Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

201. Kommentar von :Ohne Name

Jagd und Wildtierabschuss

Hunde und Katze sind außerhalb der Schutzzone ein Problem und sollten zumindest genauso wir Rabenkrähen durch den Jagdpächter und den bestellten Jagdaufseher geregelt werden. Weshalb sonst fordert man ein Kastrationsgebot für Katzen.   Auch in der sogenannten Ruhezeit sollten Tiere in Problemfällen, vor allem das Schwarzwild reguliert werden […]

Hunde und Katze sind außerhalb der Schutzzone ein Problem und sollten zumindest genauso wir Rabenkrähen durch den Jagdpächter und den bestellten Jagdaufseher geregelt werden. Weshalb sonst fordert man ein Kastrationsgebot für Katzen.

 

Auch in der sogenannten Ruhezeit sollten Tiere in Problemfällen, vor allem das Schwarzwild reguliert werden können. Es kann nicht sein, dass Jagd mit Grund und Boden verbunden, unterbunden wird und der Schaden hinzunehmen ist.

 

Unabhängig davon, sollte bei der geforderten Jagdruhe auch der Freizeitsport, die Forstwirtschaft, und die Biotoppflege ruhen. Das allgemeine Begehungsrecht in Wald hat dann auch zu ruhen.

 

Tiere dürfen nicht unnötig gekeult werden. Sie sind einem Verwertungskreislauf zu zuführen.

 

Ein Gernalwegeplan für die Fernwechsel ist gut.

202. Kommentar von :Ohne Name

Jagd und Wildtierabschuss

Hunde und Katze sind außerhalb der Schutzzone ein Problem und sollten zumindest genauso wir Rabenkrähen durch den Jagdpächter und den bestellten Jagdaufseher geregelt werden. Weshalb sonst fordert man ein Kastrationsgebot für Katzen.   Auch in der sogenannten Ruhezeit sollten Tiere in Problemfällen, vor allem das Schwarzwild reguliert werden […]

Hunde und Katze sind außerhalb der Schutzzone ein Problem und sollten zumindest genauso wir Rabenkrähen durch den Jagdpächter und den bestellten Jagdaufseher geregelt werden. Weshalb sonst fordert man ein Kastrationsgebot für Katzen.

 

Auch in der sogenannten Ruhezeit sollten Tiere in Problemfällen, vor allem das Schwarzwild reguliert werden können. Es kann nicht sein, dass Jagd mit Grund und Boden verbunden, unterbunden wird und der Schaden hinzunehmen ist.

 

Unabhängig davon, sollte bei der geforderten Jagdruhe auch der Freizeitsport, die Forstwirtschaft, und die Biotoppflege ruhen. Das allgemeine Begehungsrecht in Wald hat dann auch zu ruhen.

 

Tiere dürfen nicht unnötig gekeult werden. Sie sind einem Verwertungskreislauf zu zuführen.

 

Ein Gernalwegeplan für die Fernwechsel ist gut.

203. Kommentar von :Ohne Name
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204. Kommentar von :Ohne Name

Allg- Jagdverbot von 16.2. bis 15.4.; Ausnahme: Schwarzwild im Feld

Die ausschließliche Bejagung des SW im Feld ist zur Schadensvermeidung nur in geringem Umfang wirksam. Zum Einen steht das Wild dort bereits im gefährdeten Bereich und ist zum Anderen in der deckungsreichen Flur selten bejagungsgerecht sichtbar! Vorschlag: In diesem Zeitraum die Kirrjagd in einer Tiefe von ca. 100 m hinter dem Trauf zulassen.  […]

Die ausschließliche Bejagung des SW im Feld ist zur Schadensvermeidung nur in geringem Umfang wirksam. Zum Einen steht das Wild dort bereits im gefährdeten Bereich und ist zum Anderen in der deckungsreichen Flur selten bejagungsgerecht sichtbar!

Vorschlag: In diesem Zeitraum die Kirrjagd in einer Tiefe von ca. 100 m hinter dem Trauf zulassen.

Vorteile: Das SW kann bereits vor dem Austritt ins Feld an bejagungsfähige Flächen gesteuert werden.

Die dort beschossenen Rotten weichen wieder ins dahinter liegende Waldgebiet zurück (Jagddruck!).

Dies ist nach meiner Erfahrung (J.-prüf. 1968, Revierleiter seit 1972) effizienteste Bejagungsart zur Vermeidung von Wildschäden.

205. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe im Frühjahr auch für Schwarzwild

Der LJV argumentiert, dass in der vorgesehenen Schonzeit zwischen 15 .Feb. bis 14. Apr. ca. 20 % des Schwarzwildabschusses erfolgen, und daher die Einschränkung auf die Jagd im Feld insgesamt zu einer Zunahme der Wildschäden führen würde. Dabei werden jedoch Tatsachen ignoriert: Wie jeder Jäger weiss, werden in dieser Zeit auch -aus welchen Gründen […]

Der LJV argumentiert, dass in der vorgesehenen Schonzeit zwischen 15 .Feb. bis 14. Apr. ca. 20 % des Schwarzwildabschusses erfolgen, und daher die Einschränkung auf die Jagd im Feld insgesamt zu einer Zunahme der Wildschäden führen würde. Dabei werden jedoch Tatsachen ignoriert: Wie jeder Jäger weiss, werden in dieser Zeit auch -aus welchen Gründen auch immer- führende Bachen erlegt. Bei einer realistischen Schätzung des Abschussanteils von 5 % Bachen wären dies ca. 500 führende Muttertiere (bei einem landesweiten Jahresabschuss von ca. 50000 Stück Schwarzwild)! Also ca. 500 potentielle Straftaten durch Jäger, die der neue LJG-Entwurf verhindern helfen könnte. Der Abschuss auf dem Feld ermöglicht besseres Ansprechen als im Wald, zumal der Bewuchs bis Mitte April noch wenig Deckung bietet. Weiterhin ist bekannt, dass mutterlose Frischlinge einen wesentlich höheren Wildschaden verursachen als in einer von erfahrenen Leitbachen geführten Rotte. Die Wald-Jagdruhe im Frühjahr hätte unter dem Strich nur Vorteile!

206. Kommentar von :Ohne Name

§41 Teil 2

Warum sind die Wildtiere nur mit der Jagd zu "verschonen" ? Die alltäglich Waldnutzung verursacht ebenso eine erhebliche Beunruhigung der Tierwelt. Egal ob Nordikwalker, Mountainbikefahrer, Wanderer, Jogger, Hundehalter, Waldarbeiter, Privaterwerber, Förster, Landwirte... alle die sich im Wald bewegen verursachen eine Störung dieser Tiere. Das […]

Warum sind die Wildtiere nur mit der Jagd zu "verschonen" ? Die alltäglich Waldnutzung verursacht ebenso eine erhebliche Beunruhigung der Tierwelt. Egal ob Nordikwalker, Mountainbikefahrer, Wanderer, Jogger, Hundehalter, Waldarbeiter, Privaterwerber, Förster, Landwirte... alle die sich im Wald bewegen verursachen eine Störung dieser Tiere.

Das Märchen diese Nutzer blieben auf den Wegen und Wild unterscheide sehr wohl von wem die Störung ausgeht, braucht hier niemand verbreiten !

Wenn eine Schonung in einem Gebiet dann von allen zum Nutzen von allen ! Jägern wird eine wichtige Möglichkeit genommen in den Bestand (hauptsächlich beim Schwarzwild) einzugreifen, die Schäden sollen sie aber übernehmen.

Wer behauptet die Beunruhigung im Feld wäre "weniger schlimm" wie im Wald hat von Wildtierökologie keine Ahnung !

 

207. Kommentar von :Ohne Name

bitte keine Jagdruhe

In der Zeit der geplanten Jagdruhe werden ca. 20 % des Schwarzwildes erlegt. Dieses Jahr zeichnet sich eine weitere Schwarzwildplage ab. Wenn die Jäger in dieser Zeit nicht mehr jagen dürfen, dann dürfen sie auch nicht für evtl. Schäden in Anspruch genommen werden; das muss dann auch der Staat auf eigenen Kosten regeln.

208. Kommentar von :Ohne Name

Haustierabschuß etc.

