Bundeswehr

Militärische Nutzung

Der Segelflugplatz Haiterbach-Nagold dient den Übungen des Kommando Spezialkräfte.

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Bundeswehrsoldaten springen mit dem Fallschirm aus einer C-160 Transall.

: Hinweis

Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Das KSK gehört zu den Kräften der Bundeswehr, die im Rahmen der Krisen- und Konfliktvorsorge den höchsten Bereitschaftsgrad haben. Das KSK soll zum Beispiel im Rahmen seiner „Dauereinsatzaufgabe Rettung und Befreiung Deutscher Staatsbürger“ jederzeit reaktionsfähig sein. Aus diesem Grund sind Übungen erforderlich. Die Bereitstellung eines Absetzgeländes stellt somit einen zentralen Bestandteil zum Erhalt der ständigen Einsatzbereitschaft des KSK dar.

Konkrete Übungen auf dem Gelände

Nach Einrichtung des beabsichtigten Übungsgeländes wird der Absetzplatz in erster Linie für die Luftlandeübungen der Fallschirmspringer mit Rundkappe und mit Gleitfallschirm genutzt. Ebenfalls erfolgt die Luftlande- und Lufttransportausbildung auf dem Gelände. Dies umfasst Flüge mit Außenlasten und dem Absetzen von Schwerlasten sowie dem Üben von Verwundetentransporten. Weitere Ausbildungsvorhaben sind der Aufbau und Betrieb eines Behelfsflugplatzes. Hierzu zählen das Bereitstellen, Verladen und Verstauen von Fracht unter Anwendung verschiedener Umschlagverfahren von Paletten und Kisten bis hin zum Abflug.

Die Nutzungsdauer auf der Fläche liegt voraussichtlich pro Jahr für die Bundeswehr bei 60 Tagen und für die befreundeten Streitkräfte (US-Streitkräfte) ebenfalls bei 60 Tagen. Pro Monat übt die Bundeswehr durchschnittlich an circa drei bis vier Tagen ganztägig. Der zukünftige Nutzungsumfang wird in der luftrechtlichen Genehmigung festgehalten, die noch erstellt werden muss. Es ist nicht möglich, pauschal zu prognostizieren, wie viele Flüge bei einer Übung an einem Tag absolviert werden. Dies ist von der tatsächliche Anzahl von den durchzuführenden Übungen und den Wetterverhältnissen abhängig. Nachtsprünge sind grundsätzlich möglich, wobei dazu gesagt werden muss, dass „nächtliche“ Flüge und Absprünge im Winterhalbjahr nach Einbruch der Dunkelheit durchgeführt werden. Übungsbetrieb in tiefer Nacht wird so vermieden. An den Übungen oder dem Anflug verändert sich dabei nichts. 

Die Bundeswehr kann im Rahmen des genehmigten Umfangs ohne weitere Antragsverfahren üben. Die Nutzungsdauer wäre unbefristet. Die US-Streitkräfte müssen die Übungen rechtzeitig vorher beim Landeskommando Baden-Württemberg anmelden.

Fluggerät und Fahrzeuge im Einsatz

Zum Einsatz kommen das Transportflugzeug Transall C-160 (A 400M) beziehungsweise Herkules C-130 (US) sowie gecharterte Kleinflugzeuge (Starrflügler) vom Typ Pilatus PC 6, Cessna 208, PZI M 28, Skyvan. Als Drehflügler kommen die Transporthubschrauber CH-53, H 145 M, NH 90 zum Einsatz. Straßenfahrzeuge sind grundsätzlich Zwei- und Fünf-Tonner sowie Busse.

Die Auswahl des jeweiligen Luftfahrzeugs ist abhängig von der Verfügbarkeit. Die übenden Einheiten der US-Streitkräfte bevorzugen die C-130 Hercules. Eingesetzt wird auch der Hubschrauber CH-47 Chinook. Eine Nutzung durch sogenannte Drehflügler wie CH 47, oder auch CH-53 ist nicht die erste Priorität. Im Sinne der Verfahrensanwendung in der Vertikalen Verbringung von Streitkräften mit einem Fallschirm ist ein Flächenflugzeug wie die Transall oder die Herkules stets die erste Wahl. Landungen und anschließende Starts werden nur durch Kleinflugzeuge sowie durch Hubschrauber erfolgen. 

Im Regelfall bewegt sich die Anzahl des Personals vor Ort im Bereich einer mittleren zweistelligen Anzahl. Die US-Streitkräfte waren in der Vergangenheit mit bis zu 200 Personen auf dem bestehenden Platz. Während des Sprungbetriebs werden mobile Sanitärzellen bereitgestellt. Es werden keine Luftfahrzeuge vor Ort stationiert. Die Betriebsstoffaufnahme der Luftfahrzeuge (Kleinflugzeuge, Hubschrauber) erfolgt über Tankwagen. Fest installierte Betriebsstoffeinrichtungen sind nicht vorgesehen. Eine gegebenenfalls erforderliche Betankung wird unter Beachtung der gesetzlichen Schutzauflagen unter Berücksichtigung aller Vorschriften und in Absprache mit dem zuständigen Landratsamt geplant und ausgeführt. Die Bundeswehr hat keine Sonderrechte. So wird beispielsweise der Wasserschutz gewährleistet.

Aussagen dritter, der Landeplatz würde für Hubschrauber oder jeglichen anderen Flugbetrieb in einem „nächsten Schritt“ ausgebaut, sind falsch. Die Landung von Hubschraubern soll auf dem neuen Absetzplatz möglich sein. Eines Ausbaus bedarf es hierfür nicht. Ein „nächster Schritt“ im Sinne eines „weiteren Ausbaus“ ist nicht vorgesehen.

Sicherheitsvorkehrungen

Als Sicherheitsmaßnahme für die Bundeswehr werden die genauen Daten der Sprungdienste nicht veröffentlicht. Für Sicherheitsvorkehrungen am Startplatz gelten dieselben Verfahren wie für jeden zivilen Flug. Mit Start von einem militärischen Flugplatz gilt das Sicherheitskonzept eines militärischen Sicherheitsbereiches. Ansonsten sind die Flugzeuge wie alle anderen Luftfahrzeuge auch dem gleichen allgemeinen Lebensrisiko ausgesetzt.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur militärischen Nutzung: