Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor.
Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.
Kommentare : Wild- und Jagdschaden
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Wild- und Jagdschaden
Mir fehlt im neuen Gesetzesvorschlag ebenfalls die Beteiligung/Übernahme der Wildschäden von den sog. Tier- u. Naturschutverbänden. Außerdem vermisse ich einen Passus zur Erlangung einer staatlichen Prüfung der Vereinsmitglieder dieser Vereinigungen (analog Jägerprüfung) zwecks Darstellung der Qualifikation zur Mitwirkung an derartigen
Mir fehlt im neuen Gesetzesvorschlag ebenfalls die Beteiligung/Übernahme der Wildschäden von den sog. Tier- u. Naturschutverbänden.
Außerdem vermisse ich einen Passus zur Erlangung einer staatlichen Prüfung der Vereinsmitglieder dieser Vereinigungen (analog Jägerprüfung) zwecks Darstellung der Qualifikation zur Mitwirkung
an derartigen Gesetzesvorlagen.
Abschnitt 7, Wildschaden
Abschnitt 7 Wildschaden Die Wildschadensregelung ist schon im bisherigen Gesetz absolut unbefriedigend geregelt und wird durch die Einführung einer 80%/20%-Regelung allein für Maisschäden nicht grundsätzlich gerechter, weil bei der Schätzung immer ein so großer Spielraum besteht, dass der Schaden leicht um 20 % höher eingeschätzt werden kann,
Abschnitt 7
Wildschaden
Die Wildschadensregelung ist schon im bisherigen Gesetz absolut unbefriedigend geregelt und wird durch die Einführung einer 80%/20%-Regelung allein für Maisschäden nicht grundsätzlich gerechter, weil bei der Schätzung immer ein so großer Spielraum besteht, dass der Schaden leicht um 20 % höher eingeschätzt werden kann, sodass der Bauer nach wie vor tatsächlich 0% Schadensanteil übernimmt und der Jäger auf 100% sitzen bleibt, zumal die Schätzer alle samt aus der Landwirtschaftsbranche kommen. Ferner könnte die Schadenshöhe bei der Maisernte deutlich gesenkt werden, wenn in den unmittelbaren Schadensflächen das Mähwerk des Maisernters tiefer gestellt würde, damit die um gedrückten, flach liegenden Stängel aufnehmen zu können. Diese sind ja nicht unbrauchbar! Aber die Erntegeschwindigkeit steht stets im Vordergrund und der Schaden wird ja bezahlt.
Wenn von Seiten des Landwirts bei zunehmend größer werdenden Maisschlägen keine Schuss-Schneisen zur besseren Bejagung des Schwarzwildes vorgesehen werden, müsste der Anspruch auf Schadensersatz ganz entfallen. Dies auch in den Fällen, wenn Mais ohne niedrige Grünstreifen direkt an den Wald angrenzt. Dieser bedingte Schadenersatzausfall hätte außerdem den Vorteil, dass die riesigen quasi „toten“ Monokulturen durch niedrig wachsende Gras- und Kräutermischungen in diesen Schuss-Schneisen unterbrochen würden und auch von anderem Wild (Hasen und Rebhühner, Feldlerche) genutzt werden könnten.
Bei den Wildschäden im Mais gibt sich noch ein ganz anderes, nirgends angesprochenes Problem, nämlich das der Folgeschäden durch nach der Maisernte liegengebliebene Maiskolben. Diese werden stets untergepflügt und später, wenn die meist folgende Getreidesaat aufgelaufen ist, von Wildschweinen ausgegraben, wobei erhebliche Folgeschäden entstehen. Wer haftet für diese Schäden? Als Jäger habe ich schon oft mühsam bis zu 1 m³ Kolben aufgesammelt, um derartige Folgeschäden erfolgreich zu vermeiden. Dabei entsteht nach dem neuen Gesetzesvorhaben ein neues ungelöstes Problem: Wohin mit den Maiskolben? Vielleicht liefert das modernisierte Gesetz nach der Anhörung zu dieser Problematik noch eine gute Lösung.
Beim Wildschaden stellt sich grundsätzlich eine generelle Gerechtigkeitsfrage:
Der unkundige Bürger und auch der Gesetzgeber sollten sich bewusst sein, dass Wildschäden von herrenlosen Tieren verursacht werden. Die Wildtiere gehören nicht dem Jäger! Dennoch soll er Schadenersatz leisten! Wieso eigentlich und mit welcher moralischen Begründung?
Der Jäger hat lediglich ein Aneignungsrecht in begrenztem Umfang. Erst das erlegte Tier gehört ihm. Dem Jäger ist es nicht erlaubt alles Wild, das zu Schaden geht, zu töten, damit kein Wildschaden mehr entstünde.
Im Grunde ist unsere Gesellschaft, die - so wie bei der Wiederansiedlung von Wolf und Luchs - den Erhalt aller Wildtierpopulationen wünscht, alleine und voll für alle Wildschäden ersatzpflichtig. Die Neufassung des Jagdgesetzes würde jetzt die Gelegenheit bieten diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Schäden durch getötetes Wild im Straßenverkehr:
Die volkswirtschaftlichen Schäden durch zahlreich getötetes Wild im Straßenverkehr sind beachtlich und bedauerlich, besonders, wenn Menschenleben zu beklagen sind. Autoreparaturwerkstätten und Versicherungen verdienen an diesen Schäden eine Menge Geld, nur der Jäger, dem das getötete Wild auf den vorgesehenen Abschussplan angerechnet wird, geht leer aus. Die Modernisierung des Jagdgesetzes bietet jetzt die Gelegenheit diese Ungerechtigkeit des alten Gesetzes zu beseitigen und wenigstens die Kosten des Wildbretverlustes durch die PKW-Teilkaskoversicherung zu ersetzen. Die vom Jäger getragenen anderen Kosten für Fahrt- und Zeitaufwand, meist auch noch zu Unzeiten, sind ausreichend Ersatz für die entfallene Jagdsteuer.
Walter Leiner
Abschnitt 7 Wildschaden
Die zur vorgesehenen Änderung der Schadensregelung für Wildschäden an Streuobstwiesen angeführte Begründung ist irreführend. Zur Ersatzpflicht bei Streuobstwiesen liegt umfangreiche und einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Regelungen im Bundesjagdgesetz vor. Die nunmehr vorgesehene Regelung, die bezüglich der Definition des
Die zur vorgesehenen Änderung der Schadensregelung für Wildschäden an Streuobstwiesen angeführte Begründung ist irreführend. Zur Ersatzpflicht bei Streuobstwiesen liegt umfangreiche und einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Regelungen im Bundesjagdgesetz vor. Die nunmehr vorgesehene Regelung, die bezüglich der Definition des Begriffs Streuobstwiese und der neuen Tatbestände , wann eine Schadenspflicht vorliegt, sämtliche Amts- und Landgerichte im Land beschäftigen wird, kommt dem politischen Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu fördern, in keiner Weise nach.
Die Regelung ist kontraproduktiv, da sie die im Land von der Mehrheit der Streuobstbewirtschafter akzeptierte bisherige Regelung vom Tisch wischt und für die nächsten Jahre Potenzial für emotionale Auseinandersetzungen zwischen Jagdpächtern und Streuobstbewirtschaftern bietet. Zum Schutz vor unberechtigter Inanspruchnahme wird die Jägerschaft gezwungen in jedem Herbst die konkrete Erntesituation auf jeder im Revier befindlichen Streuobstwiese zu dokumentieren. Allein die Tatsache, dass es durch die beabsichtigte gesetzliche Klarstellung eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen für eine Schadensersatzpflicht gibt, führt nicht zur angestrebten gesellschaftlichen Akzeptanz, sondern zum Gegenteil, dass vor Ort dem einzelnen Besitzer nicht vermittelt werden kann, dass er -im Gegensatz zum Nachbarn- keinen Entschädigungsanspruch hat. In der vorgesehenen Regelung kann keine Klarstellung, sondern eine Verpflichtung zur Entschädigung gesehen werden.
Wildschaden
Schade, dass die Gesetzesvorlage keine paritätische Aufteilung der Wildschadensverhütung und der Schadensersatzleistungen vorsieht. In Revieren mit großen Feldflächen und umliegenden Wäldern ist diese Maßnahmen von den Jägern allein nicht mehr zu bewältigen und finanziell auch nicht mehr zu tragen. In der Praxis hilft man sich durch Verhandlung zu
Schade, dass die Gesetzesvorlage keine paritätische Aufteilung der Wildschadensverhütung und der Schadensersatzleistungen vorsieht. In Revieren mit großen Feldflächen und umliegenden Wäldern ist diese Maßnahmen von den Jägern allein nicht mehr zu bewältigen und finanziell auch nicht mehr zu tragen. In der Praxis hilft man sich durch Verhandlung zu niedrigen Pachtpreisen, mit Deckelung der Kosten für Wildschaden, mit Wildschadensersatzkassen bis hin zu Unverepachtbarkeit von Revieren.
Sollte die Gesetzgebung die Pächter letztendlich wirklich so allein nach ihrem privaten Geschick agieren lassen, werden sich die Jäger in ihrer Not auch jener jagdlichen Mittel bedienen, die im umliegenden europäischen Ausland in vergleichbaren Situationen gebräuchlich sind.
Faire gesetzliche Vorgaben der Schadensabwehr und Schadensregulierung - zumindest als Kannbestimmungen - würden der viel gerühmten Waidgerechtigkeit auch in diesem sogenvollen Teilgebiet zu längerem Bestand verhelfen.
Hartmut Riemer
Schadensersatzpflicht bei Wildschaden
Wildschäden an Maiskulturen sollen nur noch zu 80% ersetzt werden. Was wollen Sie mit dieser Schnapsidee wirklich bewirken. Wollen Sie hierdurch einen Keil zwischen Jäger und Landwirten treiben? Oder geht es IHnen hier um die Sache. Warum vermisse ich praxisgerechte Vorschläge, wie z. B. einführen éiner Wildschadensausgleichkasse? Hier sollten Sie
Wildschäden an Maiskulturen sollen nur noch zu 80% ersetzt werden. Was wollen Sie mit dieser Schnapsidee wirklich bewirken. Wollen Sie hierdurch einen Keil zwischen Jäger und Landwirten treiben? Oder geht es IHnen hier um die Sache. Warum vermisse ich praxisgerechte Vorschläge, wie z. B. einführen éiner Wildschadensausgleichkasse? Hier sollten Sie mehr auf Fachleute hören!!!
Auch ihr Vorschlag von Streuobstwiesen ist ein Witz. haben Sie schon einmal eine Streuobstwiese gesehen, auf der kein Fallobst liegt. Hier wären praxisgerechte Ansätze wie Vorschreiben von Schussschneisen, Abstand vom Waldrand, Regelung über Energiemais etc. sehr nützliche Ansatzpunkte. Leider weit gefehlt Herr Bonde!!!!
Wildschaden
Sehr geehrter Herr Bonde, wie kann es sein das Wildschaden von Fasanen erstattet werden sollen wenn diese in der Entwicklungsschale sind und nicht bejagd werden dürfen. Auch sind nun Wildchweinen eine Ruhephase zu gönnen und trotzdem ist deren Entwicklung im Anstieg. Maisschaden sind zu 80% zu ersetzen, auch wäre es sinnvoll Mindestabstände
Sehr geehrter Herr Bonde,
wie kann es sein das Wildschaden von Fasanen erstattet werden sollen wenn diese in der Entwicklungsschale sind und nicht bejagd werden dürfen. Auch sind nun Wildchweinen eine Ruhephase zu gönnen und trotzdem ist deren Entwicklung im Anstieg.
Maisschaden sind zu 80% zu ersetzen, auch wäre es sinnvoll Mindestabstände zum Wald zu bekommen, um hier überhaupt die Möglichkeit zur Bejagung zu haben.
@EdNob
Jagdkamerad, das hast du trefflich formuliert. Ich hab schon den ein oder anderen Kommentar geschrieben, aber dann liest man immer diese sinnfreien, sich gebetsmühlenartig wiederholenden Kommentare der Ideologen. Du kennst die Jäger, ich kenn sie auch. Ein paar würden immer noch jagen und wenn sie das Gewehr beim Landratsamt / Polizei abholen
Jagdkamerad, das hast du trefflich formuliert. Ich hab schon den ein oder anderen Kommentar geschrieben, aber dann liest man immer diese sinnfreien, sich gebetsmühlenartig wiederholenden Kommentare der Ideologen. Du kennst die Jäger, ich kenn sie auch. Ein paar würden immer noch jagen und wenn sie das Gewehr beim Landratsamt / Polizei abholen müssten, was ja auch schon mal so ein Ansinnen war vor ein paar Jahren. Was hier alle vergessen, die alte Jägergeneration, gemeint sind die altehrwürdigen Jagdpächter, kommt in die Jahre. Mein Vater ist Rentner und kann sich deshalb viel um die Jagd kümmern, ich könnte das beruflich schon gar nicht leisten, vor allem seit die Wildsauen en gros da sind und Schäden machen. Meinst du ein pachtfähiger, junger Jäger pachtet eine Jagd, bei diesen Voraussetzungen und dann noch ein Feldrevier. Gut, ein paar gibts immer, aber ich glaube, da werden die Verpächter enorme Probleme bekommen. Ich glaube ja, irgendwann kommen die auf uns zu und bitten uns zu jagen und bezahlen noch dafür. Ich bin noch nicht so alt, ich glaube ich erlebe das noch. Aber zu deinem Vorschlag, ich wäre dabei. Ich möchte jetzt nicht den LJV kritisieren, aber ich würde schon erwarten, dass der mal eindeutig Kante zeigt. Und wenn es sein muss, kündigen wir einfach mal alle die Verträge. Nur mal um zu zeigen, dass wir uns nicht verarschen lassen.
Wildschaden / Jagdschaden
Geehrte Landesregierung, hier ein kleines Beispiel: Erstpacht meines Vater vor 30 Jahren. 140 Hektar Stiftungswald, um diesen herum ca. 600 Hektar Feld, verwaltete von der Gemeinde als Notjagdvorstand. Damals 80 Prozent der Fläche Wiesen, 20 Prozent der Fläche Äcker. Heute, genau umgekehrt. Die Gemeindejagd ist an sich völlig unattraktiv, da
Geehrte Landesregierung,
hier ein kleines Beispiel:
Erstpacht meines Vater vor 30 Jahren. 140 Hektar Stiftungswald, um diesen herum ca. 600 Hektar Feld, verwaltete von der Gemeinde als Notjagdvorstand. Damals 80 Prozent der Fläche Wiesen, 20 Prozent der Fläche Äcker. Heute, genau umgekehrt. Die Gemeindejagd ist an sich völlig unattraktiv, da die im ehemaligen Abschussplan vorgesehenen Rehe alle überfahren wurden. Und das seit 30 Jahren. Mein Vater damals und ich heute, führen da eine Statistik. Wir pachten die Feldjagd nur, wegen dreier Wiesen, die uns eben im Sommer die Möglichkeit bieten, aus dem Wald ziehendes Rehwild zu bejagen. Dann bezahlen wir Jagdsteuer, obwohl wir immer bereit waren, verunfalltes Wild zu entsorgen, Bescheinigungen auszustellen und natürlich auch das Wild ggfls. nachzusuchen etc. Ich bin Polizeibeamter und ich kenn die Möglichkeiten der Polizei, Wild fachgerecht zu erlegen. Ich habe selbst im Dienst mit unserer aktuellen Munition ein angefahrenes Rehkitz erschossen. Die beschriebene Wirkungsweise der Munition werde ich hier nicht darstellen, aber ich habe 5!! mal auf Herz/Lunge geschossen, erst dann hat das Rehkitz sein Haupt gesenkt. Ich war fassungslos. Ein Wildschwein zu töten, wäre mit den Mitteln der Polizei, wenn nicht eine Langwaffe mit entsprechender Munition zugeführt wird, völlig unmöglich, bzw. aus Tierschutzgründen undenkbar. Aber bei uns in der Region (ADK) hat man wegen der Jagdsteuerdiskussion eben auch viele Jäger verprellt und sie kommen nicht mehr zum Wildunfall.
