Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges informierte den Ministerrat am Dienstag, 11. Februar 2025, über den Stand der Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 6. November 2023 zur Verkürzung asylgerichtlicher Verfahren. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich angesichts des großen Anstiegs der irregulären Migration unter anderem darauf verständigt, dass erstinstanzliche asylgerichtliche Verfahren für Angehörige von Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent künftig in drei Monaten und die übrigen Asylverfahren in sechs Monaten abgeschlossen werden sollen.
Besonders starke Beschleunigung bei Verfahren von asylgerichtlichen Klagen mit geringen Erfolgsaussichten
Zur Beschleunigung von Asylverfahren hat das Ministerium der Justiz und für Migration die Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. Juli 2024 massiv gestärkt und neu ausgerichtet. Insbesondere wurde am Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl mit einer landesweiten Schwerpunktzuständigkeit für Asylsachen geschaffen. Dort wurden die Zuständigkeiten für sichere Herkunftsstaaten und für Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent landesweit konzentriert und drei Asylkammern eingerichtet, die ausschließlich Asylverfahren bearbeiten. Auch die übrigen Verwaltungsgerichte wurden mit jeweils einer spezialisierten Asylkammer verstärkt. Die Verwaltungsgerichte Freiburg und Stuttgart haben zur effektiveren Bearbeitung von Verfahren betreffend seltenerer Herkunftsländer ebenfalls bestimmte landesweite Zuständigkeiten erhalten.
Aufgrund dieser Maßnahmen konnten die Laufzeiten der im Rahmen des Beschleunigungsprojekts landesweit konzentrierten asylgerichtlichen Verfahren sowie der neu eingerichteten Asylkammern binnen weniger Monate drastisch reduziert werden. So wurden die landesweit am Verwaltungsgericht Karlsruhe konzentrierten Verfahren von Klägern aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent im vierten Quartal 2024 in durchschnittlich 1,8 Monaten (Hauptsacheverfahren) beziehungsweise 0,7 Monaten (Eilverfahren) abgeschlossen. Somit wird gerade bei den Verfahren mit regelmäßig geringen Erfolgsaussichten und meist günstigen Rückführungsperspektiven das im MPK-Beschluss ausgegebene Ziel von drei Monaten deutlich unterschritten. Die neu eingerichteten Asylkammern an den Verwaltungsgerichten Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und Sigmaringen erledigten die asylgerichtlichen Verfahren im vierten Quartal 2024 nach durchschnittlich 1,3 bis 1,9 Monaten.
Ministerin Gentges sagte: „Es ist Ausdruck eines handlungsfähigen und durchsetzungsstarken Rechtsstaats, dass Asylverfahren zügig abgeschlossen werden. Wir brauchen schnell Klarheit über den Aufenthaltsstatus der Menschen, die zu uns nach Baden-Württemberg kommen. Diejenigen, die nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kein Bleiberecht haben, wollen wir unverzüglich zurückführen. Wir sind bei der Verkürzung der asylgerichtlichen Verfahrenslaufzeiten bundesweit in der Spitzengruppe. Der von uns eingeschlagene Weg eines Dreiklangs aus der personellen Stärkung der Verwaltungsgerichte, der stärkeren Spezialisierung bei der Verfahrensbearbeitung und des Einsatzes digitaler Assistenzsysteme trägt bereits Früchte.“
Durchschnittliche Verfahrensdauern in asylgerichtlichen Verfahren sinken deutlich
Auch die durchschnittliche Dauer von asylgerichtlichen Verfahren in Baden-Württemberg insgesamt konnte deutlich gesenkt werden. Bezogen auf das ganze Jahr 2024 konnten erstinstanzliche asylgerichtliche Hauptsacheverfahren an den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten im Allgemeinen durchschnittlich in 7,9 Monaten abgeschlossen werden. Eilverfahren wurden in der ersten Instanz durchschnittlich in 1,7 Monaten erledigt. Im Jahr 2023 lagen die durchschnittlichen Verfahrensdauern noch bei 11,0 Monaten bei Hauptsacheverfahren und bei 1,9 Monaten in Eilverfahren.
Ministerin Gentges hierzu: „Unser Rezept für zügige Verfahren sind eine noch konsequentere Spezialisierung der Richter nach Herkunftsstaaten, eine geringere Belastung pro Richter mit Bestandsverfahren, eine erhebliche Aufstockung des Personals bei den Verwaltungsgerichten um insgesamt 32 neu bereitgestellte Stellen sowie eine moderne Unterstützung der Asylkammern mit arbeitserleichternden Anwendungen in den Bereichen Informationstechnik und Künstliche Intelligenz. Mit den landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen und den spezialisierten Asylkammern schaffen wir für die übrigen Kammern an den Verwaltungsgerichten auch zusätzliche Kapazitäten für die Bearbeitung der übrigen asylgerichtlichen Verfahren. Vor diesem Hintergrund bin ich optimistisch, dass wir bereits im laufenden Jahr sämtliche asylgerichtlichen Verfahren in maximal sechs Monaten abschließen können.“
Weitere Informationen
Ergänzend zu den organisatorischen Anpassungen wurden alle Verwaltungsgerichte mit 32 Neustellen (21 Richterstellen und 11 Stellen im Servicebereich) ausgestattet.
Bei den Asylkammern aller Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg wird insbesondere das Unterstützungstool „ADA“ (Asylaktendurchdringungsassistent) im Echtbetrieb eingesetzt. „ADA“ erkennt automatisiert bestimmte, für die Bearbeitung eines Asylverfahrens relevante Informationen in der Akte und markiert diese Treffer mit einer Art „digitalem Klebezettel“. Dadurch können erforderliche Daten schneller in den Systemen der Justiz erfasst und Akten vorstrukturiert werden, was einen unmittelbaren Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht.