Abschnittt 10

Schlussbestimmungen

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 10 des Gesetzentwurfes vor.

Der zehnte Abschnitt enthält unter anderem die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen für das Ministerium zur Ausführung des Gesetzes, Übergangsregelungen, die angezeigt sind, da das Gesetz in bestehende Rechte und Verhältnisse eingreift, und Regelungen zum Inkrafttreten.

Kommentare : Schlussbestimmungen

Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :Ohne Name

Landesjagdgesetz

Wenn die Jagd auf Wild, dass dem Landwirt schaden macht der wiederum vom Jäger ersetzt werden muss. zeitweise nicht effektiv gejagd werden darf, dann kann vom Jäger auch nicht erwartet werden, dass er die Schäden bezahlt.

2. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmung !

Ich kenne viele, die - sollte das Jagdgesetz nach vorliegendem Entwurf geändert werden - nicht mehr bereit sein werden Verantwortung unter großem persönlichen Aufwand für ein Jagdrevier in Baden-Württemberg zu übernehmen. Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des

Ich kenne viele, die - sollte das Jagdgesetz nach vorliegendem Entwurf geändert werden - nicht mehr bereit sein werden Verantwortung unter großem persönlichen Aufwand für ein Jagdrevier in Baden-Württemberg zu übernehmen.
Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des Naturschutzes als staatlich geprüfte Jäger für die Allgemeinheit einsetzen.

Viele gehen dann bestimmt ins benachbarte Ausland - da sind wir als Jäger herzlich willkommen und die Leute dort freuen sich !

Bereits jetzt gibt es viele Reviere, die sich nicht mehr verpachten lassen. Soll doch die Landesregierung auf Kosten der Steuerzahler bezahlte "Wildmanager/Abschiesser" einsetzen.

Die können dann in der Schweiz im Kanton Genf zum Thema Schädlingsbekämpfung angelernt werden, z.B. wie Wildschweine effizient abgemetzelt werden können.

Prost Mahlzeit !

3. Kommentar von :Ohne Name
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4. Kommentar von :Ohne Name
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5. Kommentar von :Ohne Name

Das Ende vom Lied ... bzw. von der Jagd

Summa summarum kann man zu diesem Gesetzentwurf nur sagen, daß hier leider sehr intensiv an der Abschaffung der Jagd gearbeitet wird, und zwar eindeutig ideologisch geprägt. Auf sachlichen Fakten basiert dieser Entwurf leider nahezu überhaupt nicht. Wieder einmal mehr sollen die Jäger gegängelt, bevormundet und entmündigt werden, die Jagdausübung

Summa summarum kann man zu diesem Gesetzentwurf nur sagen, daß hier leider sehr intensiv an der Abschaffung der Jagd gearbeitet wird, und zwar eindeutig ideologisch geprägt. Auf sachlichen Fakten basiert dieser Entwurf leider nahezu überhaupt nicht. Wieder einmal mehr sollen die Jäger gegängelt, bevormundet und entmündigt werden, die Jagdausübung ohne jede sachliche Notwendigkeit noch weiter reguliert und erschwert werden.

Die Jagdgegner haben sich anscheinend die Worte von Cato dem Älteren (römischer Feldherr und Staatsmann um ca. 200 v. Chr.) in leicht abgewandelter Form zu Eigen gemacht:
"Ceterum censeo venationem esse delendam."

Ich wünsche den Jagdgegnern dabei KEINEN Erfolg.
Waidmannsheil!

6. Kommentar von :Ohne Name

Jagdrecht

in der jetzigen vorgelegten Fassung kann ich mit bestem Willen nicht zustimmen. Warum werden diejenigen gegängelt welche das Ausübungsrecht teuer bezahlen, Jagdabgabe finanzieren und die damit finanzierte Forschungsergebnisse danach keine Beachtung im Gesetz finden. Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jedem

in der jetzigen vorgelegten Fassung kann ich mit bestem Willen nicht zustimmen. Warum werden diejenigen gegängelt welche das Ausübungsrecht teuer bezahlen, Jagdabgabe finanzieren und die damit finanzierte Forschungsergebnisse danach keine Beachtung im Gesetz finden. Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jedem der sich irgendwie anderweitig .....schützer nennt wird Gehör geschenkt, das ist leider traurig.

7. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

§ 70 Ermächtigungen hier erhält das Ministerium zu viele Möglichkeiten durch Rechtsverordnungen einzugreifen. Diese Ermächtigungen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die Entscheidung gehört in den demokratisch gewählten Landtag. Somit wird eine saubere Lösung in der Umsetzung des Gesetzes gewährleistet. § 71 Unberührtheitsklausel dieser

§ 70 Ermächtigungen
hier erhält das Ministerium zu viele Möglichkeiten durch Rechtsverordnungen einzugreifen. Diese Ermächtigungen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die Entscheidung gehört in den demokratisch gewählten Landtag. Somit wird eine saubere Lösung in der Umsetzung des Gesetzes gewährleistet.

§ 71 Unberührtheitsklausel
dieser Paragraf muss eindeutiger beschrieben werden. Z.B für das Fleischhygienerecht gilt seit 2006 das EU Fleischhygienepaket. Es besteht kein eigenes nationales Fleischhygienerecht.

Jochen Sokolowski, Dettingen unter Teck 

8. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des Naturschutzes als staatlich geprüfte Jäger für die Allgemeinheit einsetzen. Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jeder der sich irgendwie .....schützer nennt, dem wird Gehör geschenkt,

Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des Naturschutzes als staatlich geprüfte Jäger für die Allgemeinheit einsetzen.
Die Jäger müssen sich einer Ausbildung unterziehen, eine Prüfung ablegen und jeder der sich irgendwie .....schützer nennt, dem wird Gehör geschenkt, ohne das Sie über fundiertes Grundwissen verfügen, das ist leider sehr traurig.
Der jetzigen vorgelegten Fassung kann ich mit bestem Willen nicht zustimmen.
Ich hoffe auf eure Vernunft, das Ihr Euch bewusster mit diesem wichtigen Jagdgesetz auseinandersetzt und den LJV und LBV Gehör schenkt.

9. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmungen

Fazit: Schuster bleib bei deinen Leisten Naturschutz bleibt Naturschutz. Tierschutz bliebt Tierschutz. Jagdrecht bleibt Jagdrecht. Wo es wirklich eindeutige Berührungspunkte gibt sollte man sich einvernehmlich einigen, dies funktioniert teilweise auch schon wo sich alle Beteiligten vor Ort und für ihren Bereich einsetzen und mit einander

Fazit:
Schuster bleib bei deinen Leisten
Naturschutz bleibt Naturschutz.
Tierschutz bliebt Tierschutz.
Jagdrecht bleibt Jagdrecht.
Wo es wirklich eindeutige Berührungspunkte gibt sollte man sich einvernehmlich einigen, dies funktioniert teilweise auch schon wo sich alle Beteiligten vor Ort und für ihren Bereich einsetzen und mit einander verhandeln. Aber nicht dort wo weit entfernte Bürograten meinen am Schreibtisch und vor dem Computer könne man alles regeln.
Des weiteren sollte man die bestehenden Gesetze gründlicher lesen und eindeutiger auslegen und einem Bürger der sich ausgebildet hat und dazu noch eine staatliche Prüfung besteht durchaus zutrauen das er nach Gesetz und Ordnung handelt. Der Staat tut dies bei seinen Mitarbeitern ja auch. 

10. Kommentar von :Ohne Name

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Insgesamt empfinde ich das neue Jagdgesetz nicht als den großen Wurf. Die Jäger fühlen sich betrogen und schimpfen lauthals. Die Frage jedoch, woher sich ihre Rechte eigentlich resultieren, stellen sie sich nicht. Sie dürfen über Grundstücke gehen, diese nutzen und der Eigentümer muss begründen, wenn er dies nicht möchte. An und für sich müsste es

Insgesamt empfinde ich das neue Jagdgesetz nicht als den großen Wurf. Die Jäger fühlen sich betrogen und schimpfen lauthals. Die Frage jedoch, woher sich ihre Rechte eigentlich resultieren, stellen sie sich nicht. Sie dürfen über Grundstücke gehen, diese nutzen und der Eigentümer muss begründen, wenn er dies nicht möchte. An und für sich müsste es genau umgekehrt sein. Auch wenn man sich die Prüfungen ansieht, die da erwähnt werden. Es gibt Kurse da kann man innerhalb weniger Wochen seinen Jagdschein erhalten und loslegen. Außerdem empfinde ich als eigenartig, wenn Leute, die ja für ihren Teller schießen, für den Tierschutz, Erhalt usw. verantwortlich sind. Ich glaube, da wird einfach etwas schön geredet. Auch sogar für den Landschaftsschutz sollen sie verantwortlich sein, wie soll das funktionieren? Deswegen werden keine Flächen zusammengefügt, so dass Tiere auf der roten Liste sich nachhaltig erholen können. Dafür müsste ein Flächenkonzept her, was viele Punkte berücksichtigt und einplant. Wenn eigene Interessen hierbei jedoch eine Rolle spielen und das Gemeinwohl ist meiner Meinung, die (falsche) Richtung schon vorgegeben. Ich finde, das Jagdrecht, wie es heute existiert, sollte einfach weg .