Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 26. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

74. Kommentar von :F.S. 123456789

Geringerer Einfluss und weniger Sichtbarkeit

Die geplante Reform beeinträchtigt den Einfluss der muslimischen Gemeinschaft im SWR-Rundfunkrat erheblich. Ein einziges Mitglied, das beide Bundesländer vertreten soll, wird in seiner Handlungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen stark eingeschränkt. Muslime verlieren dadurch eine starke, kontinuierliche Vertretung in einem so wichtigen Gremium.

Die geplante Reform beeinträchtigt den Einfluss der muslimischen Gemeinschaft im SWR-Rundfunkrat erheblich. Ein einziges Mitglied, das beide Bundesländer vertreten soll, wird in seiner Handlungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen stark eingeschränkt. Muslime verlieren dadurch eine starke, kontinuierliche Vertretung in einem so wichtigen Gremium. Mit zwei Mitgliedern könnten wichtige Themen effizienter angesprochen und durchgesetzt werden, wodurch die Sichtbarkeit und Relevanz der muslimischen Perspektive im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt würde.

80. Kommentar von :Cord Santelmann

Rundfunkrat muss Berufsgruppe der Staatsbeschäftigten besser abbilden!

Ich finde es wichtig, dass der Rundfunkrat ein realistisches Abbild der Gesellschaft ist und die große Gruppe der im Beamtenbund BBW Beschäftigten dort vertreten ist. So große Berufsgruppen sollten nicht zugunster kleinster Interessenverbände ausgeklammert werden. Das würde nicht dem Zusammenhalt der Gesellschaft dienen.

57. Kommentar von :Wolfgang Faßbender

Wolfgang Faßbender Vorsitzender BDS-Leinfelden-Echterdingen e.V.

Persönlich befürworte ich grundsätzlich die Verkleinerung eines Gremiums wie den Rundfunkrat, da er dadurch kostengünstiger oder handlungsfähiger werden sollte. Ich bin auch als regelmäßiger Fernsehzuschauer und Rundfunkhörer von SWR 1und 3) Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bereit, meinen Beitrag hierzu zu leisten. Als Rechtsanwalt

Persönlich befürworte ich grundsätzlich die Verkleinerung eines Gremiums wie den Rundfunkrat, da er dadurch kostengünstiger oder handlungsfähiger werden sollte. Ich bin auch als regelmäßiger Fernsehzuschauer und Rundfunkhörer von SWR 1und 3) Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bereit, meinen Beitrag hierzu zu leisten. Als Rechtsanwalt und Vertreter der Kleinunternehmer in Leinfelden-Echterdingen sehe ich durch die Reform des Staatsvertrages allerdings die Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe unterrepräsentiert. Deren Anteil an Sitzen wird nahezu halbiert, worauf der BDS-Landesverband in seiner Stellungnahme (Herr Linsenmeier) bereits hingewiesen hat. Dem schließe ich mich im eigenen und im Namen meines Ortsvereins an.

68. Kommentar von :Heiner Heizmann

Besetzung Rundfunkrat

Der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen

Der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg.

In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen in Baden-Württemberg.

Die Liga-BW ist damit ein wichtiges soziales Sprachrohr für alle Menschen in Baden-Württemberg. Die Novellierung des Staatsvertrags sieht Änderungen der Zusammensetzung des Rundfunkrates vor. Durch die geplante Reduzierung des Rundfunkrates ist vorgesehen, dass sich die Liga-BW sowie andere große Sozialverbände, die anwaltschaftlich Menschen in besonderen Lebenslagen repräsentieren, sich zukünftig Sitze teilen sollen, d.h. Ihre Sitze verlieren werden.

Wir bitten dringend um nachvollziehbare Nachbesserung der Zusammensetzung entsprechend der gesellschaftlichen Bedeutung der Verbände.

66. Kommentar von :DGB Baden-Württemberg

SWR-Staatsvertragsnovelle

Als DGB Baden-Württemberg empfehlen wir grundsätzlich: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen. Dabei müssen die Bedarfe der sich wandelnden Bevölkerung berücksichtigt und ein Programm auf den maßgeblichen Ausspielwegen angeboten werden. Die Ansätze zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags, den Fokus

Als DGB Baden-Württemberg empfehlen wir grundsätzlich:

Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen. Dabei müssen die Bedarfe der sich wandelnden Bevölkerung berücksichtigt und ein Programm auf den maßgeblichen Ausspielwegen angeboten werden.

Die Ansätze zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags, den Fokus auf die Abbildung der Regionalität im gesamten SWR zu legen, sind notwendig und begrüßenswert.

Weiterhin begrüßen wir die Vorschläge zur Standortentwicklung und die damit verbundene Stärkung der Landesidentität bei gleichzeitiger Reduzierung der Programmdirektionen.

Es muss bei der Reform auch darum gehen, die demokratischen Gremien des SWR zu stärken. Der Abbau von Doppelstrukturen kann eine effiziente und zielgerichtete Arbeit der Aufsichtsgremien ermöglichen. Es ist aus unserer Sicht ein anspruchsvoller, aber richtiger Weg, die Anzahl der Gremienmitglieder zu reduzieren.

Der Anfang November dieses Jahres vorgelegte Entwurf für einen reformierten SWR-Staatsvertrag geht in die richtige Richtung. Für die Menschen in Baden-Württemberg und unsere Demokratie ist der SWR unverzichtbar.

Unser Anspruch ist es, dass sich viele Arbeitnehmer*innen aus unter-schiedlichen Branchen im Programm des SWR wiederfinden. In diesem Sinne wollen wir uns weiterhin für die Demokratie und den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk einsetzen.

76. Kommentar von :Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.

Zusammensetzung des Rundfunkrates muss der Bedeutung der Landwirtschaft gerecht bleiben!

Mit Blick auf die Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrates ist geplant, dass sich zukünftig verschiedene Organisationen, die bislang jeweils einen eigenen Vertreter in den Rundfunkrat entsandt haben, auf einen gemeinsamen Vertreter einigen. So ist geplant, dass sich die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Sitz mit der Landesvereinigung der

Mit Blick auf die Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrates ist geplant, dass sich zukünftig verschiedene Organisationen, die bislang jeweils einen eigenen Vertreter in den Rundfunkrat entsandt haben, auf einen gemeinsamen Vertreter einigen. So ist geplant, dass sich die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Sitz mit der Landesvereinigung der rheinland-Pfälzischen Unternehmerverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz sowie der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz teilt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. steht dieser geplanten Änderung sehr kritisch gegenüber. Die Streichung eines eigenen Vertreters der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wird der Bedeutung der Landwirtschaft für unser Bundesland, aber auch den vielfältigen Berührungspunkten der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer mit der Branche nicht gerecht. Landwirtschaftliche Themen sind oftmals auch wichtige Bürgerthemen – mit Ernährung an erster Stelle.

Der gemeinsame Sitz der Bauernverbände und der Landfrauenverbände aus Baden-Württemberg – der erhalten bleiben soll – ist hier keinesfalls ausreichend, da die speziellen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft, aber auch ihre unterschiedliche Struktur, einen regionalisierten Blick auf die Berichterstattung erfordern.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. fordert daher den Erhalt des alleinigen Sitzes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Vertretung des gesamten landwirtschaftlichen Berufsstandes des Landes im Rundfunkrat des Südwestrundfunks.

84. Kommentar von :Martina Scherer

BBW im Rundfunkrat nicht ausklammern

Der Rundfunkrat soll ein realistisches Abbild der Gesellschaft darstellen.
Unsere Vielfalt zeichnet sich durch größere und kleinere Gruppen von Beschäftigten aus, jedoch sollte nicht per se eine große Gruppe automatisch ausgeklammert werden, in diesem Fall die sehr große Gruppe von Beschäftigten im Beamtenbund BBW.

85. Kommentar von :LFA Medienpolitik

Stellungnahme des LFA Medienpolitik zum Entwurf des SWR-Staatsvertrags

Als LFA Medienpolitik begrüßen wir die Ansätze zur Reform des SWR-Staatsvertrags und unterstützen ausdrücklich die geplante Verkleinerung der Gremien. Eine schlankere Struktur verbessert die Effizienz und Zielgerichtetheit der Aufsichtsgremien. Allerdings sprechen wir uns entschieden gegen die Einführung von drei Zufallsbürgern aus. Stattdessen

Als LFA Medienpolitik begrüßen wir die Ansätze zur Reform des SWR-Staatsvertrags und unterstützen ausdrücklich die geplante Verkleinerung der Gremien. Eine schlankere Struktur verbessert die Effizienz und Zielgerichtetheit der Aufsichtsgremien.

Allerdings sprechen wir uns entschieden gegen die Einführung von drei Zufallsbürgern aus. Stattdessen fordern wir, dass Verbände, die durch die Reduzierung der Plätze besonders betroffen sind – wie die Selbstständigen, die Kirchen oder der Sport – weiterhin angemessen repräsentiert werden. Die Bedeutung dieser Gruppen für unsere Gesellschaft wird durch die geplante Reduzierung der Sitze im neuen Rundfunkrat nicht hinreichend berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Vertreter der Europa-Union oder des Bundes der Vertriebenen, die sich künftig mit den Freien Wählern einen Platz teilen sollen.

Kritisch sehen wir auch die unüberlegte Zusammenlegung und Reduzierung von Verbandsplätzen, während gleichzeitig neue Verbände dazu kommen. Dieser Ansatz konterkariert den Gedanken des Sparens.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die geplante Begrenzung auf zwei Amtszeiten. Diese Regelung gefährdet die Arbeitsfähigkeit und Kontrollfunktion der Gremien – die essenziell für die Aufgabe des Rundfunkrats ist. Ohne Kontinuität wird es kaum möglich sein, eine wirksame Aufsicht zu gewährleisten.

Wir sehen in den Reformansätzen Potenzial, den SWR zukunftsfähig aufzustellen, halten jedoch an der zentralen Bedeutung demokratisch legitimierter, fachlich versierter und breit aufgestellter Gremien fest. Eine Reform darf weder den Pluralismus der vertretenen Gruppen noch die Arbeitsfähigkeit der Gremien gefährden

70. Kommentar von :Handwerkskammern RLP

Wirtschaft ist unterrepräsentiert

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz gibt die folgende Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR) ab: Wir begrüßen grundsätzlich die vorgesehene Reduktion der Anzahl der Gremienmitglieder des SWR. Die Regelungen zur Zusammensetzung der Mitglieder des Rundfunkrats sowie der Prozess zur

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz gibt die folgende Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR) ab:

Wir begrüßen grundsätzlich die vorgesehene Reduktion der Anzahl der Gremienmitglieder des SWR.
Die Regelungen zur Zusammensetzung der Mitglieder des Rundfunkrats sowie der Prozess zur gruppenweisen Einigung zwischen den Entsendeorganisationen einer Gruppe ist aus unserer Sicht jedoch nicht zufriedenstellend gelöst.
Die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz soll zukünftig durch ein Mitglied vertreten sein, das in Abstimmung zwischen der Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gefunden werden soll. Im Vergleich zum bisher geltenden Staatsvertrag ist dies eine Reduktion der Vertretung der Wirtschaft um 75 % (von 4 auf 1 Sitz) und damit weit überproportional zur gesamten Reduktion des Gremiums. Im Vergleich zu anderen Organisationen scheint die Reduktion weit überhöht (z.B. Vertreter des Landtags Minus 50%, Kirchen – 0%, Gewerkschaften -50%, Landesfrauenring und Landesjugendring -0%). Insgesamt ist es aus unserer Sicht nicht verständlich, weshalb etwa die Gewerkschaften (Deutsche Gewerkschaftsbund – Landesbezirk Rheinland-Pfalz, der Deutsche Journalistenverband Landesverband Rheinland-Pfalz – und die Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Rheinland-Pfalz) doppelt so viele Mitglieder stellen sollen, wie die Vertreter der Wirtschaft. Der neue Staatsvertrag stärkt überproportional auch die Vertretung verschiedener kleinerer Gruppierungen, so dass insgesamt fraglich ist, ob von einer angemessenen Repräsentanz der gesellschaftlich relevanten Gruppierungen gesprochen werden kann.
Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammer Rheinland-Pfalz fordert daher eine Verdopplung der Sitze der rheinland-pfälzischen Wirtschaft.
Ebenso unklar bleibt, wie genau diese Einigung der entsendenden Verbände einer Gruppe organisiert wird und welche Folgen eine Nicht-Einigung bei der Benennung hat.

