Gemeinsames Erarbeiten eines Fahrplans für den Beteiligungsprozess. Das per Verwaltungsvorschrift geregelte Instrument soll Vorhabenträger langfristig entlasten und absichern, da sie sich mit Verwaltung, Bürgerschaft und Zivilgesellschaft auf ein gemeinschaftlich festgelegtes Verfahren berufen können. Bestehende Interessen und Positionen lassen sich frühzeitig einbeziehen, die Beteiligung wird zielgruppengerechter, transparenter und präziser ausgestaltet. Das Scoping findet am besten vor Beginn eines Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahrens statt. Die am Scopingprozess beteiligten Akteure müssen die Schritte der informellen Beteiligung nachvollziehen können. Ergebnis des Prozesses ist ein gemeinsam entwickelter Beteiligungsfahrplan, der die Methoden und Zeitpunkte der Beteiligung im Verlauf der jeweiligen Umsetzungsstufe des Vorhabens festlegt, die Ziele der Beteiligung wie auch deren rechtliche Grenzen und Rahmenbedingungen benennt und den Gestaltungsspielraum der Bürgerinnen und Bürger klar definiert. Ergebnis kann aber auch sein, dass man die frühe formelle Beteiligung als ausreichend einstuft und von weiteren, informellen Beteiligungsformen absieht.