Die Suche nach einem Ersatzgelände stellte alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Überprüfung infrage kommender Gelände wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Landes und des Bundes vorgenommen, in der seitens des Landes das Staatsministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Verkehrsministerium und das Umweltministerium vertreten waren.
Im Rahmen der umfangreichen Suche wurden zu Beginn mehr als 100 Gelände hinsichtlich ihrer militärischen Eignung überprüft, 41 davon kamen in die engere Wahl. Diese Gelände wurden hinsichtlich weiterer Belange, wie zum Beispiel Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionswerte, näher geprüft.
Als Ersatzgelände war zunächst der Standort Haiterbach-Nagold vorgesehen. Dort war der Erwerb der betroffenen Grundstücke durch das Land nicht möglich und es wären Enteignungen notwendig. Deshalb wird das Verfahren derzeit nicht weiterverfolgt.
Aus diesem Grund wird für das Vorhaben nun der Standort Waldhof in den Fokus genommen. Die Staatsdomäne Waldhof wurde bislang aber aufgrund der Entfernung vom Standort des KSK in Calw von der Bundeswehr abgelehnt. Der gescheiterte Erwerb der Grundstücke in Haiterbach-Nagold führte zu Erweiterung des in Frage kommenden Entfernungsradius. In diesem neuen Entfernungsradius ist die Staatsdomäne Waldhof die unter fachlichen Kriterien geeignetste Fläche.
Die Einzelheiten zur Standortauswahl sowie der maßgeblichen Kriterien finden Sie in folgenden Anlagen:
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Standortauswahl:
In militärischer Hinsicht muss das Gelände folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestfläche 400m x 1.000m (40 ha)
- Nähe zum Standort des KSK in Calw
- ausreichende Hindernisfreiheit im An-/Abflug
- befestigte und verdichtete Graspiste von 80m x 1.000m für kleinere Starr- und Drehflügler
- Tragelast der Landebahn bis zu 20 t
- befestigte Zufahrt
- Verfügungsraum in unmittelbarer Nähe (z.B. für Übungsvor- und -nachbereitung)
In die Abwägung zur Standortauswahl sind danach sonstige öffentliche Belange eingeflossen, wie beispielsweise die zu erwartenden Auswirkungen auf Umwelt und die weitere Umgebung.
Aus organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Gründen ist die Fahrtzeit für die Fallschirmspringer möglichst kurz zu halten. So ist durch die Wahl eines Absetzgeländes in der Nähe zum Bundeswehrstandort Calw sicherzustellen, dass die Rückfahrt zum Standort Calw möglichst geringe Zeit in Anspruch nimmt. Zur Durchführung des Fallschirmsprungdienstes werden zudem auch Soldatinnen und Soldaten eingesetzt, die vor Ort am Absetzplatz die Übung begleiten (beispielsweise durch Funkkontakt mit dem Piloten, Sanitätspersonal, Absperrposten). Eine möglichst geringe Entfernung des Absetzgeländes zum Bundeswehrstandort ist damit ein wichtiges Kriterium für die Standortwahl.
„Stillgelegte“ Gelände wurden betrachtet. Sie sind jedoch entweder bereits veräußert, werden anderweitig genutzt oder sie entsprechen nicht den Anforderungen der Bundeswehr. Bestehende Übungs- und Flugplätze der Bundeswehr wurden ebenfalls geprüft, sie sind aber vom Standort Calw zu weit entfernt oder aufgrund ihrer jeweiligen Eigenheiten ungeeignet.
Folgende Standorte wurden häufig als Alternativen ins Spiel gebracht, scheiden aber aus den genannten Gründen aus:
Truppenübungsplatz Meßstetten/Heuberg
Der Truppenübungsplatz Heuberg ist von der Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw geographisch zu weit entfernt. Die Fahrzeit zwischen der Graf-Zeppelin Kaserne und dem zukünftigen Ersatzgelände war bei der Standortauswahl ein entscheidendes Kriterium. Hinzu kommt, dass dort ein aktiver Übungsbetrieb mit u.a. scharfer Munition besteht. Dieser würde eine Gefahr für die fallschirmspringenden Soldatinnen und Soldaten darstellen, da auch abseits der eigentlichen Korridore mit Blindgängern zu rechnen ist. Eine Räumung vor jedem Sprungbetrieb ist mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. Zudem sind die Kapazitäten des Übungsgeländes – räumlich wie zeitlich – bereits ausgelastet, sodass auch eine etwaige Koordinierung der Übungsbetriebe nicht möglich wäre.
