Im Rahmen eines Fußverkehrs-Checks in der Gemeinde Malsch hat Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer die Bedeutung des innerörtlichen Fußverkehrs betont. Die Fußverkehrs-Checks finden seit 2015 als landesweite Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen statt.
Die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr, Elke Zimmer, hat am Montag, 26. Juli, eine Begehung mit Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Fußverkehrs-Checks in der Gemeinde Malsch im Rhein-Neckar-Kreis begleitet. Sie sagte: „Gerade beim Fußverkehr kennen sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Kommune bestens aus. Zusammen mit Planungsexperten nutzen das Land und die Kommunen dieses Wissen bei den Fußverkehrs-Checks schon seit Jahren – und zwar mit großem Erfolg!“. Die Staatssekretärin fügte hinzu: „Fußverkehr gilt vielen Entscheidungsträgerinnen und -trägern bisher gar nicht als Verkehr – und wurde entsprechend oftmals etwas vernachlässigt. Schmale Gehwege, Umwege, Hindernisse, ja sogar rechtswidriges Autoparken gelten vielerorts als normal. Zu Unrecht: Der Fußverkehr ist für Wege innerhalb eines Ortes und für die Erreichbarkeit mindestens ebenso wichtig wie der Personenkraftwagen(Pkw)-Verkehr.“
In der Gemeinde Malsch zeigt sich beispielhaft, wie schwierig sich der Alltag für Fußgängerinnen und Fußgänger an vielbefahrenen und engen Ortsdurchfahrten darstellt. Die Straßen zerschneiden den Ort und stellen insbesondere für Kinder ein gefährliches Hindernis dar.
Landesprogramm „Aktiv zur Schule“
Die Landesregierung arbeitet derzeit an einem Landesprogramm „Aktiv zur Schule“, mit dem sie die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen fördern und die Zahl der Elterntaxis halbieren will. Hierzu erklärte Staatssekretärin Zimmer: „Den Termin heute werden wir nutzen, um zuzuhören und gegebenenfalls weitere Impulse für das Landesprogramm ‚Aktiv zur Schule‘ zu erhalten.“
Die Gemeinde Malsch wurde im Jahr 2020 als Teilnahmekommune an den Fußverkehrs-Checks unter dem Motto „Mehr Platz zum Gehen“ ausgewählt. Pandemiebedingt fand die zweite Begehung erst jetzt, im Sommer 2021, statt. Zwei Begehungen, eingerahmt von einem Auftakt- und einem Abschlussworkshop, gehören zu einem Fußverkehrs-Check, den das Land ausgewählten Kommunen als Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs anbietet. Mit Unterstützung eines Fachbüros werden in Malsch im Anschluss an die Begehungen Vorschläge erarbeitet, wie die Bedingungen für den Fußverkehr verbessert werden können. Diese Vorschläge werden bei dem Abschluss-Workshop der Öffentlichkeit vorgestellt und noch einmal mit der Bürgerschaft diskutiert, bevor sie dann im Gemeinderat vorgestellt werden.
Systematische Förderung des Fußverkehrs
Die Fußverkehrs-Checks finden seit 2015 in Baden-Württemberg als landesweite Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen statt. Insgesamt haben sich an den Fußverkehrs-Checks inzwischen über 70 Städte und Gemeinden beteiligt. Im Jahr 2020 nahmen zehn Kommunen teil, 2021 sind es sogar 15. Bundesweit ist Baden-Württemberg Vorreiter und Vorbild bei der systematischen Förderung des Fußverkehrs. Vom Land geförderte Fußverkehrs-Checks gibt es inzwischen auch in weiteren Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.