Für konkret umsetzbare Projektideen stehen bis zu 2.000 Euro für Sachkosten zur Verfügung. Seien es Materialkosten für eine Pflanzaktion, Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt – die Allianz für Beteiligung fördert, was es vor Ort braucht, um gemeinsam das Thema voranzubringen. Gegenstände, die teurer als 800 € sind, können nicht gefördert werden. Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht erstattet werden.
Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände et cetera).
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, allerdings muss bis zum 31. Oktober 2022 das Klimaprojekt abgeschlossen sein.
- Im Antrag muss beschrieben werden, welches Ziel der Antragsteller mit dem Klimaprojekt verfolgt und welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und/oder des Bürgerschaftlichen Engagements zum Einsatz kommen.
- Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
- Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Klimaprojekt stehen.
- Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.

Linda Ammon
Projektleiterin
Initiative Allianz für Beteiligung e.V.