Wenn sie schon ein Gesetz verabschieden wollen und dies damit begründen, dass das alte 20 Jahre alt ist, würden mir da noch eine Reihe anderer Gesetze einfallen, die wesentlich älter sind! Aber wenn es denn so sein soll, warum wird dann nicht das Problem an der Wurzel gepackt. Ich spreche hier nicht von Jagdpächtern, die 1000 ha. Wald pachten können, weil es ihre finanziellen Mittel erlauben. Hin und wieder stehen eben genau diese "Herrenjäger" in der Kritik. Ich denke sie haben ihre Quellen und wissen was ich meine. Nein der kleine bürgerliche Jagdpächter wird schlichtweg allein gelassen. Er hat gar keine Möglichkeiten, die um ihn herum stehenden Veränderungen, zu beeinflussen. Wie soll das funktionieren, dass ich Wildschaden für zig Hektar Industriemais zahlen soll, wenn ich keine Möglichkeit der intensiven Bejagung des Schwarzwildes habe. Ich mache das sozusagen ehrenamtlich. Wenn nicht mein Vater da wäre, der in Pension ist, keine Chance! Aber was bringt die Zukunft. Die Demografie in der Jägerschaft, na ja. Glauben sie dass en gros junge Jäger, sofern pachtfähig, solche Reviere pachten? Nun gut, ein paar gibt es immer, aber flächendeckend? Unkalkulierbare Risiken, und dann noch eine Entwurfsvorlage, die hervorragend dazu geeignet ist, jeden ambitionierten Jäger zu verprellen.. Wer zahlt denn dann für die Schäden? Also ich meine, Natur ist unser aller Gut. Die einen nutzen sie zur Erholung, die anderen zum Broterwerb. Dann soll doch jeder zahlen, wäre das nicht fair? Durch den Industriemais bekommt der Bürger erneuerbare Energie, das wurde doch so gewünscht. Das können sie doch jetzt nicht alles dem Jäger und dem Bauern auflasten? Meiner Meinung nach wird folgendes geschehen. Sie sind dabei verbrannte Erde zu hinterlassen, Jäger mit normalem Einkommen sind in Zukunft nicht mehr oder sehr viel weniger bereit, ein Jagdrevier unter diesen Bedingungen zu pachten. Die Bauern laufen Sturm, die Gemeinden geben ihre Funktion als Notjagdvorstände ab, was verständlich wäre, gegründete Jagdgenossenschaften suchen verzweifelt nach Pächtern, und werden sogar bitten, dass gejagt wird, vielleicht zahlen sie sogar dafür. Ist das der Sinn? Wir brauchen eine gerechte Verteilung des Wildschadens auf alle. Wir brauchen den Jäger im Ehrenamt und dafür muss die Jagdsteuer abgeschafft werden. Das ist meine Meinung, sonst wird möglichweise genau das eintreten, was ich vermute.
In diesem Sinne bitte ich, dieses Thema zu prüfen.
Thomas B.
Dipl. Verw.-Wirt (FH-Pol)
Polizeihauptkommissar
Definition Streuobstwiese
Es ist schon ein starkes Stück: Schäden an Obstgärten sind nicht ersatzpflichtig (§ 55 Abs. 2 des Entwurfs). Dass aber Obstgärten erst dann zu Intensivobstbau werden, wenn pro Hektar mehr als 150 Bäume stehen, ist - mit Verlaub - ein Witz. Über diese abenteuerliche Zahl von mehr 150 Bäumen pro Hektar werden künftig nicht nur Streuobstwiesen
Es ist schon ein starkes Stück:
Schäden an Obstgärten sind nicht ersatzpflichtig (§ 55 Abs. 2 des Entwurfs).
Dass aber Obstgärten erst dann zu Intensivobstbau werden, wenn pro Hektar mehr als 150 Bäume stehen, ist - mit Verlaub - ein Witz.
Über diese abenteuerliche Zahl von mehr 150 Bäumen pro Hektar werden künftig nicht nur Streuobstwiesen (entgegen bisheriger Rechtslage), sondern auch Intensivobstbau (entgegen biosheriger Rechtslage) ersatzpflichtig werden. Der Jäger haftet also so gut wie immer.
Ich habe sehr viele Streuobstwiesen im Revier, die jetzt plötzlich ersatzpflichtig sein sollen. Und ich habe einige Flächen Intensivobstbau (mit weniger als 150 Bäumen pro Hektar), die jetzt auch ersatzpflichtig werden sollen.
Prost Mahlzeit.
Bei der nächsten Gelegenheit steige ich als Pächter aus.
Freundliche Grüße
Peter Kremer, Revierpächter in Bühlertal
Abschnitt 7 § 54 Abs.3 incl. Begründung
Das Mais im Schadensfall als besondere Kultur gesehen wird ist nicht gerechtfertigt. Zum Einen sieht die Verfassung ein Recht auf Eigentum vor. Zum Anderen wird die Begründung der Zeit in der wir leben nicht gerecht. Ausgelöst durch Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel (Geiz ist geil, billig will ich) und durch geänderte Forderungen der
Das Mais im Schadensfall als besondere Kultur gesehen wird ist nicht gerechtfertigt. Zum Einen sieht die Verfassung ein Recht auf Eigentum vor. Zum Anderen wird die Begründung der Zeit in der wir leben nicht gerecht. Ausgelöst durch Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel (Geiz ist geil, billig will ich) und durch geänderte Forderungen der Gesellschaft (EEG) ist die Landwirtschaft auf wirtschaftliche Kulturen wie den Mais angewiesen. Die Einführung bewährter Hilfsmittel wie etwa Schußschneißen im Bestand und Grasstreifen zwischen Wald und Feld werden so nicht anerkannt bzw. ignoriert. Die Begründung, das Mais als besondere Futterquelle dient, ist schon der Fuß in der Tür, im Nachgang auch weitere Kulturen zu bestrafen. Insbesondere das Grünland, welches als wertvoll angesehen wird, dient als Quelle für tierisches Eiweiß. Die Schäden können hier immens werden, die weitere Nutzung und damit der Erhalt gefährdet. Das der Mais aber auch andere Kulturen wie etwa Zwischenfrüchte Deckung bieten liegt in der Natur der Sache, um so unverständlicher ist die geplante Schonzeit für Schwarzwild im Wald wärend der deckungslosen Zeit, in der sehr gezielt gejagd werden kann.
Wo endet eine so willkürliche Gesetzesgebung? Bekommt ein Autofahrer zukünftig den Wildschaden an seinem Auto nicht mehr ersetzt wenn auf der Strecke auch ein ÖPNV möglich wäre und er so ein besonderes/vermeidbares Risiko herauf beschwört?