Die Abläufe der beiden Verfahren gehen aus den nachfolgenden Darstellungen der Bundeswehr hervor:
Ablaufplan Infrastrukturverfahren (PDF)
Ablaufplan Landbeschaffungsverfahren (PDF)
Luftrechtliche Antrags- und Genehmigungsverfahren
Das Antragsverfahren für ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren wird im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Betriebsleitung Bundesbau eingeleitet und durchgeführt. Die luftrechtliche Genehmigung wird auf der Grundlage des Antrages der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom Luftfahrtamt der Bundeswehr erteilt. Die Dauer des Verfahrens wird auf mindestens zwei Jahre geschätzt. Der zukünftige Nutzungsumfang wird in dieser luftrechtlichen Genehmigung bestimmt.
Bezüglich der Umweltauswirkungen konnte bislang nur eine landesseitige Vorprüfung im Rahmen der Standortsuche erfolgen. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung findet im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens statt. Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung fand ein Scoping-Termin Anfang 2019 statt. Träger öffentlicher Belange waren hierbei genauso zugegen, wie die Bürgerinitiative aus Haiterbach, der Segelflugverein und die Begleitgruppen und die Naturschutzverbände.
Die Naturschutzverbände wurden zeitgleich mit den Eigentümern, Vertretern des Segelflugvereins und Vertretern der Gemeinderäte am 9. März 2017 über das Vorhaben informiert.
Grundstückserwerb
Das Absprunggelände soll letztendlich in das Eigentum des Bundes übergehen. Die vom Land beauftragte Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH befindet sich derzeit mit Grundstückseigentümern in Grunderwerbsgesprächen über einen möglichen Verkauf. Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH fungiert als Grundstücksagentur des Landes.
Nach Abschluss des Grunderwerbs, Einrichtung des Übungsgeländes und nach der Erteilung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen soll die Fläche dem Bund übergeben werden. Es soll alles daran gesetzt werden, die Nutzungsmöglichkeit der Bundeswehr im einvernehmlichen Zusammenwirken mit den Grundstückseigentümern zu erreichen. Enteignungen sollen vermieden werden.