: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Im Rahmen der Standortauswahl wurden die Grenzwerte für stationäre Lärmquellen in Bezug auf allgemeine und reine Wohngebiete analog angewandt. Dieser vergleichsweise strenge Maßstab wird auch im Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen. Dort wird in jedem Fall verhindert, dass gesundheitliche Gefährdungen aufgrund eines künftigen militärischen Flugbetriebs entstehen können. Genau hierzu dienen auch die bereits erwähnten externen Gutachten über die zu erwartende Lärmentwicklung.
Wie ändern sich die Lärmemissionen, wenn die Anflugrouten aufgrund der Wetterlage gegenüber den im Genehmigungsverfahren geprüften Routen geändert werden müssen?
Die Anflugrouten der am häufigsten eingesetzten großen Flugzeuge Herkules und Transall können sich nicht wesentlich verändern, da die Luftfahrzeuge die letzten circa zehn Kilometer direkt auf das Absetzgelände zufliegen müssen. Für die kleineren Fahrzeuge wurden verschiedene Alternativrouten entwickelt, die je nach Wetterlage genutzt werden können und die jeweils die Lärmkulissen für bebautes Gebiet minimieren. Alle Routen sind in der Lärmberechnung des Bundesumweltamtes berücksichtigt. Da die Luftfahrzeuge nicht auf Schienen oder Straßen fliegen, muss immer mit einer geringen Abweichung von den vorliegenden Flugstrecken gerechnet werden. Ein Verschieben von Flugrouten an einzelnen Tagen ist bei der Berechnung auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm einkalkuliert.
Wer bezahlt den Gutachter für das Gutachten des zu erwartenden Fluglärms? Fällt ein Gutachten negativ aus, bekommt dann der Gutachter jemals noch einen Auftrag?
Die Bundeswehr – vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe – muss als Auftraggeber des Gutachtens dieses auch bezahlen. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger unterliegt den Regeln nach Paragraf 36 der Gewerbeordnung sowie den jeweiligen Landessachverständigenregelungen der Industrie- und Handelskammer (IHK). Es liegt in der Erwartungshaltung und im Interesse des Auftraggebers Bundeswehr, eine fachlich fundierte und korrekte positive oder auch negative Gutachterbewertung zu bekommen, um auf deren Grundlage sachgerechte Entscheidungen treffen und Planungssicherheit ableiten zu können.
Wie Lärm gemessen wird, erfahren Sie hier.
Bei der Kartierung wurde der US-Hubschrauber vom Typ CH-47 Chinook („Bananenhubschrauber“) bei der Fluglärmdarstellung des Umweltbundesamtes berücksichtigt. C-160 Transall und C-130 Hercules gehören gemäß Fluglärmgesetz alle zur Luftfahrzeuggruppe P-MIL 2 mit vergleichbarer Geräuschentwicklung. Sie werden daher für die Berechnung alle gleich behandelt. Nach heutigem Sachstand ist der A400M konstruktiv nicht für das Absetzen von Fallschirmspringern vorgesehen.
Aufgrund des prozessualen Ablaufs bei der Planung von Luftfahrzeugeinsätzen ist es grundsätzlich zwar möglich, dass mit Hubschraubern Probeflüge oder Übungen durchgeführt werden. Aber aufgrund der Auftragslage und der Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge nicht kurzfristig. Zunächst sind deshalb solche Planungen nicht vorgesehen. Auch diese Fahrzeugtypen sind in der Lärmkartierung des Umweltbundesamts berücksichtigt.