Die Suche nach einem Ersatzgelände stellte alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Überprüfung infrage kommender Gelände wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Landes und des Bundes vorgenommen, in der seitens des Landes das Staatsministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Verkehrsministerium und das Umweltministerium vertreten waren.
Im Rahmen der umfangreichen Suche wurden zu Beginn mehr als 100 Gelände hinsichtlich ihrer militärischen Eignung überprüft, 41 davon kamen in die engere Wahl. Diese Gelände wurden hinsichtlich weiterer Belange, wie zum Beispiel Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionswerte, näher geprüft.
Als Ersatzgelände war zunächst der Standort Haiterbach-Nagold vorgesehen. Dort war der Erwerb der betroffenen Grundstücke durch das Land nicht möglich und es wären Enteignungen notwendig. Deshalb wird das Verfahren derzeit nicht weiterverfolgt.
Aus diesem Grund wird für das Vorhaben nun der Standort Waldhof in den Fokus genommen. Die Staatsdomäne Waldhof wurde bislang aber aufgrund der Entfernung vom Standort des KSK in Calw von der Bundeswehr abgelehnt. Der gescheiterte Erwerb der Grundstücke in Haiterbach-Nagold führte zu Erweiterung des in Frage kommenden Entfernungsradius. In diesem neuen Entfernungsradius ist die Staatsdomäne Waldhof die unter fachlichen Kriterien geeignetste Fläche.
Am 22. September 2023 haben wir unsere Darstellung der Standortsuche überarbeitet und auf den neusten Stand gebrach:
Fact Sheet Standortsuche für das Absetzgelände (PDF)
Anmerkung: In der Zeit vom 22. September 2023 bis zum 6. Oktober 2023 war versehentlich eine veraltete Arbeitsversion des Fact Sheets „Standortsuche“ eingestellt. Das Dokument wurde daher ersetzt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Standortauswahl:
In militärischer Hinsicht muss das Gelände folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestfläche 400 Meter x 1.000 Meter (40 Hektar)
- Nähe zum Standort des KSK in Calw
- ausreichende Hindernisfreiheit im An-/Abflug
- befestigte und verdichtete Graspiste von 80 Meter x 1.000 Meter für kleinere Starr- und Drehflügler
- Tragelast der Landebahn bis zu 20 Tonnen
- befestigte Zufahrt
- Verfügungsraum in unmittelbarer Nähe (zum Beispiel für Übungsvor- und -nachbereitung)
In die Abwägung zur Standortauswahl sind danach sonstige öffentliche Belange eingeflossen, wie beispielsweise die zu erwartenden Auswirkungen auf Umwelt und die weitere Umgebung.
Die Fahrtzeit zum Bundeswehrstandort Calw soll möglichst gering gehalten werden. Dies dient dazu, den großen organisatorischen Aufwand des Sprungbetriebs in vertretbarem Rahmen zu halten. Zu Ausbildungszwecken müssen an einem Tag neben Sprüngen mit Startpunkt am Absetzgelände zugleich Sprünge von großen Flächenflugzeugen mit Startpunkt am Flughafen Stuttgart abgeleistet werden. Deshalb ist die Nähe zum Flughafen Stuttgart ebenfalls ein wichtiges Kriterium.
„Stillgelegte“ Gelände wurden betrachtet. Sie sind jedoch entweder bereits veräußert, werden anderweitig genutzt oder sie entsprechen nicht den Anforderungen der Bundeswehr. Bestehende Übungs- und Flugplätze der Bundeswehr wurden ebenfalls geprüft. Sie sind aber vom Standort Calw zu weit entfernt oder aufgrund ihrer jeweiligen Eigenheiten ungeeignet.
Folgende Standorte wurden häufig als Alternativen ins Spiel gebracht, scheiden aber aus den genannten Gründen aus:
Truppenübungsplatz Meßstetten/Heuberg
Der Truppenübungsplatz entspricht nicht den Anforderungen an die räumliche Entfernung. Dies liegt an der Entfernung von circa 110 Kilometern zum Standort Calw und der Fahrzeit von mehr als 90 Minuten (PKW).
Die sehr hügelige und stark bewaldete Landschaft stehen einer Nutzung ebenfalls entgegen. Hinzu kommen die vorhandenen Hartziele und die grundsätzliche Schießbahnbeschaffenheit.
Auf dem Truppenübungsplatz findet Übungsbetrieb mit scharfem Schuss statt. Das lässt das Absetzen von Fallschirmspringern nicht zu. Dieser würde eine Gefahr für die fallschirmspringenden Soldatinnen und Soldaten darstellen, zumal auch abseits der eigentlichen Schießkorridore mit Blindgängern zu rechnen ist. Eine Räumung vor jedem Sprungbetrieb wäre mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar.
Ferner sind die Kapazitäten des Übungsgeländes – räumlich wie zeitlich – bereits vollständig ausgelastet. Ein Übungsbetrieb in dem von der Bundeswehr und den US-Streitkräften benötigten Umfang wäre auf dem Truppenübungsplatz Heuberg nicht durchführbar.
Bewertung des Truppenübungsplatzes Heuberg
Flugplatz Zepfenhan
Der Sonderlandeplatz entspricht nicht den Anforderungen an die räumliche Entfernung. Das liegt an der Entfernung von circa 104 Kilometern zum Standort Calw und der Fahrzeit von circa 90 Minuten (PKW).
Mit seiner Größe von 809 Meter x 103 Meter unterschreitet der Sonderlandeplatz zudem die geforderte Mindestgröße eines Absetzplatzes.