Der Abschuß von Haustieren muß verboten werden! Somit wären wenigstens auch wieder einwandernde Wölfe geschützt, die schon als "Schäferhunde" angesprochen und erlegt wurden. Auch Biologen und Ornithologen wissen, wie Grünröcke ticken, und kümmern sich besonders intensiv um seltene, zuwandernde Tiere, z.B. Waldrapp im Alb-Donau-Kreis, damit diese […]

Der Abschuß von Haustieren muß verboten werden! Somit wären wenigstens auch wieder einwandernde Wölfe geschützt, die schon als "Schäferhunde" angesprochen und erlegt wurden. Auch Biologen und Ornithologen wissen, wie Grünröcke ticken, und kümmern sich besonders intensiv um seltene, zuwandernde Tiere, z.B. Waldrapp im Alb-Donau-Kreis, damit diese nicht "versehentlich" erschossen werden.

Und von wegen, die Jäger schießen ja gar keine Haustiere, wie diese gerne behaupten, mir sind Fälle bekannt, wo dies vor spielenden Kindern oder auf einer Pferdeweide 100 m vom Haus entfernt vor den Augen der Katzenbesitzer passierte. Ganz abgesehen davon, daß Haustiere keine Wildtiere ausrotten: wie soll man Katzen, die Freigang gewöhnt sind, an ihrem Jagdtrieb hindern? Gewisse Grüngekleidete haben diesen ja auch nicht so unbedingt unter Kontrolle!

Tierquälerisch sind vielmehr die Treibjagden, von denen mir Fälle bekannt sind, wo die Nachsuche unterblieb und die angeschossenen Wildschweine bzw. Rehe Monate später schlimm verkrüppelt und abgemagert von anderen Weidmännern erlegt wurden.

209. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe vom 16.2. bis 15.4.

Die Forderung nach einer Jagdruhe begründet sich in erster Linie darin, dass Elterntiere die Zeit der Trächtigkeit (bei Federwild Lege und Brutzeit) und Aufzuchtphase möglichst stressfrei, ohne Jagddruck, verbringen. können. Dieses Prinzip wird beim Rehwild nicht umgesetzt. Dessen Trächtigkeit endet erst Anfang Mai. Anschliessend werden die […]

Die Forderung nach einer Jagdruhe begründet sich in erster Linie darin, dass Elterntiere die Zeit der Trächtigkeit (bei Federwild Lege und Brutzeit) und Aufzuchtphase möglichst stressfrei, ohne Jagddruck, verbringen. können.

Dieses Prinzip wird beim Rehwild nicht umgesetzt. Dessen Trächtigkeit endet erst Anfang Mai. Anschliessend werden die Kitze noch ca. bis Mitte Juni abgelegt und ausschließlich durch Säugen ernährt (Aufzuchtphase).

Die mit dem 1.5. beginnende Jagd auf Bock und Schmalreh bewirken hingegen Jagddruck auf Geiß und Kitz, als auch auf andere in diesem Zeitraum in der Aufzuchtphase befindlichen Wildtiere.

 

Vorschlag:

Die Jagd auf Böcke zum 1.7. beginnen, Schmalrehe wegen der dann schwierigen Unterscheidungsfähigkeit zusammen mit Geißen und Kitze ab 1.9. freigeben.

Kitze könnten ggf. bis zum Beginn der allg. Jagdruhe am 16.2. bejagt werden.

 

Vorteile:

Das Zeitfenster der allg. Jagdruhe wird um 2,5 Monate ausgedehnt, was der Zielsetzung entspricht.

Die Jägerschaft könnte sich zudem bis zum 1.7. auf die Schwarzwildbejagung konzentrieren.

 

Die beabsichtigte Verlängerung der Bockjagd bis 31.1. sichert trotzdem eine ausreichende Entnahme von Böcken aus der Wildbahn.

Die verlängerte Jagdzeit für Kitze sichert das Erreichen der Abschußziele.

 

 

210. Kommentar von :Ohne Name

Niederwild

Mein Revier ist 550 ha groß und unterliegt einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Es erfolgt eine intensive Bejagung mit Fallenjagd auf Marder ( seit zwei Jahren habe ich den Baummarder in der Falle, der bisher nur im Wald - nächste Entfernung 4Km Luftlinie – vorkam ) und Bau - Jagd auf den Fuchs mit dem Hund sowie die Ansitzjagd auf […]

Mein Revier ist 550 ha groß und unterliegt einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.

Es erfolgt eine intensive Bejagung mit Fallenjagd auf Marder ( seit zwei Jahren habe ich den Baummarder in der Falle, der bisher nur im Wald - nächste Entfernung 4Km Luftlinie – vorkam ) und Bau - Jagd auf den Fuchs mit dem Hund sowie die Ansitzjagd auf den Dachs. 2008 hatte ich noch 6-7 Rebhuhn Paare mit allerdings nur jeweils 8-10 Jung - Hühnern gesehen. Bei einer Reproduktionsrate von 18-20 Küken je Paar, wenn es keine Verluste gäbe, wäre ein Jagd auf Hühner noch nachhaltig möglich. In den letzten 2 Jahren ging der Hühner - Bestand auf ein einziges Paar zurück. Im Winter habe ich etliche Rupfungen durch Sperber und Habicht gefunden .Selbst beobachtet: Schlägt ein Sperber oder Habicht ein Huhn, wird er alsbald von einem Bussard von der Beute abgeschlagen. Dieses Spiel wiederholt sich. Das gleiche passiert mit den Hasen. Nach jahrelanger Jagd - Ruhe und nach der WILD Scheinwerferzählung unter Anleitung der Wildforschungsstelle Baden Württemberg kann ich nur einen guten Zuwachs des Hasen in den großflächigen Tabakanbauflächen verzeichnen. Diese Flächen schließen recht früh durch den Pflanzenbewuchs die Sicht aus der Himmelrichtung und geben Schutz vor Krähen, Elstern, Bussard, Habicht und Sperber. Auf anders genutzten Ackerflächen können sich Hasen nicht mehr halten.

In einem Weiher im Revier gab es einen beachtlichen Karpfenbestand von 15 -20 ausgewachsenen Karpfen; eines Tages fand ich dann vor einem Fuchsbau einen Karpfenkopf.

Dieser gab mir zudenken, der Karpfen konnte nur von einem der Weiher stammen. Bei einer alsbaldigen Besichtigung sah ich ein Graureiher am Weiherrandstehen, der einen Karpfen angeschlagen hatte. Nachdem der Reiher bei meinem Auftauchen abgestrichen war, fand ich noch drei an der Wasseroberfläche schwimmende ausgewachsen Karpfen, welche langsam zum Auslauf trieben. Alle waren angeschlagen vom Reiherschnabel und bereits verendet. Ein Fuchs hatte also offensichtlich einen ans Ufer getriebenen Karpfen als Beute seinem Bau zugetragen.

Es gibt in diesen Weihern heute keine Karpfen mehr.

Unsere Bodenbrüter und unsere Hasen werden von den Naturschutzverbänden zu Tode geschützt, anstatt die Verursacher für das Artensterben verantwortlich zu machen.

 

Wenn Hunde und Katzen wildern ist das für alle Wildtiere eine große Plage (beschlagene Rehgeißen). gehetztes Wild im Straßenverkehr durch Unfall auch für den Menschen gefährlich. Derzeit haben die Haustiere keine Hungersnot, ihre Jagdlust wird mit dem Spieltrieb der Haustiere durch die Unkenntnis der Frauchen und Herrchen anerzogen. Das kann ich durch Beobachtung im Wohnbereich, beginnend mit Singvögeln bis zum Streunen der Haustiere mit Hetzen am Wild feststellen. Viele Mitbürger in unserem Dorf sind nach einem Gespräch einsichtig und halten sich an die Spielregeln. Sollte sich jedoch nach mehrmaligen Aufforderungen keine Änderung des Verhaltens zeigen , müsste der Abschuss erlaubt sein. Das Einfangen streunender Hauskatzen mit anschließender Kastration ist ein frommer Wunsch; welcher selbsternannte Tierschützer beschäftigt sich damit? Die Tierheime sind sowieso schon überfüllt mit entsorgten Haustieren.