Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags
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Der SWR macht sich überflüssig
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wären die ganzen Spartenprogramme im Radio und Fernsehen überflüssig, wenn der SWR ein wirklich öffentlich-rechtliches Angebot machen würde. Früher liefen im Ersten und auf Südwest 3 anspruchsvolle und tiefgründige Sendungen, auch um 20:15 Uhr, heute nur noch einen Wettbewerb um die anspruchsloseste
Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich wären die ganzen Spartenprogramme im Radio und Fernsehen überflüssig, wenn der SWR ein wirklich öffentlich-rechtliches Angebot machen würde. Früher liefen im Ersten und auf Südwest 3 anspruchsvolle und tiefgründige Sendungen, auch um 20:15 Uhr, heute nur noch einen Wettbewerb um die anspruchsloseste Rentnerbelustigung. Eigentlich bleiben einem, wie annodazumal, nur drei Programme: arte, 3sat, Phoenix. Im Radio läuft auf SWR1, SWR3 und SWR4 die ewig gleiche Popmusik, und auf SWR2 läuft inzwischen auch Popmusik, nur etwas anspruchsvoller. Das gleiche Prinzip hat man auch auf die Nachrichten übertragen, die werden immer kürzer, dafür aber inzwischen alle 30 Minuten wiederholt. Bulimie-Journalismus! Der Südfunk aus Stuttgart hatte früher nur drei oder vier Programme, dafür aber tatsächliche Inhalte. Das bräuchten wir heute wieder: Ein Programm für Informationen, ein Programm für Kultur, und von mir aus zwei Programme für Unterhaltung, die dann aber auch die Breite der Unterhaltung abdecken. Jugendkultur ins Dritte; Swing, Jazz, echte volkstümliche Musik ins Vierte. DAS wäre ein öffentlich-rechtliches Angebot.
Ich bin ein Verfechter der öffentlich-rechtlichen Idee im Rundfunk, aber vor allem der SWR macht es mir immer schwerer. Und nein, das ist keine Zwangsläufigkeit. Der Bayerische Rundfunk bietet heute ein Programm für Information, eines für Kultur, eines für Klassik, eines für Volkskultur, eines für Jugendkultur, eines für Schlager. Der SWR kann nur bumm-bumm-bumm. Ich verstehe nicht, wie die GESELLSCHAFTLICHEN Vertreter in der Politik dem so einfach zuschauen können. Wenn ich hier die anderen Kommentare lese, dann sind hier vor allem lauter Verbandsvertreter besorgt, dass sie ihren Sitz verlieren könnten. Einen Grund in der Sache, mit welcher inhaltlicher Arbeit sie ihren Sitz eigentlich verdient hätten, bringen sie nicht vor.
Mit solchen Vertretern, mit solchen Programmen, mit solchen Verantwortlichen braucht man keine AfD, um den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Das schafft die ARD ganz alleine.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Weinberger
neuer SWR-Staatsvertrag
Viele Änderungen im Entwurf des neuen SWR-Staatsvertrages sind sinnvoll, vor allem die Abschaffung der Vorschriften zur internen Organisation (v.a. die bisher verpflichtende Landessenderdirektionen). Ausdrücklich begrüße ich die Schaffung einer Ombudsstelle. Der SWR hat in seiner 26-jährigen Geschichte schon mehrere Skandale erlebt: Bühler
Viele Änderungen im Entwurf des neuen SWR-Staatsvertrages sind sinnvoll, vor allem die Abschaffung der Vorschriften zur internen Organisation (v.a. die bisher verpflichtende Landessenderdirektionen).
Ausdrücklich begrüße ich die Schaffung einer Ombudsstelle. Der SWR hat in seiner 26-jährigen Geschichte schon mehrere Skandale erlebt: Bühler Hotel (2007), Beitragsfälschung in der Medienredaktion (2014), Machtmissbraucht und sexuelle Nötigung eines Vorgesetzen sowie anschließende Rache durch einen Vorgesetzten (in den 2000ern, 2020 bekannt geworden). Eine Ombudsstelle tut dringend not. Die Unabhängigkeit und Ausstattung dieser sollte klarer festgeschrieben werden.
Bei den Programmgrundsätzen hätte ich mir gewünscht, dass eine stärkere Orientierung an öffentlich-rechtlichen Grundsätzen wie Bildung, Kultur (inkl. Popkultur) festgehalten würde, der Unterhaltungsanteil am Gesamtangebot gedeckelt und inhaltlich ein Fokus auf komplementäre Angebote gegenüber den privaten Anbietern eingefordert wurde.
Im Bereich der Programmveranstaltung, v.a. im Hörfunk, würde ich mir wünschen, dass klargestellt würde, dass vom SWR gemeinsam mit anderen Anstalten produzierte Angebote nur anteilig auf die Obergrenze der eigenen Programme angerechnet würde. Auf diese Weise hätte der SWR einen Anreiz, eigene Programme (und damit verbundene Kosten) einzustellen, aber gemeinsam mit anderen Anstalten, gerade im Bereich der Kultur und der Information, aber auch bei Nischen der Unterhaltung (etwa Schlager oder Jugendkultur), zukünftig ein GRÖSSERES Angebot als bisher anzubieten. Andernfalls droht die Situation, dass die Rundfunkanstalten ihre Programme weiterhin separat veranstalten, aber das Angebot innerhalb der jeweiligen Anstalten sinkt. Diesbezüglich sollte auch der Medienstaatsvertrag präzisiert werden.
In diesem Zusammenhang sollte bei der Programmverbreitung die Möglichkeit zur Übernahme von Programmen anderer Anstalten - wie sie etwa im Fernsehen bei DVB-T seit Jahren Standard ist - ausdrücklich festgeschrieben werden. Dies muss auch terrestrische Verbreitung, also DAB+ beinhalten. Die Live-Radionutzung, gerade der originär öffentlich-rechtlichen Formate, darf nicht vom Vorhandensein einer ständigen Internetverbindung abhängig sein; schon aus sozialen und demokratietheoretischen Gründen.
Die Änderungen im Rundfunkrat vermag ich noch nicht abschließend einzuschätzen. Der Anteil der politischen Vertretern wie der einzelnen Gruppen zueinander scheint etwa gleich zu bleiben. Eine auch relative Verringerung der politischen Vertreter und zugleich ein höherer Anteil an Gruppen mit Fachbezog (Journalismus, Wissenschaft, Soziologie) wäre grundsätzlich wünschenswert gewesen.
Stellungnahme des dbb rheinland-pfalz zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags
Laut dem Entwurf des neuen Staatsvertrags für den SWR – E-StV SWR – soll der dbb – beamtenbund und tarifunion, landesbund rheinland-pfalz (dbb rheinland-pfalz) keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben. Obwohl der Rundfunkrat nach § 14 E-StV SWR deutlich verkleinert werden soll, sollen zusätzliche Gruppierungen im neuen Rundfunkrat
Laut dem Entwurf des neuen Staatsvertrags für den SWR – E-StV SWR – soll der dbb – beamtenbund und tarifunion, landesbund rheinland-pfalz (dbb rheinland-pfalz) keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben.
Obwohl der Rundfunkrat nach § 14 E-StV SWR deutlich verkleinert werden soll, sollen zusätzliche Gruppierungen im neuen Rundfunkrat repräsentiert werden, dies jedoch dann zulasten von Verbänden und Institutionen, die praktisch wirkungsvoll ein Abbild unserer Gesellschaft oder zumindest eines nicht unwesentlichen Teils davon sind.
Dies geht zulasten des dbb rheinland-pfalz (und auch zulasten des Beamtenbundes Baden-Württemberg – BBW) .
Der dbb rheinland-pfalz repräsentiert de facto einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung. Als Dachverband von 40 Fachgewerkschaften und Verbänden stehen wir beim dbb rheinland-pfalz zusammen mit unseren Mitgliedsgewerkschaften und -verbänden für Vielfalt und Diversität.
Nach § 14 Abs. 4 E-StV SWR sollen der dbb rheinland-pfalz und der BBW nunmehr einer Entsendergruppe zugeordnet werden, deren Organisationen sich jeweils mit den Pendants im anderen Bundesland um einen Sitz „streiten“ müssen, sofern es keine gütliche Einigung geben sollte.
Das empfinden wir als eine unplausible Zurücksetzung.
Durch die Einführung der „§ 14 Abs. 4-Entsendergruppe“ wird mit dem bisherigen Prinzip des strikten Länderproporzes in der Zusammensetzung des Gesamtrundfunkrates gebrochen, da eine Mischgruppe entsteht, deren entsandte Mitglieder mal aus diesem, mal aus jenem Bundesland stammen könnten.
Im Extremfall und je nach Amtsperiode bzw. nach parlamentarischem Letztentscheidungsrecht könnten in der „§ 14 Abs. 4-Entsendegruppe“ acht Rundfunkratsmitglieder gleichzeitig aus nur einem Bundesland kommen.
Angenommen, dass z.B. alle acht Mitglieder aus Baden-Württemberg bestimmt werden. Dann hätte sich das bisherige Länderproporzverhältnis krass zum Nachteil von Rheinland-Pfalz und den dortigen Entsendeorganisationen verschoben, nämlich von dem Verhältnis Baden-Württemberg zu Rheinland-Pfalz von zwei Dritteln zu einem Drittel auf ein Verhältnis von ungefähr drei Vierteln zu einem Viertel.
Letztlich erwächst aus der intendierten „§ 14 Abs. 4-Regelung“ bezogen auf die Repräsentanz eine erhebliche Schwankungsbreite.
Das kann nicht im Interesse von proporzgerechter Regionalität liegen.
Zudem: Wenn bei der Aufstellung eines Rundfunkrats gemäß Bundesverfassungsgericht auf Vielfaltssicherung geachtet werden muss, ist nicht nachvollziehbar, weshalb Verbände samt sogar originär berücksichtigter Unterorganisationen schwerpunktartig gleich mehrere feste Sitze erhalten sollen laut Entwurf.
Da die innehabenden Gremienmitglieder ja dieselbe Interessenposition haben dürften und dieselbe Meinung vertreten werden, entspricht das einer vergleichsweisen Überrepräsentanz.
Es kann deshalb unseres Erachtens nicht sein, dass Dachorganisationen zusammen insbesondere mit auch direkt berücksichtigten Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen aus dem eigenen gesellschaftspolitischen Lager schon je länderbezogenem Rundfunkratsbereich mehrere Sitze fix zugesprochen erhalten, so dass der Dachverband insgesamt auf eine vergleichsweise erhebliche, überproportionale Anzahl Sitze im Rundfunkrat kommen würde.
Das bedeutete aus unserer Sicht eine erhebliche, nicht zu rechtfertigende Einseitigkeit in der Gremienzusammensetzung.
Wir fordern, dass die beiden D a c h verbände dbb rheinland-pfalz und BBW jeweils einen festen Sitz im SWR Rundfunkrat erhalten.
Werbung im SWR
Als Führungskraft im Marketing würde ich mir wünschen, dass zukünftig Werbung je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet werden kann. Als Beispiel möchte ich SWR3 benennen. Hier ist es aktuell nicht möglich, Werbung analog SWR1 regional zu buchen. Herzlichen Dank
Die Stimme der Vertriebenen darf nicht verstummen!
Der Sitz des BdV im Rundfunkrat des SWR steht erneut zur Debatte: Schon jetzt teilen wir ihn mit der Europa-Union - und jetzt soll ein dritter Partner hinzukommen? Das bedeutet eine weitere Schwächung unserer Mitbestimmung und eine Marginalisierung der Anliegen von Millionen Vertriebenen und Aussiedlern. Diese Gemeinschaft hat über Jahrzehnte
Der Sitz des BdV im Rundfunkrat des SWR steht erneut zur Debatte: Schon jetzt teilen wir ihn mit der Europa-Union - und jetzt soll ein dritter Partner hinzukommen?
Das bedeutet eine weitere Schwächung unserer Mitbestimmung und eine Marginalisierung der Anliegen von Millionen Vertriebenen und Aussiedlern.
Diese Gemeinschaft hat über Jahrzehnte hinweg Kultur, Gesellschaft und Zusammenhalt in Deutschland geprägt.
Ihre Stimmte im Rundfunkrat zu beschneiden, schadet der Meinungsvielfalt und sendet ein fatales Signal.
Wir sagen: NEIN!
Keine weitere Teilung unseres Sitzes. Vielfalt, Geschichte und kultureller Beitrag müssen Gehör finden.