Allein die Größe und die Fahrtzeit zum Flugplatz Zepfenhan liegen weit außerhalb der Kriterien „Abmessungen“ und „zumutbare Entfernung“. Schon diese Gründe führen zum Ausschluss des Geländes.
Darüber hinaus befinden sich die benachbarten, klein parzellierten Grundstücke nicht im Landeseigentum.
Bewertung des Sonderlandeplatzes Zepfenhan
Standortübungsplatz Bruchsal
Der Standortübungsplatz Bruchsal entspricht nicht den Anforderungen an die räumliche Entfernung. Das liegt an der Entfernung von circa 90 Kilometern zum Standort Calw und der Fahrzeit von circa 90 Minuten (PKW).
Mit seiner Größe von 500 Meter x 20 Meter entspricht die Start- und Landebahn zudem nicht der geforderten Mindestgröße. Für zusätzliche standortfremde Kräfte ist der Standortübungsplatz nicht ausgelegt.
Auch der am Standort Bruchsal zivil genutzte Flugplatz im Bereich Karlsdorf scheidet aus: Seine Größe ist zu gering. Die Entfernung zum Standort Calw ist zu groß. Zudem grenzt er an ein Gewerbegebiet an und ist begrenzt durch Autobahn- und Bundesstraßen.
Bewertung des Standortübungsplatzes Bruchsal
Münsingen
Der frühere Truppenübungsplatz Münsingen scheidet von vornherein als Ersatzgelände aus. Der ehemalige Truppenübungsplatz ist noch weiter vom Standort Calw entfernt als die Staatsdomäne Waldhof. Schon deshalb ist sie für die militärische Aus-, Fort-, Weiterbildung und Übung nicht geeignet.
Dessen ungeachtet ist der ehemalige Truppenübungsplatz Ausgangspunkt und Herzstück des vom Land per Rechtsverordnung ausgewiesenen und 2009 von der UNESCO anerkannten Biosphärengebietes Schwäbische Alb mit einem hohen Anteil an Kern- und Pflegezonen. Das Gelände ist als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen; eine etwaige Nutzung müsste auf die Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der beiden Gebietskategorien überprüft werden. Darüber hinaus weist der Gutsbezirk Münsingen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung hinsichtlich der Ausstattung mit seltenen und geschützten Arten auf.
Im Rahmen der umfangreichen Suche wurden zu Beginn mehr als 100 Gelände hinsichtlich ihrer militärischen Eignung überprüft. 41 der Gelände kamen in die engere Wahl. Diese Gelände wurden hinsichtlich weiterer Belange näher geprüft. Dazu gehörten zum Beispiel Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft und Immissionswerte.
Zunächst wurde unter Abwägung des Entfernungskriteriums zum Standort Calw mit den prognostizierten Umweltauswirkungen aus den militärisch geeigneten Plätzen der Standort Haiterbach als geeignetes Gelände ausgewählt. Die zur Realisierung des Absetzgeländes erforderlichen Grundstücke an diesem Standort konnten mangels Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer seinerzeit nicht erworben werden. Eine Änderung in der Schwerpunktsetzung im Ausbildungskonzept der Bundeswehr führte zur Neubewertung der Standorte. Dadurch änderten sich auch die Rahmenbedingungen des Suchlaufs. Die Änderung bestand darin, dass die Ausbildung im Bereich Lufttransport, wie Bereitstellung und Verladung von Frachtgut, Aufbau und Betrieb eines Behelfsflugplatzes, bei der die Nähe zum Standort Calw wichtig ist, gegenüber dem Fallschirmsprungdienst in den Hintergrund rückt.
Einzelheiten zur Standortauswahl sowie der maßgeblichen Kriterien:
Bewertung des Sonderlandeplatzes Zepfenhan
Nach dem derzeitigen Stand der Planungen kann der Ackerbau auf den umliegenden Flächen weiterbetrieben werden. Zudem wird derzeit geprüft, ob die nicht unmittelbar für das Absetzgelände benötigten Flächen der Staatsdomäne weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.
Jede Form von Hindernissen auf der Fläche stellt eine potentielle Gefahr für die Soldatinnen und Soldaten dar. Deshalb müssen alle Gehölze auf der geplanten Fläche sowie die diese durchquerende Allee entfernt werden.
Hierfür wird das Land Ausgleichsmaßnahmen schaffen. Wo und in welchem Umfang wird sich aus dem naturschutzrechtlichen Verfahren ergeben.
Das kann derzeit noch nicht gesagt werden. Es wird geprüft, ob der Wasserturm ein Hindernis darstellt oder nicht.
Ein abschließendes Lärmgutachten wird im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens erstellt. Eine erste Lärmabschätzung hat ergeben, dass der durchschnittliche Dauerschallpegel in den betroffenen Siedlungsgebieten 45 dBA nicht überschreitet.
Die Flugrouten werden nach aktuellem Stand der Planung westlich der Staatsdomäne Waldhof gelegt. Dadurch würden die dicht besiedelten Gebiete der Städte Balingen und Geislingen nicht überflogen.
Im Rahmen der anstehenden Detailplanung wird für die Wegführung eine Lösung erarbeitet.
Die Hofstelle wird vollständig zurück gebaut, da sie nicht benötigt wird und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Rückbau trägt auch dem Ziel einer naturnahen Ausgestaltung des Vorhabens Rechnung.
Die Stromleitung zur Hofstelle wird zurückgebaut, da sie schon heute nicht mehr in Betrieb ist. Die Stromleitung in östliche Richtung wird in Abstimmung mit Netze BW voraussichtlich erdverlegt.