Für die Durchführung von Klimagesprächen (digital oder analog) können zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände et cetera) einen Antrag auf Sachkostenförderung stellen.
Sachkosten bis zu 3.000 Euro können beantragt werden, die bei der Durchführung der Klimagespräche anfallen (zum Beispiel Raummiete, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit et cetera). Zusätzlich kann ein Klimaprojekt beantragt werden.
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, allerdings müssen Klimagespräche und Klimaprojekte bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein.
Welche zivilgesellschaftliche Gruppen bereits Klimagespräche durchführen, sehen Sie auf der Seite zum Beteiligungsnetzwerk, mit dem Filter „Dialog zu Klimaschutz und Klimagerechtigkeit“.

Linda Ammon
Projektleiterin
Initiative Allianz für Beteiligung e.V.