Wie wird Fluglärm gemessen?
Fluglärm wird an Messstationen mithilfe von Schallpegelmessgeräten erfasst. Dabei wandelt das Mikrofon die Schallwellen der Umgebungsgeräusche in elektrische Signale um. Ein spezieller, normierter Bewertungsfilter – der sogenannte A-Filter – sorgt dafür, dass das Messgerät die Schallwellen annähernd so interpretiert, wie sie vom menschlichen Ohr empfunden werden. Die Stärke eines Ereignisses wird in Dezibel (dB) angegeben. Am oberen Rand der Skala liegt die Schmerzgrenze: Geräusche im Bereich 120-130 dB(A) tun körperlich weh. Schallpegel unter etwa 20 dB(A) werden als Stille empfunden.
Wo sind die gesetzlichen Grundlagen festgeschrieben?
Das Verfahren zur Messung von Fluglärm ist in der DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Flugzeuggeräuschen“ geregelt. Diese Norm befasst sich unter anderem mit Kenngrößen zur Beschreibung und Beurteilung von Fluggeräuschen. Darin beschrieben sind auch Fluglärm-Messanlagen, die nach §19a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Regel im Umfeld von Flughäfen oder Landeplätzen betrieben werden müssen.
Wie hoch sind die Grenz- und Richtwerte?
Fluglärm ist kein konstantes Geräusch. Startende und landende Flugzeuge sind nur für kurze Zeit zu hören. Um die Lärmbelastung vergleichen zu können, wird ein gemittelter Wert errechnet, der auf einen bestimmten Zeitraum bezogen ist. Er nennt sich äquivalenter Dauerschallpegel. Am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr) gelten unterschiedliche Obergrenzen.