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Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : zu Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

118. Kommentar von :Ohne Name

zu § 33 Abs. 2 Satz 1

Grundsätzlich kann ich mit dem Fütterungsverbot leben. Allerdings halte ich die Fütterung zur Ablenkung für erforderlich. Gemäß § 53 gibt es eine Schadensersatzpflicht bei Wildschäden. Nach § 55 Abs. 4 sind die Schäden an den Weinbergen zu ersetzen, auch wenn keine Schutzvorrichtung vorhanden ist. Dies ist logisch, da man die Weinberge einfach

Grundsätzlich kann ich mit dem Fütterungsverbot leben. Allerdings halte ich die Fütterung zur Ablenkung für erforderlich. Gemäß § 53 gibt es eine Schadensersatzpflicht bei Wildschäden. Nach § 55 Abs. 4 sind die Schäden an den Weinbergen zu ersetzen, auch wenn keine Schutzvorrichtung vorhanden ist.

Dies ist logisch, da man die Weinberge einfach nicht großflächig umzäunen kann. Welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es, z.B. Wildschweine vor den Reben abzuhalten?

Wie im Wort Ablenkfütterung beinhaltet, soll diese Fütterung das Wild davon ablenken in die Weinberge zu gehen. Deshalb sind Ablenkfütterung ein Baustein einer Wildschadensverhütung und deshalb auch zukünftig erforderlich.

Über den Rahmen kann man sich dann noch unterhalten. Man sollte immer noch im Hinterkopf haben, dass die über die Pachtverträge der Jäger für den Wildschaden aufkommt und kein BUND, kein NABU und keine Tierschützer!.

117. Kommentar von :Ohne Name

Ausbildung von Jagdhunden an lebendem Wild, §31 Sachliche Verbote

Nach meiner Überzeugung müsste ein weiteres sachliches Verbot aufgenommen werden. Und zwar das Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebendem Wild, wie zum Beispiel an der flugunfähig gemachten lebenden Ente. Ich war einmal Augenzeuge eines solchen Vorgangs: Die Ente wurde ins Wasser gelassen, sie versuchte, flugunfähig wie sie war, schwimmend

Nach meiner Überzeugung müsste ein weiteres sachliches Verbot aufgenommen werden.
Und zwar das Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebendem Wild, wie zum Beispiel an der flugunfähig gemachten lebenden Ente. Ich war einmal Augenzeuge eines solchen Vorgangs: Die Ente wurde ins Wasser gelassen, sie versuchte, flugunfähig wie sie war, schwimmend zu entkommen, wurde aber von dem Jagdhund eingeholt und apportiert. Das wiederholte sich einige Male bis die Ente irgendwann an Erschöpfung und an den Verletzungen durch die Hundezähne starb.
Das Ganze betrachte ich als vorsätzliche Tierquälerei, die unbedingt abgeschafft gehört.
Werner Lock

116. Kommentar von :Ohne Name

zu § 31 Abs. 1 Nr. 1

Es ist im Interesse eines jeden Jägers und es sollte auch unser ethischer Anspruch sein, ein Tier so schnell wie möglich zu töten. Dies erfordert insbesondere bei Drückjagden, wo auch in Sekundenbruchteile eine Entscheidung gefällt werden muss ob geschossen wird oder nicht, Übung. Die älteren Jäger werden von der Jagd dadurch nicht

Es ist im Interesse eines jeden Jägers und es sollte auch unser ethischer Anspruch sein, ein Tier so schnell wie möglich zu töten. Dies erfordert insbesondere bei Drückjagden, wo auch in Sekundenbruchteile eine Entscheidung gefällt werden muss ob geschossen wird oder nicht, Übung.

Die älteren Jäger werden von der Jagd dadurch nicht ausgeschlossen, sie könnten nur nicht mehr an Bewegungsjagden teilnehmen.

Ob man das nun gesetzlich vorschreiben muss ist eine andere Frage.

115. Kommentar von :Ohne Name

§33 Fütterungsverbot

Ja das stimmt, wir Jäger sind der Anwalt und Schützer für Wildtiere. Tatsache ist, dass wir den Wildbestand mit den Grundstücksbesitzern abstimmen und selektive Auswahl treffen um angepasste Bestände, gesund, mit notwendiger Altersstruktur und Geschlechtsverhältnissen zu haben. Die Landesregierung samt NABU und Forstamt verfolgen aber das Ziel

Ja das stimmt, wir Jäger sind der Anwalt und Schützer für Wildtiere.
Tatsache ist, dass wir den Wildbestand mit den Grundstücksbesitzern abstimmen und selektive Auswahl treffen um angepasste Bestände, gesund, mit notwendiger Altersstruktur und Geschlechtsverhältnissen zu haben.
Die Landesregierung samt NABU und Forstamt verfolgen aber das Ziel das Schalenwild als Schädling auszurotten. 60 Jahre verfehlte Forstbewirtschaftung soll auf dem Rücken des Rehwildes bereinigt werden. Profit steht an oberster Stelle und wird vom Landesrechnungshof bescheinigt.

Das Forstamt in meinem Nachbarrevier verfolgt das ganze Jahr einen rigorosen Rehwildabschuss und im Oktober werden dann zusätzlich in einer grossen Drückjagd weitere 20-30 Rehe abgeknallt. Und die Rehe die das Masaker überleben sollen dann im strengen Winter mit hoher Schneelage an Hunger verrecken oder so geschwächt ins Frühjahr gehen, dass die Kitze beim ersten Regen eingehen.
Hier zeigt sich das ware Gesicht der Landesregierung.

In einer Gesellschaft wo 30% der Lebensmittel auf dem Müll landen sollen Wildtiere aus Profitgier an Hunger eingehen. Das ist eine Schande!

Und um die Wahrheit zu verschleiern wird verbreitet dass die Jäger einen unnatürlich hohen Wildbestand herfüttern. Wer solch ein Unsinn verbreitet hat keine Ahnung wie es im Spätherbst in unserer Kulturlandschaft aussieht. Die Weiden haben der 4ten Schnitt hinter sich, Hopfengärten und Mais sind abgeerntet, Apfelplantagen sind wilddicht eingezäunt und die Fichtenmonokulturen sind vegetationslose Wüsten.
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer

114. Kommentar von :Ohne Name

§ 19 Verbot der Baujagd im Naturbau

Diese Aussage ist falsch. Die Hundeführer können sehr wohl feststellen ob ein Dachs im Naturbau ist und die Hunde werden entsprechend Ausgebildet, so wie für andere Einsatzbereiche auch. Die Landesregierung hat keine Fakten und Zahlen sondern stützt sich auf reine Vermutungen, vorgesagt vom Nabu und sogenanntem Tierschutz. Und wenn Daten und

Diese Aussage ist falsch.
Die Hundeführer können sehr wohl feststellen ob ein Dachs im Naturbau ist und die Hunde werden entsprechend Ausgebildet, so wie für andere Einsatzbereiche auch.
Die Landesregierung hat keine Fakten und Zahlen sondern stützt sich auf reine Vermutungen, vorgesagt vom Nabu und sogenanntem Tierschutz. Und wenn Daten und Fakten fehlen, dann wird mit der „in der Regel nicht mit völliger Gewissheit „ argumentier. Diese Gewissheit fehlt aber nahe zu in jedem Betätigungsfeld. Z.B im Reitsport Springreiten, Military fehlt die völlige Gewissheit dass sich das Pferd nicht verletzen könnte und dann eingeschläfert wird. Trotzdem kommt niemand mit klarem Menschenverstand auf die Idee den Reitsport zu verbieten.
Dies zeigt dass die Landesregierung Willkürpolitik gegen die Jäger betreibt, nur um ein bestimmtes Wählerklientel zu bedienen, ohne Vernunft und Weitsicht.
Seit 18 Jahren betreibe ich eine intensive Fuchsbejagung und das Ergebnis ist, dass in meinem Revier mehr Feldhasen als Füchse unterwegs sind.
Wer die Baujagd einschränkt ist der Totengräber unseres Niederwildes und Bodenbrüter
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer

113. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Baujagd am Naturbau

„Vor dem Hintergrund, dass die Bejagung des Dachses effektiv am Ansitz durchgeführt werden kann, ist es aus Tierschutzgründen geboten, die Baujagd einzuschränken“ Bei der Baujagd geht es überhaupt nicht um die Bejagung des Dachses sondern ausschliesslich um die Bejagung des Fuchses. Deshalb ist dies Begründung zum Verbot der Baujagd unsinnig.

„Vor dem Hintergrund,
dass die Bejagung des Dachses effektiv am Ansitz durchgeführt werden
kann, ist es aus Tierschutzgründen geboten, die Baujagd einzuschränken“
Bei der Baujagd geht es überhaupt nicht um die Bejagung des Dachses sondern ausschliesslich um die Bejagung des Fuchses. Deshalb ist dies Begründung zum Verbot der Baujagd unsinnig.
Hinzu kommt, dass diese Aussage in sich falsch ist und wer solches schreibt und so argumentiert entlarvt sich selber der Unwissenheit.
Der Dachs ist sehr schwierig zu bejagen. Er ist nachtaktiv, Jagdzeit Aug-Sept. In dieser Zeit steht der Mais brusthoch, die Frucht hüfthoch und die Weiden kniehoch. Der Dachs wechselt in der Dunkelheit vom Wald ins Feld und es bleiben sehr wenige klare Vollmondnächte um den Dachs zu bejagen.
Es würde alleine helfen die Abschussstatistik heranzuziehen. Schauen Sie doch einfach mal nach wieviele Dachse im Staatsforst erlegt werden und vergleichen Sie diese Fakten mit der Reproduktionsrate. Den Zahlen der Forstbeamte können Sie doch vertrauen.
Mich schaudert der Gedanke, dass Leute mit diesem Manko an Fachwissen am Jagdrecht rumexperimentieren, so zu sagen learning by doing und das auf Kosten unserer Wildtiere.
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer

112. Kommentar von :Ohne Name

Schießprüfungen für Jäger, §31 Sachliche Verbote (1) 1.

Antwort zu Nr. 108 von Hrn. Heubacher: Sehr geehrter Herr Heubacher, den Zeitraum bzw. Zeitabstand für die geforderten Schießprüfungen habe ich in meinem Beitrag genannt: einmal jährlich. Das wäre, glaube ich, nicht zu viel verlangt. Aber über den Zeitabstand könnte man ja vielleicht noch diskutieren. Ansonsten kann ich leider mit Ihren

Antwort zu Nr. 108 von Hrn. Heubacher:
Sehr geehrter Herr Heubacher,
den Zeitraum bzw. Zeitabstand für die geforderten Schießprüfungen habe ich in meinem Beitrag genannt: einmal jährlich. Das wäre, glaube ich, nicht zu viel verlangt. Aber über den Zeitabstand könnte man ja vielleicht noch diskutieren.
Ansonsten kann ich leider mit Ihren Zeitkalkulation nicht sehr viel anfangen, weil mir da ein paar Grunddaten fehlen. Einige Daten könnten sowieso erst dann festgestellt werden, wenn das Gesamtkonzept erarbeitet wäre.
Zu einem solchen Konzept möchte ich die nachfolgenden Vorschläge machen bzw. Anregungen geben.
Mit „behördlich überwachten Schießprüfungen“ meine ich nicht, dass bei allen Prüfungen Angestellte oder Beamte von den zuständigen Behörden zugegen sein müssen (obwohl wir ja genug davon haben, die so oder so bezahlt werden müssen.) Das Prüfen könnte durch von den Behörden bestellte Prüfer wahrgenommen werden. Oder die Prüfungen könnten von Firmen bzw. Organisationen durchgeführt, die von den Behörden „zertifiziert“ und autorisiert wurden. Z. B. sind der TÜV und die DEKRA ja auch keine Behörden und nehmen, zwar keine Prüfungen, aber wichtige Technik ab.
Was die geeigneten Schießstände betrifft, so sind m. E. noch genug davon da in Baden-Württemberg und in Deutschland (Jägervereinigungen, Schützenvereine, private Stände, usw.). Die Jäger müssten unter Umständen halt hin und wieder eine Anfahrt in Kauf nehmen. Im Übrigen: wer jagen will, muss auch dafür sorgen, dass er das Schießen üben kann. Ob in der Nähe oder weiter weg.
Die entstehenden Kosten im Zusammenhang mit den Prüfungen müssten auf jeden Fall über die Gebühren voll von den Jägern getragen werden. Zumindest von den Hobby-Jägern. Hobby-Jagd war schon immer teuer.
Es geht mir im Prinzip darum, die untalentierten und ungeübten „Schießnieten“ herauszufinden und von der Jagd auszuschließen. Das gilt leider auch für sehr alte und gebrechliche Jäger, die mir auch schon „über den Weg gelaufen“ sind. Zur Sicherheit der anderen Jäger, der Treiber, der Hunde und zum Schutz des Wildes vor großer Tierquälerei. Ein Jäger, der nicht gut schießen kann, ist wie ein Koch, der keinen Geschmacksinn hat, oder ein Musiker, der unmusikalisch oder schwerhörig ist, oder ein Maler, der farbenblind ist.
Im Übrigen: Der Bundesverband der Berufsjäger in Deutschland und der Bund der bayrischen Berufsjäger befürworten ebenfalls jährlich nachzuweisende Schießübungen. Allerdings in einer etwas „milderen“ Form, wie sie fordere. Diese Leute wissen am besten warum.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Lock


