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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

27. Kommentar von :Ohne Name

Bürokratisierung der Jagd

Hier wird die Bürokratiesierung der Jagd vorangetrieben. Eine Nachhaltige Jagd haben wir Jäger schon immer betrieben. Über Generationen hinweg hat man durch selektive Jagd und entsprechende Prätatoren Jagd vor allem den Fortbestand des Niederwildes gefördert. Wir Jäger haben hier einen massgeblichen Anteil. Diese bereits durchgeführten und immer

Hier wird die Bürokratiesierung der Jagd vorangetrieben. Eine Nachhaltige Jagd haben wir Jäger schon immer betrieben. Über Generationen hinweg hat man durch selektive Jagd und entsprechende Prätatoren Jagd vor allem den Fortbestand des Niederwildes gefördert. Wir Jäger haben hier einen massgeblichen Anteil. Diese bereits durchgeführten und immer wieder praktizierten Hegemassnahmen sind in Jägerhand am besten aufgehoben und bedürfen keiner Bürokratisierung.

26. Kommentar von :Ohne Name

HERR, schmeiss Fachkenntnis vom Himmel ...

Man merkt, dass es sich bei der Berufung auf wissenschaftliche Erkenntnisse bei Erstellung dieses Gesetzentwurfes nur um eine Floskel handeln kann. Sollte der Ruhebedarf des Wildes in der in § 41 Abs. 2 definierten Periode wirklich aus Gründen des Tierschutzes unbedingt erforderlich sein, müsste daraus zwingend ein absolutes Wegegebot und

Man merkt, dass es sich bei der Berufung auf wissenschaftliche Erkenntnisse bei Erstellung dieses Gesetzentwurfes nur um eine Floskel handeln kann.



Sollte der Ruhebedarf des Wildes in der in § 41 Abs. 2 definierten Periode wirklich aus Gründen des Tierschutzes unbedingt erforderlich sein, müsste daraus zwingend ein absolutes Wegegebot und eine konsequente Nichtnutzung des Waldes in dieser Zeit gesetzlich geboten und überwacht werden.



Insbesondere in den höher gelegenen Landesteilen können im Februar oft noch Sauen gekreist und effektiv bejagd werden.

Vor Beginn der Vegetationsperiode kann im dann noch übersichtlichen Wald gezielt angesprochen und gejagt werden und somit ein sinnvoller Beitrag zur Reduzierung der Schwarzwildbestände aber auch von Fuchs und Marder geleistet werden.

Auch zu der diesjährigen Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen für viele - auch staatliche - Reviere passt das nicht.

Im neuen saarländischen Jagdgesetz wurde die Schonzeit für Keiler und Bachen gerade ersatzlos gestrichen.

Für eine ethische Jagd auf nicht im Bestand gefährdete Arten wie Rehwild, Schwarzwild, Fuchs, Dachs, Stockenten etc. reicht BJagdG § 4 Abs. 2 völlig aus. Auf die Festlegung einer Schonzeit kann grundsätzlich verzichtet werden. Erst recht auf eine generelle für alle Arten.



Darüber hinaus sind Luchs und Wolf willkommen - mir persönlich übrigens auch. Müssen die sich dann auch an die Jagdruhe von Mitte Februar bis Mitte April halten? Mit dieser rethorischen Frage schließt sich wieder der Kreis zum eingangs Erwähnten: unser Wild ist über Jahrtausende der Evolution ganzjährigen Jagddruck gewöhnt und hat sich daran angepasst! Auch ohne grün-roten Gesetzesaktionismus zur Befriedung eines naturentfremdeten städtischen Wählerklientels, dessen Naturverständnis mehr von Walt Disney als von der Realität geprägt ist und das so schnell nicht mit den Folgen dieser "Weltverbesserung" konfrontiert wird.



Dieser Gesetzesentwurf basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sondern auf ideologischer Engstirnigkeit!

25. Kommentar von :Ohne Name
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24. Kommentar von :Ohne Name

Abschnitt 6 insbesondere § 41

Der Abschnitt 6 und hier besonders § 41 ist unbedingt wichtig und daher auch in das neue Jagdgesetz aufzunehmen. Es sollten hier nicht zu viele Ausnahmegenehmigungen erteilt werden (d.h. nicht zu viele Hintertürchen offen sein) Die Schonzeit könnte ruhig etwas verlängert werden. Auch sollte für Hunde in dieser Zeit ein Leinenzwang in Wald und

Der Abschnitt 6 und hier besonders § 41 ist unbedingt wichtig und daher auch in das neue Jagdgesetz aufzunehmen. Es sollten hier nicht zu viele Ausnahmegenehmigungen erteilt werden (d.h. nicht zu viele Hintertürchen offen sein) Die Schonzeit könnte ruhig etwas verlängert werden.
Auch sollte für Hunde in dieser Zeit ein Leinenzwang in Wald und Feld bestehen!
Ansonsten finde ich das neue Jagdgesetz im Großen und Ganzen sehr sehr begrüssenswert und längst überfällig.

Karin Müller Stetten o.L.

23. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe für Schwarzwild- etwas für Theoretiker

Ich muss mich zur Räson rufen, um nicht sarkastisch zu werden. Jeder Praktiker( Ich lebe auf dem Land und bin stolz darauf) weiß, dass das Schwarzwild sich von Feb-April weitestgehend noch im Wald aufhält. Was sollen die Schwarzkittel auch draußen fressen. Die sind doch nicht blöd! Aber wir blöden Jäger sollen das ignorieren und dürfen im Feld

Ich muss mich zur Räson rufen, um nicht sarkastisch zu werden.
Jeder Praktiker( Ich lebe auf dem Land und bin stolz darauf) weiß, dass das Schwarzwild sich von Feb-April weitestgehend noch im Wald aufhält.
Was sollen die Schwarzkittel auch draußen fressen. Die sind doch nicht blöd!
Aber wir blöden Jäger sollen das ignorieren und dürfen im Feld ansitzen, um unser Gewissen zu beruhigen und ein gutes Argument für die Bauern zu haben, wenn die uns nach der Maisaussaat Mitte/Ende April und wegen der marodierenden Wildschweinrotten die Türe einrennen. Nur - dann geht nur noch wenig im Feld, bei täglich wachsender Vegetation. Dann stecken die Sauen im Raps und nicht mehr im Wald (wo wir jetzt ja wieder jagen dürften!)
Bei unseren Revieren hier im Bauland ,mit maximal halb Feld, halb Wald und so dürfte es in vielen Revieren sein, sind die Monate Febr-April eigentlich die besten Jagdmonate für Schwarzwild im Wald an der Kirrung.
Der Herbst ist wesentlich unberechenbarer, da eine Buchen- oder Eichelmast und natürlich die Maisdickungen der Felder oft einen Strich durch die Rechnung machen oder man durch die Kirrungsjagd im Wald und damit einher gehender Beunruhigung, nicht den Erfolg anstehender Drückjagden gefährden möchte.
Wenn man von uns ernsthaft erwartet, auf weidgerechte Art, möglichst viele Sauen zu schießen, so darf man uns keine "Jagdruheknüppel" zwischen die Beine werfen, sonst wird man noch unglaubhafter wie man es eh schon ist.
Afrika und seine Schweine grüßen aus Nordosten!
Also ihr Gesetzesmacher, hört auch bei diesem jagdlichen Einwurf auf die Praktiker in den Reviren und nicht die jagdfremden "Experten", denn die schießen die Sauen nur mit der Schnauze!

22. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeiten, Schutz der Wildtiere von Hunden und Katzen

2 Monate Schonzeit im Wald sehe ich vor dem Hintergrund, dass die afrikanische Schweinepest bereits in Polen angekommen ist sehr kritisch. Der Beginn am 15.2. ist auch praxisfern, da da oftmals noch Schnee vorhanden ist, die die Jagdausübung auch bei Nacht möglich macht und das Schwarzwild noch nicht gefrischt hat. Mit der Schonzeit ist eine

2 Monate Schonzeit im Wald sehe ich vor dem Hintergrund, dass die afrikanische Schweinepest bereits in Polen angekommen ist sehr kritisch. Der Beginn am 15.2. ist auch praxisfern, da da oftmals noch Schnee vorhanden ist, die die Jagdausübung auch bei Nacht möglich macht und das Schwarzwild noch nicht gefrischt hat. Mit der Schonzeit ist eine Waldruhe gewünscht, das heißt es darf nicht nur Jägern Beschränkungen auferlegt werden, sondern zwingend auch Mountainbikern, Joggern, Reitern, Holzmachern u.s.w.. Außerdem muss die Nutzungsbeschränkung der Jagd auch Reduzierungen der Pachthöhe mit sich bringen.
Die geplante Regelung bzgl. Schutz der Wildtiere von Hunden und Katzen ist so formuliert, dass es praktisch nicht mehr möglich ist, wildernde Hunde oder Katzen zu erlegen. Dies ist m.E. auch nicht im Sinne des Nabu, der vor Ort teilweise auf die Jäger zukommt, wenn es um den Schutz von Bodenbütern geht.

21. Kommentar von :Ohne Name

Raubzeugs

Wenn Jäger sich wirklich als Naturschützer und Bewahrer der Artenvielfalt sehen, sollte sie keinerlei Probleme haben, diesem Gesetz zuzustimmen. Leider sind Jäger im überwiegendem Teil immer noch "nur Hobby-Jäger" und nur Nutzer der Wildtiere. Die vielgepriesenen Hegemaßnahmen erschöpfen sich in der Anwendung von Falle, Büchse und Flinte, um

Wenn Jäger sich wirklich als Naturschützer und Bewahrer der Artenvielfalt sehen, sollte sie keinerlei Probleme haben, diesem Gesetz zuzustimmen.
Leider sind Jäger im überwiegendem Teil immer noch "nur Hobby-Jäger" und nur Nutzer der Wildtiere. Die vielgepriesenen Hegemaßnahmen erschöpfen sich in der Anwendung von Falle, Büchse und Flinte, um unliebsamen Konkurrenten um die eigene Beute los zu werden. Das dann als Artenschutz und Naturschutz verkaufen zu wollen, finde ich schon sehr frech. Nicht umsonst sprechen viele Niederwildjäger immer noch von "Raubzeugs", wenn sie wichtige Arten wie Fuchs, oder Rabenkrähe meinen. Treibjagden auf Niederwild sind für Jäger wichtige Termine und da muss die Strecke an Niederwild einfach stimmen, will man sich als Jagdpächter nicht total blamieren. Um diese Strecken an Niederwild aufrecht erhalten zu können, muss das Raubwild/zeugs eben intensiv bekämpft werden. Diesem muss ein Riegel vorgeschoben werden und die Niederwildjagd gehört besser kontrolliert und in vielen Gebieten des Landes abgeschafft.
Verantwortungsbewusste Jäger machen das von sich aus, aber die große Masse dieser Leute eben nicht und das ist das Problem.
Gute zu erkennen am Rückgang der Rebhühner, auch hier wollen die Jäger die Freiheit behalten diese selten gewordenen Art weiterhin unter Feuer nehmen zu können, welch ein Trauerspiel und welch eine Heuchelei, wenn sich Jäger als Natur- und auch als Tierschützer sehen.
Man kann vielen Jägern einfach keine Eigenverantwortung zutrauen, und schon lange nicht überlassen, dafür habe ich schon viel zu viele Verfehlungen im Jagdbetrieb erleben müssen.

20. Kommentar von :Ohne Name

Jäger zahlen für eine Nutzung von Wild

Ich bin Jagdpächter eines Niederwildreviers im RP Tübingen. Ich zahle an die Gemeinde eine jährliche Jagdpacht in Höhe von 2.500 EUR. Hierfür habe ich das Recht erworben über die Pachtzeit den Wildbestand innerhalb der geltenden Regelungen zu nutzen. Rehwild und Sauen werden erlegt und von Wild-Liebhabern im heimischen Wohnort gerne übernommen.

Ich bin Jagdpächter eines Niederwildreviers im RP Tübingen.

Ich zahle an die Gemeinde eine jährliche Jagdpacht in Höhe von 2.500 EUR. Hierfür habe ich das Recht erworben über die Pachtzeit den Wildbestand innerhalb der geltenden Regelungen zu nutzen. Rehwild und Sauen werden erlegt und von Wild-Liebhabern im heimischen Wohnort gerne übernommen. Hasen werden schon seit Jahren keine mehr geschossen, weil ich als Jäger hier abschätzen kann, dass keine nachhaltige Nutzung möglich ist und auch ich mich am Anblick von freilaufenden Hasen freue. Diese Zusammenhänge muss mir auch kein grüner Streichelzoo- Gutmensch erklären.
Füchse werden nur bejagt, um den Jung-Hasen das Überleben zu erleichtern. Gelegentlich gibt's auch mal eine Stockente ---Das war es dann auch mit der Vielfalt der Jagdmöglichkeiten.
Genauso gehört für mich zum Revieralltag, mit den Landwirten, dem Forst, den Mitbürgern, Hundebesitzern und Freizeitsuchenden im Einvernehmen zu leben und die jeweiligen Interessen zu respektieren. Das klappt gut ---mit dem jetzigen Jagdgesetz.

Ich fühle mich als Jäger jedoch NICHT verantwortlich als:
- langer Arm der Straßenmeisterei zum Aufklauben von AAS
- Schädlingsbekämpfer im der Gemeinde
- Kostenträger für bestenfalls zweifelhafte Wildschäden
- Rancher oder Naturführer für irgendwelche Interessensgruppen
- Ausführer von irgendwelchen Monitoring- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Reinigungspersonal für Waldwege
- Zuständiger für Wegesicherheit im Revier

Ich bin immer wieder überrascht, was teilweise so als Pflicht der Jäger angesehen wird. Offensichtlich herrscht hier eine gewisse Diskrepanz zum oben geschilderten.
Viele der NICHT gewünschten Verantwortungen werden im Jahreslauf trotzdem erledigt. Aus der praktischen Erkenntnis einer Notlage heraus und nicht, weil dies nun in einem Gesetzestext steht (und von Jedermann eingeklagt werden kann).

Der Entwurf des neuen Gesetzestextes spricht eine klare Sprache:
- Weg von der bewährten Jagd- Praxis in die Hände von ideologisch durchgefärbten Gutmenschen.
- Vertrauen ist gut -- viel Kontrolle ist noch viel besser.
- Lieber ökologische Gesinnung als Fachliche Kompetenz
- Waffenbesitz und Waffengebrauch als Werkzeug zur Jagd ist sowieso verdächtig

Wer die Rahmenbedingungen zum Pachten einer Jagd verschlechtert braucht sich nicht wundern, wenn bestimmte Reviere nicht mehr zu verpachten sind. Dann Bleiben alle Pflichten und Kosten an der Jagdgenossenschaft hängen....

Traut den Jägern als Bürgern dieses Landes zu, mit der Jagd und dem eigenen Jagdrevier umsichtig und kompetent zu arbeiten. Das jetzt vorgestellte neue Jagdgesetz ist überflüssig.....






19. Kommentar von :Karl Dieter Bitzer

§ 41, Absatz 2

§ 41, 2. sollte unter zu Rate Ziehung von Schwarzwildjägern gründlich überdacht werden! Gerade in der Jahreszeit die Jagd auf Schwarzwild im Wald zu verbieten, in der zurückgebildete Vegetation und schwache Belaubung ein sicheres Ansprechen und somit einen guten Schuß gewährleisten, ist barer Unsinn und lässt jegliches Fachwissen vermissen.

§ 41, 2. sollte unter zu Rate Ziehung von Schwarzwildjägern gründlich überdacht werden!
Gerade in der Jahreszeit die Jagd auf Schwarzwild im Wald zu verbieten, in der zurückgebildete Vegetation und schwache Belaubung ein sicheres Ansprechen und somit einen guten Schuß gewährleisten, ist barer Unsinn und lässt jegliches Fachwissen vermissen.

18. Kommentar von :Ohne Name
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