Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.
Kommentare : Allgemeine Bestimmungen
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Kormoran
Ich bin der Ansicht, dass die zur Zeit geltende Kormoranverordnung des Landes besser für das Managment der Kormoranbestände geeignet ist, als der neue Gesetzentwurf. Die Kormoranverordnung wurde aus notwendigen Gründen für den Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt (Fischbestände) und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden
Ich bin der Ansicht, dass die zur Zeit geltende Kormoranverordnung des Landes besser für das Managment der Kormoranbestände geeignet ist, als der neue Gesetzentwurf. Die Kormoranverordnung wurde aus notwendigen Gründen für den Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt (Fischbestände) und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden der Fischbestände im Land erlassen. Ich verweise auch auf die neu erschienene Rote Liste für Fische aus dem Ministerium Ländlicher Raum Baden Württemberg. Auch dort wird auf die Notwendigkeit des Kormoranmanagements verwiesen.
Durch die Aufnahme des Kormorans in das neue Jagd und Wildtiermanagementgesetz wird die Situation für die Fischer und Fischzüchter verschlechtert, weil der Kormoran im Schutzmanagement aufgenommen werden soll. Damit ruht die Jagd. Zwar soll die Jagd nach § 5(3) 1. das Ziel haben „Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen … fischereiwirtschaftlichen Nutzung zu vermeiden“, jedoch setzt das Gesetz große Hürden für das Kormoranmanagement auf. Wenn bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft zu befriedeten Bezirken deklariert werden können ((§13) wird ein weiteres Hindernis für das Kormoranmanagement geschaffen. Weiterhin wird der Personenkreis für das Kormoranmanagement beschränkt auf den Jagdausübungsberechtigten. In der Kormoranverordnung ist auch der Betreiber einer Bewirtschafteten Anlage der Teichwirtschaft zur Vergrämung berechtigt. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil die Jagdausübungsberechtigten an einem Kormoranmanagement oft nicht interessiert sind, weil die Ausbeute an Wildbrett zu gering ist und der Schaden durch den Kormoran ein fischereilicher ist, entsprechend dem Jagdausübungsberechtigten nicht schadet.
Ich fordere darum den Kormoran nicht in das Jagd und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen um den Verwaltungsaufwand für die notwendige Erteilung von Abschuss Erlaubnissen nicht unnötig zu vergrößern. Die bestehende Kormoranverordnung regelt das Problem besser. Alternativ gehört der Kormoran nicht ins Schutzmanagement sondern ins Erhaltungsmanagement, weil nur diese Einstufung zutrifft. Dann müsste der Kormoran aber auch wie anderes Federwild (Fasan) Wildschadensersatzpflichtig sein.
zu Herr Hagen
Sie schreiben hier viel! Haben haben doch nur die Ahnung was sie irgendwo mal gelesen haben. Aber einen Schritt vor die Tür machen sie scheinbar nicht. Wenn ich hier lesen von Herr Hagen das es gut ist die Störche ARTGERECHT zu füttern, nur ziehen sie jetzt nicht mehr ab, wobei sie über den Winter doch gar nicht da sein sollten. Dann sollten
Sie schreiben hier viel!
Haben haben doch nur die Ahnung was sie irgendwo mal gelesen haben. Aber einen Schritt vor die Tür machen sie scheinbar nicht.
Wenn ich hier lesen von Herr Hagen das es gut ist die Störche ARTGERECHT zu füttern, nur ziehen sie jetzt nicht mehr ab, wobei sie über den Winter doch gar nicht da sein sollten.
Dann sollten sie doch lieber dort auch mal tätig werden. Ich glaube nicht das es Tierschutz gerecht ist, wenn den Störchen im Winter die Gliedmassen abfrieren!
Igel sind im Bestand bedroht, also sollen wir Wild draußen verhungern lassen bis sie auch im Bestand bedroht sind oder ?
Sehen sie Ihre Doppelmoral ?
Dokumentation
Überall wird auf Bürokratieabbau geachtet, hier wir eine "künstliche Blase" von geforderter Dokumentation erzeugt um eine fragliche Verbesserung zu erreichen, dies ist nicht nachvollziehbar.
Allgemeine Bestimmungen
Der Jäger leistet in seiner wertvollen und knappen Freizeit wichtige Arbeit, den neben dem eigentlichen "jagen" beschützt und hegt er "sein" Wild. Diese Arbeit darf nicht unnötig erschwert werden und durch geforderte Dokumentation unmöglich gemacht werden. Bei der Krankenpflege will man wieder mehr Pflege und bei der Jagd soll mehr Dokumentation
Der Jäger leistet in seiner wertvollen und knappen Freizeit wichtige Arbeit, den neben dem eigentlichen "jagen" beschützt und hegt er "sein" Wild. Diese Arbeit darf nicht unnötig erschwert werden und durch geforderte Dokumentation unmöglich gemacht werden. Bei der Krankenpflege will man wieder mehr Pflege und bei der Jagd soll mehr Dokumentation eingeführt werden. Es lebe die Bürokratie. Unabhängig davon sind die Managementstufen nicht geeignet das Wild wirklich zu erhalten. Bei den Regelungen in Afrika hat man die Erfahrung gemacht - nur wo Nutzen da ist hat das Wild chancen. So wird langfristig das Wild nur eine Chance haben wenn dafür ein Nutzen vorliegt. Sowohl für den Besitzer von Grund und Boden, für die Kommunen, als auch für den Jäger, aber auch für den Forst (die Jagd sollte allerdings vom Forst getrennt werden - da hier zwischen Waldbewirtschaftung und Wild eine Konkurrenzsituation vorliegt) und dem Land muss ein brauchbarer Nutzen vorliegen. Ein ideeler ist langfristig nicht finanzierbar. Dies Grundlage des Nutzens, der Mensch ist ein wirtschafendes Wesen, sollte bei dem neuen Gesetz wirkungsvoll und idiologiefrei beachtet werden. Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden und zudem ein Eigentumrecht. Auch dies darf nicht vergessen werden.
Es macht mich sprachlos ...
... wie wenig sogenannte Jagdgegner hier Sachkenntnis und einen Blick für das Ganze haben. Einfach nur traurig, wenn man andere Menschen, die eine andere Einstellung haben, in irgendeine Ecke stellt und keinerlei Argumente mehr gelten lässt. Dass Jagd viel mehr als das reine Erlegen ist, wird komplett ausgeblendet. Artenschutz und
... wie wenig sogenannte Jagdgegner hier Sachkenntnis und einen Blick für das Ganze haben.
Einfach nur traurig, wenn man andere Menschen, die eine andere Einstellung haben, in irgendeine Ecke stellt und keinerlei Argumente mehr gelten lässt.
Dass Jagd viel mehr als das reine Erlegen ist, wird komplett ausgeblendet.
Artenschutz und Artenvielfalt zählen hier scheinbar gar nichts.
Vielmehr kommen da nur platte Sprüche, dass sich angeblich die Natur selbst regelt.
Schade, aber Sie disqualifizieren sich selbst.
Schlimmer finde ich nur noch, wenn sich der Gesetzgeber auch so verhält.
Jagdgesetz
Schalenmodell: Ich halte das Schalenmodell für eine super Sache. Leider sind die sich daraus ergebende Schritte nicht mehr nachvollziehbar. Fragen: Warum werden nicht alle Tiere aufgenommen und dem Wildtiermangement unterworfen (Im Anhang Fehlen z. Bsp. auch Baumfalke und Mäusebussard, Milan etc.? Warum wird hier bei Wildtieren willkürlich
Schalenmodell:
Ich halte das Schalenmodell für eine super Sache. Leider sind die sich daraus ergebende Schritte nicht mehr nachvollziehbar.
Fragen: Warum werden nicht alle Tiere aufgenommen und dem Wildtiermangement unterworfen (Im Anhang Fehlen z. Bsp. auch Baumfalke und Mäusebussard, Milan etc.? Warum wird hier bei Wildtieren willkürlich geteilt? Durch die klare Zuführung aller Tiere ist die Zuständigkeit im Ernstfall flächendeckend, immer klar geklärt und auch ein Ansprechpartner (für Polizei und Bevölkerung) wäre immer klar benannt.
Warum kann beim Verschieben der Tierarten innerhalb der einzelnen Schalen nicht die oberste Jagdbehörde unter der Berücksichtigung der Empfehlung des Jagdbeirates allein entscheiden und muss dies im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde tun. Warum werden hier die Jäger bevormundet?
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet verletzte und kranke Tiere unverzüglich von
seinem Leid zu befreien (§38). Bei Tieren des Schutzmanagements muss der Jagdpächter
zuvor die Naturschutzbehörde informieren und sich vor der eventuellen Tötung eine
Genehmigung einholen. Ist dies praktikabel? Wer ist am Wochenende und bei Nacht
erreichbar? Was wird aus dem Jäger, der im Falle der Nichterreichbarkeit dann wie auch
immer entscheidet?
