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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

127. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Schonzeiten

Traurig, dass es für die Wildschweine wieder keine Schonzeiten gibt. Das ist in meinen Augen nicht vertretbar ... auch diese Tiere haben das verdient. Die aktuellen Zahlen beweisen es und auch die Jägerschaft gibt es mittlerweile ja schon selber zu: Jagd kann Wildschweine nicht regulieren. Im Gegenteil! Warum geht man dann nicht auch hier mal

Traurig, dass es für die Wildschweine wieder keine Schonzeiten gibt. Das ist in meinen Augen nicht vertretbar ... auch diese Tiere haben das verdient.

Die aktuellen Zahlen beweisen es und auch die Jägerschaft gibt es mittlerweile ja schon selber zu: Jagd kann Wildschweine nicht regulieren. Im Gegenteil!

Warum geht man dann nicht auch hier mal neue Wege?

Gebiete, die bereits jagdfrei gestellt wurden und Nachbarländer, die längere Schonzeiten festgelegt haben oder die Jagd bereits verboten haben, beweisen es: Die Jagd ist unnötig, die Natur ist durchaus in der Lage, den Bestand an Wildtieren selbst zu regulieren.

BadenWürttemberg hätte mit einer zeitgemässen Gesetzesnovellierung nun die Chance, der Natur die Bedeutung zurückzugeben, die ihr gebührt.

Schonzeiten für Schwarzwild und mindestens ein halbes Jahr das Verbot der Bejagung für alle Wildtiere sollte das erklärte Ziel sein.

126. Kommentar von :Ohne Name

Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen

Zu diesem Punkt möchte ich anmerken, dass die Berichterstattung in den Medien zur bisher geltenden Regelung sehr undeutlich oder gar falsch ist. Tatsächlich ist der Abschuss von streunenden Hauskatzen oder wildernden Hunden bereits ausreichend geregelt. Sei es durch Abstandsregelung oder den begrenzten Personenkreis welcher überhaupt berechtigt

Zu diesem Punkt möchte ich anmerken, dass die Berichterstattung in den Medien zur bisher geltenden Regelung sehr undeutlich oder gar falsch ist.
Tatsächlich ist der Abschuss von streunenden Hauskatzen oder wildernden Hunden bereits ausreichend geregelt. Sei es durch Abstandsregelung oder den begrenzten Personenkreis welcher überhaupt berechtigt ist. Die geplante Regelung, mit einer schriftlichen Genehmigung der Ortspolizeibehörde in kleineren Orten ist dies wohl der Bürgermeister, ist völlig undenkbar. Sie können doch nicht allen Ernstes verlangen dass der Jäger sich vom Bürgermeister eine schriftliche Genehmigung zum Abschuss einer streunenden Hauskatze geben lässt und diese dann auch noch bekommt. Ich denke dass die Beamten in unseren Rathäusern bzw. unsere Bürgermeister diese Entscheidung mit gutem Gewissen den Jägern überlassen werden, solange sie dies noch dürfen. Die Jäger in Deutschland sind durchaus mündige Bürger welche diese Entscheidung selbst treffen können. Bedenken sie auch dass fiele Jäger selbst Hundehalter sind und daher sehr genau wissen was der Hund für seinen Halter und seiner Familie bedeutet. Ich kenne keinen Jäger der leichtfertig mit dieser Möglichkeit umgeht.

125. Kommentar von :Ohne Name

Wildschutz vor wildernden Katzen

Wildernde Katzen sind für Wildtiere, insbesondere frisch gesetzte Hasen, Rehe sowie Wildvögel und Bodenbrüter ein substantielles Problem. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland ca. 8 Millionen Katzen leben. Davon sind ca. 2 Millionen verwilderte Katzen, die sich auch selbst ernähren müssen. Obwohl die Schätzungen davon ausgehen,

Wildernde Katzen sind für Wildtiere, insbesondere frisch gesetzte Hasen, Rehe sowie Wildvögel und Bodenbrüter ein substantielles Problem.

Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland ca. 8 Millionen Katzen leben. Davon sind ca. 2 Millionen verwilderte Katzen, die sich auch selbst ernähren müssen.

Obwohl die Schätzungen davon ausgehen, dass allein durch diese verwilderten ca. 2 Millionen Katzen bis zu 50 Millionen Vögel jährlich in Deutschland zur Strecke kommen, wird dieses Problem von den Vogelschützern weitgehend ignoriert bzw. totgeschwiegen. Artenschutz sieht anders aus.

