: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Oktober 2017
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Haiterbach und Nagold sowie den umliegenden Gemeinden,
Frau Staatsrätin Erler hat mit dem hier verlinkten Schreiben zum Bürgerentscheid in Haiterbach Stellung genommen. Sie lädt dazu ein, die Bürgerbeteiligung zum geplanten Absprunggelände der Bundeswehr fortzuführen.
Sie können bei der Bürgerbeteiligung eine ablehnende Position, ja auch Protest gegen die Pläne, fortführen. Das Staatsministerium hat das bereits bei seinem Besuch in Haiterbach am 17. Oktober 2017 betont. Die Bürgerbeteiligung dreht sich im Moment vorrangig um das „Wie“ des Projekts, das sich noch in einem extrem frühen Planungsstadium befindet. Wenn Sie gegen das „Ob“ – gegen das Absprunggelände an sich – sind, können Sie gleichwohl Ihre Fragen und Hinweise bei der Bürgerbeteiligung einbringen. Sie können auch gerne unter ausdrücklichem Vorbehalt an der Bürgerbeteiligung teilnehmen.
Eigentumsrechtliche Fragen sind nicht Gegenstand der Bürgerbeteiligung. Grundrechte sind persönliche Rechte. Sie eignen sich nicht für einen öffentlichen Dialog. Wir richten daher ausdrücklich an die betroffenen Grundstückseigentümer die Botschaft, dass mit der Bürgerbeteiligung keine Gestaltung oder Einwirkung auf Ihre Grundrechte verbunden sein wird. Gleichwohl sind auch Sie herzlich willkommen, sich weiter einzubringen.
Der nächste Schritt ist die Einrichtung einer Begleitgruppe [Stand: Okt. 2017]. Sie hat das Ziel, das weitere Verfahren zu begleiten. Es geht nicht um die Lösung inhaltlicher, planungsrelevanter Fragen. Eine Begleitgruppe dient der Transparenz. Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiative, Gemeinderäte und Multiplikatoren aus den Orten sollen sehen, wer was plant, was die nächsten Schritte sind und wer für was zuständig ist. Die Begleitgruppe gibt Anregungen für das Verfahren. Welche inhaltlichen und planungsrelevanten Fragen müssen geklärt werden? Sie kann zum Beispiel deutlich machen, welche Informationen vor Ort besonders wichtig sind und noch fehlen. Wir laden Sie deshalb herzlich ein, mitzuwirken.
Die von uns verfolgte Bürgerbeteiligung betrifft Aspekte, bei denen es einen Handlungsspielraum gibt. Rechtlich vorgegebene Grenzen – seien es Vorgaben des Naturschutzes, gesetzliche Beteiligungs- und Anhörungsrechte, Grundrechte, Zuständigkeiten – können und sollen von der Bürgerbeteiligung nicht berührt werden.
Wir freuen uns, dass auch die Bürgerinitiative den Dialog vom 17. Oktober 2017 zuletzt verteidigt hat. Dafür danken wir ausdrücklich. Wir meinen, dass wir unterschiedlicher Meinung sein und streiten können. Wir sollten aber im Austausch bleiben. Denn das Land hat eine Mittler-Rolle. Im förmlichen Verfahren ist der Bund Antragsteller. Die Kommunen und das Land wirken allenfalls am Rande mit. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam zumindest die Bedürfnisse zum „Wie“ zu klären. Und wenn es um Transparenz geht, finden Sie bei Frau Staatsrätin Erler stets Verständnis, wie Sie an dem hier veröffentlichten Schreiben sehen.
An dieser Stelle werden Sie zeitnah weitere Informationen über die Begleitgruppe finden.