Flugplatz Zepfenhan
Das Gelände liegt außerhalb der seitens der Bundeswehr in Frage kommenden Entfernung. Zudem ist es nicht im Landeseigentum. Die vorhandene asphaltierte Start- und Landebahn stellte ein Sicherheitsrisiko für Landeübungen dar.
Münsingen
Der frühere Truppenübungsplatz Münsingen scheidet von vornherein als Ersatzgelände aus. Der ehemalige Truppenübungsplatz ist noch weiter vom Standort Calw entfernt als die Staatsdomäne Waldhof und bereits deshalb für die militärische Aus-, Fort-, Weiterbildung und Übung nicht geeignet.
Dessen ungeachtet ist der ehemalige Truppenübungsplatz Ausgangspunkt und Herzstück des vom Land per Rechtsverordnung ausgewiesenen und 2009 von der UNESCO anerkannten Biosphärengebietes Schwäbische Alb mit einem hohen Anteil an Kern- und Pflegezonen. Das Gelände ist als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen; eine etwaige Nutzung müsste auf die Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der beiden Gebietskategorien überprüft werden. Darüber hinaus weist der Gutsbezirk Münsingen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung hinsichtlich der Ausstattung mit seltenen und geschützten Arten auf.
Im Rahmen der umfangreichen Suche wurden zu Beginn mehr als 100 Gelände hinsichtlich ihrer militärischen Eignung überprüft, 41 davon kamen in die engere Wahl. Diese Gelände wurden hinsichtlich weiterer Belange, wie zum Beispiel Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionswerte, näher geprüft.
Als Ersatzgelände war zunächst der Standort Haiterbach-Nagold vorgesehen. Dort war der Erwerb der betroffenen Grundstücke durch das Land nicht möglich und es wären Enteignungen notwendig. Deshalb wird das Verfahren derzeit nicht weiterverfolgt.
Aus diesem Grund wird für das Vorhaben nun der Standort Waldhof in den Fokus genommen. Die Staatsdomäne Waldhof wurde bislang aber aufgrund der Entfernung vom Standort des KSK in Calw von der Bundeswehr abgelehnt. Der gescheiterte Erwerb der Grundstücke in Haiterbach-Nagold führte zu Erweiterung des in Frage kommenden Entfernungsradius. In diesem neuen Entfernungsradius ist die Staatsdomäne Waldhof die unter fachlichen Kriterien geeignetste Fläche.
Die Einzelheiten zur Standortauswahl sowie der maßgeblichen Kriterien finden Sie in folgenden Anlagen:
Nach dem derzeitigen Stand der Planungen kann der Ackerbau auf den umliegenden Flächen weiterbetrieben werden. Zudem wird derzeit geprüft, ob die nicht unmittelbar für das Absetzgelände benötigten Flächen der Staatsdomäne weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.
Jede Form von Hindernissen auf der Fläche stellt eine potentielle Gefahr für die Soldatinnen und Soldaten dar. Deshalb müssen alle Gehölze auf der geplanten Fläche sowie die diese durchquerende Allee entfernt werden.
Hierfür wird das Land Ausgleichsmaßnahmen schaffen. Wo und in welchem Umfang wird sich aus dem naturschutzrechtlichen Verfahren ergeben.
Nach aktuellem Stand der Planungen ist der Wasserturm nicht betroffen und kann deshalb bestehen bleiben.
Ein abschließendes Lärmgutachten wird im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens erstellt. Eine erste Lärmabschätzung hat ergeben, dass der durchschnittliche Dauerschallpegel in den betroffenen Siedlungsgebieten 45 dBA nicht überschreitet. Das entspricht etwa den üblichen Wohngeräuschen durch Sprechen oder eines Radios im Hintergrund. Zum Vergleich: Vogelgezwitscher im Freien im Abstand von 15 Metern hat etwa 50 dBA.
Die Flugrouten werden nach aktuellem Stand der Planung westlich der Staatsdomäne Waldhof gelegt, sodass die dicht besiedelten Gebiete der Städte Balingen und Geislingen nicht überflogen werden.
Im Rahmen der anstehenden Detailplanung wird für die Wegführung eine Lösung erarbeitet.
Die Hofstelle wird vollständig zurück gebaut, da sie nicht benötigt wird und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Rückbau trägt auch dem Ziel einer naturnahen Ausgestaltung des Vorhabens Rechnung.
Die Stromleitung zur Hofstelle wird zurückgebaut, da sie schon heute nicht mehr in Betrieb ist. Die Stromleitung in östliche Richtung wird in Abstimmung mit Netze BW voraussichtlich erdverlegt. Die Erdverlegung war schon vor Bekanntwerden des Vorhabens durch Netze BW beabsichtigt.