Stellungnahme des BBW – Beamtenbund Tarifunion zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags
Der Entwurf des neuen Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR-Staatsvertrag) sieht vor, dass der BBW – Beamtenbund und Tarifunion (BBW) - ebenso wie der dbb Rheinland-Pfalz - keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben soll. Obwohl der Rundfunkrat gemäß § 14 SWR-Staatsvertrag erheblich verkleinert werden soll (von 74 auf 52
Der Entwurf des neuen Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR-Staatsvertrag) sieht vor, dass der BBW – Beamtenbund und Tarifunion (BBW) - ebenso wie der dbb Rheinland-Pfalz - keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben soll.
Obwohl der Rundfunkrat gemäß § 14 SWR-Staatsvertrag erheblich verkleinert werden soll (von 74 auf 52 Mitglieder), sollen zusätzliche Gruppierungen im neuen Rundfunkrat vertreten sein. Dies geschieht jedoch zulasten von Verbänden und Institutionen, die ein wichtiges Abbild unserer Gesellschaft und ihrer Vielfalt darstellen. Dies betrifft auch den BBW.
Mit über 140.000 Einzelmitgliedern repräsentiert der BBW einen signifikanten Teil der Bevölkerung. Als Dachverband von rund fünfzig Fachgewerkschaften und Verbänden im öffentlichen Dienst stehen wir für Vielfalt und Diversität. Nach § 14 Abs. 4 SWR-Staatsvertrag soll der BBW (wie auch der dbb Rheinland-Pfalz) einer gemeinsamen Entsendergruppe zugeordnet werden, in der die Organisationen um einen Sitz konkurrieren müssen, wenn keine gütliche Einigung erzielt wird. Diese Regelung empfinden wir als eine unplausible und ungerechte Zurücksetzung.
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fordern eine Berücksichtigung von Vielfalt bei der Besetzung des Rundfunkrats. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Verbände mehrere feste Sitze erhalten, obwohl sie ähnliche Interessen und Meinungen vertreten. Dies führt - trotz Verkleinerung des Gremiums - zu einer Überrepräsentanz.
Es kann nicht sein, dass Dachorganisationen zusammen mit ihren auch direkt berücksichtigten Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen aus dem eigenen gesellschaftspolitischen Lager schon je länderbezogenem Rundfunkratsbereich mehrere Sitze fix zugesprochen erhalten, so dass der Dachverband insgesamt auf eine vergleichsweise erhebliche, überproportionale Anzahl an Sitzen im Rundfunkrat kommen würde. Der Beamtenbund hingegen müsste sich mit seinen beiden Landesbünden lediglich mit einem einzigen Sitz begnügen.
Das stellt aus unserer Sicht eine erhebliche, nicht zu rechtfertigende Einseitigkeit in der Gremienzusammensetzung dar.
Zudem wird durch die Einführung der „§ 14 Abs. 4-Entsendergruppe“ mit dem bisherigen Prinzip des strikten Länderproporzes in der Zusammensetzung des Gesamtrundfunkrates gebrochen, da eine Mischgruppe entsteht, deren entsandte Mitglieder mal aus diesem, mal aus jenem Bundesland stammen könnten.
Im Extremfall und je nach Amtsperiode bzw. nach parlamentarischem Letztentscheidungsrecht könnten in der „§ 14 Abs. 4-Entsendergruppe“ acht Rundfunkratsmitglieder gleichzeitig aus nur einem Bundesland kommen.
Damit würde das bisherige Länderproporzverhältnis deutlich zum Nachteil eines Bundeslands und den dortigen Entsendeorganisationen verschoben. Letztlich erwächst aus der intendierten „§ 14 Abs. 4-Regelung“ bezogen auf die Repräsentanz eine erhebliche Schwankungsbreite. Das kann nicht im Interesse von proporzgerechter Regionalität liegen.
Wir fordern deshalb nachdrücklich, dass der BBW und auch der dbb Rheinland-Pfalz jeweils einen festen Sitz im SWR-Rundfunkrat behalten.
Kritik an den Änderungen zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
Kommerzielle Aktivitäten: Die neuen Regelungen erlauben dem SWR eine stärkere kommerzielle Tätigkeit und Beteiligung an Unternehmen. Dies könnte zu einem Konflikt mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag führen, wenn der SWR verstärkt auf Profitmaximierung statt auf die Erfüllung seiner gesellschaftlichen Aufgaben fokussiert. Werbung hat
Kommerzielle Aktivitäten:
Die neuen Regelungen erlauben dem SWR eine stärkere kommerzielle Tätigkeit und Beteiligung an Unternehmen. Dies könnte zu einem Konflikt mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag führen, wenn der SWR verstärkt auf Profitmaximierung statt auf die Erfüllung seiner gesellschaftlichen Aufgaben fokussiert. Werbung hat beispielsweise aus meiner Sicht nichts im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verloren. Der ÖRR muss komplett aus Steuergeldern finanziert sein.
