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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

107. Kommentar von :Ohne Name

§ 43 JWMG Beitrag zum Wildmonitoring

Ich frage mich bei diesem neuen Paragraphen, ob Sie eine Vorstellung von der Anzahl und Vielfalt von Wildbeobachtungen haben, die ein Jäger während eines Jagdjahres machen kann. Um dies alles in einem Jahresbericht zusammenfassen und zu Papier bringen zu können, bedarf es regelmäßiger schriftlicher Aufzeichnungen, zu denen viele Jäger weder Zeit

Ich frage mich bei diesem neuen Paragraphen, ob Sie eine Vorstellung von der Anzahl und Vielfalt von Wildbeobachtungen haben, die ein Jäger während eines Jagdjahres machen kann. Um dies alles in einem Jahresbericht zusammenfassen und zu Papier bringen zu können, bedarf es regelmäßiger schriftlicher Aufzeichnungen, zu denen viele Jäger weder Zeit noch Lust haben werden.
Mit all den Jahresberichten aus den vielen Revieren kann die untere Jagdbehörde wahrscheinlich nichts anfangen, weil sie unstrukturiert und in laienhafter Prosa verfasst wurden und zudem die Reviere häufig nicht vergleichbar sind?

Ich empfehle stattdessen, diesen Paragraphen ersatzlos zu streichen und dafür den Wildbiologen von der Landesforschungsanstalt mehr Personal und Geld zu geben, damit sie unbürokratisch, in regelmäßigen Abständen und mit wissenschaftlichen Methoden Ihre berechtigten Fragen nach Bestand, Lebensraum und Zustand der Wildtiere in Baden-Württemberg beantworten können.

106. Kommentar von :Ohne Name

§ 41 JWMG Jagd- und Schonzeiten

In Abs. 2 verordnen Sie eine allgemeine Jagdruhe von 15.02. – 15.04. mit der Ausnahme, dass Schwarzwild im Feld bejagt werden darf. Von dieser Ausnahme wird man aber kaum Gebrauch machen können, weil die Landwirte die Landschaft bis in den Spätherbst komplett ausräumen und dem Schwarzwild, damit keine Nahrung verbleibt. Maisäcker werden sehr tief

In Abs. 2 verordnen Sie eine allgemeine Jagdruhe von 15.02. – 15.04. mit der Ausnahme, dass Schwarzwild im Feld bejagt werden darf. Von dieser Ausnahme wird man aber kaum Gebrauch machen können, weil die Landwirte die Landschaft bis in den Spätherbst komplett ausräumen und dem Schwarzwild, damit keine Nahrung verbleibt. Maisäcker werden sehr tief umgepflügt, damit eventuelle Erntereste vom Schwarzwild nicht mehr gefunden werden und viele andere Ackerflächen werden auch gleich wieder eingesät.
Glauben Sie wirklich, dass sich das Schwarzwild trotzdem in diesen Monaten im Feld aufhält, wo es weder Nahrung noch Versteckmöglichkeiten hat?

Nach meiner Erfahrung hält es sich in dieser Zeit überwiegend im Wald auf, wo Nahrung und Versteckmöglichkeiten vorhanden sind. Und dort darf es nach Ihrer Vorstellung nicht bejagt werden.

Ich habe als Begehungsscheininhaber in einem Revier mit hohem Schwarzild- und hohem Feldanteil mitgejagt und folgende Erfahrungen gemacht. Bei der einen großen, revierübergreifenden Bewegungsjagd im November oder Dezember sind in der Regel nie so viele Stücke zur Strecke gekommen, dass der Schwarzwildbestand deutlich reduziert worden wäre. Erst bei den folgenden Bewegungsjagden, die ausschließlich in diesem Revier im Zeitraum von Januar bis April gemacht wurden, wurden mit einem überschaubaren Aufwand so viele Wildschweine erlegt, dass der Bestand deutlich gesunken ist. Nach meinen Berechnungen wurden von Januar bis April dort 30 – 40 % des Schwarzwildabschusses erledigt. Besonders erfreulich war, dass bei diesen Jagden fast nur große Frischlinge und Überläufer erlegt wurden.

