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Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : zu Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

108. Kommentar von :Ohne Name

Schießprüfungen für Jäger, §31 Sachliche Verbote (1) 1.

Sehr geehrter Herr Lock, wer soll das dann kontrollieren. in welchen Zeitraum wird das durchgeführt und auf welchen Ständen? Wenn jeder für die Prüfung mit Handhabung 15 min. braucht, so ist dies ein Gesamtaufwand von 4500 Stunden. Für diese Zeit brauchen Sie eine Standaufsicht und einen Prüfer, ausgehend von acht Stunden Schießzeit

Sehr geehrter Herr Lock,

wer soll das dann kontrollieren.
in welchen Zeitraum wird das durchgeführt und auf welchen Ständen?
Wenn jeder für die Prüfung mit Handhabung 15 min. braucht, so ist dies ein Gesamtaufwand von
4500 Stunden.
Für diese Zeit brauchen Sie eine Standaufsicht und einen Prüfer, ausgehend von acht Stunden Schießzeit entspricht dies einem Aufwand von 562,5 Stunden.
Selbst bei einer Aufteilung auf 5 Stände mit jeweils einem Kontrolleur wären 112,5 Tage nötig.
Da nun leider die Anzahl der Jagdlichen Schießstände nicht unbedingt aufsteigend, sonder sogar rückläufig ist, wird es schwer eine Schießpflicht zu kontrollieren.
Vor allem wer trägt die Kosten?
Soll der Steuerzahler die Kontrolleure finanzieren (es geht hier nicht um die Kosten für Jäger).
Ich bin dafür, dass jeder zum Üben geht, selber bin ich jede Woche beim schießen habe aber den Vorteil, dass ich einen Schießstand für den Kugelschuss vor der Haustüre habe.

Sollten Sie hierfür eine Praktikable Lösung haben, die niemanden benachteiligt oder
den Steuerzahler Geld kostet, wird hier auch nicht viel Gegenwehr zu erwarten sein.

107. Kommentar von :Ohne Name

Schießprüfungen für Jäger, §31 Sachliche Verbote (1) 1.

Ein Jäger (Jäger steht natürlich auch für Jägerin) muss aus Gründen der Schusswaffensicherheit und des Tierschutzes ein geübter und sicherer Schütze sein. Dies war nach meinen Beobachtungen als ehemaliger Jäger bei vielen Jägern leider nicht der Fall. Deshalb muss es zur Pflicht gemacht werden, dass jeder Jäger, der in Baden-Württemberg (besser

Ein Jäger (Jäger steht natürlich auch für Jägerin) muss aus Gründen der Schusswaffensicherheit und des Tierschutzes ein geübter und sicherer Schütze sein. Dies war nach meinen Beobachtungen als ehemaliger Jäger bei vielen Jägern leider nicht der Fall.
Deshalb muss es zur Pflicht gemacht werden, dass jeder Jäger, der in Baden-Württemberg (besser noch wäre in ganz Deutschland) die Jagd ausüben möchte, einmal jährlich eine behördlich überwachte Schießprüfung in allen jagdlichen Schießdisziplinen bestehen muss. Bei Nichtbestehen bzw. Nichterreichen von (festzulegenden) Mindestergebnissen muss einem solchen Jäger die Jagderlaubnis verwehrt bzw. entzogen werden.
Werner Lock

106. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd am Naturbau

Sehr geehrter Herr Bonde, seit vielen Jahren führe ich Erdhunde und Vorstehhunde sowohl auf der Einzeljagd, auf Drück- und Treibjagden als auch auf der Baujagd. Zur Zeit habe ich drei Terrier und zwei Münsterländer Unsere Hunde leben wie Familienmitglieder mit uns im Haus. Wenn Sie in der Begründung zum Verbot der Baujagd anführen, dass Erdhunde

Sehr geehrter Herr Bonde,
seit vielen Jahren führe ich Erdhunde und Vorstehhunde sowohl auf der Einzeljagd, auf Drück- und Treibjagden als auch auf der Baujagd. Zur Zeit habe ich drei Terrier und zwei Münsterländer
Unsere Hunde leben wie Familienmitglieder mit uns im Haus.
Wenn Sie in der Begründung zum Verbot der Baujagd anführen, dass Erdhunde am Naturbau besonders durch den Dachs gefährdet sind so unterstellen Sie mir, dass ich leichtfertig die Gesundheit meiner Hunde aufs Spiel setze. Dies ist nicht der Fall. Ich könnte es auch vor meiner Familie nicht vertreten.
Ich weiß sehr wohl mit welchem Aufwand und mit welchen Kosten die Verletzungen der Hunde verbunden sind, ganz zu schweigen von den Schmerzen für das Tier und deshalb vermeide ich alles was die Gesundheit meiner Hunde unnötig gefährdet
Alle meine bisherigen fünf Terrier haben am Naturbau gejagt. Vor ihnen wurden mehrere hundert Füchse erlegt. Aber noch keiner meiner Hunde wurde jemals durch Dachse verletzt. Erstens jage ich nicht dort wo "Dachsverdacht" besteht und zweitens sind meine Hunde "Dachsrein", sie beachten ihn nicht sollte er doch mal in einem Bau stecken.

Ich kann Ihnen andererseits etliche teils sehr hohe Tierarztrechnungen für verletzte Hunde vorlegen. Alle diese Verletzungen sind ausschließlich die Folge von Drückjagden obwohl meine Hunde ausnahmslos Schutzwesten tragen. Hauptsächlich Schwarzwild aber immer wieder auch Nutria (im Schilf) fügen den Hunden die wirklich schlimmen Verletzungen zu.
Wenn Sie die Hunde wirklich schützen wollten, dann müssten Sie den Einsatz von Hunden auf Schalenwild-Drückjagden verbieten. Aber das wollen Sie ja wohl nicht wirklich - oder ???

Das Verbot der Baujagd am Naturbau ist meiner Meinung nach also keine sachliche Notwendigkeit um unsere Hunde zu schützen sondern eine weitere ideologisch motivierte Einschränkung einer sehr effektiven Jagdart auf den Fuchs.

105. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot

Wenn schon - dann bitte aber richtig und für alle ! Wie kann es denn angehen, daß ohne Murren und Gezauder jeder wie er nur möchte und was er nur möchte und ohne Einschränkungen in der Jahreszeit alle Vögel füttern kann. Auch Eichhörnchen, Enten, Tauben, etc. können bedenkenlos gefüttert werden. Viele füttern auch im Winter zB Raubvögel mit

Wenn schon - dann bitte aber richtig und für alle !

Wie kann es denn angehen, daß ohne Murren und Gezauder jeder wie er nur möchte und was er nur möchte und ohne Einschränkungen in der Jahreszeit alle Vögel füttern kann.
Auch Eichhörnchen, Enten, Tauben, etc. können bedenkenlos gefüttert werden.
Viele füttern auch im Winter zB Raubvögel mit Schlachtabfällen. Dies kann jedermann bedenkenlos tun - unkontrolliert und ohne Einschränkung.

Vielfach gibt es sogar Anleitungen und die Ermunterung zum Füttern auf Internetseiten einschlägiger Naturschutzverbände zur Fütterung von Wildvögeln und zum Bau von künstlichen Behausungen für diese Vögel.

Warum soll dieser Bestand an Wildvögeln eigentlich nicht auch sich selbst überlassen werden?
Da stehen die Meinungen und Interessen der meinungsmachenden Verbände im Naturschutz sehr weit auseinander.

Es geht hier augenscheinlich nicht um die Wildtiere selbst - sondern um´s "Rechthaben" und um die Beschneidung der Jäger in ihrem Tun.

Wir haben in unserem Ländle sehr unterschiedliche geografische und klimatische Bedingungen - gerade im Winter. Während z.B. in der Ortenau die Leute schon in der Sonne im Eiscaffee sitzen, haben wir oft auf der Schwäbischen Alb zur gleichen Zeit noch kniehoch Schnee.

Und jetzt wollen Sie einem geschulten und geprüften Fachmann der in seinem Gebiet (Jagdrevier) seit vielen Jahren die Verhältnisse in Wald und Flur außerordentlich gut kennt, die Fähigkeit aberkennen, zu entscheiden, ob es für den Wildbestand im Winter gut ist den Wildtieren Futter auszubringen?

Glauben Sie mir bitte: Ihr Entwurf des neuen Gesetzes ist weder modern oder praxisgerecht, noch durchdacht. Zu viele sachliche Fehler lassen eine ideologische Steuerung deutlich durchblicken !

104. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Fütterungsverbot

Bekanntlich dauert auf der Schwäbischen Alb der Winter zumeist 2 Wochen länger und beginnt auch 2 Wochen früher. In dieser Zeit ist der Verbißdruck besonders hoch, weil die besonders die Rehe dann keine Winterruhe haben. Als ich vor Jahrzehnten das Jagen begann, wurden die Anpflanzungen durch Zäune geschützt, gefüttert wurde nur bei Bedarf. Der

Bekanntlich dauert auf der Schwäbischen Alb der Winter zumeist 2 Wochen länger und beginnt auch 2 Wochen früher. In dieser Zeit ist der Verbißdruck besonders hoch, weil die besonders die Rehe dann keine Winterruhe haben. Als ich vor Jahrzehnten das Jagen begann, wurden die Anpflanzungen durch Zäune geschützt, gefüttert wurde nur bei Bedarf. Der damalige Verfall der Holzpreise hatte zur Folge, daß man sich die Kosten für das Einzäunen gespart hat. Logischer Weise stieg der Verbiß an den Jungpflanzen rapide an. Die Entschädigung dafür stand im Jagdpachtvertrag. Als bei den Pächtern die
Entschädigungszahlungen in die Tausende gingen gaben die ersten auf. Durch gezielte Fütterungen gelang es uns, den Verbiß in tragbaren Grenzen zu halten. Die erlaubten Futtermittel (Apfeltrester mit etwas Hafer) dienen lediglich der Erhaltung und eignen sich nicht zum soganannten "Mästen". Das kann die Natur besser, wenn es Bucheckern und Eicheln in Massen gibt.. Dann werden auch die Fütterungen fast nicht angenommen. Ich befürchte nun, daß durch ein Fütterungsverbot der Verbiß wieder stark ansteigt und auf uns hohe Schadensersatzleistungen zukommen. Die meisten Jagdpächter hier sind auch nur "Normalverdiener" und haben mit den Schäden im Feld Probleme genug Die logische Folge von einem Fütterungsverbot ist meiner Meinung nach, daß die Jagd zu einen Privileg für Leute wird, denen eine Handvoll großer Geldscheine für den Verbiß an Forstpflanzen nichts ausmacht. daneben halte ich das durch Gesetz verordnete "Hungernlassen" von Wildtieren mit allen Folgen nicht für Tierschutzgerecht.
Lutz Curth, Jungnau

103. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Fütterungsverbot

Bekanntlich dauert auf der Schwäbischen Alb der Winter zumeist 2 Wochen länger und beginnt auch 2 Wochen früher. In dieser Zeit ist der Verbißdruck besonders hoch, weil die besonders die Rehe dann keine Winterruhe haben. Als ich vor Jahrzehnten das Jagen begann, wurden die Anpflanzungen durch Zäune geschützt, gefüttert wurde nur bei Bedarf. Der

Bekanntlich dauert auf der Schwäbischen Alb der Winter zumeist 2 Wochen länger und beginnt auch 2 Wochen früher. In dieser Zeit ist der Verbißdruck besonders hoch, weil die besonders die Rehe dann keine Winterruhe haben. Als ich vor Jahrzehnten das Jagen begann, wurden die Anpflanzungen durch Zäune geschützt, gefüttert wurde nur bei Bedarf. Der damalige Verfall der Holzpreise hatte zur Folge, daß man sich die Kosten für das Einzäunen gespart hat. Logischer Weise stieg der Verbiß an den Jungpflanzen rapide an. Die Entschädigung dafür stand im Jagdpachtvertrag. Als bei den Pächtern die
Entschädigungszahlungen in die Tausende gingen gaben die ersten auf. Durch gezielte Fütterungen gelang es uns, den Verbiß in tragbaren Grenzen zu halten. Die erlaubten Futtermittel (Apfeltrester mit etwas Hafer) dienen lediglich der Erhaltung und eignen sich nicht zum soganannten "Mästen". Das kann die Natur besser, wenn es Bucheckern und Eicheln in Massen gibt.. Dann werden auch die Fütterungen fast nicht angenommen. Ich befürchte nun, daß durch ein Fütterungsverbot der Verbiß wieder stark ansteigt und auf uns hohe Schadensersatzleistungen zukommen. Die meisten Jagdpächter hier sind auch nur "Normalverdiener" und haben mit den Schäden im Feld Probleme genug Die logische Folge von einem Fütterungsverbot ist meiner Meinung nach, daß die Jagd zu einen Privileg für Leute wird, denen eine Handvoll großer Geldscheine für den Verbiß an Forstpflanzen nichts ausmacht. daneben halte ich das durch Gesetz verordnete "Hungernlassen" von Wildtieren mit allen Folgen nicht für Tierschutzgerecht.
Lutz Curth, Jungnau

102. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot

Nach §33 ist die Fütterung von Schalenwild verboten. Klar doch, Wildtiere sind früher auch schon ohne Fütterung ausgekommen und haben die Jahrtausende überlebt. Dann sind wir aber auch ganz konsequent und verbieten das Füttern von Tauben in Städten, generell von Vögeln. Denn diese Tiere sind genau so Wildtiere und überleben den Winter auch ohne

Nach §33 ist die Fütterung von Schalenwild verboten. Klar doch, Wildtiere sind früher auch schon ohne Fütterung ausgekommen und haben die Jahrtausende überlebt. Dann sind wir aber auch ganz konsequent und verbieten das Füttern von Tauben in Städten, generell von Vögeln. Denn diese Tiere sind genau so Wildtiere und überleben den Winter auch ohne gefüttert zu werden. Schauen sie mal den Beitrag "Berlin - Hauptstadt der Wildschweine". Dort füttern die Menschen die Sauen sogar noch in Wohngebieten, sehr zum Ärger der Wildtiermanager. Und wenn man dann noch mit ansehen muss, wie Menschen Zitrusfrüchte und verschimmeltes Brot in ein Rotwildgehege werfen, dann fehlt einem jegliches Verständnis für solche Gesetzgebung. Aber wenn man dann etwas zu den Leuten sagt, die ihre vergammelten Lebensmittel in Tiergehegen entsorgen, wird man noch übelst beschimpft. Viel leichter ist es natürlich, die Wildtiermanager zu gängeln.

101. Kommentar von :Ohne Name

zu 98 Fallenjagd

Es wird wohl kaum ein Jäger hier öffentlich zugeben, wenn er Fehlfänge während der Fallenjagdausübung hat. Anders sieht das dann in persönlichen Gesprächen, oder am Stammtisch unter Seinesgleichen aus. Niemand kontrolliert die diese Jäger und nichts wird öffentlich, so lange keiner petzt. Die bekannt gewordenen Fehlfänge sind meiner Meinung nach

Es wird wohl kaum ein Jäger hier öffentlich zugeben, wenn er Fehlfänge während der Fallenjagdausübung hat. Anders sieht das dann in persönlichen Gesprächen, oder am Stammtisch unter Seinesgleichen aus. Niemand kontrolliert die diese Jäger und nichts wird öffentlich, so lange keiner petzt. Die bekannt gewordenen Fehlfänge sind meiner Meinung nach nur die Spitze des Eisberges und auch die Qualen der gefangenen Kreaturen sieht leider nur der Fallensteller selbst. Doch das alles hält ihn immer noch nicht davon ab, diese Jagdmethode aufzugeben. Darum finde ich es richtig, hier gesetzlich einzuschreiten und der Legalität der Fallen- und auch vor allem der Baujagd einen Riegel vorzuschieben.
Als ich meinen Fallenstellerlehrgang gemacht habe sagte der Ausbilder fast wörtlich. "Wenn Du einen Marder 4Wochen vor Ablauf der Schonzeit in der Falle hast und Du lässt ihn dann laufen, fängst Du ihn nicht wieder" Das lies bei mir doch sehr tief blicken, in den Sumpf der Fallenstellerei.
Als Jäger bin ich gegen die Fallenjagd und besonders gegen die Baujagd, ja, das gibt es auch!!!

100. Kommentar von :Ohne Name

§ 31 Verbot bleihaltiger Munition

Im Grunde befürworte ich die Abkehr von bleihaltiger Munition. Deshalb habe ich sie auch probeweise verwendet. Das Ergebnis war jedoch katastrophal. Bei 9 Schuß auf Rehwild (alle mit Kammertreffer) ergab sich jedesmal eine längere Nachsuche zwischen 80 und 200 Metern. Zudem fehlten Zeichen am Anschuß und Schweiß auf der Fluchtstrecke. Seither

Im Grunde befürworte ich die Abkehr von bleihaltiger Munition. Deshalb habe ich sie auch probeweise verwendet. Das Ergebnis war jedoch katastrophal. Bei 9 Schuß auf Rehwild (alle mit Kammertreffer) ergab sich jedesmal eine längere Nachsuche zwischen 80 und 200 Metern. Zudem fehlten Zeichen am Anschuß und Schweiß auf der Fluchtstrecke. Seither verwende ich wieder gebondete Geschosse, bei der der Bleikern mit dem Tombakmantel fest verbunden ist und habe zufriedenstellende Ergebnisse.Meine Meinung ist, solange bleifreie Munition nicht schnell und damit Tierschutzgerecht tötet, gehört sie auch nicht in ein Jagdgesetz, das zudem den Tierschutz voranstellt.
Lutz Curth, Jungnau

99. Kommentar von :Ohne Name

Verbot von Todfangfallen

„Totfangfallen sind aus Tierschutz- und Naturschutzgründen abzulehnen. Eine absolute Gewissheit, dass Tiere nur selektiv und stets ohne unnötige Leiden und Schmerzen getötet werden, besteht nicht.” Seit 18 Jahren betreibe ich die Fallenjagd und ich hatte bis dato keine “Fehlfänge” und die oben aufgestellte Behauptung kann die Landesregierung

„Totfangfallen
sind aus Tierschutz- und Naturschutzgründen abzulehnen. Eine absolute Gewissheit,
dass Tiere nur selektiv und stets ohne unnötige Leiden und Schmerzen getötet werden,
besteht nicht.”
Seit 18 Jahren betreibe ich die Fallenjagd und ich hatte bis dato keine “Fehlfänge” und die oben aufgestellte Behauptung kann die Landesregierung nicht mit Zahlen und Fakten belegen. Sie stützt sich auf Vermutungen und Annahmen.
Die Argumentation der Landesregierung ist falsch. Wenn die Fallenjagd mit der nötigen sachlichen und fachlichen Ausbildung und Kenntnis betrieben wird ist das Risoko eines Fehlfanges minimal, wenn nicht gleich Null. Wer das leidenspotential von lebendfangfalle mit der Todfankfalle in vergleich setzt, zeigt dass er von dieser Jagdart keine Ahnung hat.
Die Landesregierung argumentiert mit der fehlenden „Absoluten Gewissheit“. Diese jedoch gibt es nahezu in keinem Betätigungsfeld. Wenn der Bürger im Stassenverkehr teilnimmt gibt es keine absolute Gewissheit dass nicht Wildtiere unselektiv getötet werden bzw. unnötig leiden. Sogar die Verletzung und Tötung von Menschen wird in kauf genommen wie die Unfallstatistik zeigt. Niemand mit klarem Verstand würde den Strassenverkehr gänzlich verbieten. Und so ist es auch mit der Fallenjagd mit Todfangfallen.
Der Bürger kann problemlos Ratten und Mausefallen (Totschlagfallen) im Baumarkt kaufen, er streut Schneckenkorn und stellt Ameisengift auf, elektrische Moskito- und Fliegenfallen, Borkenkäferfangbehälter usw. All das darf ohne Ausbildung und Fachkenntnis verwendet werden, dem sachkundigen Jäger soll aber diese Jagdmethode verboten werden, das ist Willkürpolitik und Verbotspolitik ohne Vernunft und Argumenten nur um ein Wählerklientel zu bedienen.
Die Fallenjagd ist eine sehr wichtige Jagdart für die Hege und für den Naturschutz und darf nicht einer realitätsfremden Ideologie geopfert werden.
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer