: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Auf die einleitenden Erläuterungen wird verwiesen.
Warum benutzt die Bundeswehr nicht vorhandene Übungsgelände mit bestehender Infrastruktur, sondern überführt diese zivile Nutzung und benötigt neue landwirtschaftliche Flächen?
In der Gesamtschau der zugrunde gelegten Auswahlkriterien und des Bedarfs wurde keine vorhandene militärische Fläche identifiziert. Zum Beispiel kann dort, wo ein militärischer Schießbetreib stattfindet nicht gleichzeitig geflogen und abgesetzt werden.
Warum wurde der Suchradius um Calw so eng gesetzt, wenn doch die Falschschirmspringer für Absetzübungen mit Transall-Maschinen erst nach Stuttgart fahren müssen? Wäre somit der Suchradius nicht mindestens auf die Entfernung Kaserne Calw – Flughafen Stuttgart auszuweiten?
Aus organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Gründen ist die Fahrtzeit für die Fallschirmspringer möglichst kurz zu halten. So ist durch die Wahl eines Absprunggeländes in der Nähe zum Bundeswehrstandort Calw sicherzustellen, dass die Rückfahrt zum Standort Calw möglichst geringe Zeit in Anspruch nimmt. Zur Durchführung des Fallschirmsprungdienstes werden zudem auch Soldatinnen und Soldaten eingesetzt, die vor Ort am Absetzplatz die Übung begleiten (beispielsweise durch Funkkontakt mit dem Piloten, Sanitätspersonal, Absperrposten) und die nicht vorher nach Stuttgart fahren. Die Nähe des Absetzplatzes zum Bundeswehrstandort ist damit ein wichtiges Kriterium für die Standortwahl.
Welche sechs letzten alternativen Standorte, die zur Auswahl standen, gab es? Wo? Warum wurde gegen sie entschieden?
Die in der Rangfolge der Prüfung auch in Frage kommenden Plätze Waldhof, Weitenburg, Winzeln-Schramberg, Poltringen, Vaihingen-Enz, Renningen-Ihinger Hof, sind weiter beziehungsweise zu weit entfernt, haben eine ungünstigere Topographie oder ungünstigere Umweltauswirkungen. (Update: Korrekte Zahl in der Überschrift eingefügt 24.11.2017)
Auf die einleitenden Erläuterungen wird verwiesen.
„Stillgelegte“ Gelände wurden betrachtet. Sie sind jedoch entweder bereits verkauft und werden anderweitig genutzt oder sie entsprechen nicht den Anforderungen der Bundeswehr. Übungs- und Flugplätze der Bundeswehr wurden ebenfalls geprüft, sie sind aber vom Standort Calw zu weit entfernt.
Wie verträgt sich das Übungsgelände mit der geplanten Windkraftanlage bei Talheim? Wäre das dortige Gelände des Bundes als Übungsgelände für die Bundeswehr geeignet? (Hier wäre sicherlich weniger hinzuzukaufen.)
Das Gelände bei Talheim ist als Absetzfläche ungeeignet. Eine Windkraftanlage auf diesem Grundstück wäre mit dem geplanten Absetzplatz nicht vereinbar.
Alternative Standortvorschläge für ein Absetzgelände, oder im Idealfall in Kombination mit einem Kasernen-Standort und einem großen Flugplatz für das KSK: Truppenübungsplatz Heuberg mit 47,9 Quadratkilometer und 2.480 Hektar Übungsfläche.
Der Truppenübungsplatz Heuberg ist von der Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw geographisch zu weit entfernt. Die Fahrzeit zwischen der Graf-Zeppelin Kaserne und dem zukünftigen Ersatzgelände war bei der Standortauswahl mitentscheidend.
Diese Frage muss beim gegenwärtigen Verfahrensstand offen bleiben.
Müssen die benötigten Flächen angekauft werden oder ist eine Verpachtung der Grundstücke ausreichend?
Diese Frage muss beim gegenwärtigen Verfahrensstand offen bleiben.
Kann im Bereich des Absatzgeländes weiterhin Ackerbau betrieben werden?
Diese Frage muss beim gegenwärtigen Verfahrensstand offen bleiben.