Gremienreform:
Die Reform der Gremien, insbesondere die Verkleinerung des Rundfunkrats und Verwaltungsrats, birgt die Gefahr einer Verengung der gesellschaftlichen Repräsentation. Die Reduzierung der Mitgliederzahl einzelner Interessengruppen könnte dazu führen, dass wichtige gesellschaftliche Stimmen im SWR weniger Gehör finden.
Flexibilität und Unabhängigkeit:
Die größere Flexibilität in der Programmgestaltung und Organisationsstruktur könnte zwar zu mehr Innovation und Effizienz führen, birgt aber auch die Gefahr einer Abweichung vom öffentlich-rechtlichen Auftrag. Die reduzierte staatliche Kontrolle könnte zu einer Verwässerung der Programmgrundsätze und einer stärkeren Einflussnahme durch private Interessen führen.
Beschränkung der Programmvielfalt:
Die Möglichkeit, Hörfunkprogramme ganz oder teilweise einzustellen oder deren Inhalte in Online-Angebote zu überführen, könnte die Programmvielfalt im Hörfunkbereich einschränken. Zwar sollen die Inhalte online weiterhin verfügbar sein, jedoch könnte die Attraktivität und Reichweite der Angebote insbesondere bei weniger digital affinen Zielgruppen sinken. Dies würde einen negativen Trend verstärken und vor allem ältere und wenig unterdurchschnittlich gebildete Gruppen der Bevölkerung benachteiligen.
Komplexität des Verfahrens zur Programmumstellung:
Die Verfahren zur Einstellung, Überführung und zum Austausch von Programmen sind komplex und erscheinen wenig transparent. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nur in Form einer Stellungnahme zu den Angebotskonzepten vorgesehen, die jedoch nicht bindend ist. Dies eröffnet Möglichkeiten zur Hinterzimmerpolitik und schränkt die demokratische Kontrolle des SWR ein.
Zukunft der Landessender:
Die Beendigung der Gliederung des SWR in Landessender nach 18 Monaten wirft Fragen nach der Zukunft der regionalen Berichterstattung und der Förderung der Landesidentität auf. Es ist unklar, wie die Aufgaben der Landessender nach der Umstrukturierung erfüllt werden sollen und ob die regionale Verankerung des SWR dadurch geschwächt wird.
Unzureichende Berücksichtigung von Diversität:
Obwohl die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien durch verbindliche Vorgaben angestrebt wird, fehlen konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Diversität im Hinblick auf andere gesellschaftliche Gruppen, wie z.B. Menschen mit Migrationshintergrund oder Angehörige von Minderheiten. Die Repräsentativität des Rundfunkrats könnte dadurch eingeschränkt sein.
Anregungen mit echtem Innovationspotential:
Setzen auf offene Standards bei der Verbreitung von Content, statt kommerzielle Plattformen wie YouTube, Facebook, TikTok kostenlos mit Content anzureichern.
Der ÖRR muss hier explizit eigene Wege gehen, statt im Fahrwasser des Hypes mitzuschwimmen. Beispielsweise sollte das Angebot des ÖRR vollständig als Audio-/Videopodcast abrufbar sein. Hierbei sollten stets Sprungmarken zu den Unterthemen der Sendungen angeboten werden, um dem Hörer die Möglichkeit zu bieten beispielsweise Nachrichtenformate seinen konkreten Interessengebieten anzupassen. (Nicht jeder benötigt beispielsweise Sportberichterstattung oder den täglichen Wetterbericht in einer Nachrichtensendung)
Auch Artikel sollten grundsätzlich in offenen Atom-Feed-Format angeboten werden.
Gleichberechtigung bei der Berichterstattung im Sport sollte konsequent umgesetzt werden. Es ist nicht zu rechtfertigen, warum Frauensport Berichterstattung weniger Sendeminuten gewidmet wird als dem Männersport.
Es darf nicht länger überproportional Sendezeit einzelnen Sportarten gewidmet werden. Die Dominanz der Fußballberichterstattung ist beispielsweise erdrückend und ungerecht allen Sportlern anderer Sportarten gegenüber. Auch verzerrt dieser Umgang den Blick der Bevölkerung auf die Breite des Sportangebots. Insbesondere müssen die Gelder für die Senderechte gerecht auf die Sportarten verteilt werden.
Der Bildungs- und Kulturauftrag sollte im Fokus stehen. Einsparungsvorhaben dürfen keinesfalls Bildungs- und Kulturprogramme betreffen.
Einsparpotential sehe ich an anderer Stelle.
Lotterien und Gewinnspiele verdienen keine Sendezeit im ÖRR. Auch Krimiformate und reine Unterhaltungssendungen bergen Einsparpotentiale.
SWR-Staatsvertrag Zusammensetzung Rundfunkrat überdenken
Eine gemeinsame Vertretung einer politischen Bewegung wie den FW und den beiden überparteilichen Organisationen wie BdV und Europaunion-Deutschland im künftigen Rundfunkrat ist vor dem Hintergrund der sehr verschiedenen Interessenlagen nicht sinnvoll. Bei den FW handelt es sich in der öffentlichen Wahrnehmung um eine parteiähnliche Organisation,
Eine gemeinsame Vertretung einer politischen Bewegung wie den FW und den beiden überparteilichen Organisationen wie BdV und Europaunion-Deutschland im künftigen Rundfunkrat ist vor dem Hintergrund der sehr verschiedenen Interessenlagen nicht sinnvoll.
Bei den FW handelt es sich in der öffentlichen Wahrnehmung um eine parteiähnliche Organisation, die alle möglichen Lebensbereiche - primär auf kommunalpolitischer Ebene - politisch bearbeitet.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei EUD und BdV um Organisationen, die sich bewusst überparteilich für einen eingegrenzten und sich bei beiden Organisationen ergänzenden bzw. berührenden Themenkreis engagieren und sowohl auf örtlicher, wie auf Landes- und Bundesebene tätig sind.
Deshalb plädieren wir für die Beibehaltung des gemeinsamen Sitzes von BdV und EUD im künftigen SWR-Rundfunkrat.
Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll
Wenn das Vertrauen in den SWR gestärkt werden soll, müssen mindestens - aus meiner Sicht - zwei Konsequenzen gezogen werden: 1. Nach meiner Auffassung ist es eine maßlose Geldverschwendung, dass in allen 5 Rundfunkprogrammen zu jeder vollen Stunde Nachrichten gesendet werden, die je von einem anderen Sprecher verlesen werden und wahrscheinlich
Wenn das Vertrauen in den SWR gestärkt werden soll, müssen mindestens - aus meiner Sicht - zwei Konsequenzen gezogen werden:
1. Nach meiner Auffassung ist es eine maßlose Geldverschwendung, dass in allen 5 Rundfunkprogrammen zu jeder vollen Stunde Nachrichten gesendet werden, die je von einem anderen Sprecher verlesen werden und wahrscheinlich noch von mehreren Redaktionen aufbereitet werden.
2. Das Niveau von TV SWR 3 ist unverantwortlich niedrig und bedarf somit einer grundlegenden Änderung.
Fusion von ARD-Rundfunkanstalten
In der heutigen Medienlandschaft sind 9 ARD-Landesrundfunkanstalten absolut nicht mehr zeitgemäß. Ein Intendant erhält im Durschnitt 321.000 EURO Jahresbezüge für die absolut mangelhafte Leistung. 4 Landesrundfunkanstalten, 1 ZDF und der Deutschlandfunk sind absolut ausreichend für die Erfüllung der Aufgaben aus dem Medienstaatsvertrag. Eine
In der heutigen Medienlandschaft sind 9 ARD-Landesrundfunkanstalten absolut nicht mehr zeitgemäß. Ein Intendant erhält im Durschnitt 321.000 EURO Jahresbezüge für die absolut mangelhafte Leistung.
4 Landesrundfunkanstalten, 1 ZDF und der Deutschlandfunk sind absolut ausreichend für die Erfüllung der Aufgaben aus dem Medienstaatsvertrag.
Eine weitere Erhöhung der Beiträge ist weder notwendig noch zweckmäßig.
Die Vertreter der Bundesländer haben die KEF darüber zu informieren und die Fusion der Landesrundfunkanstalten zu veranlassen.