Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.
Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Einschränkung der Jagdzeit
Die im alten Jagdgesetz enthaltenen Jagdzeiten sowie Schonzeiten beruhen auf jahrzehntelangen Erfahrungen und wildbiologischen Erkenntnissen. Es gibt im Jagdgesetz sogar eine Vielzahl von Wildtieren, die ganzjährig nicht bejagt werden dürfen. Dieses Bejagungsverbot gilt auch z. B. für Elterntiere während der Aufzucht ihrer Jungtiere.
Die im alten Jagdgesetz enthaltenen Jagdzeiten sowie Schonzeiten beruhen auf jahrzehntelangen Erfahrungen und wildbiologischen Erkenntnissen. Es gibt im Jagdgesetz sogar eine Vielzahl von Wildtieren, die ganzjährig nicht bejagt werden dürfen. Dieses Bejagungsverbot gilt auch z. B. für Elterntiere während der Aufzucht ihrer Jungtiere.
Nunmehr sollen, damit im Wald die nötige Ruhe herrscht, Jäger von Februar bis April mit einem generellen Jagdverbot belegt werden.
Eine Jagdruhezeit von Februar bis April einzuführen scheitert schon daran, daß es für die Wildtiere keine Ruhezeit gibt.
Im Zuge staatlich geförderter Maßnahmen wie Landschaftsparks, etc. werden überall neue Freizeit- und Wanderwege bis in die letzten Winkel gebaut, selbst auf gesetzlich geschützte Biotopschutzwälder, flächenhaften Naturdenkmale, Vogelschutzgebiete und sonstige Naturschutzgebiete wird hierbei keine Rücksicht genommen. In unseren dicht besiedelten Bereichen, und diese haben wir in Baden-Württemberg zu genüge, hat dies besonders gravierende Auswirkungen, auch was die Landschaftszerschneidung und den Landschaftsverbrauch betrifft.
Darüber hinaus wird gejoggt, mit Mountainbikes im Wald querfeldeingefahren, Rückegassen zu Trampelpfaden umfunktioniert, geritten auf hierfür nicht zugelassenen Wegen, es wird Geocoaching veranstaltet, es werden Hunde trotz ortspolizeilicher Anleinepflicht im Wald frei laufengelassen, es werden wilde Partys auf Grillplätzen im Wald gefeiert, etc. Rücksichtnahme ist für eine Vielzahl dieser Spezies ein Fremdwort. Obendrein kommen noch die permanenten forstlichen Eingriffe in den Wäldern, welche jahreszeitlich gesetzlich in keinster Weise eingeschränkt sind, hinzu.
Glaubt jemand ernsthaft, dass unter solchen Umständen und realitätsfremden Betrachtungsweisen die nötige Ruhe im Wald hergestellt werden kann, wenn man den Jäger während des Zeitraums Februar bis April aus dem Wald verbannt und alle anderen in dieser Zeit im Wald tun und lassen können was sie wollen?
Wo sind die gesetzlichen Regelungen der Grün-Roten Regierung in Baden-Württemberg, um diese ausufernden Freizeitaktivitäten etc. naturschutzgerecht zu kanalisieren?
Eine Maßregelung der Jägerschaft mit unsinnigen Einschränkungen der Jagdzeit von Februar bis April ist absolut nicht zielführend.
Sollen doch diejenigen für die Wildschäden aufkommen, die solche Regelungen gesetzlich einführen wollen ! Jagen sie während dieser Zeit aber bitte nicht die Wildschweine im Wald sondern nur im Feld, wo sie sich mangels Nahrung bestimmt nicht aufhalten!
Wildtierschützer
Alle Jäger sind jetzt schon Wildtierschützer. Sie legen Biotope an und schützen viele Bodenbrüter indem sie Füchse und Marder jagen. Aber wer will denn amtlicher Wildtierschützer werden? Keine Rechte sondern nur Pflichten. Ich soll alles mögliche der Naturschutzbehörde melden und darf im Gegensatz dazu praktisch nichts besondere tun. Hunde
Alle Jäger sind jetzt schon Wildtierschützer. Sie legen Biotope an und schützen viele Bodenbrüter indem sie Füchse und Marder jagen.
Aber wer will denn amtlicher Wildtierschützer werden? Keine Rechte sondern nur Pflichten. Ich soll alles mögliche der Naturschutzbehörde melden und darf im Gegensatz dazu praktisch nichts besondere tun. Hunde abschießen auf Anordnung der Polizeibehörde. Das will ich nicht und das soll mal schön die Polizei tun.
Ein Jagdaufseher hatte noch gewisse Rechte aber die werden ja abgeschafft. Ich meine Wildtierschützer streichen und den Jagdaufseher mit allen Rechten und Pflichten belassen.
Jagdruhe und Kirrung
Die Jagdruhe ist ein Unding, genauso wie die Einschrämkung der Kirrung. In unserem Revier haben wir nur wenig Wald. Der Größte Teil ist Staatswald. Die hatten bisher auch das Vorfeld aber das haben sie jetzt zurückgegeben und wir mußten es übernehmen und haben jetzt den Schaden. Wir haben die Sauen aber trotzdem im Griff weil wir in unserem Wald
Die Jagdruhe ist ein Unding, genauso wie die Einschrämkung der Kirrung.
In unserem Revier haben wir nur wenig Wald. Der Größte Teil ist Staatswald. Die hatten bisher auch das Vorfeld aber das haben sie jetzt zurückgegeben und wir mußten es übernehmen und haben jetzt den Schaden.
Wir haben die Sauen aber trotzdem im Griff weil wir in unserem Wald das ganze Jahr kirren und jedes Stück Schwarzwild schießen das kommt, wenn es keine Bache ist. Unser Motto ist - immer ein bißchen kirren und sobald es angenommen ist schießen. Von Februar bis Juni halt nur Frischlinge und Überläufer aber das vertreibt die Rotten auch. Die gehen dann zurück zum Staat.
Da schießen wir auch viele Sauen im März und April und bis 28.Februar haben wir auf der Alb auch oft noch Schnee manchmal auch noch im März. Wieso wir dann im Wald keine Frischlinge mehr schießen sollen kapier ich nicht. Wieso wir von März bis zum 01.09. nicht kirren sollen kapier ich noch weniger. Da kann man wirklich nur die Feldpacht abgeben und schön im Wald bleiben. So wie es der Staatswald vormacht. Die haben keine Sorgen mit Wildschaden und ruhen sich ab Februar schön am warmen Ofen aus während wir den Ärger haben.
Jagdruhe
Und was gar nicht geht ist das wir Jäger eine Jagdruhe halten sollen während alle anderen im Wald und Feld rumspringen dürfen wie sie wollen. Die freilaufenden Hunde, die Mountinbiker und Geocascher beunruhigen das Wild viel mehr als wir Jäger. Es kann jeder mal gern kommen und schauen was hier am Wochenende los ist. das Wild kommt gar nicht zur
Und was gar nicht geht ist das wir Jäger eine Jagdruhe halten sollen während alle anderen im Wald und Feld rumspringen dürfen wie sie wollen. Die freilaufenden Hunde, die Mountinbiker und Geocascher beunruhigen das Wild viel mehr als wir Jäger. Es kann jeder mal gern kommen und schauen was hier am Wochenende los ist. das Wild kommt gar nicht zur Ruhe aber nicht wegen den Jägern sondern den vielen Anderen die unterwegs sind. Vor allem aber wegen den freilaufenden Hunden und denen die querfeldein laufen oder fahren
Wer sagt denen bitteschön das Jagdruhe ist und die Wildtiere nicht gestört werden dürfen?
Also wenn Jagruhe dann für alle. Wegegebot, Leinenzwang, Betretungsverbot Nachts im Wald
Herr Lock
Hallo Herr Lock, was soll das denn hier 30 Jahre alte Geschichten aufzuwärmen. Da ist doch nichts mehr nachprüfbar und alles eben nur eine Geschichte. Die kann stimmen oder nicht. Aber darum eine gute Möglichkeit zum Jagdhunde ausbilden zu verbieten ist doch lächerlich. Nur weil mir vor 30 Jahren mal ein Fußballtrainer einen Tritt gegeben hat
Hallo Herr Lock,
was soll das denn hier 30 Jahre alte Geschichten aufzuwärmen. Da ist doch nichts mehr nachprüfbar und alles eben nur eine Geschichte. Die kann stimmen oder nicht. Aber darum eine gute Möglichkeit zum Jagdhunde ausbilden zu verbieten ist doch lächerlich.
Nur weil mir vor 30 Jahren mal ein Fußballtrainer einen Tritt gegeben hat verbietet doch auch keiner das Fußballspielen oder ? Dass das heute nicht mehr vorkommt ist doch klar.
Kormoranproblematik
Wenn eine Regulierung des Kormorans nach Naturschutzrecht erfolgen soll, obwohl der Kormoran dem Jagdrecht unterstellt wird, macht das keinen Sinn und ist praxisuntauglich. Ständig behindernde Schnittstellen zu konstruieren ist der falsche Weg zu Ziel. Die Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen getrennte Rechtskreise bleiben. Die
Wenn eine Regulierung des Kormorans nach Naturschutzrecht erfolgen soll, obwohl der Kormoran dem Jagdrecht unterstellt wird, macht das keinen Sinn und ist praxisuntauglich. Ständig behindernde Schnittstellen zu konstruieren ist der falsche Weg zu Ziel.
Die Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen getrennte Rechtskreise bleiben.
Die Jäger werden sich ebensowenig wie die Fischer bei der Kormoranproblematik dem Diktat des Naturschutzes unterstellen.
Die Fischer bzw. Angler stehen auf Seite der Natur und setzen sich mit großem Aufwand und mit viel Herzblut für die Artenvielfalt in unseren heimischen Gewässern ein.
Die Problematik der ungeregelten Vermehrung und Ausbreitung des Kormorans hat gravierende Auswirkungen auf die Fischbestände. Die Artenvielfalt in unseren Gewässern wird hierdurch massiv gefährdet, was letztendlich einen Zusammenbruch der Fischpopulationen nach sich ziehen wird. So sieht Naturschutz nicht aus!
Der Kormoran war auch in früheren Zeiten bei uns in Baden-Württemberg nie heimisch und hat folglich hier in unserer Kulturlandschaft keine natürlichen Feinde, sodass die Vermehrung und Ausbreitung weiterhin unkontrolliert erfolgen wird.
Es gibt hunderte von Untersuchungen, die sich mit der Kormoranproblematik befasst haben. Die daraus resultierenden Ergebnisse haben dazu geführt, dass das Europäische Parlament ein Kormoranmangement beschlossen hat, um weitere Schäden zu verhindern.
Der Naturschutz und Artenschutz hört nicht unter der Wasseroberfläche auf!
Auch die Fischereiverbände sind anerkannte Naturschutzverbände die wissen was Sache ist.
Die Jäger unterstützen die Fischer in ihren Bemühungen um den Naturschutz in unseren Gewässern, zumal eine Vielzahl der Jäger auch aktive Fischer sind.
Von der grün-roten Landesregierung erwarten die Fischer und auch die Jäger, dass das vom Europäischen Parlament beschlossene Kormoranmanagement konsequent umgesetzt wird und hier klare, praxistaugliche und ideologiefreie Regelungen im neuen Jagdrecht geschaffen werden im Sinne des Artenschutzes der Fischpopulationen in unseren heimischen Gewässern.
Eine Aufnahme des Kormorans ins Jagdrecht, ohne behindernde bürokratische Schnittstellen, ist der einzig gangbare Weg, um hier im Rahmen des Kormoranmanagements unterstützend in Abstimmung mit den Fischern Schadensminderung zu betreiben.
Jagdausübung
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Land wie Baden Würtemberg sollten solch einschränkende Verbote, wie Wildfütterung, nicht einmal angedacht werden. Ein Revier im Hochschwarzwald wird anders zu bewirtschaften sein, als eines im Rheintal. Die Wildlenkung innerhalb des Waldes, weg von verbissgefährtenden Beständen oder auch verkehrsreichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Land wie Baden Würtemberg sollten solch einschränkende Verbote, wie Wildfütterung,
nicht einmal angedacht werden. Ein Revier im Hochschwarzwald wird anders zu bewirtschaften sein,
als eines im Rheintal. Die Wildlenkung innerhalb des Waldes, weg von verbissgefährtenden Beständen
oder auch verkehrsreichen Straßen, wird unmöglich gemacht.
Ohne Fallen- Baujagd wird es immer schwieriger werden, den Druck von wirklich gefährtenden Tierarten zu verringern (Auerhuhn, Rebhuhn, Feldhase).
Alles Gründe das neue Jagdgesetz abzulehnen!!!!!
E. Nass
Zulässigkeit des Überjagens von Hunden
Die Zulassung, dass Hunde bei Gesellschaftsjagden die Reviergrenzen überschreiten (überjagen) und Wild aus fremden Revieren ins gerade bejagte Nachbarrevier treiben, damit es dort im Zuge der Gesellschaftsjagd geschossen werden kann, ist ein Eingriff in fremdes Jagdausübungsrecht. So etwas im neuen Jagdrecht als rechtmäßig verankern zu wollen
Die Zulassung, dass Hunde bei Gesellschaftsjagden die Reviergrenzen überschreiten (überjagen) und Wild aus fremden Revieren ins gerade bejagte Nachbarrevier treiben, damit es dort im Zuge der Gesellschaftsjagd geschossen werden kann, ist ein Eingriff in fremdes Jagdausübungsrecht.
So etwas im neuen Jagdrecht als rechtmäßig verankern zu wollen widerspricht jedem Rechtsbewußtsein.
Selbst wenn dies unbeabsichtigt in Einzelfällen vorkommen kann, ist dies absolut keine Rechtfertigung dafür, dies gesetzlich zuzulassen.
Wie weit muß das derzeit gültige Jagdrecht von der grün-roten Regierung noch verbogen werden ?
Verbot, auf flüchtende oder sich bewegende Tiere zu schießen (§ 38 JWMG)
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." § 1, TSchG. Die zunehmende Tendenz, Bewegungsjagden durchzuführen, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Tiere, v.a. Schalenwild zu töten, ist aus Tierschutzsicht kritisch zu beurteilen. Je druckvoller dabei die Jagdmethode ist, desto größer ist die
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." § 1, TSchG.
Die zunehmende Tendenz, Bewegungsjagden durchzuführen, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Tiere, v.a. Schalenwild zu töten, ist aus Tierschutzsicht kritisch zu beurteilen. Je druckvoller dabei die Jagdmethode ist, desto größer ist die damit verbundene Problematik:
Ein "vernünftiger Grund" liegt nicht vor, wenn auf flüchtende oder sich bewegende Tiere geschossen wird, lediglich um eine möglichst große Strecke zu legen. Ein sicheres Ansprechen des Wildes ist gerade bei Bewegungsjagden aufgrund von Zeitmangel häufig kaum möglich. Unmittelbar tödliche Blattschüsse bei sich bewegenden Tieren sind nur schwer anzubringen (insbesondere nicht bei Rehen aufgrund ihrer arttypischen Bogensprünge). So werden bei Drückjagden häufig nur etwa ein Drittel bzw. ein Viertel der Tiere mit Blattschuss erlegt, der Rest weist Waidwund-, Keulen- und Laufschüsse auf. (Tierärztliche Vereinigung Tierschutz TVT, 2011; Dt. Landwirtschaftsverlag WILDBRETHYGIENE, 2008)
Ein paar Übungsstunden im Schießkino reichen nicht aus, um das Risiko von Krankschüssen nachhaltig zu senken. Selbst JägerInnen kritisieren das katastrophale Verhältnis von abgegebenen Schüssen zu sofort tödlichen Treffern. Hierzu der Teilnehmer eines Jägerforums: "Als Nachsuchenführer kotzt mich dieses Verhältnis an. Bei den meisten Schüssen auf Drückjagden werden Äser-, Gebrech- und Keulenschüsse einfach in Kauf genommen. Gerade bei Leuten, welche am Jägerstammtisch vor Weidgerechtigkeit triefen, habe ich die größten Schlump-schützen erlebt. Bei den heute üblichen Bezahljagden in den Forsten erlebt man die übelsten Aasjäger."
Jagdzeiten Schwarzwild:
Hier stimme ich nicht mit dem Gesetzentwurf überein - Wildschweine führen inzwischen nicht nur im Frühjahr Frischlinge – wozu also eine Jagdruhe im Frühjahr – in den Monaten Februar bis April ruht die Jagd in meinem Revier sowieso - Ausnahme sind Kontrollgänge, Revierarbeiten und der Ansitz an Kirrungen an jeweils 4 – 5 Nächten (je nach Mond und
Hier stimme ich nicht mit dem Gesetzentwurf überein - Wildschweine führen inzwischen nicht nur im Frühjahr Frischlinge – wozu also eine Jagdruhe im Frühjahr – in den Monaten Februar bis April ruht die Jagd in meinem Revier sowieso - Ausnahme sind Kontrollgänge, Revierarbeiten und der Ansitz an Kirrungen an jeweils 4 – 5 Nächten (je nach Mond und Wetterlage) pro Monat.
In diesen Monaten sind die Überläufer meist von den Bachen getrennt unterwegs, und die Bäume sind noch nicht belaubt, das natürliche Futterangebot wurde über den Winter reduziert , sodass eine Kirrung (auch mit ganz wenig Mais), interessant wird – hier ist ein selektiver Abschuss von „Nicht – Elterntieren“ leicht möglich.
In den Sommermonaten hält sich das Schwarzwild überwiegend im Feld auf (siehe Telemetrie – Untersuchung Wildforschungsstelle Aulendorf ) – da macht eine Jagd im Wald sowieso keinen Sinn.