Bundeswehr

Lärmauswirkungen

Auf der Grundlage der bisherigen Übungstätigkeit in Renningen-Malmsheim hat die Bundeswehr eine erste Abschätzung des zu erwartenden Fluglärms vorgenommen.

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Schneebeckte Dächer in Haiterbach: Auf dem Segelfluggelände Haiterbach-Nagold soll ein Übungsgelände der KSK entstehen. (Bild: dpa)

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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Auf der Grundlage der bisherigen Übungstätigkeit in Renningen-Malmsheim hat das Zentrum Luftoperationen der Bundeswehr eine erste Abschätzung des zu erwartenden Fluglärms vorgenommen. Hierbei wurde das Zentrum Luftoperationen durch das Umweltbundesamt unterstützt. Für das luftrechtliche Genehmigungsverfahren nach Paragraf 40 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung ist ein detailliertes Gutachten über das Ausmaß des zu erwartenden Fluglärms erforderlich. Das Gutachten wird von einem externen Gutachter erstellt.

Es wird angestrebt, die Lärmbelastung der Anwohner so gering wie möglich zu halten. Deshalb wird unmittelbar nach dem Absetzen die Flugroute auch mit den großen Flächenflugzeugen so gewählt, dass der Abflug von der Ortschaft Haiterbach abgewendet wird. Im Anflug von Westen ist ein Überfliegen allerdings mit den großen Flächenflugzeugen nicht zu vermeiden. Diese Luftfahrzeuge befinden sich jedoch während des Absetzens im Geradeaus-Flug in gleichbleibender Flughöhe, was die Lärmbelastung deutlich minimiert.

Wie hoch wird eine mögliche Lärmimmission ausfallen?

Lärmkartierung Nagold (Quelle: Umweltbundesamt)
Lärmkartierung Nagold © Umweltbundesamt

Im Rahmen der Standortauswahl wurden die Grenzwerte für stationäre Lärmquellen in Bezug auf allgemeine und reine Wohngebiete analog angewandt. Dieser vergleichsweise strenge Maßstab wird auch im Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen. Dort wird in jedem Fall verhindert, dass gesundheitliche Gefährdungen aufgrund eines künftigen militärischen Flugbetriebs entstehen können. Genau hierzu dienen auch die bereits erwähnten externen Gutachten über die zu erwartende Lärmentwicklung.

Die Immissionswirkungen des geplanten militärischen Übungsbetriebs werden im luftrechtlichen Genehmigungsverfahren einen besonderen Stellenwert einnehmen. Insbesondere wird das Ausmaß der Geräuschentwicklung auf die Bevölkerung durch einen externen Sachverständigen begutachtet werden. Zum jetzigen frühen Zeitpunkt vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens wurde vom Umweltbundesamt in Dessau eine Kartierung der Geräuschentwicklung auf Basis der Nutzungsangaben der Bundeswehr sowie der US-Gaststreitkräfte erstellt, die auf dem Berechnungsverfahren nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm beruht. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte der zu erwartenden Schalldruckpegel (äquivalenter Dauerschallpegel). Der äquivalente Dauerschallpegel ist ein Maß für die durchschnittliche Schallbelastung, bei der Dauer, Häufigkeit und Intensität der einzelnen Schallereignisse berücksichtigt werden. Der äquivalente Dauerschallpegel ist ein weltweit anerkanntes Maß.

Wie ändert sich die Verkehrsmenge?

Es wird zu keinen nennenswerten Vermehrungen im Straßenverkehr kommen. Der Umfang an Fahrzeugen (PKW, LKW oder Busse) kann pro Übungstag auf circa 20 Fahrzeuge jeweils fünf bis sechs Mal hochgerechnet werden. Die Bundeswehr muss auch nicht durch Wohngebiete fahren. Davon unbenommen sind natürlich gegebenenfalls Umleitungen aufgrund von Straßenbaumaßnahmen. Zur Wahrnehmung der Übungstätigkeit werden lediglich handelsübliche Kraftfahrzeuge in geringer Anzahl mit Straßenzulassung genutzt.

Wenn die Bundeswehr mit handelsüblichen PKW oder Bussen auf öffentlichen Straßen fährt, macht sie das wie jeder andere auch (sogenannter „Gemeingebrauch“). Wenn die Nutzung über das übliche Maß hinausgeht oder wenn für militärische Zwecke eine besondere Straße benötigt wird (beispielsweise um ein Wohngebiet umfahren zu können), besteht die Möglichkeit, diese Straße durch die Bundeswehr zu finanzieren (sogenannte „zivile Infrastruktur im militärischen Interesse“).

Lärm bei Überflügen in Haiterbach und Übungen in Renningen

Die Übungen am 3. und 9. Mai 2017 waren hinsichtlich der Überflüge beziehungsweise der zu erwartenden Geräuschkulisse repräsentativ für das Absetzen mit dem Luftfahrzeugmuster C160 Transall, welches vergleichbar zu den Luftfahrzeugmustern C-130 Hercules oder A400M Atlas ist. Die Bodenorganisation entsprach exakt dem eines realen Übungsbetriebes. Auch wenn aufgrund der fehlenden Zustimmung von Grundstückseigentümern kein Einsatz von Fallschirmspringern stattfinden konnte, ändert dies nichts an der Geräuschkulisse, da der Abstieg der Fallschirme ohne Geräuschentwicklung erfolgt.

Die für den 4. Mai 2017 angekündigte Übung fand aufgrund des schlechten Wetters nicht statt. Am 13. Januar 2019 haben die Begleitgruppen aus Haiterbach und Nagold einer Übung der US-Streitkräfte in Renningen beigewohnt. Ein Bericht dazu gibt es im 4. Infoblatt (PDF).

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Lärmauswirkungen: