Abschnitt 7

Wild- und Jagdschaden

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.

Kommentare : Wild- und Jagdschaden

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

27. Kommentar von :Ohne Name

Wildschadenersatz

Laut §53 Absatz 1 haftet die Jagdgenossenschaft für Wildschaden. Das ist sinnvoll weil Wild herrenlos ist und hier ein Solidarprinzip gelten muss. Dass dieses Prinzip in den letzten 50 Jahren durch Knebelverträge ad absurdum geführt wurde hat die heutigen Gesetzesmacher mitnichten dazu bewogen, dem Einhalt zu gebieten. Das Trostpflästerchen der

Laut §53 Absatz 1 haftet die Jagdgenossenschaft für Wildschaden. Das ist sinnvoll weil Wild herrenlos ist und hier ein Solidarprinzip gelten muss. Dass dieses Prinzip in den letzten 50 Jahren durch Knebelverträge ad absurdum geführt wurde hat die heutigen Gesetzesmacher mitnichten dazu bewogen, dem Einhalt zu gebieten. Das Trostpflästerchen der 20/80 Regelung aus §54-1 hinkt schon heute vielen Privatabmachungen bzgl. Wildschadenskasse hinterher.
Zum Umfang der Schadensersatzpflicht ist generell zu bemerken, dass für Landwirte eine existentielle Absicherung nötig ist. Dass aber ein Personenkreis beim Ausüben des Hobbys das Hobby einer anderen Personengruppe finanziell absichert ist unverhältnismäßig, eine Bagatellgrenze müsste unbedingt eingeführt werden.

26. Kommentar von :Ohne Name

Wild- und jagdschaden

1. Zukünftig soll es bei Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen genügen, wenn der Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bzw. der Landiwrt bei Beachtung gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können, bei der Gemeinde anmeldet. Es fehlt komplett die Form, in der die Anmeldung zu erfolgen hat, mündlich, schriftlich, telefonisch, per mail

1. Zukünftig soll es bei Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen genügen, wenn der Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bzw. der Landiwrt bei Beachtung gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können, bei der Gemeinde anmeldet.
Es fehlt komplett die Form, in der die Anmeldung zu erfolgen hat, mündlich, schriftlich, telefonisch, per mail oder per Fax oder einfach lediglich auf einem Schmierzettel. Wie lässt sich da der ordnungsgemässe Eingang der Meldung nachweisen? Auch fehlen die Fristen lt. der Rechtssprehcung, dass der Landwirt verpflichtet ist, innerhalb von 4 Wochen mindestens einmal pro Monat seine Felder auf Wildschäden hin zu kontrollieren.
2. Die Gemeinde schreibt dann eine Bestätigung über die Anmeldung, ohne dass die ordnungsgemässe Anmeldung überprüft wird und sich die Gemeinde von einem tatsächlich vorhandenen Wildschaden überzeugt hat. Anschließend gibt die Gemeinde die Anmeldung unverzüglich an diie in Anspruch genommene Person (Jagdpächter) weiter.
3. Die beiden beteiligten Parteien, Jäger und Landwirt, sollen sich nun gütlich einigen. Was passiert aber, wenn sich beide nicht einigen können?
3. Wer bestellt jetzt den amtlichen bestätigen Wildschadensschätzer? Wer bestimmt, welcher Schätzer hinzugezogen werden soll?
4. Wer bezahlt die Kosten für den Schätzer?
5. Nach bisheriger Rechtssprechung gilt der von einer Partei hinzugezogene Schätzer immer als der Privatgutachter dessen, der ihn bestellt hat. Denoch muss die andere Partei dessen Schätzung nicht akzeptieren.
6. Was passiert, wenn sich die Parteien trotz Schätzer immer noch nicht einigen können? Welche Möglichkeit hat dann der Landwirt zu seinem Schadensersatz zu kommen, wenn dieser noch nicht einmal der Höhe nach feststeht? Es gibt keinen Vorbescheid mehr.
6. in welcher Form hat eine evtl. getroffene gütliche Einigung zu erfolgen? Schriftform? Wer macht das?
7. Warum ist auch keine eindeutige Regelung getroffen was geschehen soll, wenn der Landwirt keinen Platz zum Zäunen freilässt und der Jäger nicht in der Lage ist, den gefährdeten Acker wirksa(mittels eines Elektrozaunes) zu schützen?

Alle die Punkte, die bislang in der Praxis strittig waren, sind nicht abschließend geklärt oder soll das alles mittels einer Durchführungsverordnung ohne Einschaltung des Parlaments geschehen?
Es wäre ein leichtes gewesen, wenigstens die Wildschadensesatzregelungen auf rechtlich sichere und unstrittige Fundamente zu stellen.