111. Kommentar von :Ohne Name

Fallen- und Baujagd; Fütterungsverbot

@ zu 101 Fallenjagd: In der Tat, die rühmliche Ausnahme: Ein einsichtiger Jäger, der zu Recht die tierquälerische Fallen- und die Baujagd prinzipiell ablehnt! Allein die Ausbildung des Bauhundes am lebenden, in Schliefanlagen gefangengehaltenen Fuchses, der jeder Möglichkeit beraubt wird, seinem Schicksal zu entkommen, ist als hochgradige

@ zu 101 Fallenjagd: In der Tat, die rühmliche Ausnahme: Ein einsichtiger Jäger, der zu Recht die tierquälerische Fallen- und die Baujagd prinzipiell ablehnt! Allein die Ausbildung des Bauhundes am lebenden, in Schliefanlagen gefangengehaltenen Fuchses, der jeder Möglichkeit beraubt wird, seinem Schicksal zu entkommen, ist als hochgradige Tierquälerei zu bezeichnen, die längst schon verboten sein müsste.

@ zu 102 Fütterungsverbot: Die Tatsache, dass Wildtiere im Winter ohne Fütterung auskommen, hat auch heute noch Gültigkeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie in ihrer Winterruhe nicht gestört werden: "Der Landesjagdverband Baden-Württemberg ruft in einer Pressemeldung "Harte Zeiten für Wildtiere" vom 30.11.2010 Spaziergänger und Natursportler dazu auf, auf den Wegen zu bleiben und das Wild nicht zu stören. Der im Winter verminderte Stoffwechsel erfordert besondere Ruhe für Wildtiere. Jede Störung des Wildes verbraucht dringend für diese nahrungsarme Zeit benötigte Ressourcen. Von Jägern, die massiv in die Winterruhe der Tiere eingreifen, kein Wort vom Landesjagdverband.

Am 6.12.2010 berichtet die Südwestpresse über eine Bewegungsjagd mit 80 Jägern und 40 Treibern mit ihren Hunden bei großer Kälte und Schneelage bis 60 cm. Der Schwarzwälder Bote beschreibt am 21. Dezember eine großräumige revierübergreifende Bewegungsjagd mit 200 Jägern, 100 Treibern und mindestens 70 Hunden und eine weitere Drückjagd mit 35 Teilnehmern bei hoher Schneelage .


Jagdpresse und beispielsweise der Kreisjägermeister von Aachen berichten übereinstimmend davon, dass es schon bei nicht winterlichen Bedingungen bei Drück- und Treibjagden keineswegs immer tierschutzkonform zugeht. Das Wild ist häufig hochflüchtig, eine genaue Ansprache (welches Geschlecht, wie alt) ist kaum möglich, die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit ein Tier tödlich zu treffen liegt bei 1:4 bis 1:3.

Der Sonderdruck "Wildbrethygiene" des Deutschen Landwirtschaftsverlages (2008) zitiert Untersuchungen, die eine Blattschussquote von lediglich 25-30 % bei Bewegungsjagden ergaben. Das heißt im Umkehrschluss dass bei vielen Tieren zunächst "nur" die Keule (das Bein) durchschossen wird, der Rücken verletzt wird, die Bauchdecke aufgeschossen wird. Weil es Jäger gibt, die nicht zu ihren Fehlschüssen stehen und eine Nachsuche ermöglichen, gibt es auch etliche Tiere, die einfach im Wald zugrunde gehen.


Der Landesjagdverband weiß es und seine Revierpächter ebenfalls: Winterruhe ist für viele Wildtiere eine Überlebensstrategie in harten Zeiten. Hirsche und Rehe reduzieren im Winter ihre Körpertemperatur, um Energie zu sparen. Sie stehen oft bewegungslos in der Landschaft. Ihr Herz schlägt statt 60 bis 70 Mal jetzt nur 30 bis 40 Mal in der Minute. Die Reaktionsfähigkeit ist stark herabgesetzt. Man spricht in diesem Zusammenhang oft von Winterstarre, die auch hilft die kalten Temperaturen zu ertragen. Werden die Tiere gestört und zur Flucht gezwungen, fährt der Körper den reduzierten Stoffwechsel hoch. Das Resultat: Die Tiere müssen hungern, weil es nicht genug zu fressen gibt. Oder sie fressen notgedrungen Knospen und Baumrinde und richten Schäden im Wald an.


Im Winter brauchen Wildtiere Ruhe mehr als alles andere und sind lediglich bei Störungen auf zusätzliche Fütterung angewiesen. Ein vollkommener Verzicht auf die Jagd in den Wintermonaten wäre nicht nur im Sinne des Tierschutzes, es wäre womöglich auch im Sinne des Waldes."

So viel zur Wissenserweiterung an die Herrscher über Wild und Wald, die in Ermangelung der erforderlichen Kenntnisse über die komplexen biologischen Zusammenhänge die alleinige Schuld sowohl an den Verbissschäden, als auch an den unzähligen Wildunfällen zu tragen haben.

Hinter ihrem massiven Protest gegen die Änderng des Jagdgesetzes in Baden-Württemberg steckt die Furcht, die bisher omnipotente Alleinmacht über Leben und Tod einzubüßen, mit der kritisch gesinnten Wissenschaft teilen zu müssen. Der Herr-im-Haus-Standpunkt der Jäger missachtet rigoros, was die Jagd sonst stets postuliert, dass das Wild Kulturgut aller Menschen sei.

Allein die Lust am Töten, die die Jäger in die Wälder treibt, rechtfertigt in keinster Weise, sie zu ihrer Schießbude zu machen.

Ich begrüße die längst überfällige Entscheidung zur Änderung des Jagdgesetzes!

110. Kommentar von :Ohne Name
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109. Kommentar von :Ohne Name

zu 106 Baujagd

Jeder Baujäger riskiert während der Baujagd die Gesundheit seiner Hund bewusst, das ist einfach unstrittig! Unstrittig ist auch, daß sich sehr viele Hunde schwer verletzen, oder sogar getötet werden. Das Baujäger das nicht öffentlich zugeben ist schon klar, aber man kann schon seit vielen Jahren Schreckensbilder und dementsprechende Berichte über

Jeder Baujäger riskiert während der Baujagd die Gesundheit seiner Hund bewusst, das ist einfach unstrittig!
Unstrittig ist auch, daß sich sehr viele Hunde schwer verletzen, oder sogar getötet werden. Das Baujäger das nicht öffentlich zugeben ist schon klar, aber man kann schon seit vielen Jahren Schreckensbilder und dementsprechende Berichte über übelst zugerichtete Baujagdhunde verfolgen.
Baujagd ist Hobby und Wettbewerb für den Baujäger, für die Hunde ist es angezüchtetes Verhalten, was sie leider nicht ablegen. Hin und wieder zeigen sich doch Ängste bei bestimmten Bauhundrassen und die werden dann gnadenlos aussortiert. Nur Baujagdhunde mit gut antrainierter "Raubwildschärfe" werden zu diesen Jagden eingesetzt. Das zeigt schon sehr deutlich, daß diese Hunde gezielt auf das Töten von bestimmten Raubwildarten ausgebildet werden. Nicht umsonst wird dem erfolgreichen Bauhund nach dem ""Fuchssprengen"" der tote Fuchskadaver vor die Füße geschmissen, damit sich der Terrier dann an der Beute noch gut tun kann und ihn regelrecht zerreißt. Also, daß es bei Baujagden zu Verletzungen kommen kann und auch kommt ist damit zwangsläufig. Das eigentliche Problem ist aber auch, daß hier ein Tier auf das andere gehetzt wird. Der Fuchsbau ist der letzte Zufluchtsort für den Fuchs, oder auch im Dachsbau für den Dachs. Hier gilt die vielgepriesene Waidgerechtigkeit aber bei den Baujägern nicht, geht es doch gegen einen Beutekonkurrenten und für den scheint die Waidgerechtigkeit nicht zu gelten.
Wer seinen Hund wirklich liebt und als Familienmitglied betrachtet, setz ihn nicht solch einer Tortour aus.
Das vorliegende Gesetz erfüllt in diesem Fall nur die Grundbedingungen des Tierschutzes und wenigstens das sollte doch gegen die Erzählungen der Baujäger durchgesetzt werden können.
Auch hier kann man sich seine Meinung bilden:
http://jagdkritik.ch/files/Gutachten_zur_Baujagd_der_Stiftung_fr_das_Tier_im_Recht_1324.pdf