Die Bürgerinnen und Bürgern des Landes wählen den Landtag. Sie bestimmen mit ihrer Stimme alle fünf Jahre die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Dort arbeiten die Abgeordneten nicht nur an der politischen Fortentwicklung des Landes, sondern setzen sich auch für die Interessen ihres Heimatwahlkreises ein.
Wozu überhaupt wählen?
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen ihre Vertreterinnen und Vertreter alle fünf Jahre bei den Kommunal-, Landtags- und Europawahlen. Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Wahlen führen auch eine Auswahl aus verschiedenen politischen Programmen und Politikkonzepten herbei. Sie verhelfen dazu, dass unterschiedliche Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen in politische Entscheidungen eingebunden werden.
Welche Merkmale liegen der Wahl zugrunde?
Eine Grundvoraussetzung der Demokratie findet sich in den Artikeln 28 und 38 des Grundgesetzes zur Wahl der Volksvertreterinnen und -vertreter. Dort ist festgeschrieben, dass das Wahlrecht allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein muss.
Muss überhaupt gewählt werden?
Zwar heißt es in Artikel 26, Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg, dass „die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts Bürgerpflicht ist“, darunter ist allerdings eher eine Aufforderung an die Bürgerinnen und Bürger zu verstehen, aktiv zu werden und sich mit der Stimmabgabe an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Eine gesetzliche Wahlpflicht existiert in Deutschland nicht.
Wie wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
Mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben die Wähler im Gegensatz zu den bisherigen Landtagswahlen nicht mehr nur eine, sondern zwei Stimmen: eine Stimme für einen Kreiswahlvorschlag, mit dem sich Bewerber einer Partei oder Einzelbewerber im Wahlkreis um ein Direktmandat bewerben (Erststimme), und eine Stimme für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme). Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter im Wahlkreis persönlich gewählt, das Direktmandat erhält, wer die meisten Stimmen erreicht hat. Die Zweitstimme bestimmt über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag und ist maßgeblich für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete. Die 70 Direktmandate werden durch Mehrheitswahl in den 70 Wahlkreisen vergeben, die übrigen (Regelzahl: 50) über Landeslisten (Listenmandate). Die letzte Landtagswahl fand in Baden-Württemberg am 8. März 2026 statt.
Was wird bei der Landtagswahl gewählt?
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre, weshalb grundsätzlich alle fünf Jahre Neuwahlen stattfinden. Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes. Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtags.
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht bedeutet, Sie haben das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Was ist ein Wählerverzeichnis?
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.
Was bedeutet das passive Wahlrecht?
Das passive Wahlrecht bedeutet, dass Sie sich um einen Sitz im Landtag bewerben können. Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg kann nur kandidieren, wer wahlberechtigt ist und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Auf service-bw finden Sie eine Fülle von weiterführenden Informationen zur Landtagswahl, insbesondere zum Wahlsystem, Wahlrecht und der Wählbarkeit, den Wahlvorschlägen, der Stimmabgabe und der Sitzverteilung. Dort können sie sich auch über die aktuelle Rechtsgrundlage informieren: dem Landtagswahlgesetz und der Landeswahlordnung mit der Anlage zum Landtagswahlgesetz, das die Einteilung der 70 Wahlkreise enthält. Des Weiteren finden Sie dort auch Einzelheiten zur Einreichung von Wahlvorschlägen und das Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter mit den Anschriften, Geschäftsstellen und Telekommunikationsverbindungen.