Im Verwaltungsrat werden neue Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder gestellt, die vom Rundfunkrat gewählt werden (Besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Medienwirtschaft, der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsprüfung, der Personalwirtschaft, der Informations- oder Rundfunktechnologie sowie des Rechts mit entsprechender Berufserfahrung). Es stellt sich die Frage, weshalb die Qualifikationsanforderungen nicht für ALLE Mitglieder des Verwaltungsrats gelten, sondern lediglich für diejenigen, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Außerdem ist es zumindest fraglich, ob der Rundfunkrat alle Qualifikationen in den eigenen Reihen findet oder ob auf dritte Personen zugegriffen werden muss, die diese Tätigkeit dennoch auch als ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen bereit sind. Hier fordern wir eine Gleichbehandlung aller Mitglieder des Verwaltungsrats bei den geforderten Qualifikationsanforderungen.
Abschließend möchten wir uns kritisch über das Anhörungsverfahren zur Staatsvertragsnovellierung äußern. Das Beteiligungsverfahren hat uns „nur“ über das im Rundfunkrat vertretene Mitglied aus unserer Organisation erreicht. Wir hätten uns dagegen eine pro-aktive Ansprache zumindest derjenigen Verbände gewünscht, die bereits heute schon im Rundfunkrat vertreten sind.

82. Kommentar von :Steffen Jans / Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz e.V. (LVU)

Stellungnahme der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz e.V. (LVU) zur Novelle des SWR-Staatsvertrags

Die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) bedankt sich für die Möglichkeit zur Novelle des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können. Die geplante Novellierung des SWR-Staatsvertrags beinhaltet viele richtige Ansätze zur Modernisierung des Südwestrundfunks. Insbesondere die angestrebte strukturelle Verschlankung kann

Die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) bedankt sich für die Möglichkeit zur Novelle des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können.

Die geplante Novellierung des SWR-Staatsvertrags beinhaltet viele richtige Ansätze zur Modernisierung des Südwestrundfunks. Insbesondere die angestrebte strukturelle Verschlankung kann grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zu effizienteren Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen leisten. Allerdings gibt die überproportionale Reduzierung der Sitze für Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft im Zuge der angestrebten Verkleinerung des Rundfunkrats (§ 14 Abs. 1 SWR-StV-E) Anlass zur Besorgnis.

Die Novellierung sieht eine Verkleinerung des Rundfunkrats von 74 auf 52 Mitglieder vor. Während Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft bisher 10,8 % der Stimmen im Rundfunkrat innehatten (8 von 74 Sitzen) – ein Wert, der aus unserer Sicht bereits gering ist – soll dieser Anteil zukünftig noch weiter reduziert werden auf lediglich 5,8 % (3 von 52 Sitzen) . Dies stellt aus unserer Sicht eine unverhältnismäßige Reduzierung der von der Wirtschaft entsendeten Vertreterinnen und Vertreter dar - vor allem im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Wirtschaft im gesamtgesellschaftlichen Kontext.

Eine ausgewogene Berichterstattung sowie die nachhaltige Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur durch eine angemessene Einbeziehung wirtschaftlicher Interessen sicherzustellen. Es ist daher unerlässlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Wirtschaft auch strukturell stets zugewandt bleibt. Die heimische Wirtschaft ist ein tragender Bestandteil der Gesellschaft und leistet entscheidende Beiträge zur Prosperität und zum sozialen Frieden. Dies gilt insbesondere im Südwesten Deutschlands, dem industriellen und wirtschaftlichen Herzen der Bundesrepublik.

Die geplante Marginalisierung der Wirtschaft im Rundfunkrat sendet ein falsches Signal und könnte dazu führen, dass wesentliche Perspektiven in der Gremienarbeit verloren gehen. Vor dem Hintergrund, dass Wirtschaftsthemen in der gesamtdeutschen Medienlandschaft zunehmend an Relevanz verlieren, sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade an dieser Stelle ein positives Zeichen setzen, indem er die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Wirtschaft hervorhebt, anstatt sie zu schwächen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass mit der Novelle des Staatsvertrages künftig auch neue gesellschaftliche Gruppierung im Rundfunkrat vertreten sein sollen.

Ein starker, moderner und zukunftsfähiger SWR benötigt eine ausgewogene Vertretung aller gesellschaftlichen Gruppen. Die Wirtschaft darf dabei nicht an den Rand gedrängt werden. Es ist essenziell, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterhin eine die Wirtschaft einbeziehende und damit ausgewogene Ausrichtung beibehält.

Vor diesem Hintergrund fordern wir den Gesetzgeber dazu auf, sicherzustellen, dass die Stimme der Wirtschaft auch in einem verkleinerten Rundfunkrat angemessen vertreten bleibt. Eine gerechtere Verteilung der Sitze, die der wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem gesamtgesellschaftlichen Stellenwert gerecht wird, ist unabdingbar. Deshalb darf der Stimmanteil der Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft im Rundfunkrat durch die Neufassung des SWR-Staatsvertrages keinesfalls reduziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz e.V. (LVU)