Verordnung über Zusammenarbeit von Universitätsklinika und Universitäten

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.

Medizin

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Die Verordnung des Wissenschaftsministeriums regelt die Zusammenarbeit zwischen den Universitätsklinika und den medizinführenden Universitäten des Landes.

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Mit dieser Rechtsverordnung wird Paragraf 7 Absatz 1 Sätze 9 und 13 Universitätsklinika-Gesetz umgesetzt. Dieser sieht vor, dass das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung das Nähere zu den Überlassungen von Personal-, Sach- und Raummitteln zwischen klinikführenden Universitäten und Universitätsklinika regelt. Diese Rechtsverordnung konkretisiert damit die Leistungsbeziehungen, die einem gesetzlichen Monopol im Sinne eines gesetzlichen Nachfrage- und Leistungszwangs unterliegen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Verordnungsentwurfs

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