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Hintergrundinformation

Was ist auf der Staatsdomäne Waldhof geplant?

Quelle: LGL, www.lgl-bw.de

Das Absetzgelände der Bundeswehr auf den Gemarkungen Renningen und Malmsheim soll aufgegeben werden. Als Ersatzgelände ist die Staatsdomäne Waldhof angedacht.

Auf den Gemarkungen Renningen und Malmsheim finden seit Jahrzehnten Fallschirm-Übungssprünge sowie Übungen zum Absetzen von Lasten aus Flugzeugen durch das in Calw stationierte Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr und die US-Streitkräfte statt. Das Absprunggelände Renningen-Malmsheim muss jedoch in den nächsten Jahren aufgegeben werden, damit die Robert Bosch GmbH das 2015 eröffnete Forschungs- und Entwicklungszentrum mit 1.700 Arbeitsplätzen weiter ausbauen kann. Zur Ansiedlung des Forschungs- und Entwicklungszentrums hat die Robert Bosch GmbH Ende 2010 die für militärische Zwecke entbehrliche nördliche und südliche Fläche des Geländes der Bundeswehr erworben. Die mittlere Fläche wird derzeit noch militärisch genutzt. Damit sie entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ebenfalls von der Robert Bosch GmbH genutzt werden kann, benötigt die Bundeswehr ein geeignetes Ersatzgelände. Das Land und der Bund suchen daher für die Bundeswehr seit Jahren nach einem Ersatzgelände. Dieses Gelände muss die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Nutzungsmöglichkeiten wie das bestehende Übungsgelände aufweisen. Es soll in zumutbarer Entfernung vom Bundeswehr-Standort Calw liegen.

Die Suche nach einer Ersatzfläche gestaltete sich sehr langwierig. Die infrage kommenden Flächen wurden von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Land und Bund überprüft. Zunächst galt der Segelflugplatz zwischen Haiterbach und Nagold aufgrund seiner Nähe zum Standort Calw als die geeignetste Fläche. Während des Verfahrens wurde deutlich, dass ein Ersatzgelände dort zeitnah nicht realisiert werden konnte. Viele Eigentümer wollten ihre Grundstücke nicht verkaufen. Die erforderlichen Flächen hätten deshalb nur mittels Enteignungen beschafft werden können. Aus diesem Grund vereinbarten das Land und der Bund, dass sich die Bemühungen bei der Suche nach dem benötigten Ersatzgelände nunmehr auf den Standort Waldhof richten.

Anforderungen an das Ersatzgelände

Die Bundeswehr benötigt eine Fläche von 400 mal 1.000 Meter (entspricht 40 Hektar), welche nochmals von einem 50 Meter breiten und hindernisfreien Sicherheitsbereich umgeben ist. Auf dem Bereich muss es eine befestigte und verdichtete Graspiste (kein Asphalt) von 80 mal 1.000 Meter geben, damit kleinere Flugzeuge und Hubschrauber dort landen können. Die Landebahn muss 20 Tonnen tragen können. Große Transportmaschinen werden dort aber nicht starten und landen.

Es werden zudem Flächen für Vor- und Nachbereitung der Übungen (sogenannter Verfügungsraum) benötigt. Der Verfügungsraum ist kein Gebäude, sondern lediglich eine der Bundeswehr zur Verfügung stehende Fläche, um etwa Fallschirme zusammenzulegen. Das Absetzgelände braucht eine bestandskräftige luftverkehrsrechtliche Genehmigung und muss eine ausreichende Hindernisfreiheit für An-/Abflüge gemäß dem Luftverkehrsgesetz aufweisen. Der Bund wird die Grundstücke der Staatsdomäne Waldhof vom Land erwerben.

Wie sieht der Übungsbetrieb aus?

Die Bundeswehr und die US-Streitkräfte prognostizieren im Jahr jeweils 60 Übungstage. Die Übungstage werden in der Regel drei Monate vorher angemeldet und genehmigt. Ist das Wetter an einem genehmigten Übungstag schlecht oder ist ein Fluggerät außerplanmäßig nicht verfügbar, kann nicht geübt werden. Dieser genehmigte Übungstag verfällt dann. So kommt es, dass weder die Bundeswehr noch die US-Streitkräfte die vollen 120 Tage für Übungen ausnutzen.

An den Tagen, an denen Übungen stattfinden, wird sich vor Ort militärisches Bodenpersonal aufhalten. Der Bau eines Towers oder anderer Gebäude ist nicht notwendig, sondern würde ganz im Gegenteil sogar eine Gefahr für die Fallschirmspringer darstellen. Die Fallschirmspringer werden aus einer Höhe von circa 400 Metern abgesetzt. Lasten werden auf dem Gelände aus circa 100 Metern Höhe abgesetzt. Größere Flugzeuge werden für die Übungen bevorzugt. Mit ihnen lässt sich die erforderliche Zahl an Übungssprüngen in weniger Flugbewegungen umsetzen. Sie fliegen mehrfach über das Absprunggelände, bis alle Fallschirmspringer abgesetzt wurden. Starten und landen dürfen sie dort nicht. Je nach Bedarf an Übungssprüngen und bei fehlender Verfügbarkeit größerer Flugzeuge können aber auch kleinere Maschinentypen eingesetzt werden. Sind größere Flugzeuge nicht verfügbar, werden kleinere Flugzeuge genutzt. In selteneren Fällen können Übungssprünge auch aus Hubschraubern stattfinden. Nur Hubschrauber oder kleinere Flugzeuge starten und landen auch auf dem Absetzgelände.

Die Übungsflüge finden ganz überwiegend tagsüber statt. Sprünge in der Nacht und in der Schlafenszeit werden dadurch vermieden, dass in der Winterzeit gegen Abend gesprungen wird. Als familienfreundlicher Arbeitgeber möchte die Bundeswehr Sprünge außerhalb der regulären Arbeitszeit vermeiden.

Stand des Verfahrens

Auch wenn bei den Übungen in den häufigsten Fällen keine Landungen stattfinden werden, ist das geplante Absprunggelände rechtlich als Flugplatz zu qualifizieren. Das Absetzgelände ist ein „Landeplatz für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz)“, nämlich für Zwecke der Bundeswehr (im Sinne des § 6 LuftVG in Verbindung mit § 49 Absatz 2 Nr. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Benötigt wird lediglich eine befestigte und verdichtete Start-/Landebahn aus Gras (keine Asphaltierung). Es wird „Absetzgelände“ genannt, da der Zweck des Geländes das Üben des Fallschirmspringens und nicht das Landen von Flugzeugen ist.

Derzeit wird die Umsetzbarkeit des Vorhabens vertieft geprüft. Dazu hat die Landesregierung in Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde die naturschutzfachliche Begutachtung des Geländes beauftragt. Die untere Naturschutzbehörde hat zudem die zu beteiligenden Fachbehörden informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wann der Übungsbetrieb genau aufgenommen werden kann, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Parallel hierzu prüfen das Land und der Bund alle weiteren Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens. Dies ist vor allem die Vorbereitung des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Nach aktuellem Stand der Planungen ist die Aufnahme des Übungsbetriebs in seiner endgültigen Form für die zweite Hälfte des Jahrzehnts vorgesehen. Eine genauere Festlegung ist zurzeit noch nicht möglich. Die derzeitigen Planungen sehen vor, den Übungsbetrieb – nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen – so schnell wie möglich aufzunehmen.

Rolle von Bund und Land

Das Land hat sich vertraglich verpflichtet, die Suche nach einem Ersatzübungsgelände für die Bundeswehr mit dem Bund gemeinsam vorzunehmen. Hintergrund dafür ist das Ziel der Landesregierung, zukunftsfähige Arbeitsplätze im Land zu erhalten und zu schaffen und Verantwortung für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu übernehmen. Aus der vertraglichen Verpflichtung heraus hat das Land das Gelände in Renningen-Malmsheim als Zwischenerwerber gekauft.

Vorhabenträger in den Verwaltungsverfahren ist der Bund bzw. die Bundeswehr.

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