Wildtierfütterung:
Ich bin sicher eine Wildtierfütterung wäre nicht notwendig, wenn die Tiere geeignete
Rückzugsflächen und Ruhezonen hätten. Dies ist leider heute in unserer urbanisierten Welt
nichtmehr der Fall. Daher halte ich die Wildtierfütterung für unverzichtbar, damit Tiere nicht
hungerleiden oder vermehrt zum Verbeisen neigen.
Holz wird das ganze Jahr aufgearbeitet, Geocasher rennen Tag und Nacht quer durch den Wald, Reiter
lieben Wiesen am Waldrand und Schneeschuhwandern gehen dahin wo noch keiner war.
Ganz zu schweigen von den vielen Hundebesitzern mit ihren frei laufenden Hunden die bis
heute kein Verständnis für die Wildruhe und die Wildtiere haben.
In meiner Gemeinde (wie in vielen anderen Gemeinden auch) gibt es kaum Rückzugsmöglichkeiten für das Wild und somit bleibt der reduzierte Winterstoffwechsel ein unerreichter Traum für diese Tiere.
Wenn schon keine Fütterung, dann auch bitte mit der Auflage für Wildruhezonen und Betretungsverboten (Nicht nur Gebote). Bitte teilen sie auch hier gleich einen geeigneten Bußgeldkatalog bei Zuwiderhandlung der Bevölkerung mit.
Bei Vögeln wird dieses Gesetz ganz suspekt. Singvögel im Garten dürfen gefüttert werden,
der Fasanen und das Rebhuhn im Feld nicht.
Die Beantragung der Fütterung nach Abstimmung eines revierübergreifenden Fütterungskonzeptes hört sich nach viel Bürokratie und Kontrolle an. Hier ist bis jetzt nicht gesagt worden welche Flächen sind hierzu notwendig oder wie viele Reviere oder welche Flächen müssen mitmachen. Wie sieht es bei Kreisüberschreitungen aus. Müssen hier beide Landkreise und die Oberste Jagdbehörde zustimmen??
Ich bin auch gespannt, wenn §31 Nr. 15 (500 m um eine Fütterung darf kein Schalenwild erlegt werden) zum Tragen kommt. Wie ist dies bei Drückjagten und bei Nachsuchen? Gibt es hier Sonderreglungen?
Jagdruhe im Wald März /April:
In diesen Monaten wird im Wald derzeit nur auf Schwarzwild gejagt. Eine Jagdruhe bedeutet somit ein Jagdverbot auf Schwarzwild. Dies obwohl viele Landkreise bereits heute die Schonzeitregelungen von Schwarzwild ganz oder teilweise aufgehoben haben. Hier gilt nur noch der wichtige und richtige Elterntierschutz. In dieser Jahreszeit gibt es noch Schnee, kein Laub auf den Bäumen und auch weniger Deckung (Buchenanflug). Somit ist eine Jagd bei Nacht und Mond noch gut möglich. Viele Frischlinge und Überläufer haben noch nicht gefrischt, somit kann hier nochmals stark in den Bestand eingegriffen werden.
Bsp.: Ich erlegte im Wald (Monat März) eine Überläuferbache die 4 Embryos im Tragsack hatte. Bei einer Jagdruhe wären dies im Mai 5 Schweine. Ein Jagdverbot führt also zu einer deutlichen Populationszunahme.
Auch in dieser Regelung wird nur der Jäger in seinem Tun beschnitten. Andere Waldnutzer und Unruhestifter dürfen sich weiter kreuz und quer durch den Wald bewegen. Warum? Wo ist hier die Gleichberechtigung?
Dass diese Regelung nur ideologisch und nicht wildbiologisch begründet ist zeigt sich in der kurzfristigen Vorverlegung (bei der innerparteilichen Vorstellung waren noch die Monate März und April eingearbeitet) der Jagdruhe um einen halben Monat nach vorn. Ziel ist hier die Jagd auf Rehwild auf den 15.4. vorzuverlegen und somit die Ruhezeit für das Rehwild zu verkürzen.
Die Wildschadenshaftung bleibt natürlich unverändert beim Jägdpächter bestehen.
Baujagd:
Warum können Hundeführer nicht selbst entscheiden ob sie ihren Hund in einen Naturbau lassen oder nicht? Glauben sie wir gefährden unsere Hunde gerne und vorsätzlich? Warum gibt es auch hier bürokratische Ausnahmeregelungen?
Kirrung:
Warum wird die Kirrung erst ab 1. September zugelassen? Schwarzwild Kirrungen benötigen wir das ganze Jahr. Gerade in Bereichen in denen Schwarzwild nicht als Standwild vor kommt.
