: Hinweis
Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Die Bundeswehr benötigt eine Fläche von 400 mal 1.000 Metern (entspricht 40 Hektar), welche nochmals von einem 50 Meter breiten und hindernisfreien Sicherheitsbereich umgeben ist. Auf dem Bereich sollte es eine befestigte und verdichtete Graspiste (kein Asphalt) von 80 mal 1000 Metern geben, damit kleinere Flugzeuge und Hubschrauber dort landen können. Die Landebahn soll 20 Tonnen tragen können. Große Transportmaschinen werden dort nicht landen. Das Gelände muss in 45 Minuten Fahrzeit erreichbar oder 15 Kilometer Entfernung vom Bundeswehr-Standort in Calw entfernt sein.
Die Bundeswehr hat inzwischen zugestimmt, dass der Radius auf eine Entfernung von 37 Kilometern Luftlinie zum Bundeswehrstandort Calw erweitert werden kann. Das Gelände sollte eine befestigte Zufahrt und Flächen für Vor- und Nachbesprechungen (sogenannte Verfügungsräume) haben. Die Verfügungsräume sind also keine Gebäude, sondern lediglich der Bundeswehr zur Verfügung stehende Flächen, um etwa Fallschirme zusammenzurollen. Das Absprunggelände braucht eine bestandskräftige luftverkehrsrechtliche Genehmigung und muss eine ausreichende Hindernisfreiheit für An-/Abflüge gemäß dem Luftverkehrsgesetz aufweisen (Paragraph 12 LuftVG). Der Bund möchte die notwendigen Grundstücksflächen erwerben.
Die Bundeswehr und die US-Streitkräfte dürfen im Jahr an jeweils 60 Tagen üben. Die Übungstage werden in der Regel drei Monate vorher angemeldet und genehmigt. Ist das Wetter an einem genehmigten Übungstag schlecht oder ist ein Fluggerät außerplanmäßig nicht verfügbar, kann nicht gesprungen werden. Dieser genehmigte Übungstag verfällt dann. So kommt es, dass weder die Bundeswehr noch die US-Streitkräfte die vollen 120 Tage für Übungen ausnutzen. Die Bundeswehr hat die Auskunft gegeben, dass sie circa die Hälfte der möglichen Übungstage im Jahr nutzt.
An den Tagen, an denen Übungen stattfinden, wird sich vor Ort militärisches Bodenpersonal aufhalten. Der Bau eines Towers oder anderer großer Gebäude ist dafür nicht notwendig und unterbleibt deshalb. Größere Flugzeuge, wie beispielsweise eine Transall, werden für die Übungen bevorzugt. Sie fliegen mehrfach über das Absprunggelände, bis alle Fallschirmspringer abgesetzt wurden. Je nach Bedarf an Übungssprüngen und bei fehlender Verfügbarkeit größerer Flugzeuge werden aber auch kleinere Maschinentypen eingesetzt. Abgesprungene Soldatinnen und Soldaten werden mit Bussen zu ihrem Standort zurück gefahren. Sind größere Flugzeuge nicht verfügbar, werden kleinere Flugzeuge in der Art einer Cessna genutzt. In selteneren Fällen können Übungssprünge auch aus Hubschraubern stattfinden. Diese wie auch kleinere Flugzeuge, nicht aber Transall und vergleichbar große Maschinen, landen auch auf dem Übungsplatz. Die Fallschirmspringer werden aus einer Höhe von 400 Metern abgesetzt. Ungefähr einmal im Quartal werden Lasten auf dem Gelände aus circa 100 Metern Höhe abgesetzt.
Die Übungsflüge finden tagsüber statt. Sprünge in der Nacht und in der Schlafenszeit werden dadurch vermieden, dass in der Winterzeit gegen Abend gesprungen wird. Als familienfreundlicher Arbeitgeber möchte die Bundeswehr Sprünge außerhalb der regulären Arbeitszeit vermeiden.
Auch wenn bei den Absprungübungen in den häufigsten Fällen keine Landungen stattfinden werden, ist das geplante Absprunggelände rechtlich als Flugplatz zu qualifizieren. Derzeit prüft die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, welche Unterlagen als Antrag für die Genehmigung eines militärischen Flugplatzes erforderlich sind. Hierzu gehören in jedem Fall verschiedene Gutachten, die extern beauftragt werden. Hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe die Antragsunterlagen fertig gestellt und beim Luftfahrtamt der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde eingereicht, findet im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine förmliche Anhörung von Betroffenen, den Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und anderer statt. Diese wird vom Luftfahrtamt der Bundeswehr voraussichtlich durch Auslage von Antragsunterlagen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe durchgeführt. Eine anschließende Genehmigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr wird ebenfalls bekannt gemacht. Gegen die Genehmigung kann der Rechtsweg beschritten werden.
Das Land hat sich vertraglich verpflichtet, die Suche nach einem Ersatzübungsgelände für die Bundeswehr mit dem Bund gemeinsam vorzunehmen. Hintergrund dafür ist das Ziel und die Absicht der Landesregierung, zukunftsfähige Arbeitsplätze im Land zur erhalten und zu schaffen. Aus der vertraglichen Verpflichtung heraus hat das Land das Gelände in Renningen-Malmsheim als Zwischenerwerber gekauft.
Die Einleitung und Durchführung des Antragsverfahrens für ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren erfolgt im Auftrag der Bundeswehr durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Betriebsleitung Bundesbau. Die luftrechtliche Genehmigung wird auf der Grundlage des Antrages der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom Luftfahrtamt der Bundeswehr erteilt. Die Dauer des Verfahrens wird auf mindestens zwei Jahre geschätzt. Das Land kann auf das formelle Antragsverfahren keinen Einfluss ausüben.