: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Das Staatsministerium hat auf die Presseberichterstattung des Ständigen Ausschusses keinen Einfluss.
Zum Zeitpunkt unserer Vorbewertung wurden für keines der in Betracht kommenden Areale Planungsunterlagen durch ein Planungsbüro erstellt. Die Variante Haiterbach 2 wurde betrachtet, um zu überprüfen, inwieweit eine Möglichkeit besteht, die Lärmbelastung möglichst gering zu halten.
Bei der Fläche SFP-Nagold_neu wurde der östlichste Punkt der Absetzflächenplanung „Haiterbach“ um rund 30 Meter nach Osten und rund 13 Meter nach Süden verschoben. Von diesem Punkt aus wurde die Fläche 1000 Meter x 400 Meter um 25° nach Süden verschwenkt.
Die Fläche wäre in derselben Größe wie die Planung „Haiterbach“ gegenüber dieser um 25° nach Süden verschwenkt (Ausrichtung „Haiterbach“: 247°, Ausrichtung „SFP-Nagold_neu“: 222°).
Da sich die Landepiste innerhalb der Absetzfläche befindet, wäre die Landepiste ebenfalls gegenüber der Planung „Haiterbach“ um 25° nach Süden verschwenkt.
Das bestehende Segelfluggelände und die von den Segelfliegern derzeit verwendete Start- und Landebahn wären aufgrund der Verschwenkung in der Planung „SFP-Nagold_neu“ nicht mehr enthalten.
Das zur Planung „Haiterbach“ nächstgelegene Gebäude im Bereich des Dürren-hardter Hofes (nördlichstes Gebäude östlich der Straße) liegt rund 130 Meter entfernt, bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde der Abstand rund 108 Meter betragen.
Die Flächeninanspruchnahme ist bei beiden Planungen dieselbe. Bei der Planung „SFP-Nagold_neu“ würde gegenüber der Planung „Haiterbach“ tendenziell mehr Ackerfläche in Anspruch genommen, da in dieser Planung keine „Flugplatzfläche“ enthalten ist.
Für die Veröffentlichung der Verträge ist das Finanzministerium zuständig. Staatsrätin Gisela Erler ist es ein großes Anliegen, dass die Verträge veröffentlicht werden. Dazu muss aber mit den damaligen Vertragspartnern gesprochen werden. Einstweilen wird auf die Ihnen bekannte Landtagsdrucksache, die die Inhalte der Verträge im Detail erläutert, verwiesen.
Aktueller Stand (9. Februar 2018), Staatsrätin Gisela Erler:
„Ich hätte es grundsätzlich begrüßt, wenn die Verträge offen gelegt worden wären. Allerdings kann eine Landesregierung nicht nur Aspekte der Bürgerbeteiligung beachten. Zuständig ist das Finanzministerium, das eine Vielzahl von Grundstücksverträgen betreuen muss. Mit Rücksicht auf die vielen Vertragspartner kann das Finanzministerium nicht ohne Weiteres Verträge veröffentlichen, wenn eine Bürgerinitiative sich dafür ausspricht. Das würde das generelle Vertrauen in das Land als potentiellen Vertragspartner mindern. Im konkreten Einzelfall prüft das Finanzministerium noch. Es sind verschiedene Anträge nach verschiedenen Rechtsgrundlagen auf Veröffentlichung gestellt. Das Finanzministerium ist auf die Fa. Bosch und den Bund zugegangen. Die Vertragspartner sind anzuhören. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist das unbefriedigend. Wir können aber auf die Landtagsdrucksache 14/7254 (PDF) verweisen, in der der Vertragsinhalt äußerst präzise umschrieben ist.“
Eine gesonderte Auflage für das Überfliegen von Krankenhäusern besteht nicht, jedoch sind die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nagold stehenden Fragen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit zu überprüfen sein. Hier werden nicht nur die Lärmbelastung, sondern auch alle im Zusammenhang mit dem Krankenhaus stehenden Sicherheitsanforderungen Einfluss finden.
Die Karte mit den Flugkorridoren ist mittlerweile im Beteiligungsportal eingestellt.
Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass der Standort der Patch-Barracks in der Vergangenheit im Gespräch als Bezugspunkt war. Der Bund hat das auch nie als Voraussetzung angegeben.
Die im Beteiligungsportal dargestellten Standorterläuterungen stellen Vorprüfungen dar. Weiterreichende Erläuterungen liegen nicht vor. Standortalternativen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von externen Sachverständigen überprüft. Diese bleiben abzuwarten.
Es liegen derzeit nur die eingestellte Isophonen-Karte und die Karte mit den Flugkorridoren vor. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden auch die Lärmbelastungen der Bevölkerung untersucht werden. Anhand der dargestellten Flugkorridore ist nicht davon auszugehen, dass Talheim verhältnismäßig stark betroffen sein wird.
Derzeit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Standort Haiterbach-Nagold vorgesehen. Sollte sich bei der dort vorgesehenen Prüfung alternativer Standorte herausstellen, dass ein anderer Standort besser geeignet wäre, wird für diesen Standort eine eigene UVP durchgeführt werden.
Die in der freien Natur vorkommenden Biotope, die den Vorgaben des § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 33 Naturschutzgesetz entsprechen, sind geschützt, unabhängig von ihrer Erfassung in Karten. Über die Biotopkartierung des Landes sind diese gesetzlich geschützten Biotope erfasst. Sie lassen sich über den Kartenviewer der LUBW kartographisch darstellen. Aufgrund von Veränderungen in der Natur sind Wiederholungskartierungen erforderlich. Im Rahmen der seit 2010 laufenden Wiederholungskartierung wurden die Landkreise Calw (Haiterbach) und Böblingen (Deckenpfronn) noch nicht erneut kartiert. Da die Wiederholungskartierungen in ein landesweites Konzept eingebunden sind, ist eine rasche (innerhalb des nächsten halben Jahres erfolgende) Kartierung der Biotope für beide Kommunen nicht zu erwarten. Gleichwohl werden im Rahmen der UVP die Biotope erhoben und bewertet. Nach derzeitiger Kenntnislage wären sowohl in Haiterbach als auch in Deckenpfronn durch die Anlage des Absetzplatzes gesetzlich geschützte Biotope betroffen.
Unabhängig von der Biotopkartierung sind im Landesentwicklungsplan Gebiete als Bestandteile zur Entwicklung eines ökologisch wirksamen großräumigen Freiraum-verbunds dargestellt (LEP 2002 Ziel 5.1.2), die sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope oder überdurchschnittliche Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnen und die eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbunds und im Hinblick auf die Kohärenz des europäischen Schutzgebietsnetzes besitzen. Diese Gebietskulisse ist in den über das Beteiligungsportal bereitgestellten Unterlagen als „Hohe Dichte schutzwürdiger Biotope“ (Liste der 41 Flächen mit Bundeswehranforderungen) bzw. „LEP 2002: Lage in einem überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsraum gemäß Ziel 5.1.2 des LEP 2002“ (Beschreibung der besten Alternativen bezüglich der Umweltauswirkungen) bei den jeweiligen Standortalternativen aufgeführt. Wie dem Dokument „Beschreibung der besten Alternativen bezüglich der Umweltauswirkungen“ entnommen werden kann, ist die Lage in (Standort Haiterbach) oder an (Standort Deckenpfronn-Egelsee, westlich angrenzend) einem solchen Gebiet in die Standortbewertung mit eingeflossen. Dies kann über die im Dokument aufgeführten Kartenviewer zur Landes- /Raum-/Regionalplanung nachvollzogen werden (Legende „Gebiete Biotop-/Artenschutz“).
Fragen der Stadt Haiterbach in der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2017
Mehrere Grundstückseigentümer der in Frage stehenden Fläche haben das Einverständnis zur Nutzung des Platzes für die Durchführung eines Fallschirmsprungdienstes nicht gegeben. Es besteht somit keine Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Eigentümern einen realitätsnahen Übungsbetrieb durchzuführen.
Die geplante Nutzung des Geländes ist im Beteiligungsportal bereits beschrieben worden. Darüber hinaus gehende Informationen liegen nicht vor.
Über das Lkw-Aufkommen in der Zeit der Auffüllung der Start- und Landebahn kann erst eine konkrete Aussage getroffen werden, wenn über Art und Umfang einer Geländemodellierung entschieden wurde. Diese Planungen liegen noch nicht vor.
Zur Frage, wie Wohngebiete bei einer militärischen Nutzung des Absetzplatzes vom Kfz-Verkehr gemieden werden können, finden sich Ausführungen im Beteiligungsportal. Auch während der Bauphase wird die Wegeführung gewählt, die die geringste Belastung für die Bevölkerung nach sich zieht.