Haustierabschuss:
Warum musste beim Haustierabschuss solch ein Verwaltungsaufwand betrieben werden? Wurden in den letzten Jahren so viele wildernde Hunde in Baden-Württemberg erschossen? (Ich finde leider hierzu keine verlässlichen Zahlen.) Oft war es nur diese Angst, die die Menschen davon abhielt ihre Hunde im Wald frei laufen zulassen. Ich bin mir sicher, dass die Jäger in den vergangenen Jahren sehr verantwortungsbewusst und zurückhaltend mit dieser Reglung umgegangen sind.
Wer kümmert sich in Zukunft um die freilaufenden und verwahrlosten Katzen? Wer fängt sie ein? Hat der der Naturschutz genug geschulte Leute die ggf. Fallenstellen dürfen? Wie sieht dies dann rechtlich aus, wenn der Naturschutz Fallen stellt und einen Fehlfang (Füchse, Marder etc..) macht (Wilderei)? Müssen diese Fallen beim Jagdpächter gemeldet werden? Wie sieht es mit der zusätzlichen Beunruhigung aus (Fallen müssen derzeit 2 mal tgl. Kontrolliert werden. Technische Mittel (Handy) sind derzeit fraglich bzw. bei einem Defekt nicht tierschutzkonform (gefangene Tiere sind unnötig lange gefangen). Oder sollen sich diese Tiere weiter stark vermehren?
Warum darf bei dem jetzigen Gesetzentwurf die Naturschutzbehörde den Abschuss von Katzen nach den Bestimmungen des Naturschutzes (was immer das auch heißen mag) genehmigen? Warum hat hier der Naturschutz wieder das letzte Wort?
Auch werden in diesem Gesetz viel Aufgaben und Pflichten auf uns Jäger umgelegt. Z. Bsp. sind die Jagdbehörden künftig ermächtigt, Jägern bestimmte Hegemaßnahmen
auch vorzuschreiben und dies nach dem Vollstreckungsrecht auch durchzusetzen. Die Kosten werden auf die Jäger umgelegt.
Die Jagd in ihrer Gesamtheit
Sehr geehrte Damen und Herren, die Jagd als 'Kulturgut' zu bezeichnen lässt mich fast sprachlos. Längst gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die die Eingriffe der Jäger in die Natur als sinnlos im Sinne der Erhaltung des Gleichgewichts der Natur entlarven. 'Kirren' als Anfüttern von Wild, um leichter zum Schuss zu kommen, wird
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Jagd als 'Kulturgut' zu bezeichnen lässt mich fast sprachlos.
Längst gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die die Eingriffe der Jäger in die Natur als sinnlos im Sinne der Erhaltung des Gleichgewichts der Natur entlarven.
'Kirren' als Anfüttern von Wild, um leichter zum Schuss zu kommen, wird missbraucht, um Bestände aufzufüttern, um mehr Tiere abschiessen zu können (mir selbst wurde von einem Jäger berichtet, dass er und seine Kollegen am Wochenende tonnenweise Mais im Wald vom Hänger geschaufelt hätten). Sozialstrukturen in Wildschweinrudeln werden durch die Jagd in solcher Weise zerstört, dass die Tiere sich erst recht vermehren. Es gibt viele Beispiele. Eine Bekannte wurde Zeugin, wie Jäger ihre Hunde auf ein Fuchskind hetzten, das natürlich von den Hunden zerrissen wurde!
Diesem Treiben zur Befriedigung des Jagd- und Tötungstriebs der Jäger muss dringend Einhalt geboten werden; nicht nur der Abschuss, der selten 'schonend' erfolgt, sondern speziell auch andere Ausübungsarten wie z.B. die Fallenjagd, sollten verboten und unter schwerste Strafen gestellt werden.
Gleiches gilt für den Abschuss von Haustieren, speziell Katzen.
Selbstverständlich dürfen (wirklich) jagende Hunde nicht geduldet werden, aber hier kann man genausogut Betäubung der Hunde anwenden und die Besitzer empfindlich bestrafen.
Die Jagd ist grausam, archaisch und wird nur allzuoft NICHT als 'Entwicklungs-' oder ähnliches Management angewendet, sondern dient dem Ausleben von sadistischen Trieben! Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter!
Ich bitte daher um eine weit tiefergreifende Reform des Jagdrechts - das Jagdrecht dem Grundstückseigentümer zuzuordnen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein beschämend winziger von Mikrolänge!
Mit freundlichen Grüssen
Heike Meiser