Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.
Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.
Kommentare : Allgemeine Bestimmungen
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Beteiligungsportal
Eine super Idee das Beteiligungsportal - wir schreiben uns den Frust vom Leib und werden dabei Mundtot. Ich habe das Gefühl, daß es gleichkommt, wenn ich in dieses Portal schreibe oder meine Schreiben in eine schwarze Kiste werfe. Aber glaubt es uns - wir werden nicht müde in sachlicher Art und Weise weiterhin beharrlich für ein praxisgerechtes
Eine super Idee das Beteiligungsportal - wir schreiben uns den Frust vom Leib und werden dabei Mundtot. Ich habe das Gefühl, daß es gleichkommt, wenn ich in dieses Portal schreibe oder meine Schreiben in eine schwarze Kiste werfe.
Aber glaubt es uns - wir werden nicht müde in sachlicher Art und Weise weiterhin beharrlich für ein praxisgerechtes Jagdrecht zu argumentieren.
Und noch was wichtiges:
Jäger sind in Ihrem Tun und Wirken dem Tierschutz verpflichtet, betreiben aktiv und auf eigene Kosten (nicht mit Spenden oder Staatsgeldern) Biotoppflege und die Neuanlage von Biotopen und sind anerkannte Naturschützer als Mitglieder im LJV.
Somit sind die Jäger schon alleine im Sinne der Objektivität und Gleichbehandlung paritätisch gleich oder stärker in die Beratungen mit einzubeziehen. Leider ist dies im vorliegenden Verfahren in keiner Weise berücksichtigt worden!
Werden Jäger jetzt zu Menschen 2. Klasse?
Mich beschleicht ein ganz ungutes Gefühl, wenn ich diese zukünftigen Regelungen lese: 1. Zweimonatige Jagdruhe zum Schutz der Ruhe des Wildes. Gilt aber nur für Jager, nicht für Mountainbiker, Jogger, Geocacher, etc., obwohl diese weitaus mehr das Wild beunruhigen. 2. Trotz Jagdruhe muss der Jagdpächter aber vollumfänglich alleine für den dabei
Mich beschleicht ein ganz ungutes Gefühl, wenn ich diese zukünftigen Regelungen lese:
1. Zweimonatige Jagdruhe zum Schutz der Ruhe des Wildes. Gilt aber nur für Jager, nicht für Mountainbiker, Jogger, Geocacher, etc., obwohl diese weitaus mehr das Wild beunruhigen.
2. Trotz Jagdruhe muss der Jagdpächter aber vollumfänglich alleine für den dabei entstandenen Wildschaden aufkommen. Dies gibt es so für keinen anderen Personenkreis in irgendeinem anderen Rechtsgebiet in Deutschland.
3. Totschlagfallen dürfen trotz Sachkundenachweis nicht mehr verwendet werden. Als Privatmann kann ich jedoch ohne Nachweis von Können unbegrenzt Mause- und Rattentotschlagfallen mit teils mangelhafter Qualität kaufen und einsetzen.
4. Die qualifizierte Fütterung wird für Jäger verboten. Der Jäger muss in Notzeiten quasi zuschauen, wie Wild verhungert und ist anschließend für die Entsorgung von Aas zuständig. Als Privatmann darf ich jedoch wildlebende Vögel unbegrenzt und ohne Sachkenntnis mit allem füttern, was ich finde.
5. Die Jäger haben ein sehr großes und staatlich geprüftes Fachwissen rund um Natur- und Tierschutz, Wildtierkunde und –krankheiten, sowie Wildhege. Mit diesem Gesetzentwurf wird aber in fast jedem zweiten Satz den Jägern jegliche Kompetenz aberkannt. Gehe ich jedoch als Privatmann zu irgendeiner Tier- oder Naturschutzorganisation, darf ich jederzeit und sofort mitreden und meine (ungeprüfte) Meinung einbringen.
Herr Kretschmann hat auf dem Landesjägertag 2014 in Oppenau den Spruch geprägt, dass er darin keine Gängelung der Jägerschaft erkennen kann und er die Jäger nicht versteht.
Wenn Sie das obengenannte nicht als Gängelung verstanden haben, erklärt Ihnen sicher gerne jeder Jäger, warum er das völlig anders sieht.
Dazu gehört aber auch eine Bereitschaft, sich den Standpunkt der Jägerschaft anzuhören.
Aber womöglich sind Jäger schon jetzt Menschen zweiter Klasse, denen man keine Beachtung schenkt?
§7 Managementstufen
Worin besteht die Nutzung der Wildtiere die dem Nutzungsmanagement zugeordnet werden? Beispiel Fuchs, Baummarder, Hermelin, Iltis... Worin besteht die Entwicklung bei Wildtierarten die dem Entwicklungsmanagement zugeordnet werden? Kongretes Beispiel Feldhase! Zwischen 1983 und 1989 wurde an der Universität Freiburg ein Forschungsprojekt
Worin besteht die Nutzung der Wildtiere die dem Nutzungsmanagement zugeordnet werden? Beispiel Fuchs, Baummarder, Hermelin, Iltis...
Worin besteht die Entwicklung bei Wildtierarten die dem Entwicklungsmanagement zugeordnet werden? Kongretes Beispiel Feldhase! Zwischen 1983 und 1989 wurde an der Universität Freiburg ein Forschungsprojekt durchgeführt, dass den Rückgang der Feldhasenbestände in Baden-Württemberg untersucht hat. Die Handlungsempfehlungen lagen in Form jährlicher Berichte und Besprechungen (1984-1989) vor. Was wurde seitdem durch den Landesjagdverband und das MLR zur Stützung der Hasenbestände unternommen? Wieso wird trotz der zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Feldhasen, diese Art nach neusten Pressemeldung als Kandidat für die Rote Liste geführt - in ihrer Existenz bedrohte Tierart? Wo wurden bisher die wissenschaftlichen Handlungsempfehlungen in der Jagdpraxis umgesetzt? Und wer garantiert, dass dies in Zukunft geschieht?
Wer und auf welcher Grundlage entscheidet, welche Wildtierart den drei Managementstufen zugeordnet werden? Werden bei dieser Beurteilung die Interessen der Standesvertreter Jagd, Landwirtschaft etc... höher bewertet als die wissenschaftlichen Facts, die zu der jeweiligen Tierart bekannt sind? Wenn ja warum?
das wild ist der verlierer
werden die änderungen im jagdgesetz so durchgeführt, ist es von zweitrangigem interesse, was der jäger oder der naturschützende bürger oder der grundbesitzer dazu denkt. wichtig ist nur zu verstehen, dass der grösste verlierer das wild ist. schon jetzt ist es grösste prämisse der gesetzentwerfenden parteien, dass der wald vor dem wild steht. nach
werden die änderungen im jagdgesetz so durchgeführt, ist es von zweitrangigem interesse, was der jäger oder der naturschützende bürger oder der grundbesitzer dazu denkt. wichtig ist nur zu verstehen, dass der grösste verlierer das wild ist. schon jetzt ist es grösste prämisse der gesetzentwerfenden parteien, dass der wald vor dem wild steht. nach vorgaben des forstes und vor allem des ÖJV mit ihren visionen des quasi wildfreien waldes - steht quasi ein totalabschuss des rehwildes kurz bevor.
das dies nicht mit dem jäger im eigentlichen sinne zu machen ist, versteht sich von selbst, widerspricht es doch seiner tiefen inneren überzeugung, dass nur ein gleichgewicht zwischen fauna und flora - wenn überhaupt - eine zukunft für die natur darstellen kann. die reduktion des ganzheitlich denkenden jägers zum eindimensionalen schädlingsbekämpfer - und nichts anders wird in diesem gesetzentwurf gefordert - wird bei weitem nicht die rolle des jägers in der öffentlichkeit stärken. wer das glaubt, hat die formulierungen der gesetzestexte nicht verstanden und somit die kosequenzen nicht begriffen.
§ 13 JWMG Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd
Mit Absatz 5 wollen Sie der unteren Jagdbehörde ein Instrument zum Umgang mit Wildtieren geben, die in den Siedlungsraum eindringen und dadurch Konflikte verursachen. Allerdings darf die untere Jagdbehörde nur dann Jagdhandlungen (was sind Jagdhandlungen und welche?) genehmigen, wenn Gefahren - für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder -
Mit Absatz 5 wollen Sie der unteren Jagdbehörde ein Instrument zum Umgang mit Wildtieren geben, die in den Siedlungsraum eindringen und dadurch Konflikte verursachen. Allerdings darf die untere Jagdbehörde nur dann Jagdhandlungen (was sind Jagdhandlungen und welche?) genehmigen, wenn Gefahren
- für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder
- durch Tierseuchen
abzuwehren sind.
Mit Ihren Regelungen bleiben Sie auf halbem Wege stehen. Folgende Konstellation, unter der inzwischen sehr viele Menschen leiden, lässt sich damit nicht lösen:
In den letzten Jahren waren es vor allem Ringel- und Türkentauben, die in menschliche Siedlungsräume eingedrungen sind und sich Dank guten Futterangebots und fehlender natürlicher und menschlicher Feinde so stark vermehrt haben, dass sie in vielen Städten zu einer richtigen Plage geworden sind.
Ringel- und Türkentauben gurren schon ab Sonnenaufgang lautstark und fliegen mit klatschendem Flügelschlag ständig hin und her und reißen Menschen aus dem dringend benötigten Schlaf. Sie beschränken sich inzwischen nicht nur auf die Paarungszeit, sondern sind - wie Türkentauben - das ganze Jahr über sehr aktiv. Immer weniger Ringeltauben entschließen sich, wenigstens im Spätherbst Richtung Süden zu ziehen, und bleiben stattdessen das ganze Jahr hier.
In meiner Nachbarschaft stöhnen inzwischen die meisten Menschen über die Taubenplage und wünschen sich eine drastische Reduzierung des Bestandes. Doch dies ist nach Ihren Vorstellungen genauso wenig möglich wie es in der Vergangenheit war, denn weder gefährden diese Tiere die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie es z.B. Wildscheine täten, noch verbreiten sie in Städten Tierseuchen.
Die Kommunen werden weiterhin die Schädlingsbekämpfung von Ringel- und Türkentauben ablehnen, weil es sich um Wildtiere handelt, für die sie keine Erlaubnis zum Töten haben, da Sie dem Jagdrecht unterliegen. Die untere Jagdbehörde wird keine Genehmigung zum Abschuss geben, weil weder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind, noch Tierseuchen drohen. Und in der Falle dürfen Vögel nach dem deutschen Tierschutzgesetz auch nicht gefangen werden.
Die Folge dieser Gesetzeslage ist, dass sich die Menschen weiterhin von den tierischen Besatzern ihrer Siedlungen tyrannisieren lassen müssen, ohne dass sie legal etwas dagegen tun können.
Das soll Politik im Interesse der Menschen sein?
Ich empfehle Ihnen dringend, der unteren Jagdbehörde mehr Handlungsspielraum zu geben, um das oben geschilderte Problem lösen zu können. Ich würde ihr auch keinen Katalog an Wildtierarten vorgeben, sondern es in ihr Ermessen stellen, bei welchen Wildtierarten sie Abschüsse innerhalb befriedeter Bezirke zulässt. Sie können heute schon die Taubenplage durch Ringel- und Türkentauben um weitere problematische Tierarten wie Elstern, Raben- und Saatkrähen, sowie Eichelhäher ergänzen. Zudem weiß niemand, welche Tierarten als nächstes den menschlichen Siedlungsraum als ihren neuen Lebensraum auswählen.
Wählerstimmen statt Fachkompetenz
Bei diesem Gesetzesentwurf wird wieder einmal eines klar bewiesen. Zum Teil selbsternannte Natur.- und Tierschutzverbände mit ca.200000 Mitgliedern haben deutlich mehr Gewicht als 30000 Staatlich geprüfte Jäger in den Jagdverbänden. Hier gehen wohl offensichtlich Wählerstimmen vor Fachkompetenz. Der Tierschutz wird in diesem Gesetzesentwurf mit
Bei diesem Gesetzesentwurf wird wieder einmal eines klar bewiesen. Zum Teil selbsternannte Natur.- und Tierschutzverbände mit ca.200000 Mitgliedern haben deutlich mehr Gewicht als 30000 Staatlich geprüfte Jäger in den Jagdverbänden. Hier gehen wohl offensichtlich Wählerstimmen vor Fachkompetenz. Der Tierschutz wird in diesem Gesetzesentwurf mit Füssen getreten "z.B. -Fütterungsverbot bei Wildarten (z.B.Schalenwild) aber nicht bei wildelebenden Tieren (z.B.Vögel) ??!!
-Verbot bleihaltiger Munition obwohl bleifrei im Moment noch keine ausreichende Tötungswirkung zeigt (siehe Gremse/Rieger Studie und Feldversuch BDB)
- Das streichen vom Jagdschutzrecht ( somit hat ein Naturschutzwart mehr rechte als ein
Jagdausübungsberechtigter Revierinhaber also geniest ein Seidelbast mehr Schutz als eine
trächtige Rehgeiss die von einem Hund gehetzt wird ) usw.
Tierschutz ist nicht teilbar das sollte sich die Rotgrüne Landesregierung einmal klar machen. Aber wie schon erwähnt gehen hier wohl Wählerstimmen vor Fachkompetenz!!!
Beispiel Fuchs als nicht geschützt
Füchse vermehren sich nicht wahllos, sondern haben ein großes Revier. Sie vermehren sich nur wenn diese ständig bejagt werden, um so ihrer Bedrohung entgegen zu wirken. Wie eigentlich alle Wildtiere. Ich konnte oft beobachten wie der Fuchs, wenn er in Ruhe gelassen wird, nach der Mahd über Nacht die toten Kleintiere ( Mäuse etc.) aus dem Futter
Füchse vermehren sich nicht wahllos, sondern haben ein großes Revier. Sie vermehren sich nur wenn diese ständig bejagt werden, um so ihrer Bedrohung entgegen zu wirken. Wie eigentlich alle Wildtiere. Ich konnte oft beobachten wie der Fuchs, wenn er in Ruhe gelassen wird, nach der Mahd über Nacht die toten Kleintiere ( Mäuse etc.) aus dem Futter holte. Dies ist die beste Vorsorge für den Botulismus. Wollen Sie diese natürliche Funktion für das Jagdhobby opfern? Meine Flächen sind seit fast 2 Jahren vorläufig befriedet. Seit dieser Jagdruhe ist die Mauspopulation drastisch auf ein Normalmaß gesunken. Der Fuchs jagd in der der weidenden Kuhherde in aller Ruhe seine Mäuse. Welch ein Bild.
Verbote und Bevormundungen
Die grüne "Partei der Verbote und Bevormundungen" hat mal wieder zugeschlagen! Diesmal geht es den Jägern an den Kragen. Fernab der Realität wird das Jagdrecht zum Spielball grüner Ideologien. Seitens der Regierung ist zu vernehmen, das die Novellierung nur zum Wohle aller Beteiligten vorgenommen wird. Merkwürdig dass alle unmittelbar
Die grüne "Partei der Verbote und Bevormundungen" hat mal wieder zugeschlagen!
Diesmal geht es den Jägern an den Kragen. Fernab der Realität wird das Jagdrecht zum Spielball grüner Ideologien.
Seitens der Regierung ist zu vernehmen, das die Novellierung nur zum Wohle aller Beteiligten vorgenommen wird.
Merkwürdig dass alle unmittelbar Betroffenen (Jäger, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Grundbesitzerverband, Gemeindetag, Landkreistag) die Novellierung entschlossen ablehnen.
Warum nur?
Da kann man nur hoffen, dass die Jäger nicht vergessen, sich für ihre Entrechtung zu bedanken!
Eingriff in das Eigentumsrecht
Eigentum ist ein Grundrecht. Jagdrecht und Jagdausübung sind Eigentumsrechte. Ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte muss gerechtfertigt sein. Beim Jagdrecht ist kein verantwortungsvoller Grund der Rechtfertigung ersichtlich Der neue Gesetzentwurf reduziert willkürlich den bisher dem Jagdrecht unterliegenden Tierartenkatalog. Dies ist
Eigentum ist ein Grundrecht.
Jagdrecht und Jagdausübung sind Eigentumsrechte.
Ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte muss gerechtfertigt sein. Beim Jagdrecht ist kein verantwortungsvoller Grund der Rechtfertigung ersichtlich
Der neue Gesetzentwurf reduziert willkürlich den bisher dem Jagdrecht unterliegenden Tierartenkatalog. Dies ist nicht erforderlich. Sinnvoll wäre es, weitere Tierarten (z.B. Biber) aufzunehmen und wie bei zahlreichen anderen dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten eine ganzjährige Schonzeit festzulegen.
Eine Beschränkung der Bejagungszeiten aus fachfremden Gründen ist ein Übergriff.
Eine Jagdruhe vom 15. Februar bis 15. April im neuen Gesetzentwurf ist unter dem Motto "Klappern gehört zum Geschäft" einzuordnen. Ein sachlicher Grund ist nicht vorhanden. Ein Blick ins bestehende Gesetz zeigt schließlich, dass dort Schonzeit für Schalenwild gilt.
Bejagt werden in dieser Zeit Frischlinge und Überläufer - und in Zeiten ständig wachsender Schwarzwildbestände auch Keiler (diese werden häufig automatisch von den Kreisjagdämtern freigegeben). Ca. 20 % der Schwarzwildstrecke erfolgt in diesen Monaten. Gerade in Regionen mit Schnee ist mit Sauen Kreisen eine sehr effiziente Jagdmethode garantiert.
In dieser Zeit Sauen auf dem Feld bejagen dürfen und nicht im Wald heißt: Erlaubt ist die Jagd dort, wo sich das Schwarzwild sich in dieser Zeit nicht dauerhaft aufhält.
Es ist keinem Grundbesitzer, Landwirt oder Jäger zuzumuten, dass er Schäden in zwei Monaten des Jahres tolerieren muss. Insbesondere dem Jäger nicht, der den Schaden nicht verhindern darf, aber den Schaden bezahlen muss.
Die Festschreibung der "Jagdruhe für Schwarzwild" im Gesetz wird praktisch heißen: die Freigabe erfolgt dann trotzdem als "Ausnahme" (analog derzeit Keiler) von den unteren Jagdbehörden, um die ständig anwachsende Schwarzwildpopulation und die Schäden in Griff zu bekommen.
Die Tatsache sowieso bestehender Schonzeit für Schalenwild und mit Sicherheit trotzdem erfolgender Freigaben für Schwarzwild führt eine "Jagdruhe vom 15. Februar bis 15. April" ad absurdum.