerechte und wirksame Teilhabe der muslimischen Gemeinschaften sicherzustellen, ist es dringend notwendig, die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen. Ein eigener Sitz für jedes Bundesland wäre ein wichtiger Schritt, um dieser Vielfalt gerecht zu werden und den muslimischen Vertretungen eine faire Chance zur Mitgestaltung zu geben.
gerechte Repräsentation fördert die Demokratie
Ich glaube, hier liegt ein grundlegendes Missverständnis von Demokratie und fairer Repräsentation vor. Nach meinen Recherchen gibt es in Baden-Württemberg mehr als 550 Moscheen und in Rheinland-Pfalz etwa 120. Die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaften in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen sich
Ich glaube, hier liegt ein grundlegendes Missverständnis von Demokratie und fairer Repräsentation vor. Nach meinen Recherchen gibt es in Baden-Württemberg mehr als 550 Moscheen und in Rheinland-Pfalz etwa 120.
Die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaften in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen sich nicht einfach zusammenfassen. Jede Region hat ihre eigene Dynamik, Herausforderungen und Prioritäten, die eine separate Vertretung erfordern.
Ein gemeinsamer Sitz für beide Bundesländer ist keine gerechte Lösung. Ein Sitz pro Bundesland wäre der erste Schritt zu einer Repräsentation, die den muslimischen Gemeinschaften in ihrer Vielfalt gerecht wird und die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft widerspiegelt.
Zu § 3 (2) Auftrag – Landeshörfunkprogramme erhalten
Die zwei Landeshörfunkprogramme sollten erhalten bleiben. Ansonsten müsste eines der hier vier genannten Programme, oder das, was davon noch übrig ist, komplett eingestellt werden: - SWR1 Baden-Württemberg; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes Angebot“) - SWR1 Rheinland-Pfalz; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes
Die zwei Landeshörfunkprogramme sollten erhalten bleiben. Ansonsten müsste eines der hier vier genannten Programme, oder das, was davon noch übrig ist, komplett eingestellt werden:
- SWR1 Baden-Württemberg; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes Angebot“)
- SWR1 Rheinland-Pfalz; Eins gehört gehört. (früher „informationsbetontes Angebot“)
- SWR4 Baden-Württemberg; Da sind wir daheim. (früher „Darstellung der Regionen“)
- SWR4 Rheinland-Pfalz; Da sind wir daheim. (früher „Darstellung der Regionen“)
Ist das wirklich so gewollt?
Bei SWR4 kommt derzeit bereits nur noch Mo-Sa die Morgensendung zwischen 6 Uhr und 10 Uhr getrennt aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Wenn schon keine Ausweitung der getrennten Sendestrecken wie früher mehr möglich ist, wäre wenigstens eine Beibehaltung dieser Praxis wünschenswert.
In der daraus speziell für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entstehenden Sendezeit lassen sich mehr landesbedeutsame Themen beleuchten. Die Intensität dieser hat seit der Zusammenschaltung der Sender über den Tag hinweg bedauerlicherweise abgenommen. Diesen Prozess gilt es aufzuhalten oder rückabzuwickeln. Es ist ein Qualitätsmerkmal eines Hörprogramms, wenn die Hörerschaft mitbekommt, was in ihrem jeweiligen Bundesland gerade passiert und wichtig ist. Jemand aus Friedrichshafen ist nunmal nicht in Koblenz daheim.
Im Vergleich zum SWR hat der BR ein Vielfaches an Landeshörfunkprogramme. Daran gemessen scheinen zwei Landeshörfunkprogramme des SWR durchaus angemessen zu sein.
§ 14 Zusammensetzung des Rundfunkrats - unterrepräsentierte Minderheit
In Baden-Württemberg leben rund 800.000 Muslime, während es in Rheinland-Pfalz lediglich etwa 250.000 sind, so die Angaben des Bundesstatistikamts. Wie kann es gerecht sein, dass beide Bundesländer sich nur einen einzigen Sitz im Rundfunkrat teilen müssen? Dieses Modell widerspricht jeglichem Verständnis von fairer Repräsentation. Eine ohnehin
In Baden-Württemberg leben rund 800.000 Muslime, während es in Rheinland-Pfalz lediglich etwa 250.000 sind, so die Angaben des Bundesstatistikamts. Wie kann es gerecht sein, dass beide Bundesländer sich nur einen einzigen Sitz im Rundfunkrat teilen müssen? Dieses Modell widerspricht jeglichem Verständnis von fairer Repräsentation.
Eine ohnehin unterrepräsentierte Minderheit wird dadurch noch weiter marginalisiert. Das ist in meinen Augen ein Rückschritt und keinesfalls ein Fortschritt im Sinne einer Demokratie, die ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. Jedes Bundesland sollte mindestens einen eigenen Sitz für muslimische Verbände im Rundfunkrat erhalten. Nur so kann eine gerechte und angemessene Repräsentation sichergestellt werden.
Zu § 3a (3) Regionale Auseinanderschaltungen in Hörfunkprogrammen erlauben
„(3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.“ Es wäre wünschenswert, wenn diese Beschränkung komplett aufgehoben werden würde. Eine Auseinanderschaltung sollte auf jeden Fall immer in allen Hörfunkprogrammen des SWR erlaubt sein. Der SWR hat dann die Möglichkeit, dies flexibel wie z. B. für
„(3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.“
Es wäre wünschenswert, wenn diese Beschränkung komplett aufgehoben werden würde. Eine Auseinanderschaltung sollte auf jeden Fall immer in allen Hörfunkprogrammen des SWR erlaubt sein. Der SWR hat dann die Möglichkeit, dies flexibel wie z. B. für Programmaktionen, Sondersendungen wie das Maimarktradio, die Ausstrahlung eines regionalisierten Wetterberichts (wird heute teilweise bei SWR 4 so gehandhabt), eines Regiotickers wie bei SWR3, für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz getrennte Nachrichtensendungen wie bei SWR4 und SWR1 und vor allem für das Versenden der SWR-Regionalnachrichten, soweit das technisch gesehen möglich ist, zu nutzen.
Es ist schade, dass z. B. die Regionalnachrichten derzeit nur auf einem Hörfunkprogramm laufen. Denn diese sind sehr hochwertig. Aufrufen können Sie diese über den folgenden Link:
- SWR Regionalnachrichten für Baden-Württemberg
o https://www.swr.de/swr4/nachrichten/regionalnachrichten-swr4-studios-zum-nachhoeren-100.html
- SWR Regionalnachrichten für Rheinland-Pfalz
o https://www.swr.de/swr4/nachrichten/regionalnachrichten-swr4-rheinland-pfalz-studios-zum-nachhoeren-100.html
Mit der Regelung aus § 3a (3) würden die hochwertigen Regionalnachrichten lediglich im Landeshörfunkprogramm verbreitet werden dürfen. Den Hörern aller anderen Hörfunkprogramme müsste der SWR diese regional für den Hörer vor Ort bedeutsame und sehr hochwertig aufgearbeitete Informationen dann vorenthalten, was völlig unverständlich ist.
Dass der SWR Auseinanderschaltungen sehr gut beherrscht, sieht man an SWR4. In Zeiten, in denen z. B. die SWR Regionalnachrichten auf SWR4 (jeweils um halb) ausgestrahlt werden, kann man sich diese im Gesamtzusammenhang des laufenden Programms auch beispielhaft bewusst unter dem folgenden Link anhören:
https://www.swr.de/unternehmen/empfang/webradio-hoeren-alle-streams-100.html
Die Regionalmagazine aus den Regionalstudios, welche in Baden-Württemberg zuletzt noch am Nachmittag eine Stunde lang liefen, wurden mittlerweile leider eingestellt.
Dem SWR sollte daher in Sachen Auseinanderschaltung, die über das Mindestmaß des Rundfunkstaatsvertrags und die heutige Praxis hinausgeht, eine völlige Freiheit gewährt werden, wenn es der Regionalität und der Landesidentität dient. Dann könnte der SWR dies überall umsetzen, wo es technisch möglich ist (z. B. im Onlinestream), sofern er es selbst denn möchte oder er es für sinnvoll hält.