Eine andere Erfahrung mit Wildschweinen war, mit welcher Geschwindigkeit sie Schäden in beträchtlicher Höhe in Maisfeldern anrichten können. Anfang August 2013 hat eine kleinere Rotte von Wildschweinen in 3 Nächten eine Fläche in der Größe eines Fußballfeldes platt gemacht. Der Schaden in diesem Maisacker belief sich auf ca. EUR 1.800. Wie viele Berufstätige mit Kindern weilte auch ich während der Ferienzeit in Urlaub und wurde nach meiner Rückkehr von diesem Schaden überrascht. Selbst wenn ich da gewesen wäre, hätte ich nichts ausrichten können, da ich als Berufstätiger und Hobbyjäger nicht nächtelang auf Wildschweine hätte ansitzen können.

Als Konsequenz aus den oben geschilderten Erfahrungen, habe ich (=Angestellter) für mich entschieden, dass das wirtschaftliche Risiko aus einem Revier mit Feldanteil und vielen Wildschweinen zu groß für mich ist. Mein verfügbares Einkommen lässt mir für mein Hobby so viel Spielraum, dass ich die Pacht für ein kleineres Jagdrevier zwar stemmen, aber nicht unplanbare Wildschäden verkraften kann.

Wenn jetzt die Wildruhe in § 41 Abs. 2 eingeführt wird, werden mir Chancen genommen, bei Tag und ohne sichtbehinderndes Laub im Wald auf Wildschweine zu jagen, um den Bestand weiter reduzieren zu können. Vor diesem Hintergrund werde ich zukünftig überhaupt kein Revier mit Feldanteil mehr pachten – egal ob ich 80 oder 100 % des Wildschadens tragen müsste.

Unter den Jägern Baden-Württembergs gibt es sicher einige mit hohem Einkommen und/oder hohem Vermögen, die sich das Hobby auch mit zunehmenden Wildschäden leisten könnten. Der Großteil der Jäger muss aber mit einem durchschnittlichen Lohn oder Gehalt zurechtkommen und wird sicher ähnliche Überlegungen wie ich anstellen. Wenn all diese Menschen zum selben Ergebnis kommen, dass das wirtschaftliche Risiko aus einer Jagdpacht zu hoch wird und niemand mehr Reviere mit Feldanteil pachtet, so fehlen Ihnen zum Schluss die Jäger, die helfen würden, den Wildschweinbestand nicht zu einer Wildschweinplage ausufern zu lassen.

105. Kommentar von :Ohne Name

Zu §49 Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen

Wer so eine Regelung erlässt ist an einer praktikabelen Lösung gar nicht interessiert. Ich persönlich fühle mich dadurch sogar verarscht, denn dieser Schutz ist für die Wildtiere nur von theoretischer Natur. In über 30 Jahren Jagd habe ich noch nie einen Hund geschossen und lege auch keinen Wert darauf. Aber mit so einer Regelung wird dem

Wer so eine Regelung erlässt ist an einer praktikabelen Lösung gar nicht interessiert. Ich persönlich fühle mich dadurch sogar verarscht, denn dieser Schutz ist für die Wildtiere nur von theoretischer Natur. In über 30 Jahren Jagd habe ich noch nie einen Hund geschossen und lege auch keinen Wert darauf. Aber mit so einer Regelung wird dem gewissenlosem Verhalten einiger weniger Tierhalter Vorschub geleistet. Denn in der Praxis wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, wenn es denn absolut keine andere Lösung gibt, schnell zu reagieren. Denn einen Hund oder eine Katze, ohne entsprechendes Tierfängerwerkzeug, einzufangen ist selten möglich. Mit den Händen kommt man nicht nah genug heran und einen fremden Hund, der wildert, würde ich schon aus Gründen der Eigengefährdung nicht anfassen wollen. Der würde auf so was sehr agressiv reagieren, weil er sich um seine Beute gebracht sehen würde. 

104. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtierschutz

Das Verbot der Baujagd sollte ein Grundsätzliches sein. Sowohl Naturbau als auch Kunstbau sollten aus der Jagd herausgenommen werden. Als praktizierende Tierärztin sehe ich genug verletzte Jagdhunde, die mit Bißwunden und perforierten Lefzen im Notdienst vorgestellt werden. Diese Art von Jagd ist tierschutzwidrig und einem -bei uns verbotenen-

Das Verbot der Baujagd sollte ein Grundsätzliches sein. Sowohl Naturbau als auch Kunstbau sollten aus der Jagd herausgenommen werden. Als praktizierende Tierärztin sehe ich genug verletzte Jagdhunde, die mit Bißwunden und perforierten Lefzen im Notdienst vorgestellt werden. Diese Art von Jagd ist tierschutzwidrig und einem -bei uns verbotenen- Hundekampf gleichzusetzen. Um den gleichfalls verbissenen Fuchs oder Dachs kümmert sich niemand, diese Opfer gehen dann an den Abszessen elend ein. Viele Jagdhunde bleiben auch im Bau und gehen verloren, ein qualvoller Tod für einen Hund. Ich kann nicht nachvollziehen wieso solch eine archaische Jagdmethode überhaupt noch erlaubt sein konnte. Dasselbe gilt für die Fallenjagd, die auch schon längst aus Tierschutzgründen in die Geschichte verbannt gehört. Ich kenne Hunde und Kinder die beim Waldspaziergang mit Fallen schmerzhaften Kontakt hatten. Die Bejagung von Füchsen und Marderartigen an sich ist generell in Frage zu stellen da sie wildbiologisch nur in Ausnahmesituationen (Vogelschutzgebiete wie Inseln mit Bodenbrütern) einen Sinn macht. Der Niedergang unserer Bodenbrüter wie Feldlerche, Rebhuhn, Bekassine oder Kiebitz ist in erster Linie der intensiven Landwirtschaft und des Verlustes an Brutmöglichkeiten geschuldet (Entwässerung der Wiesen, Grünlandumbruch, Überdüngung, Monokulturanbau Mais und Raps, Pestizideinsatz, Verlust von Insektennahrung, Verlust von artenreichen Wiesen etc.). Ähnliches gilt auch für die schwindenden Feldhasenbestände. Aus diesem Grund sollte auch die Liste der "jagbaren Tierarten" endlich auf die wenigen Arten reduziert werden deren Jagd wildbiologisch Sinn macht, wie z.B. das Wildschwein oder das Reh. Arten wie Höckerschwäne, Reiherenten, Krickenten oder Bläßhühner zu jagen dient nur dem "Vergnügen" des Jagdpächters. Auch Waldschnepfen haben es bei uns im Wald immer schwerer und sind lokal inzwischen sehr selten, diese Art gehört ebenfalls aus der Liste des jagbaren Wildes genommen.

103. Kommentar von :Ohne Name

Nachhaltigkeit ?

Wie soll ich nachhaltig jagen, wenn ein Gesetz Verbote und Beschränkungen mit der Giesskanne über uns ausbreitet? Die Gesetzesvorlage schert alles über einen Kamm und lässt uns keinen regionalen Spielraum bzw. nimmt uns die Chance in unseren Revieren situationsspezifisch zu entscheiden. Das geht bei der Klassifizierung der Tierarten los

Wie soll ich nachhaltig jagen, wenn ein Gesetz Verbote und Beschränkungen mit der Giesskanne über uns ausbreitet?
Die Gesetzesvorlage schert alles über einen Kamm und lässt uns keinen regionalen Spielraum bzw. nimmt uns die Chance in unseren Revieren situationsspezifisch zu entscheiden.

Das geht bei der Klassifizierung der Tierarten los (Irgendwer aus dem Amt befindet vom Schreibtisch aus und klassifiziert) über die sinnlose und unpraktikable Schonzeitenverordnung bis zu Fütterungsverordnungen, die unsere regionalen und geografischen Bedingungen in BW überhaupt nicht berücksichtigen.

Die Vorlage ist ein "Blockadegesetz" und aus sachlichen Gründen schlichtweg abzulehnen.

Ich finde, diese Vorgehensweise ist nicht modern, nicht demokratisch und hat nichts mit Sachverstand zu tun !

102. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit Abschnitt 6 § 41 Abs. 2

Das Verbot der Schwarzwildjagd vom 15.2. bis 15.4 im Wald bzw. die Erlaubnis nur im freien Feld stellt eine totale Schonzeit dar. Zu der Zeit bietet das Feld kaum Deckung, so das sich das Schwarzwild dort nicht aufhält. Eine ganzjährige und ganzflächige Jagd flexibel nach den Gegebenheiten vor Ort würde eine Stärkung der Verantworetung und ein

Das Verbot der Schwarzwildjagd vom 15.2. bis 15.4 im Wald bzw. die Erlaubnis nur im freien Feld stellt eine totale Schonzeit dar. Zu der Zeit bietet das Feld kaum Deckung, so das sich das Schwarzwild dort nicht aufhält. Eine ganzjährige und ganzflächige Jagd flexibel nach den Gegebenheiten vor Ort würde eine Stärkung der Verantworetung und ein Vertrauensbeweis an die Jagdausübenden darstellen.

