: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Es ist kein Flugbeschränkungsgebiet geplant. Auch am derzeitigen Flugplatz Renningen-Malmsheim ist kein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Wer ist Ansprechpartner für den Verein, damit zivile Motorflüge möglich sind? Wer ist generell die zuständige Behörde für Fragen der zivilen Mitbenutzung des militärischen Übungsgeländes?
Ein künftiger Vereinsbetrieb mit zivilen Motorflügen bedarf neben der Zustimmung der Bundeswehr einer Betriebsgenehmigung durch die zivile Luftfahrtbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart.
Zuständig ist auf Seiten der Bundeswehr ist für den eventuellen Abschluss von Mitnutzungsverträgen:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal
Karlsruher Str. 25-27
76646 Bruchsal
Telefon: 07251 982540
Wer haftet für Schäden, die durch die Bundeswehr oder durch die US-Army verursacht werden? Zum Beispiel, wenn eine Straße beschädigt wird?
Die Bundeswehr und die US-Streitkräfte werden hier behandelt wie jeder andere: Sie haften für Schäden, die sie verursachen (Verursacherprinzip). Bei Eintritt zum Beispiel von Flurschäden kommen entsprechende Regulierungsverfahren zur Anwendung, die eine angemessene Kompensation gewährleisten. Die für die Abgeltung der von den Gaststreitkräften in Deutschland verursachten Schäden zuständige Stelle ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Ansprechpartner für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind die bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gebildeten drei Schadensregulierungsstellen des Bundes (SRB) – für Baden-Württemberg ist das Regionalbüro Süd Nürnberg zuständig. Sie regulieren die Schadensersatzansprüche auf der Grundlage deutschen Rechts bundesweit und fordern anschließend bei den Streitkräften die völkerrechtlich geschuldeten Erstattungen an.
Werden die Gebäudeversicherer einen Risikozuschlag von den Hauseigentümern verlangen?
Inwiefern die Prämien der Gebäudefeuerversicherer davon tangiert sind, lässt sich von hier aus nicht einschätzen. Dies kommt auf die Beitragsrichtlinien Ihres Versicherers an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Gebäudefeuerversicherer. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Beitragszuschlag nicht erhoben wird.