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Archäologie

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Archäophysikalische Messungen auf der Erweiterungsfläche (Quelle: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz)

Um den Untersuchungsumfang auch hinsichtlich der bekannten und vermuteten archäologischen Vorkommen abzurunden, ist das Amt Konstanz des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg an das Landesamt für Denkmalpflege mit der Bitte herangetreten, eine zeitliche und finanzielle Bewertung des Aufwandes vorzunehmen, der für eventuelle archäologische Rettungsgrabungen in der Erweiterungsfläche notwendig werden könnte.

Was ist bekannt?

Der untersuchte Waldbereich berührt mehrere bekannte archäologische Strukturen, bei denen es sich um Kulturdenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) handelt. Im Einzelnen sind dies ein vorgeschichtliches, vermutlich frühkeltisches Grabhügelfeld und ein römischer Gutshof (villa rustica). Ihnen kommt eine überdurchschnittliche heimatgeschichtliche Bedeutung zu.

Die tatsächliche Ausdehnung der archäologischen Denkmäler ist nicht bekannt. Es muss damit gerechnet werden, dass sich diese archäologischen Strukturen mit weiteren Gräbern oder Gebäuden über den kartierten Bereich hinaus erstrecken. Bei den römischen Befunden ist u.U. auch mit Holzgebäuden zu rechnen, die oberflächlich nicht zu entdecken sind. Das gleiche gilt für Gräber ohne Hügelüberschüttung. Römische Villen dehnen sich außerdem in der Regel über mehre Hektar aus und umfassen neben dem Hauptgebäude mehrere verstreut liegende Wirtschaftsgebäude.

Wie lief die Untersuchung ab?

In Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung wurden im September 2016 drei ausgewählte Flächen von je circa 50 auf 50 Meter soweit vom Unterholz befreit, dass archäophysikalische Messungen möglich wurden. Ein Messfeld lag im bekannten Denkmalbereich, zwei im Umfeld. Anhaltspunkte aus den Messungen für bisher nicht bekannte archäologische Strukturen wurden mittels eng begrenzter Baggersondagen näher untersucht. Es handelte sich jedoch um geologische Erscheinungen bzw. neuzeitliche Bodenveränderungen, die archäologisch bzw. denkmalpflegerisch keine Relevanz besitzen.

Konkretere Hinweise auf die Ausdehnung des Denkmälerbestandes lieferten die geophysikalischen Messungen nicht; dafür war die Ausdehnung der zur Verfügung stehenden Messflächen auch zu gering.

Was kosten genauere Untersuchungen?

Unter den gegebenen Voraussetzungen erfolgte die Kalkulation des zeitlichen und finanziellen Aufwandes im Wesentlichen aufgrund der Beobachtungen, welche sich beim Bau der B27 ergaben sowie auf Erfahrungen mit Ausgrabungen vergleichbarer archäologischer Denkmäler im Wald.

Da bei Bestattungen in Grabhügeln immer mit besonderen Funden und komplizierten Erhaltungsbedingungen zu rechnen ist, die einen stark erhöhten Aufwand für die restauratorische Erstversorgung bedeuten, sind auch darauf entfallende Kosten berücksichtigt.

Bei Zugrundelegung der in den zurückliegenden Jahren bei Grabungsprojekten üblichen Personal- und Sachkostenansätzen ergibt sich, grob geschätzt, ein Kostenaufwand von circa 515.000 bis circa 680.000 Euro. Diese Kosten umfassen die eigentliche Grabung mitsamt den dazugehörigen Erdbewegungen  sowie die archivgerechte Aufarbeitung der Dokumentation und der Funde. Nicht enthalten sind die wissenschaftliche Auswertung, eventuelle Ausstellungen und die langfristigen Archivkosten, die nicht zu den vom Verursacher zu tragenden Grabungskosten gehören.

Eine konkrete Kostenkalkulation ist gegebenenfalls erst möglich, wenn das Gelände nach Fällung des Baumbestandes besser zugänglich ist.

Im Vorfeld der eigentlichen Grabungen müsste der Baumbestand auf der zwei- bis dreifachen Größe des eingetragenen Denkmalareals nördlich der B 27 archäologiegerecht gefällt werden.

Die Grabungsdauer wird für das Projekt „Rettungsgrabung Beckenhölzle“ mit circa 12 bis 20 Monaten geschätzt, wobei unter Berücksichtigung winterlicher Witterungsverhältnisse eine Grabungszeit von zwei Kalenderjahren anzusetzen ist.

Kostenschätzung für eventuelle Rettungsgrabung im Waldgebiet „Beckenhölzle“ (PDF)

Das Ministerium der Justiz und für Europa in Stuttgart

Kontakt : Ministerium der Justiz und für Migration