Um die Fallschirmspringer oder Lasten absetzen zu können, fliegen die Flugzeuge in verschiedenen Anflugverfahren auf das Absetzgelände zu. Dabei werden Flugkorridore genutzt und in bestimmten Höhen geflogen.
Flugkorridore
Eine Festlegung der Flugkorridore wird erst im weiteren Verfahren erfolgen. Die Bundeswehr geht derzeit davon aus, dass die Flugkorridore westlich der Staatsdomäne Waldhof gelegt werden können, so dass die bevölkerungsreichen Gebiete der Kommunen Balingen und Geislingen nicht planmäßig überflogen werden. Die Anflüge werden so verteilt, dass die Überflüge für einzelne Gebiete möglichst geringgehalten werden.
Alle An-, Ab- und Überflüge finden nach Sichtflugregeln statt. Das bedeutet, dass die Flugstrecken abhängig von Wetter, Wolken, anderen Luftfahrzeugen und anderen Gründen grundsätzlich von der Ideallinie abweichen können. Daher werden die Flugstrecken stets mit einer entsprechenden Korridorbreite dargestellt. Flugkorridore stellen Ideallinien dar. Unabhängig hiervon können und dürfen die Piloten aber auch aus Gründen der Sicherheit sowie aus operationellen Gründen von den Korridoren abweichen. So können beispielsweise die ersten Platzrunden eines Tages deutlich größer ausfallen, da sich Pilotinnen und Piloten zunächst mit dem Gelände vertraut machen müssen. Eine Darstellung würde somit lediglich idealtypische Flugverfahren anzeigen, die im Gegensatz zu Straßen und Schienen nicht fest vorgegeben sind.
Flughöhen
Bei Anwendung der Regeln für den Sichtflug (Visual Flight Rules; VFR) gelten für Luftfahrzeuge der Bundeswehr grundsätzlich folgende Mindestflughöhen (analog zu den Vorgaben für die Zivilluftfahrt): 1.500 Fuß (circa 500 Meter) für Flächenflugzeuge und 500 Fuß (circa 130 Meter) für Hubschrauber. Die genannten Höhen dürfen bei An- und Abflügen mit Landeabsicht unterschritten werden.
Weitere Abweichungen hiervon bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung.