Für konkret umsetzbare Projektideen standen bis zu 2.000 Euro für Sachkosten zur Verfügung. Seien es Materialkosten für eine Pflanzaktion, Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt – die Allianz für Beteiligung förderte, was es vor Ort braucht, um gemeinsam das Thema voranzubringen. Gegenstände, die teurer als 800 Euro sind, können nicht gefördert werden. Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht erstattet werden.
Antragsberechtigt waren zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände et cetera).
Eine Antragstellung war fortlaufend möglich, allerdings musste bis zum 31. Oktober 2022 das Klimaprojekt abgeschlossen sein.
- Im Antrag musste beschrieben werden, welches Ziel der Antragsteller mit dem Klimaprojekt verfolgt und welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und/oder des Bürgerschaftlichen Engagements zum Einsatz kamen.
- Dem Antrag musste eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden sollt(en).
- Die zu fördernden Ausgaben mussten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Klimaprojekt stehen.
- Es musste begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden konnten.
Ansprechpartner
Linda Ammon
Projektleiterin
Allianz für Beteiligung e.V.