Es ist jedoch politisch nicht opportun an dieser Problematik zu rühren und das Wählerpotential zu vergrämen. Sachgerecht ist eine solche Verhaltensweise allemal jedoch nicht.

Nach dem derzeit gültigen Jagdrecht ist das Erlegen von wildernden Katzen bereits eingeschränkt durch einen recht großen Mindestabstand von Wohnbebauungen. Ist die Katze bekannt wird der Jäger zuerst das Gespräch mit dem Halter suchen.

Selbstverständlich wird der Jäger auch nicht von der Pflicht befreit sich davon zu überzeugen, dass es sich im Einzelfall nicht um eine geschützte Wildkatze handelt.

Nach dem neuen Jagdgesetz ist vorgesehen vor dem Erlegen einer wildernden Katze eine Genehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.

Will die Naturschutzbehörde etwa die Katzenfreunde gegen sich selbst aufbringen durch Erteilung solcher Abschußgenehmigungen, oder will sie lediglich die Jäger durch Bürokratie daran hindern ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Wildtiere nachzukommen.

Aus welchem Grund sollen bei wildernden Hunden Genehmigungen bei der Ortspolizeibehörde, d. h. beim Bürgermeister eingeholt werden und bei wildernden Katzen dann bei der Naturschutzbehörde? Wo bleibt da die Logik? Wohin soll der Jäger in der Erfüllung seiner Aufgaben noch überall hingeschickt werden?

Ein Gesetz, welches sich den Schutz des Wildes als Teil des Naturschutzes auf die Fahnen geschrieben hat taugt überhaupt nichts, wenn die grün-rote Regierung selbst diesen Schutz durch sachfremde, ideologische und praxisuntaugliche Regelung ad absurdum führt. Auf ein solches Gesetz zum Schutz wildlebender Tiere können die Jäger verzichten.

Schutz der Wildtiere ist untrennbarer Teil des Naturschutzes und für diesen Teil sind die Jäger zuständig und verantwortlich.

Ein Tierschutz der wildlebende Tiere vom Schutz einseitig zu Gunsten wildernder Katzen ausgrenzt ist kein Tierschutz.

124. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe Februar-April

Um in diesem Punkt möglicherweise zu einer tragfähigen Konsenslösung zu gelangen, könnte man darüber nachdenken, das generelle Jagdverbot im Wald auf Schwarzwild in ein Verbot von groß angelegten Bewegungsjagden umzuformulieren, analog der bislang gelebten Praxis der Jägerschaft in eigener Verantwortung. Im Gegensatz zu Bewegungsjagden

Um in diesem Punkt möglicherweise zu einer tragfähigen Konsenslösung zu gelangen, könnte man darüber nachdenken, das generelle Jagdverbot im Wald auf Schwarzwild in ein Verbot von groß angelegten Bewegungsjagden umzuformulieren, analog der bislang gelebten Praxis der Jägerschaft in eigener Verantwortung.
Im Gegensatz zu Bewegungsjagden gewährleistet der Ansitz an der Kirrung überwiegend Ruhe im Wald, der Jäger möchte ja gerade vom Wild nicht bemerkt werden. Dem Tierschutzgedanken wird durch eine bessere Trefferleistung im Vergleich zu Bewegungsjagen entsprochen. Hinzu kommt, dass das Wildbret von in Ruhe erlegten Tieren qualitativ deutlich hochwertiger einzustufen ist. Gerade in diesen Monaten (in Höhenlagen oft Schnee, von der Bache abgeschlagene Überläufer ziehen unvorsichtig umher) können teilweise überdurchschnittlich hohe Strecker erzielt werden, mit der erwünschten Auswirkung auf die Populationshöhe insbesondere auch durch wegfallende Folgegenerationen.
Die polemische Anmerkung von MP Kretschmann auf dem Landesjägertag, nachdem die Jäger die Bestandsregulierung von Schwarzwild auch ohne Schonzeit bislang nicht hingekriegt hätten, ist einfach unverantwortlich mit Blick auf immense Schäden in der Landwirtschaft und mit Blick auf die Gefahr einer möglichen raschen Ausbreitung von Tierkrankheiten bei den stark überhöhten Ausgangsbeständen. Mit Räude und Staupe (und damit verbundenem Tierleid) hält uns die Natur derzeit einen Spiegel vor Augen.

Göppinger Jäger

123. Kommentar von :Ohne Name

Bedeutung Jagdruhe

"damit während einer wesentlichen Zeitspanne des Jahres keine Beunruhigung der Wildtiere durch die Jagd stattfindet", whow, so wie man das liest, findet die Beunruhigung ja NUR durch die Jagd statt. Wer hat sich auch das ausgedacht? Ich vermute, dass die Jagd den kleinsten Protzentsatz der Beunruhigung in dieser Zeitspanne ausmacht. Von

"damit während einer wesentlichen Zeitspanne des Jahres keine Beunruhigung
der Wildtiere durch die Jagd stattfindet", whow, so wie man das liest, findet die Beunruhigung ja NUR durch die Jagd statt. Wer hat sich auch das ausgedacht? Ich vermute, dass die Jagd den kleinsten Protzentsatz der Beunruhigung in dieser Zeitspanne ausmacht. Von Vollcrossen über Quad's bis hin zu den nachtaktiven Geocachern findet man alles in dieser Zeitspanne bei mir im Revier. Wie sieht's denn mit einer "Freizeit"aktivitätenruhe aus?

122. Kommentar von :Ohne Name

zweimonatige Jagdruhe

In den fraglichen Monaten entstehen auf Wiesen erheblicher Wildschaden durch Schwarzwildrotten, welche gerade in dieser Zeit auf der Suche nach eiweißreicher Nahrung für Frischlinge die Grassnarbe aufbrechen. Vagabundierende abgeschlagene und damit führerlose Überläuferrotten erhöhen im Frühjahr die Schädenn an den Kulturen. Eine Beschränkung der

In den fraglichen Monaten entstehen auf Wiesen erheblicher Wildschaden durch Schwarzwildrotten, welche gerade in dieser Zeit auf der Suche nach eiweißreicher Nahrung für Frischlinge die Grassnarbe aufbrechen. Vagabundierende abgeschlagene und damit führerlose Überläuferrotten erhöhen im Frühjahr die Schädenn an den Kulturen. Eine Beschränkung der Jagd auf die Feldflur ist vielfach dadurch erschwert, als diese häufig durch Strassen durchschnitten ist und die Abgabe eines Schusses nicht frei von Risiken ist. Es biete sich an, gerade in der Zeit noch niedriger Vegetation vor allem in die Jugendklasse (Frischlinge Überläufer) einzugreifen. Ein nicht unerheblicher Anteil wird gerade in dieser Zeit erlegt. Ablenkfütterungen im Wald mit der Möglichkeit selektiver Jagd wäre ein weiterer Beitrag zur Minimierung von Wildschäden. Hohe Wildschäden machen eine Jagd uninteressant, sie ist nicht mehr verpachtbar. Sollte die Jagdruhe, wie im Entwurf vorgesehen , beibehalten werden, müssten konsequenter Weise die Pächter von der Tragung der in diesem Zeitraum entstandenen Wildschäden freigestellt werden, da ihnen die Möglichkeit genommen wird, gerade diese zu verhindern.

121. Kommentar von :Ohne Name

§ 45, Besondere Hegemaßnahmen, behördliche Anordnung von Umfang und Art der Jagd

Eine Behörde soll zukünftig Art und Umfang der Jagd anordnen können. Ein Behördenmitarbeiter ohne jagdliche Ausbildung und fernab aller örtlichen Gegebenheiten kann nun vom Schreibtisch aus einem Jäger vorschreiben, wieviel Wild er zu erlegen hat und auch noch bestimmen, wie oft und auf welche Art dies zu geschehen hat. Gerade waren wir

Eine Behörde soll zukünftig Art und Umfang der Jagd anordnen können.

Ein Behördenmitarbeiter ohne jagdliche Ausbildung und fernab aller örtlichen Gegebenheiten kann nun vom Schreibtisch aus einem Jäger vorschreiben, wieviel Wild er zu erlegen hat und auch noch bestimmen, wie oft und auf welche Art dies zu geschehen hat.

Gerade waren wir dabei, die Rehwildbejagung OHNE behördlichen Anordnung einzuführen - schon kommt eine neue Anordnung, die alte Anordnungen wieder einführen und nun auch noch das WIE vorschreiben kann.

Jäger sind keine Bauern, die die Stalltür öffnen und nach Vorschriften an ihrem eingesperrten Vieh arbeiten können.

Wild ist frei beweglich. Und der Jäger kann erst wirken, wenn der letzte Jogger, Hundebesitzer, Mountainbiker, Geocacher usw. den Bestand verlassen haben, der Forstbetrieb seine betrieblichen Ziele erreicht hat, Wetter, Wind und Lichtverhältnisse passen - und (!) das Wild überhaupt anwesend ist.

Soll der Jäger das Wild nun nach behördlicher Anordnung zum Abschuss "vorladen"? Das ist doch absolut praxisfern.

120. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit 15. Februar bis 15. April

In der Begründung zur Schonzeit ist richtig beschrieben, dass Wild in dieser Zeit aufgrund veränderten Stoffwechsels mehr Ruhe braucht. Wenn man glaubt, dass man diese Ruhe bekommt, indem man den schleichenden Jäger aus dem Wald verbannt, irrt man gewaltig. Der Konsum von Natur hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Immer neue Sportarten

In der Begründung zur Schonzeit ist richtig beschrieben, dass Wild in dieser Zeit aufgrund veränderten Stoffwechsels mehr Ruhe braucht.
Wenn man glaubt, dass man diese Ruhe bekommt, indem man den schleichenden Jäger aus dem Wald verbannt, irrt man gewaltig.
Der Konsum von Natur hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Immer neue Sportarten werden in der Natur ausgeübt und intensiviert. Immer mehr Hunde wollen sich austoben - fit von Dosenfutter und viel zu lange in zentralgeheizten Wohnungen eingesperrt. Die wollen angeblich nur mit dem Wild spielen - aber das ist echter Stress. Mountainbikern, Geocachern und Joggern reichen Tag und Wege schon lange nicht mehr aus. Viele leben da draußen ihre Freiheit aus - rund um die Uhr, quer durch den Wald.

Die Wildschweine, die der Jäger im März/April nicht mehr erlegen kann, übernehmen wenigstens teilweise die Stoßstangen der Autofahrer. Einer Wildruhe im Wald ist mit dieser Regelung aber keinesfalls gedient. Dafür muss sich der Gesetzgeber mit breiteren Massen auseinandersetzen.

119. Kommentar von :Ohne Name

Wildschutz vor wildernden Hunden

Wildernde Hunde sind ein großes Übel für die Wildtiere. Nur wer schon Rehe gesehen hat, welche von Hunden gerissen und noch lebendigem Leib angefressen wurden, kann das Leiden dieser Tiere ermessen. Dass beim Gesetzgeber niemand auf die Idee kommt die Hundehalter entsprechend in die Pflicht zu nehmen sagt alles. Es ist politisch nicht gewollt

Wildernde Hunde sind ein großes Übel für die Wildtiere. Nur wer schon Rehe gesehen hat, welche von Hunden gerissen und noch lebendigem Leib angefressen wurden, kann das Leiden dieser Tiere ermessen.

Dass beim Gesetzgeber niemand auf die Idee kommt die Hundehalter entsprechend in die Pflicht zu nehmen sagt alles. Es ist politisch nicht gewollt Hundehalter in die Verantwortung zu nehmen. Das Wählerpotential ist wohl zu groß.

Rücksichtslose Hundehalter werden durch das neue Jagdgesetz geradezu dazu ermuntert ihre Hunde wildern zu lassen. Sie haben ja keine Konsequenzen mehr zu befürchten, die neuen jagdgesetzlichen Verfahrensregelungen sorgen selbst dafür.

Wenn der Jäger erst zur Ortspolizei d. h. zum Bürgermeister gehen muß, um eine Genehmigung zum Einschreiten gegen einen wildernden Hund zu erwirken, während das Reh vom Hund bereits gehetzt wird oder dieser bereits am Reh hängt, hilft dies dem Reh wenig.
Eine solche Regelung ist auch deswegen abzulehnen, weil sich kein Bürgermeister diesen Schuh anziehen wird, um im Nachgang zu entscheiden, ob ein solcher Hund getötet werden darf.

Das Ziel ist doch offenkundig, wie in vielen anderen Neuregelungen des Jagdgesetzes auch, den bisherigen gesetzlichen Schutz der Wildtiere durch bürokratische Hemmnisse und Regelungen zu unterlaufen bzw. unmöglich zu machen.

Ist das der Bürokratieabbau?

Ist das die Stärkung der Eigenverantwortung der Jägerschaft?

Ist das die Praxisorientierung, um der auferlegten gesetzlichen Pflicht Wildtiere zu schützen nachzukommen zu können?

Auch die formulierten Voraussetzungen wie z. B. wenn ein Hund wiederholt Rehe jagd sollte der Hundebesitzer mehrfach verwarnt werden, etc. sind untaugliche Instrumente. Wie soll man den jemanden rechtswirksam verwarnen? Mit welcher Befugnis denn, wenn es im neuen Jagdgesetz kein Anhalterecht und kein Personenfeststellungsrecht mehr gibt? Das ist doch geradezu paradox!

Ein Beispiel aus der Presse vom November 2013 verdeutlicht die Situation unter der Überschrift „Wildernder Hund reißt bereits das vierte Reh“. Der städtische Vollzugsdienst, der Feldschutz und die Polizei in Stuttgart konnten trotz entsprechender Bemühungen weder Hund noch Hundehalter ermitteln. So sieht die Erfolgsbilanz aus.

Wenn hier bereits die ganzen vom Jagdpächter zusätzlich eingeschalteten zuständigen Behörden offensichtlich nichts ausrichten konnten, so werden die neuen praxisfremden Regelungen noch viel weniger dazu beitragen die wild lebenden Tiere vor rücksichtslosen Hundehaltern und deren wildernde Hunde in angemessener Weise zu schützen.

Gehen sie erst mal zum Bürgermeister!



118. Kommentar von :Ohne Name

§ 49 Abschuss von verwilderten Hauskatzen

Johannes Enssle NABU schreibt in facebook dass Jäger halb aus Frust Hauskatzen erschiessen.. Das ist eine Lüge und eine Verläumdung. Wie der NABU und auch die Landesregierung weiss werden jedes Jahr vorallem zu Ferienzeit zigtausende von Haustieren ausgesetzt. Einige schaffens ins Tierheim, viele verrecken an Hunger , Krankheit oder im

Johannes Enssle NABU schreibt in facebook dass Jäger halb aus Frust Hauskatzen erschiessen..
Das ist eine Lüge und eine Verläumdung.
Wie der NABU und auch die Landesregierung weiss werden jedes Jahr vorallem zu Ferienzeit zigtausende von Haustieren ausgesetzt. Einige schaffens ins Tierheim, viele verrecken an Hunger , Krankheit oder im Strassenverkehr. Das ist eine Schande! Und einige überleben auf Kosten unserer Vogelpopulation, Zauneidechsen, Blindschleichen, Niederwild und Bodenbrüter.
Der Gesetzgeber hat geknüft an Auflagen den Jägern einen Hegeauftrag übertragen und dieser beinhaltet auch den Abschuss von verwilderten Hauskatzen. Diese bisherige Regelung ist sinnvoll und richtig.
Als Jäger habe ich Achtung vor jeder Kreatur, weshalb sollte ich da einen Unterschied machen. Und kein Jäger hat Freude an der Erlegung einer verwilderten Hauskatze, das ist dümmste Propaganda.
Als Naturschützer habe ich aber eine Verantwortung den Kreaturen gegenüber die keine Fürsprecher bei den sogenannten Tierschützern haben, und die keine Wählerstimmen haben. Als Jäger habe ich das ganze Zusammenspiel im Jagdrevier im Blick und nicht nur einzelne Tierarten wie solch selbst ernannte Tierschützer.
Dann kommt noch das Argument von Schutzmanagement. Holes BlaBla von NABU. Seit 20 Jahren gibt es 0,0 Initiative von BUND oder NABU in meinem Revier. Der einzige der Hegemassnahmen unternommen hat sind meine Jagdhelfer und ich in unserer Freizeit und eigenfinanziert. Nistkasten, Insektenhotels, Steinmauern für Zauneidechse und Blindschleiche um nur einiges zu nennen.

Und nun kommt die Landesregierung und betreibt Klientelpolitik wieder besseren wissens nur um Wählerstimmen zu sammeln, ohne Vernunft und Weitsicht. Schlimmer den jeh.

Wann nehmen Sie die Halter von Hauskatzen in Haftung und in Mitverantwortung?
Weshalb ist nach ihrer Meinung das Leben einer streunenden und wildernden Hauskatzen schützenswerter als das Leben von Zauneidechse, Blindschleiche, Singvogel und Bodenbrüter?
Können Sie sich vorstellen dass Sie mit dieser Gesetzesänderung ein falsches Signal an die Halter von Hauskatzen senden und diese somit aus der Verantwortung entlassen?

Wer so am Jagdgesetzt rumexperimentiert ist der Totengräger unseres Niederwildes welches es durch die intensive landwirtschaft ohnehin schon schwer genug hat.
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer