Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

34. Kommentar von :Ohne Name

§31 Sachliche Verbote

Es müsste unbedingt noch ein Verbot des Abrichtens von Jagdhunden an lebenden Tieren, wie z. B. an der lebenden Ente, aufgenommen werden. Was ich hierbei mit ansehen musste, war eine der größten Tierquälereien.
Werner Lock

35. Kommentar von :Ohne Name

Jagdhunde Ausbildung

Unglaublich, wieviele Experten und sehr und umfangreich erfahrene Leute bei der Ausbildung von Jagdhunden und von der Baujagd wir hier haben. Ich denke mal, daß genau diese Experten von ihrem reichen Erfahrungsschatz bei der Beratung des neuen Gesetzes in bekannt polemischer Art und Weise berichtet haben - mit der Folge, daß genau dieser

Unglaublich, wieviele Experten und sehr und umfangreich erfahrene Leute bei der Ausbildung von Jagdhunden und von der Baujagd wir hier haben.

Ich denke mal, daß genau diese Experten von ihrem reichen Erfahrungsschatz bei der Beratung des neuen Gesetzes in bekannt polemischer Art und Weise berichtet haben - mit der Folge, daß genau dieser unbrauchbare und für die Praxis völlig untaugliche Entwurf dabei heraus gekommen ist.

Nachdenklich macht einfach, daß die Regierung nur sehr einseitig bereit ist zuzuhören.

Das ist hier wie beim Fussball in der Kneipe: Jeder der zuschaut hat die besten Tipps für Trainer und Spieler. Ich würde mal gerne diese armen Würstchen und Kreaturen auf dem Fussballplatz in der Praxis sehen und die Kommentare hierzu der Fussball Profis hören??

Schade nur, daß es hier nicht um Fussball geht, sondern um die Gestaltung von Gesetzen und unserer Zukunft.

36. Kommentar von :Ohne Name

Naturbau

Das geplante Verbot der Baujagd am Naturbau ist praxisfremd. Bei uns im Revier haben wir einen Kunstbau. An diesem haben wir schon viele Füchse erlegt. Ganz in der Nähe haben die Füchse einen Naturbau gegraben. Schon häufig kam es vor, dass der Hund den Kunstbau verlässt und den Naturbau durchsucht und dort einen Fuchs findet. Oder der Fuchs

Das geplante Verbot der Baujagd am Naturbau ist praxisfremd.

Bei uns im Revier haben wir einen Kunstbau. An diesem haben wir schon viele Füchse erlegt. Ganz in der Nähe haben die Füchse einen Naturbau gegraben. Schon häufig kam es vor, dass der Hund den Kunstbau verlässt und den Naturbau durchsucht und dort einen Fuchs findet. Oder der Fuchs kann nicht beschossen werden und flüchtet in den Naturbau. Jetzt darf ich meinem Hund nicht mehr helfen, da ja die Bejagung am Naturbau verboten werden soll. Und wenn ich ihm helfe, mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?

Begründet wird das geplante Verbot durch die Gefahr, die durch Dachse im Naturbau ausgehen soll. Ich selbst bejage ganz bewusst auch die gemischten Baue. Ich hatte noch nie ein Problem mit dem Dachs im Bau. Meine Hunde sind nicht auf den Dachs konditioniert. Sie lassen diesen links liegen und suchen ganz gezielt nach dem Fuchs im Bau. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass jemand seinen Hund wegen einem Dachs riskiert.

Auch ein gänzliches Verbot würde so manchen Erdhundbesitzer in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Bei einer Treib- oder Drückjagd kam es schon häufig vor, dass nach der Jagd die Treiber kamen und sagten: „Ihr Dackel steckt da drinnen im Bau und bellt.“ Jetzt stecke ich schon wieder im gleichen Dilemma wie im obigen Beispiel. Ingesamt scheint die Drückjagd auf Sauen viel gefährlicher zu sein als die Baujagd. Die Drückjagden auf Sauen sind sehr effektiv und stehen somit nicht auf der Verbotsliste. Vielleicht sollen wir Jäger doch Schädlingsbekämpfer werden.

37. Kommentar von :Ohne Name

Bleigeschosse

Ich habe kein Problem wenn die Bleigeschosse auf Schalenwild verboten werden. Voraussetzung ist, dass die bleifreien Geschosse in der Wirkung mit unseren Bleigeschossen vergleichbar sind. Ich habe solche Geschosse schon verwendet. Ich war mit der Schusswirkung überhaupt nicht zufrieden. Die Tiere sind nicht sofort verendet und litten qualvoll. Dies

Ich habe kein Problem wenn die Bleigeschosse auf Schalenwild verboten werden. Voraussetzung ist, dass die bleifreien Geschosse in der Wirkung mit unseren Bleigeschossen vergleichbar sind. Ich habe solche Geschosse schon verwendet. Ich war mit der Schusswirkung überhaupt nicht zufrieden. Die Tiere sind nicht sofort verendet und litten qualvoll. Dies entspricht überhaupt nicht dem Tierschutz. Ein weiteres Problem waren die Querschläger. Die Geschosse scheinen einfach zu hart zu sein. Eine Gefährdung von Personen auf Gesellschaftsjagden ist nicht ausgeschlossen. Hier müssen die Patronen seitens der Industrie deutlich verbessert werden. Was passiert mit den Altbeständen an Munition? Gibt es Übergangsfristen? Kauft die Landesregierung die Munition auf oder soll diese auf Auslandsjagden verschossen werden?

38. Kommentar von :Ohne Name

§31 (1) 1. Schießprüfungen für Jäger

Ein Jäger/eine Jägerin muss ein geübter und sicherer Schütze sein, um Tierquälereien zu vermeiden. Einem Jäger/einer Jägerin es mehr oder weniger selbst zu überlassen, ob bzw. wie oft er/sie an einer Übung in der Schießfertigkeit teilnimmt, ist zu wenig. Ich weiß aus meiner Erfahrung, wie viele Jäger/Jägerinnen an Bewegungsjagden teilgenommen

Ein Jäger/eine Jägerin muss ein geübter und sicherer Schütze sein, um Tierquälereien zu vermeiden. Einem Jäger/einer Jägerin es mehr oder weniger selbst zu überlassen, ob bzw. wie oft er/sie an einer Übung in der Schießfertigkeit teilnimmt, ist zu wenig. Ich weiß aus meiner Erfahrung, wie viele Jäger/Jägerinnen an Bewegungsjagden teilgenommen haben, die miserabele Schützen waren und dadurch großes Tierleid verursacht haben. Aus meiner Sicht sollte jeder Jäger/jede Jägerin einmal jährlich eine behördlich überwachte Schießprüfung in allen jagdliche Schießdisziplinen ablegen müssen. Bei Nichterreichen von (festzulegenden) Mindestergebnissen bei den Schießprüfungen muss eine Verlängerung bzw. Ausstellung des Jagdschein dieses Jägers/dieser Jägerin behördlicherseits verweigert werden. Ich glaube, dass eine solche Regelung die Jäger/Jägerinnen förmlich "in Scharen auf die Übungsschießplätze treiben" würde.
Werner Lock

39. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Naturbau-Bejagung

Ich erkenne in diesem Gesetzesentwurf allgemein betrachtet zwar wenige Punkte, denen ich positiv gegenüberstehe, viele jedoch, die erkennen lassen, dass die Verfasser dieser Novelle nicht wirklich zu praxisnahen Spezialisten gehören, sondern zu einer Lobby, die sukzessive versucht, die Jagd als Ganzes abzuschaffen. Besonders auf den Punkt des

Ich erkenne in diesem Gesetzesentwurf allgemein betrachtet zwar wenige Punkte, denen ich positiv gegenüberstehe, viele jedoch, die erkennen lassen, dass die Verfasser dieser Novelle nicht wirklich zu praxisnahen Spezialisten gehören, sondern zu einer Lobby, die sukzessive versucht, die Jagd als Ganzes abzuschaffen.
Besonders auf den Punkt des geplanten Verbotes der Bejagung des Fuchses am Naturbau möchte ich hier aber näher auf die praxisfremden Anschauungen eingehen:
Die Jagd am Naturbau zu verbieten, "um Verletzungen bei Kämpfen mit dem Dachs zu vermeiden", ähnelt beispielsweise einem Verbot der Verwendung von Kraftfahrzeugen, da damit Unfälle verursacht werden können! Sowohl die Verwendung von Kraftfahrzeugen um von A nach B zu kommen, als auch die Naturbaujagd, um den Fuchs wirkungsvoll dezimieren zu können und damit angewandten Artenschutz zu praktizieren, sind absolut nötig und nicht zu entbehren!
Wir führen die Baujagd wirklich in jeder Hinsicht mit bestem Wissen und Gewissen durch und arbeiten unsere Hunde dementsprechend ein, dass sie ihrem Auftrag, den Fuchs aus dem Bau zu sprengen, folgen, und Dachse in Ruhe lassen. In den meisten Fällen ist es ohnehin von vornherein ersichtlich wenn ein Dachs einen Bau bewohnt, diese Baue werden dann in Ruhe gelassen und der nächste aufgesucht. Wenn einem meiner kleinen weißen Lieblinge etwas zustoßen würde wäre das für mich und meine Familie der Horror, sie wissen wenn sie auf einen Dachs stoßen aber auch, dass der nicht unser Ziel ist, und geben mir somit keinen Anlass zur Sorge.
Da viele Jäger aufgrund der Wildschwein-Problematik beim nächtlichen Ansitz gar keine Füchse mehr erlegen, um damit nicht evtl. anwechselnde Sauen zu vergrämen, und es sonst keine wirklich effektiven Alternativ-Jagdarten gibt, die eine Regulierung des Fuchsbestandes ermöglichen, wäre ein Verbot der Naturbaujagd ein eindeutiger Schritt in die falsche Richtung!
Auch wenn die Hoffnung auf Vernunft der Gesetzgeber nach Durchlesen des Gesetzesentwurfes nicht mehr allzu groß ist, ein kleiner Funken tief in mir ist nicht zu ersticken und hofft auf eine nicht tatsächlich so weltfremde Verabschiedung dieses Gesetzes!!!!
Gernot Koinig

40. Kommentar von :Ohne Name

Abschnitt 5 - die neuen Pflichten der Jäger (die Rechte sind wohl vergessen worden)

Jedermann darf Ratten und Mäuse mit der Totschlagfalle töten - der speziell dafür geschulte Jäger nicht Jedermann darf die Enten füttern - der Jäger darf nicht einmal in Notzeiten das Wild im Wald versorgen Viele Lebensmittel enthalten ein Vielfaches an Blei als Wildbret - dies duldet der Gesetzgeber. Aber bei den wenigen 100Gramm Wildbret

Jedermann darf Ratten und Mäuse mit der Totschlagfalle töten - der speziell dafür geschulte Jäger nicht

Jedermann darf die Enten füttern - der Jäger darf nicht einmal in Notzeiten das Wild im Wald versorgen

Viele Lebensmittel enthalten ein Vielfaches an Blei als Wildbret - dies duldet der Gesetzgeber. Aber bei den wenigen 100Gramm Wildbret welcher ein Durchschnittsbürger verzehrt stellt dies plötzlich ein Problem dar. Dabei darf ALDI und Co weiterhin lustig in Neuseeland erzeugtes Gatterwild (bestimmt nicht Kupfergeschossen erlegt) zum Verzehr anbieten - wann wird das dann im Gegenzug verboten?

Die Läufe unser Gewehre wurden hinsichtlich der Züge und Felder (Beschaffenheit der Laufinnenseite) an die Form von Bleimunition angepasst. NACHWEISLICH gibt es in vielen Fällen keinen vernünftigen Ersatz. Aber Hauptsache Bleifrei - ist doch egal ob die Trefferlage ein paar Zentimeter hin oder her abweicht oder ob die Tötungswirkung effektiv ist. Hier wird Tierschutz auf dem Altar von Halbwissen geopfert!

Dem Jäger wird gesagt wann er was und wieviel er gefälligst zu schießen hat. Tut er es nicht - macht es ein Anderer kostenpflichtig an seiner statt. Dann hat er noch gefälligst aus eigener Tasche für alternative Äsungsmöglichkeiten zu sorgen. Wer legt denn hier eigentlich fest in welchem Umfang dies zu erfolgen hat.

Welcher Jäger hat bei so viel Gängelung eigentlich noch Lust zum Jagen?
Die Damen und Herren Verfasser dieses Gesetzes werden sich noch umschauen wenn reihenweise Reviere nicht mehr gepachtet werden und der Staat dann seine Vorgabenliste selbst erfüllen darf.

Schießnachweise für die Teilnahme an Bewegungsjagden sind sinnvoll und in vielen Skandinavischen Ländern gängige Praxis. Dies ist aber auch die einzige positive Neuerung an dem ganzen Abschnitt 5.

41. Kommentar von :Ohne Name

Bleifreie Munition

Aktionismus geht auch hier vor Sinnhaftigkeit. Hat sich denn nie jemand die Mühe gemacht, einmal 100, in Ehre gealterte, Jäger auf die Blutwerte hin zu untersuchen? Da darf man doch unterstellen, dass Wildbret in dieser Personengruppe in ausreichender Menge konsumiert wurde und dieses Wildbret auch entsprechend belastet sein musste. Vermutlich

Aktionismus geht auch hier vor Sinnhaftigkeit.

Hat sich denn nie jemand die Mühe gemacht, einmal 100, in Ehre gealterte, Jäger auf die Blutwerte hin zu untersuchen? Da darf man doch unterstellen, dass Wildbret in dieser Personengruppe in ausreichender Menge konsumiert wurde und dieses Wildbret auch entsprechend belastet sein musste.
Vermutlich wurde auch hier wieder mit größtmöglichem Theorieaufwand eine Gefahrenlage herauskonstruiert.

Solange das Töten mit Bleifreier Munition nicht zweifelsfrei vergleichbar zur verfügbaren Munition erfolgt, werde ich auch weiterhin konventionelle Munition verwenden.

Das jetzt Geforderte ist für mich ein Tierversuch der übelsten Sorte - und das wird initiiert von den GRÜNEN ???

Wenn es nur um das Freisetzen von Blei in die Umwelt geht, dann sind doch vermutlich noch andere betroffen. Mir ist aber nicht bekannt, dass Polizei, Behörden und das Militär nun auch auf ´Bleifrei´ umstellen.

Ich vermute mal, dass auch hier wieder die Jäger eine ´Spezialbehandlung´ erfahren

42. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung

Ich empfinde es als paradox, dass ein Jäger das Wild im Winter nicht füttern darf. Konsequent wäre, wenn die Landesregierung als nächstes ein Singvogelmanagementgesetz auf den Weg bringt, das Vogelhäuschen und Futtergabe im Winter verbietet. Ist die Amsel wirklich schützenswerter als ein Reh? Deshalb: NEIN zum Fütterungsverbot in Notzeiten!

Ich empfinde es als paradox, dass ein Jäger das Wild im Winter nicht füttern darf. Konsequent wäre, wenn die Landesregierung als nächstes ein Singvogelmanagementgesetz auf den Weg bringt, das Vogelhäuschen und Futtergabe im Winter verbietet. Ist die Amsel wirklich schützenswerter als ein Reh?

Deshalb: NEIN zum Fütterungsverbot in Notzeiten!

43. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd und Schliefanlagen ausnahmslos verbieten

Wenn die Baujagd am künstlich angelegten Bau weiterhin gestattet wird, würde das bedeuten, dass weiterhin Hunde an Füchsen in eSchliefanlagen ausgebildet werden, obwohl dies für die eingesetzten Wildtiere Angst und Stress bedeutet, denn sie können – auch wenn es nicht zum Kontakt zwischen Fuchs und Hund kommt - nicht flüchten oder ausweichen. Diese

Wenn die Baujagd am künstlich angelegten Bau weiterhin gestattet wird, würde das bedeuten, dass weiterhin Hunde an Füchsen in eSchliefanlagen ausgebildet werden, obwohl dies für die eingesetzten Wildtiere Angst und Stress bedeutet, denn sie können – auch wenn es nicht zum Kontakt zwischen Fuchs und Hund kommt - nicht flüchten oder ausweichen. Diese archaischen Methoden müssen untersagt werden und sind für die reguläre Jagdausübung auch nicht notwendig.