101. Kommentar von :Ohne Name

Zu § 48 Wildtierschützerinnen und Wildtierschützer

"Allerdings ist bei einer forstlichen Ausbildung ... die fachliche Eignung im Regelfall anzunehmen." Das ist ja hoch interessant. Hier versucht unsere Landesregierung Posten und Positionen für Forstbeamte zu schaffen, finanziert vom Steuerzahler. Kann mir jemand erklären weshalb eine forstliche Ausbildung die fachliche Eignung zum

"Allerdings ist bei einer forstlichen Ausbildung ... die fachliche Eignung im Regelfall anzunehmen."

Das ist ja hoch interessant.
Hier versucht unsere Landesregierung Posten und Positionen für Forstbeamte zu schaffen, finanziert vom Steuerzahler.
Kann mir jemand erklären weshalb eine forstliche Ausbildung die fachliche Eignung zum Wildtierschutz beinhaltet, die jagdliche Ausbildung bzw. Ausbildung zum Jagdaufseher aber nicht?

Seit Jahren richte ich in meinem Jagdgebiet Insektenhotels, Nistkasten, Steinmauern für Zauneidechse und Blindschleiche, Wildackeräsung für den Feldhasen, Neupflanzung von Kastanie usw. ein. Zusätzlich betreibe ich eine angepasste Raubzeug Bejagung einschliesslich Rabenkrähe.
Alles selbst finanziert und in meiner Freizeit.

Und wenn ich ins angrenzende Nachbarrevier (staatl. Forstrevier) schaue.
Ausser massiven Rehwildabschuss samt jährlicher Rehwilddrückjagd bei der 20-30 Rehe abgeknallt werden sind sonst keine Hegemassnahmen zu erkennen.
Im Gegenteil. In diesem März werden beim Holzabtransport noch 100 Erdkröten überfahren, was ich der Naturschutzbehörde gemeldet habe.

Man muss sich doch nur die Abschussmeldungen im Vergleich ansehen. Von Dachsbejagung, Fuchsbejagung, Krähen auf der Streckenliste ist in den Staatsjagden nicht viel zu sehen.
Und diese Herrn sollen die fachliche Eignung zum Wildtierschützer haben?
Da wird der Bock zum Gärtner gemacht.
Wie der Landesrechnungshof bestätigt beseitigen die Forstämter effektiv das Rehwild als Waldschädling und die Holzwirtschaft ist hoch profitabel.
Und das soll Wildtierschutz sein?

Da betreibt unsere Landesregierung mal wieder Klientelpolitik, schafft neue Posten und Positionen und versucht den eigenverantwortlich handelnden Jäger und Naturschützer zu bevormunden.

Anstatt jagdliche Aufgaben zu verstaatlichen, sollte die Staatsjagden privatisiert werden. Dies würde sofortige Pachteinnahmen generieren und anstatt die Steuerzahler die Jagd als Dienstprlicht finanzieren würden diese Aufgaben kostenlos von privaten Jägern in deren Freizeit erledigt.

Thomas Schlecker
Jäger und Naturschützer

100. Kommentar von :Ohne Name

Zu § 49

Ich möchte niemanden beleidigen, aber ich bin etwas verwundert, dass sich Jäger, die bei Treibjagden auf alles schießen, was sich bewegt, als selbst als Vogelschützer und Katzen als böse Jäger darstellen. Auf mich wirkt das wie ein Zerrspiegel. Die Katze folgt ihrer Natur - der Mensch seinem Hobby oder seiner Vorstellung von Naturschutz. Ja, ich

Ich möchte niemanden beleidigen, aber ich bin etwas verwundert, dass sich Jäger, die bei Treibjagden auf alles schießen, was sich bewegt, als selbst als Vogelschützer und Katzen als böse Jäger darstellen. Auf mich wirkt das wie ein Zerrspiegel. Die Katze folgt ihrer Natur - der Mensch seinem Hobby oder seiner Vorstellung von Naturschutz.

Ja, ich bin Tierschützerin und bin für den Schutz jeden Tieres - natürlich auch der Vögel. Das rechtfertigt für mich aber noch lange nicht, dass Katzen und Hunde getötet werden dürfen. Hiervon darf es auch keine Ausnahme geben.

Ja, es gibt viele Katzen, auch verwilderte. Aber anstatt sie zu erschießen, sollte man sich lieber für flächendeckende Kastrationen einsetzen, um eine ausufernde Population und die dazu gehörigen Krankheiten zu verhindern. Für eine solche Kastrationspflicht sollte sich nicht nur das Land einsetzen (gesetzliche Ebene, die leider nicht kontrolliert werden kann in der "Realität"), sondern auch die Jäger, die tatsächlich Naturschutz betreiben wollen. Sie haben nämlich in ihrem Gebiet die perfekten Voraussetzungen dafür, denn sie kennen die Bauern, die 10 nicht kastrierte Katzen haben und das (aus Unwissenheit) auch nicht ändern wollen. Gelebter Natur- und Tierschutz!

Zusammenfassend hier meine Bitte: Katzen und Hunde dürfen nicht erschossen werden, ohne Ausnahme. Wenigstens sollte in § 49 Abs. 2 "sofern der Schutzzweck es erfordert" konkretisiert und enger gefasst werden.

99. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit vom 15.02.-15.04.

Ich darf in einem Sechstel des Jahres die Jagd nicht ausüben und soll dafür trotzdem noch Pacht und auch noch den Wildschaden zahlen. Auf Kosten anderer Leute großartige Forderungen stellen ist ja sehr einfach. Da sieht man, dass Nabu und BUND nicht nur souffliert, sondern wohl auch noch die Tastatur bedient haben. Wenn an der allgemeinen Schonzeit

Ich darf in einem Sechstel des Jahres die Jagd nicht ausüben und soll dafür trotzdem noch Pacht und auch noch den Wildschaden zahlen. Auf Kosten anderer Leute großartige Forderungen stellen ist ja sehr einfach. Da sieht man, dass Nabu und BUND nicht nur souffliert, sondern wohl auch noch die Tastatur bedient haben. Wenn an der allgemeinen Schonzeit festgehalten wird, dann sollte der §41 ergänzt werden, dass ein Sechtel des Wildschadens durch Schwarzwild zu gleichen Anteilen aus der Parteikasse der Grünen und den Vereinskassen von Nabu und BUND bezahlt werden.

Jeder Jäger ist schon im eigenen Interesse bemüht das Wild so wenig wie möglich zu beunruhigen. Die Beunruhigung durch die Jagd ist zu vernachlässigen. Die stärksten Beunruhigungen kommen immer noch durch zu viele Freizeitaktivitäten und die fortswirtschaftliche Nutzung. Die Jagd einseitig zu verbieten ist nicht zielführend.

98. Kommentar von :Ohne Name

Allgemeine Schonzeit 15. Februar bis 15. April

Bei dieser Forderung zeigt die Landesregierung mal wieder offenkundig wie wenig Fachkompetenz vorhanden ist. Seit Jahrzehnten endet in meinem Revier die Bejagung des Rehwildes und des Fuchses im Januar je nach Abschusserfüllung und Schneelage bezw. nach der Ranz und wir beschränken uns auf wenige notwendige Jagdarten. Zur gleichen Zeit

Bei dieser Forderung zeigt die Landesregierung mal wieder offenkundig wie wenig Fachkompetenz vorhanden ist.
Seit Jahrzehnten endet in meinem Revier die Bejagung des Rehwildes und des Fuchses im Januar je nach Abschusserfüllung und Schneelage bezw. nach der Ranz und wir beschränken uns auf wenige notwendige Jagdarten.

Zur gleichen Zeit herrscht aber Hochbetrieb im Wald. Zum Einen von den Waldbesitzern die den Frost und den gefrohrenen Boden zum Einschlag nutzen, sowie vorwiegend März und April zum Holzabtransport und zur Holz-Aufarbeitung;
zum Anderen durch alle Art von Freizeitbesuchern mit Hund, mit Pferd mit Mountenbike, mit Langlaufskiern.
Dies ist die tatsächliche Beunruhigung unseres Wildes.
Die Begründung der Schonzeit mit der Beunruhigung durch die Jagd ist ausgesprochener Blödsinn.

Was aber noch fataler ist, dass im Gießkannenprinzip eine Regelung getroffen wird.
Was ist denn mit der Rabenkrähe und der Elster? Warum sollen die im Februar bis Mitte März wie bisher nicht bejagt werden? Ein Blick durchs Fenster würde genügen um die Problematik mit der Rabenkrähe zu erkennen. Und was ist mit Marderhund und Waschbär?

Solch ein Pfusch am Jagdgesetz ist einmalig und zeigt wie wenig die Jäger mit ihrem Fachwissen gehört wurden.
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer