Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Ländlicher Raum

14 Kommunen erhalten Zuschüsse für ländliche Wege

Weg im ländlichen Raum
Symbolbild

Im Rahmen des Förderprogramms zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege erhalten 14 Städte und Gemeinden Fördermittel in Höhe von rund 983.000 Euro. Vor allem die Mehrfachnutzung der Wege ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.

„Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege“ (MoLWe) trifft die Bedürfnisse unserer Kommunen sowie die Zielsetzung der Landesregierung. Die durch Land- und Forstwirtschaft entstandenen Kulturlandschaften der ländlichen Regionen sind unverzichtbar für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Zugleich sind sie wichtige Ausgleichs- und (Nah-)Erholungsräume. Sie leisten damit wesentliche Beiträge zur Ernährung, zur Wasser- und Energieversorgung und zur Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe. Für eine moderne Land- und Forstwirtschaft benötigen wir im Vergleich zu früher weniger, aber gut ausgebaute Wege. Diese können in vielfältiger Weise, insbesondere auch zum Radfahren und Wandern, genutzt werden. Vor allem die Mehrfachnutzung der Wege ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Mit der Ertüchtigung bestehender Wege wird die Nutzung optimiert, ohne dabei zusätzliche Fläche zu versiegeln. Die Kommunen profitieren durch eine schnelle und unbürokratische Mittelbereitstellung. Wir übergeben die fünfunddreißigste Bewilligungstranche noch vor der Sommerpause, um den Kommunen die Einleitung der Baumaßnahmen zeitnah zu ermöglichen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe weiterer Bewilligungsbescheide am 19. Juni 2024 in Stuttgart.

Aus der aktuellen Tranche des Programms zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege erhalten 14 Kommunen Fördermittel in Höhe von rund 983.000 Euro. Durch diese Investition werden 21 Wegbaumaßnahmen mit rund 13 Kilometer Länge umgesetzt.

Die geförderten Städte und Gemeinden

Aus der aktuellen Tranche werden folgende Zuschüsse bereitgestellt:

  • Stadt Weikersheim: 145.158,67 Euro
  • Stadt Buchen: 138.802,75 Euro
  • Gemeinde Großrinderfeld: 103.311,40 Euro
  • Gemeinde Denkingen: 95.394,96 Euro
  • Stadt Neuenstein: 91.764,00 Euro
  • Gemeinde Frankenhardt: 74.030,00 Euro
  • Stadt Schwaigern: 63.529,41 Euro
  • Stadt Waibstadt: 61.546,00 Euro
  • Gemeinde Egenhausen: 59.200,00 Euro
  • Gemeinde Dürnau: 49.806,40 Euro
  • Gemeinde Schöntal: 41.940,00 Euro
  • Gemeinde Höpfingen: 24.440,50 Euro
  • Gemeinde Rot am See: 18.000,00 Euro
  • Gemeinde Berg: 16.332,52 Euro