Norbert Reich
Amtlich bestellter Wildschadensschätzer

25. Kommentar von :Ohne Name

Wie wäre es mit folgendem Vorschlag zum Thema Wildschaden?

Ich hätte einen ganz pragmatischen Vorschlag, der sowohl den Jägern, als auch den nichtjagenden Naturschützern entgegen kommen sollte: Die Jäger stellen ein komplettes Jahr vollkommen die Jagd ein. Auch sämtliche bisherigen Leistungen, wie z.B. die Kadaverbeseitigung am Strassenrand. Wildmonitoring, Erlösen von Leiden, sowie Hegen, wie das

Ich hätte einen ganz pragmatischen Vorschlag, der sowohl den Jägern, als auch den nichtjagenden Naturschützern entgegen kommen sollte:
Die Jäger stellen ein komplettes Jahr vollkommen die Jagd ein. Auch sämtliche bisherigen Leistungen, wie z.B. die Kadaverbeseitigung am Strassenrand.
Wildmonitoring, Erlösen von Leiden, sowie Hegen, wie das Anlegen von Hecken oder Wildäckern bleibt gerne auf freiwilliger Basis den Jägern erlaubt.
Im Gegenzug verpflichten sich alle Tier- und Naturschutzverbände, die sich im Beteligungsverfahren für die Verschärfungen im Jagdgesetz ausgesprochen haben, den örtlichen Artenerhalt für ALLE Tierarten sicher zu stellen und uneingeschränkt für dieses eine Jahr alle Wildschäden zu 100 % zu übernehmen.
Gerne als Verteilungsschlüssel nach Mitgliederzahlen, da dies ja auch als Argument für den Stimmrechtsanteil am neuen Gesetz genannt wird. Sollte ein Verband dadurch in Zahlungsschwierigkeiten kommen, werden Vorstände dieser Verbände persönlich uneingeschränkt haftbar.
Sollte auch dies nicht ausreichen, haftet jedes zum Stichtag "Beginn des Nichtjagdjahres" ordentliche Vereins-/Verbandsmitglied uneingeschränkt mit seinem vollem Privatvermögen, bis alle evtl. notwendigen Maßnahmen zum Artenerhalt und alle Wildschäden komplett beglichen sind.
Das sollte diesen Personen kein Problem bereiten, nachdem Sie von Ihrem Standpunkt so vehement überzeugt sind.
Nach einem Jahr wird dann Bilanz gezogen. Sollte sich das mit dem Artenerhalt und der Wildschadensregelung bewährt haben, kann dies beibehalten und gesetzlich festgelegt werden. Einzelnen Tier- und Naturschutzverbänden wird dann, sofern sie eine Notwendigkeit darin sehen, die Erlaubnis erteilt, mit den Jägern individuelle Vereinbarungen zur Minimierung des Wildschadens zu treffen.
Sollte dies aber nicht zum gewünschten Ergebnis führen, wird über ein dann völlig neu zu verhandelndes Jagdgesetz abgestimmt, welches nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Jäger verabschiedet werden darf.
Dadurch sollte sich schnell zeigen, welche Seite recht hat: Die Jagdgegner oder Jagdbefürworter.
Damit dürfte ja eigentlich keine Seite unzufrieden sein.
Ich bitte um Meinungen!

24. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

23. Kommentar von :Ohne Name

Ziel der Regelungen bei Wildschaden: Abschaffung der Jagd!

Das Ziel der Wildschadenregelung ist sehr eindeutig: Damit soll den Jägern komplett die Lust an der Jagd genommen werden. Dann kann die grüne Ideologiepolitik durch die Hintertür die Jagd abschaffen, ohne daran Schuld zu sein. Die Jäger wollten ja nicht mehr. Wildschadensersatzpflicht wird gesetzlich nun von der Jagdgenossenschaft abgewälzt auf

Das Ziel der Wildschadenregelung ist sehr eindeutig: Damit soll den Jägern komplett die Lust an der Jagd genommen werden. Dann kann die grüne Ideologiepolitik durch die Hintertür die Jagd abschaffen, ohne daran Schuld zu sein. Die Jäger wollten ja nicht mehr.

Wildschadensersatzpflicht wird gesetzlich nun von der Jagdgenossenschaft abgewälzt auf den Jagdpächter. Was vorher freiwillig war, wird nun zur Pflicht.
Zahlen darf das natürlich der Jäger.

Streuobstwiesen und Weinberge werden bei der Ersatzpflicht neu aufgenommen.
Zahlen darf das natürlich der Jäger.

Jagdruhe ja, aber keine Ausnahme der Ersatzpflicht in dieser Zeit, obwohl der Jäger kein Regulativ mehr hat.
Zahlen darf das natürlich der Jäger.

Ruhe für das Wild ja, aber bitte unbedingt nur für Jäger. Nicht jedoch für Jogger, Geocacher & Co., obwohl nachgewiesen ist, daß der Freizeitdruck die Verbissschäden stark erhöht.
Zahlen darf das natürlich der Jäger.

Ablenkfütterungen werden verboten, obwohl auch hier nachgewiesen ist, daß dies die Verbissschäden deutlich reduziert.
Die erhöhten zukünftigen Schäden dadurch zahlen darf natürlich der Jäger.

Energiemais wird nicht aus der Wildschadensregelung heraus genommen, obwohl es sich hier um kein Nahrungsmittel handelt.
Zahlen darf das natürlich der Jäger.

Das wird dazu führen, daß die Wildschadenskosten explodieren. Solange, bis sich niemand mehr eine Jagdpacht leisten kann oder leisten will.
Dagegen aufbegehren darf der Jäger natürlich nicht!

Dann erklärt uns Herr Kretschmann allen Ernstes, dass er nicht versteht, warum sich die Jäger gegängelt fühlen.
Ich will das gerne beantworten: Wenn einem immer mehr Rechte genommen werden, aber gleichzeitig immer mehr Pflichten und Kosten auferlegt werden, fühlt sich ein normaler Mensch einfach gegängelt.

22. Kommentar von :Ohne Name

Wild- und Jagdschaden

Habt Ihr Euch das überhaupt schon mal genau überlegt? Die Schonzeiten sollen verlängert werden, die zu bejagenden Tierarten werden weiter beschränkt, die Verbote und Auflagen werden erhöht, die Jagd wird seitens der Regierung und ihren Beratern an den Rand der Gesellschaft gestellt, die Jagd soll einem Diktat von Ideologen unterstellt werden,

Habt Ihr Euch das überhaupt schon mal genau überlegt?

Die Schonzeiten sollen verlängert werden, die zu bejagenden Tierarten werden weiter beschränkt, die Verbote und Auflagen werden erhöht, die Jagd wird seitens der Regierung und ihren Beratern an den Rand der Gesellschaft gestellt, die Jagd soll einem Diktat von Ideologen unterstellt werden, vor die Nase der Jäger sollen Wildmanager gestellt werden, Bürokratie bzgl. Jagd wird aufgebaut, usw. usw.

Bei der Übernahme des Wildschadens sollen die Jagdpächter dann aber gerne zur Kasse gebeten werden - und jetzt per Gesetz (bisher war´s die Jagdgenossenschaft)! Und jetzt auch für Streuobstwiesen !

Ich habe das Risiko des Wildschadens bisher freiwillig im Pachtvertrag von der Jagdgenossenschaft übernommen.

Ich werde mir jedenfalls künftig sehr genau überlegen, ob ich in Deutschland weiterhin die Verantwortung einer Jagdpacht übernehmen werde - und ich hoffe, daß sich viele Jagdpächter diese Gedanken ebenfalls machen .

Bereits heute können viele Reviere nicht mehr verpachtet werden.
Lassen Sie doch das künftig die superschlauen Ideologen und Theoretiker vor Ort managen.

Bitte übernehmt dann aber auch die Verantwortung aus Eurem privaten Geldbeutel (nicht wie beim Staatsforst) für die Wildschäden in Wald, Feld und Streuobstwiese, räumt die überfahrenen Tiere von der Straße, handelt im Sinne des Tierschutzes bei angefahrenen und verletzten Tieren und übernehmt die Verantwortung für einen artgerechten Wildbestand in unserer Natur und für die Produktion von hochwertigem Lebensmittel in Form von Wildfleisch.

21. Kommentar von :Ohne Name

Streuobstwiesen

Sehr geehrter Herr Minister Bonde, bitte streichen Sie im Entwurf die generelle Wildschadensersatzpflicht für Streuobstwiesen. Ich bin sicher dass diese Regelung dazu führen wird, dass viele Reviere nicht mehr verpachtet werden können. Dann bleiben die Grundstückseigentümer auf ihrem Schaden sitzen. Der Staat muss teure Berufsjäger einstellen. Der

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,
bitte streichen Sie im Entwurf die generelle Wildschadensersatzpflicht für Streuobstwiesen. Ich bin sicher dass diese Regelung dazu führen wird, dass viele Reviere nicht mehr verpachtet werden können. Dann bleiben die Grundstückseigentümer auf ihrem Schaden sitzen. Der Staat muss teure Berufsjäger einstellen. Der Gemeindetag wird sie für diese Regelung bestimmt nicht bejubeln!

20. Kommentar von :Ohne Name

Streuobstwiesen - Schadensersatz beibehalten ist richtig

Die Bestätigung (!) des Wildschadensersatzes in Streuobstwiesen ist richtig und wichtig. Es war "nur" das Urteil des Amtsgerichtes Schorndorf, das hier zu Unsicherheiten führte, obwohl es in keiner Weise landesweit gültig war. Das betonte auch CDU-Minister Köberle in der letzten Legislatur. Es wäre doch paradox, wenn Grünlandbewirtschafter

Die Bestätigung (!) des Wildschadensersatzes in Streuobstwiesen ist richtig und wichtig.
Es war "nur" das Urteil des Amtsgerichtes Schorndorf, das hier zu Unsicherheiten führte, obwohl es in keiner Weise landesweit gültig war.
Das betonte auch CDU-Minister Köberle in der letzten Legislatur.
Es wäre doch paradox, wenn Grünlandbewirtschafter Schadensersatz erhalten, aber sobald dieselben Hochstämme pflanzen, entfällt der Schadensersatz?
Damit würden ja diejenigen bestraft, die sich für Kulturlandschaft, gesunde Lebensmittel, Naturschutz, Heimat... einsetzen - das wäre völlig absurd.
Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass wir Streuobstwiesen erhalten wollen.
Also dürfen sie im Vergleich zu Grünland oder Acker nicht benachteiligt werden.

19. Kommentar von :Ohne Name

Ersatz Maisschäden ein voller Witz

Die Kürzung des Schadenersatz in Maiskulturen scheint Ihrer praktischen Unkenntnis zu entstammen, anders ist dies nicht zu erklären. Wenn Wildschweine in Maisfeldern Schaden anrichten, führt dies auch dazu, dass Maiskolben, einzelne Körner und geruchsstarke Bestandteile in den Boden durch diese eingebracht werden, dabei können regelrechte Suhlen

Die Kürzung des Schadenersatz in Maiskulturen scheint Ihrer praktischen Unkenntnis zu entstammen, anders ist dies nicht zu erklären. Wenn Wildschweine in Maisfeldern Schaden anrichten, führt dies auch dazu, dass Maiskolben, einzelne Körner und geruchsstarke Bestandteile in den Boden durch diese eingebracht werden, dabei können regelrechte Suhlen entstehen. Nicht nur dass ein direkter Schaden an der Maiskultur entsteht, wird durch den Eintrag der Maisbestandteile in den Boden für die Folgefrucht bereits ein Schaden vorprogrammiert. In den folgenden 2-3 Jahre werden genau die Stellen die im Maisfeld von Schaden betroffen waren erneut von den Wildschweinen heimgesucht um die in den Boden eingetragenen Maisbestandteile heraus zu wühlen, dies führt zu weiteren Schäden, die bereits jetzt nicht ersetzt werden. Die von Ihnen angeblich starke Vermaisung der landwirtschaftlichen Flächen ist einzig und allein auf Ihren ideologischen Umweltdruck hin entstanden, Bioenergie um jeden Preis zu produzieren, wir Landwirte haben es absolut satt von Ihnen als Hartz 4 empfangende kleingärtnerische Landschaftspfleger abgestempelt zu werden, denen man Jahr für Jahr im Rahmen des ökologischen Wahnsinns die Gurgel etwas weiter zu drückt. Wenn Sie den Schadenersatz für Mais nicht um 200% aufgrund der Folgeschäden erhöhen, dann können Sie gerne auch Ihren Öko-Wildschweinbraten aus Argentinien einfliegen lassen - ganz Bio natürlich - man kann nur noch den Kopf schütteln wie fern die Damen und Herren der Schreibtische sind.

18. Kommentar von :Ohne Name

Wild und Jagdschaden von Rehen im Weinbau

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird immer über den Wildschaden von Sauen gesprochen. Da BW das einzigste Bundesland ist in dem Wildschaden im Weinbau von Rehen, also an Sonderkulturen zu ersetzen ist sollte auch über dieses Thema einmal berichtet werden. Dies ist nach meiner Meinung unverhältnismäßig zu den restlichen Bundesländern und sollte

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird immer über den Wildschaden von Sauen gesprochen. Da BW das einzigste Bundesland ist in dem Wildschaden im Weinbau von Rehen, also an Sonderkulturen zu ersetzen ist sollte auch über dieses Thema einmal berichtet werden.
Dies ist nach meiner Meinung unverhältnismäßig zu den restlichen Bundesländern und sollte im neuen " Jagd und Wildtiermanagement" ersatzlos gestrichen werden. Also keine Wildschadenspflicht in den Weinbergen in Baden Württemberg. Diese Thema sollte dringend in das neue WTMG mit aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Löffler

Endingen am Kaisertstuhl