Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

446. Kommentar von :Ohne Name

Ausdehnung der Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen

Ein Ausdehnung der Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen auch auf juristische Personen, ist nicht tragbar und das noch zum Ende eine jeden Jagdjahres. Ein Jagdpächter weis dann nicht mehr auf welchen Grundstücken er im nächsten Jahr noch jagen kann. Der Pachtpreis muss dann jedes Jahr neu verhandelt und berechnet werden. Jagdliche

Ein Ausdehnung der Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen auch auf juristische Personen, ist nicht tragbar und das noch zum Ende eine jeden Jagdjahres. Ein Jagdpächter weis dann nicht mehr auf welchen Grundstücken er im nächsten Jahr noch jagen kann. Der Pachtpreis muss dann jedes Jahr neu verhandelt und berechnet werden. Jagdliche Einrichten müssen dann wieder abgebaut werden. Schadenersatzforderungen sind die Folge. Auch dies wird zu einem Verfall der pachtpreis führen. 

445. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe von Februar bis April

eine Jagdruhe von Februar bis April auch auf Schwarzwild im Wald ist nicht tragbar. Auch in diesem Zeitraum werden nach den Trichinenuntersuchungen noch 15 bis 20% der Schwarzwildstrecke erlegt. In diesem Zeitraum sind die Wildschweine im Wald, weil das Feld noch keine Deckung bietet. Im Wald hat der Jäger dann die besseren Changen Strecke zu

eine Jagdruhe von Februar bis April auch auf Schwarzwild im Wald ist nicht tragbar. Auch in diesem Zeitraum werden nach den Trichinenuntersuchungen noch 15 bis 20% der Schwarzwildstrecke erlegt. In diesem Zeitraum sind die Wildschweine im Wald, weil das Feld noch keine Deckung bietet. Im Wald hat der Jäger dann die besseren Changen Strecke zu machen, als im Feld. In Anbetracht der näher rückenden Schweinepest kann auf eine Bejagung in diesem Zeitraum nicht verzichtet werden. Es kann nicht sein, wenn die Schweine im Wald stecken, daß sie der Jäger dort nicht bejagen darf, aber für den Schaden im Feld verantwortlich gemacht wird. Sollte es zu keiner Änderungn kommen, werden die Jäger die Wildschäden im Feld für diesen Zeitraum nicht mehr übernehmen. Die Pachtpreise werden dementsprechend sinken.

444. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetz

Die Jagd ist die älteste und natürlichste Art der Fleischgewinnung und zählt somit zu den Menschenrechten allgemein. Es währe schön wenn dieses Recht auch mal in einem Gesetz formuliert würde. Der Mensch war und ist als Beutegreifer ein Bestandteil des Ökosystems und für viele Wildarten der letzte "natürliche Feind" in Mitteleuropa, neben den

Die Jagd ist die älteste und natürlichste Art der Fleischgewinnung und zählt somit zu den Menschenrechten allgemein. Es währe schön wenn dieses Recht auch mal in einem Gesetz formuliert würde. Der Mensch war und ist als Beutegreifer ein Bestandteil des Ökosystems und für viele Wildarten der letzte "natürliche Feind" in Mitteleuropa, neben den inzwischen langsam zurückkehrenden Arten wie Wolf und Luchs die aber noch sehr selten in Deutschland sind.

Das die Jagd in unserem überbevölkerten Land reguliert werden muss ist selbstverständlich, aber sie muss auch attraktiv bleiben, wie uns ja in einem schreiben von der Landesregierung mal zugesichert wurde. Wir Jäger durchlaufen eine sehr umfangreiche Ausbildung bei der die Themen Tierschutz und Naturschutz umfangreich behandelt werden und am Ende steht eine komplexe Prüfung. Wie viele sogenannte Tierschützer mit entsprechender Ausbildung und Prüfung gibt es denn? Hier sehe ich schon das erste Problem des Gesetzentwurfes. Mir kommt es vor wie ein Demokratiemissbrauch zur Durchsetzung diverser grüner parteiinterner Ideologieen in ausschlieslicher Zusammenarbeit mit jagdfeindlichen Verbänden ohne jeden nutzen für die Allgemeinheit oder die Natur. Ich bitte dies noch einmal zu überdenken und ein wenig mehr auf die Jäger zu höhren. Ich möchte die Zeit, die ich hier am Computer verbringe, statt in den Wald zu gehen nicht verschwendet haben. Auch sollte man sich mehr am bisherigen Jagdgesetz orientieren.
Doch nun zu einigen Details:
Warum kann man nicht einfach die Untere Jagdbehörde so lassen wie sie ist. Ein Wildtierbeauftragter und das sogenannte Wildtiermangement können nur noch mehr unnötige Kosten und Bürokratieaufwand bedeuten.
Ein Baujagdverbot ist angesichts der stetig steigenden Fuchspopulation, sie rennen in vielen Ortschaften und Städten schon in den Hausgärten rum und vermehren sich im Schutz der befriedeten Bezirke, und angesichts der Gefahr für den Menschen durch den kleinen Fuchsbandwurm, zum Beispiel durch den Verzehr von Salat auf den sich der Fuchs gelöst hat und der eine für den Menschen unheilbare Infektion mit tötlichem Ausgang bringen kann, nicht akzeptabel. Auch darf man die Gefahr durch Räude und Milben die vom Fuchs auf unsere Haustiere übertragen werden nicht ausser acht lassen. Die Baujagd ist ein zweckmässiges Mittel zur Reduktion des Fuchsbestandes. Alternativ schlage ich eine generelle Schonzeit auf alle Füchse für den Zeitraum des wölfens und der Welpenaufzucht, also von April bis Ende Mai vor. Wobei wir die Schonung für führende Elterntiere ja schon haben. In diesem Zusammenhang zum Thema Schliefanlage. Ich bin selbst Foxterrierführer und meine Hunde haben auch die rassespezifische Bauprüfung absolviert. Wir betreiben in unserer Ortsgruppe selbst eine Schliefanlage und daher kann ich mit gutem Gewissen sagen, diese Anlagen sind Tierschutzgerecht. Hund und Fuchs haben niemals direkten Kontakt, das wird durch Trennschieber verhindert. Unser zahmer Altfuchs Leo wurde immerhin fast 10 Jahre alt, bei bester Gesundheit. Unsere Füchse werden unter tierärztlicher Betreuung in einem großen Laufgehege gehalten und sind uns genauso ans Herz gewachsen wie unsere Hunde.
Ein Verbot von Totschlagfallen ist nicht sinnvoll, da eine fachgerecht aufgestellte Falle zum Beispiel den Marder sofort tötet und nicht erst noch in einem Fangkäfig sinnlos der Angst und dem Leiden aussetzt. Vorraussetzung für die Fallenjagd ist sowiso ein Sachkundelehrgang.
Eine Schonzeit beim Schwarzwild auch auf Frischlinge und Überläufer ist nicht akzeptabel angesichts der stetig steigenden Population und schon gar keine getrennte Schonzeit zwischen Feld und Wald. Das währe eine soziale Ungerechtigkeit zwischen Inhabern von Feldrevieren, die sollen schiessen dürfen, und Waldrevieren, die nicht schiessen dürfen sollen. Wie sieht es da mit Pachtminderung bei Waldrevieren aus. Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus? Der hat wohl gar Keine Ahnung vom Schwarzwild. Ergebnis währe eine noch schneller wachsende Population. Die Schäden im Feld würden langfristig zunehmen. Gerade in den als Schonzeit angedachten Monaten März und April habe ich immer erfolgreich in die Jugendklasse beim Schwarzwild eingreifen können und einen beträchtlichen Teil meiner Jahresstrecke erziehlen können. Selbiges weis ich auch von vielen anderen Revieren. Und dann soll man auch noch erst ab September auf Schwarzwild kirren dürfen. Das ist auch nicht akzeptabel da der größte Teil der bei der Ansitzjagd erlegten Jahresstrecke an Kirrungen getätigt wird. Noch mal zur Aufklärung. Kirrungen werden an strategisch günstigen Stellen mit auch bei Nacht möglichst günstigen Licht- und Sichtverhältnissen angelegt. Sie ermöglichen ein sicheres Ansprechen des Wildes, das bedeutet für den Laien das man das Wild gut voneinander unterscheiden kann, und einen selektiven Abschuss tätigen kann. Wie schon erwähnt haben wir einen jetzt schon im Gesetz verankerten Elterntierschutz, im Fall des Schwarzwildes betrifft dies die Mutterbache, und deswegen wollen wir in diesem Falle aus einer Rotte auch nur die Jungtiere erlegen. Um das zu erreichen müssen sich die Wildschweine auf der Kirrung verteilen und dabei hilft uns das richtige Ausbringen von Mais. Ich benutze ca. einen halben Liter pro Kirrung (erlaubt sind drei Liter) und dieser Mais unter Steinen oder Holzscheiben für anderes Wild wie z.B. Rehe unzugänglich über die Kirrung verteilt bringt den gewünschten Effekt. Ich kann mir das richtige Stück in Ruhe aussuchen und tierschutzgerecht erlegen. Die Kirrung muss uns also als sinnvolles Mittel der Schwarzwildbejagung durchgehend erhalten bleiben.
Bleifreie Geschosse nur auf Grund einer unbegründeten Histerie mit aller Gewalt einzuführen ist nicht sinnvoll. Ich bin Vielverzehrer von Wildbret da ich in erster Linie für den Eigenbedarf jage. Bei uns kommt fast kein anderes Fleisch auf den Tisch ausser selbstgeschossenem. Ich schiesse bislang nur Bleigeschosse und musste berufsbedingt in den letzten 12 Jahren jährilch zu einer arbeitsmedizinischen G 31 Untersuchung. Noch nie sind in meinem Blutbild irgendwelche bedenklichen Bleikonzentrationen aufgetaucht und ich fühle mich auch nach mittlerweile 18 Jahren ständigem Wildbretverzehr pudelwohl. Demgegenüber steht eine immer wieder bestätigte schlechte und nicht tierschutzgerechte Tötungswirkung von bleifreien Geschossen. Mein Nachbar hat sie probiert und dann wieder umgestellt auf Bleigeschosse weil er es Leid war ständig ewig nachsuchen zu müssen weil das beschossene Stück einfach nicht umfallen wollte. Auch darf man das Abprallverhalten von bleifreien Geschossen nicht unterschätzen. Muss denn erst ein durch einen Abpraller oder Querschläger toter Treiber, Jagdfreund oder Wanderer im Wald liegen, was mit einem Bleigeschoss nicht passiert währe, bis man vernünftig wird. In Norwegen z.B. hatte man bleifrei jagen müssen und hat wieder Abstand von bleifreien Geschossen genommen und das hat seinen Grund. Das Zeug taugt nichts.
Das nur mal zu einigen Punkten des Gesetzentwurfes. Denken Sie bitte daran das Jäger in ihrem bereich Fachleute sind und berücksichtigen Sie dies. Sie als Gesetzgeber haben im Landesjgdverband einen generell kompetenten Ansprechpartner.
Hochachtungsvoll
B. Kraft

443. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetz

Die Jagd ist die älteste und natürlichste Art der Fleischgewinnung und zählt somit zu den Menschenrechten allgemein. Es währe schön wenn dieses Recht auch mal in einem Gesetz formuliert würde. Der Mensch war und ist als Beutegreifer ein Bestandteil des Ökosystems und für viele Wildarten der letzte "natürliche Feind" in Mitteleuropa, neben den

Die Jagd ist die älteste und natürlichste Art der Fleischgewinnung und zählt somit zu den Menschenrechten allgemein. Es währe schön wenn dieses Recht auch mal in einem Gesetz formuliert würde. Der Mensch war und ist als Beutegreifer ein Bestandteil des Ökosystems und für viele Wildarten der letzte "natürliche Feind" in Mitteleuropa, neben den inzwischen langsam zurückkehrenden Arten wie Wolf und Luchs die aber noch sehr selten in Deutschland sind.

Das die Jagd in unserem überbevölkerten Land reguliert werden muss ist selbstverständlich, aber sie muss auch attraktiv bleiben, wie uns ja in einem schreiben von der Landesregierung mal zugesichert wurde. Wir Jäger durchlaufen eine sehr umfangreiche Ausbildung bei der die Themen Tierschutz und Naturschutz umfangreich behandelt werden und am Ende steht eine komplexe Prüfung. Wie viele sogenannte Tierschützer mit entsprechender Ausbildung und Prüfung gibt es denn? Hier sehe ich schon das erste Problem des Gesetzentwurfes. Mir kommt es vor wie ein Demokratiemissbrauch zur Durchsetzung diverser grüner parteiinterner Ideologieen in ausschlieslicher Zusammenarbeit mit jagdfeindlichen Verbänden ohne jeden nutzen für die Allgemeinheit oder die Natur. Ich bitte dies noch einmal zu überdenken und ein wenig mehr auf die Jäger zu höhren. Ich möchte die Zeit, die ich hier am Computer verbringe, statt in den Wald zu gehen nicht verschwendet haben. Auch sollte man sich mehr am bisherigen Jagdgesetz orientieren.
Doch nun zu einigen Details:
Warum kann man nicht einfach die Untere Jagdbehörde so lassen wie sie ist. Ein Wildtierbeauftragter und das sogenannte Wildtiermangement können nur noch mehr unnötige Kosten und Bürokratieaufwand bedeuten.
Ein Baujagdverbot ist angesichts der stetig steigenden Fuchspopulation, sie rennen in vielen Ortschaften und Städten schon in den Hausgärten rum und vermehren sich im Schutz der befriedeten Bezirke, und angesichts der Gefahr für den Menschen durch den kleinen Fuchsbandwurm, zum Beispiel durch den Verzehr von Salat auf den sich der Fuchs gelöst hat und der eine für den Menschen unheilbare Infektion mit tötlichem Ausgang bringen kann, nicht akzeptabel. Auch darf man die Gefahr durch Räude und Milben die vom Fuchs auf unsere Haustiere übertragen werden nicht ausser acht lassen. Die Baujagd ist ein zweckmässiges Mittel zur Reduktion des Fuchsbestandes. Alternativ schlage ich eine generelle Schonzeit auf alle Füchse für den Zeitraum des wölfens und der Welpenaufzucht, also von April bis Ende Mai vor. Wobei wir die Schonung für führende Elterntiere ja schon haben. In diesem Zusammenhang zum Thema Schliefanlage. Ich bin selbst Foxterrierführer und meine Hunde haben auch die rassespezifische Bauprüfung absolviert. Wir betreiben in unserer Ortsgruppe selbst eine Schliefanlage und daher kann ich mit gutem Gewissen sagen, diese Anlagen sind Tierschutzgerecht. Hund und Fuchs haben niemals direkten Kontakt, das wird durch Trennschieber verhindert. Unser zahmer Altfuchs Leo wurde immerhin fast 10 Jahre alt, bei bester Gesundheit. Unsere Füchse werden unter tierärztlicher Betreuung in einem großen Laufgehege gehalten und sind uns genauso ans Herz gewachsen wie unsere Hunde.
Ein Verbot von Totschlagfallen ist nicht sinnvoll, da eine fachgerecht aufgestellte Falle zum Beispiel den Marder sofort tötet und nicht erst noch in einem Fangkäfig sinnlos der Angst und dem Leiden aussetzt. Vorraussetzung für die Fallenjagd ist sowiso ein Sachkundelehrgang.
Eine Schonzeit beim Schwarzwild auch auf Frischlinge und Überläufer ist nicht akzeptabel angesichts der stetig steigenden Population und schon gar keine getrennte Schonzeit zwischen Feld und Wald. Das währe eine soziale Ungerechtigkeit zwischen Inhabern von Feldrevieren, die sollen schiessen dürfen, und Waldrevieren, die nicht schiessen dürfen sollen. Wie sieht es da mit Pachtminderung bei Waldrevieren aus. Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus? Der hat wohl gar Keine Ahnung vom Schwarzwild. Ergebnis währe eine noch schneller wachsende Population. Die Schäden im Feld würden langfristig zunehmen. Gerade in den als Schonzeit angedachten Monaten März und April habe ich immer erfolgreich in die Jugendklasse beim Schwarzwild eingreifen können und einen beträchtlichen Teil meiner Jahresstrecke erziehlen können. Selbiges weis ich auch von vielen anderen Revieren. Und dann soll man auch noch erst ab September auf Schwarzwild kirren dürfen. Das ist auch nicht akzeptabel da der größte Teil der bei der Ansitzjagd erlegten Jahresstrecke an Kirrungen getätigt wird. Noch mal zur Aufklärung. Kirrungen werden an strategisch günstigen Stellen mit auch bei Nacht möglichst günstigen Licht- und Sichtverhältnissen angelegt. Sie ermöglichen ein sicheres Ansprechen des Wildes, das bedeutet für den Laien das man das Wild gut voneinander unterscheiden kann, und einen selektiven Abschuss tätigen kann. Wie schon erwähnt haben wir einen jetzt schon im Gesetz verankerten Elterntierschutz, im Fall des Schwarzwildes betrifft dies die Mutterbache, und deswegen wollen wir in diesem Falle aus einer Rotte auch nur die Jungtiere erlegen. Um das zu erreichen müssen sich die Wildschweine auf der Kirrung verteilen und dabei hilft uns das richtige Ausbringen von Mais. Ich benutze ca. einen halben Liter pro Kirrung (erlaubt sind drei Liter) und dieser Mais unter Steinen oder Holzscheiben für anderes Wild wie z.B. Rehe unzugänglich über die Kirrung verteilt bringt den gewünschten Effekt. Ich kann mir das richtige Stück in Ruhe aussuchen und tierschutzgerecht erlegen. Die Kirrung muss uns also als sinnvolles Mittel der Schwarzwildbejagung durchgehend erhalten bleiben.
Bleifreie Geschosse nur auf Grund einer unbegründeten Histerie mit aller Gewalt einzuführen ist nicht sinnvoll. Ich bin Vielverzehrer von Wildbret da ich in erster Linie für den Eigenbedarf jage. Bei uns kommt fast kein anderes Fleisch auf den Tisch ausser selbstgeschossenem. Ich schiesse bislang nur Bleigeschosse und musste berufsbedingt in den letzten 12 Jahren jährilch zu einer arbeitsmedizinischen G 31 Untersuchung. Noch nie sind in meinem Blutbild irgendwelche bedenklichen Bleikonzentrationen aufgetaucht und ich fühle mich auch nach mittlerweile 18 Jahren ständigem Wildbretverzehr pudelwohl. Demgegenüber steht eine immer wieder bestätigte schlechte und nicht tierschutzgerechte Tötungswirkung von bleifreien Geschossen. Mein Nachbar hat sie probiert und dann wieder umgestellt auf Bleigeschosse weil er es Leid war ständig ewig nachsuchen zu müssen weil das beschossene Stück einfach nicht umfallen wollte. Auch darf man das Abprallverhalten von bleifreien Geschossen nicht unterschätzen. Muss denn erst ein durch einen Abpraller oder Querschläger toter Treiber, Jagdfreund oder Wanderer im Wald liegen, was mit einem Bleigeschoss nicht passiert währe, bis man vernünftig wird. In Norwegen z.B. hatte man bleifrei jagen müssen und hat wieder Abstand von bleifreien Geschossen genommen und das hat seinen Grund. Das Zeug taugt nichts.
Das nur mal zu einigen Punkten des Gesetzentwurfes. Denken Sie bitte daran das Jäger in ihrem bereich Fachleute sind und berücksichtigen Sie dies. Sie als Gesetzgeber haben im Landesjgdverband einen generell kompetenten Ansprechpartner.
Hochachtungsvoll
B. Kraft

442. Kommentar von :Ohne Name

Jagdmunition

Land Brandenburg hat wieder verbleite Jagdmunition eingeführt.

Walter Reinhardt

441. Kommentar von :Ohne Name

Realitäten beachten

Natur- und Tierschutz unterliegen, wie die Natur- und Tierwelt selbst, einem ständigen Wandel. Täglich werden unversiegelte Flächen verbraucht. Die Landnutzung wird, um eine überlebensfähige, wirtschaftliche Landwirtschaft zu erhalten, in immer größere und einheitlichere Felder gegliedert. Der Wald wird immer stärker durch Freizeit-, Erholungs- und

Natur- und Tierschutz unterliegen, wie die Natur- und Tierwelt selbst, einem ständigen Wandel. Täglich werden unversiegelte Flächen verbraucht. Die Landnutzung wird, um eine überlebensfähige, wirtschaftliche Landwirtschaft zu erhalten, in immer größere und einheitlichere Felder gegliedert. Der Wald wird immer stärker durch Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzung geprägt. Die gesunde, unberühte Natur, die sich selbst regeln und entwickeln kann, wird von Tag zu Tag weniger. Der Lebensraum für Pflanzen- und Tierwelt wird täglich weniger.

Der notwendige, menschliche Einsatz, der für den Erhalt der Rest-Natur erforderlich ist, steigt daher täglich. Heute sind über 30.000 aktive Jäger täglich in der Natur, um die Lebensräume für unsere Wildarten zu pflegen und zu verbessern. Gleichzeitig regeln die gleichen Jäger den Bestand der schadensgeneigten Wildtierarten, um Wildschäden in Land-, Forst- und Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Dieser Einsatz erfolgt freiwillig. Was passiert, wenn mit dem neuen Jagdgesetz die Motivation der Jäger ihre Passion und Leidenschaft auszuüben abnimmt? Nabu und BUND werden nicht einmal ansatzweise in der Lage sein, die über 30.000 Jäger, die auch aktiven Naturschutz betreiben, zu ersetzen.

Dies im Hinterkopf sollte man meines Erachtens die Zuständigkeiten im Schalenmodell überdenken. Menschen, auch die Mitglieder von Nabu und BUND, lassen sich nicht über Verpflichtungen und Diktaten Dritter motivieren. Daher sollte im künftigen Schalenmodell in allen drei Schalen die Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis bei der motivierten Jägerschaft bzw. dem ausgewogenen Gesetzgeber liegen. Natürlich sollte der Natur- und Tierschutz in der Entwicklungsschale und vor allem in der Schutzschale gehört werden und Einfluß haben. Das Jagdrecht, das wie jedes andere Recht dem übergeordneten Natur- und Tierschutz unterliegt, sollte keine neuen Zuständigkeiten und Kompetenzen für Natur- und Tierschutz schaffen.

Die sich, wie eingangs beschriebene, täglich veränderte Landschaft braucht eigenverantwortliche, motivierte Jäger, die sich seit Jahrzehnten in Rahmen eines bewährten LJagdG um die Tier- und Pflanzenwelt in Baden-Württemberg kümmern.

Zerstören Sie mit der Novelle des LJagdG bewährte Strukturen nicht.

440. Kommentar von :Ohne Name

Ermächtigungsgedanke und fehlende Rechtssicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren, mich stört am Gesetzentwurf, dass dieser bis zu 30 Möglichkeiten enthält, durch Erlasse und Durchführungsverordnungen, am Parlament vorbei, die Details zu regeln. Ermächtigungsgesetze haben in Deutschland einen schlechten Ruf. Ein Revierpächter binded mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erhebliches

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich stört am Gesetzentwurf, dass dieser bis zu 30 Möglichkeiten enthält, durch Erlasse und Durchführungsverordnungen, am Parlament vorbei, die Details zu regeln. Ermächtigungsgesetze haben in Deutschland einen schlechten Ruf.

Ein Revierpächter binded mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erhebliches privates Kapital und setzt auf viele Jahre einen erheblichen Teil seiner Freizeit ein. Da wäre es hilfreich, irgendwann den Bodensatz zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

C. Reents

439. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
438. Kommentar von :Ohne Name

Die Jagd in ihrer bisherigen Form muss ganz abgeschafft werden

Zunächst ein großes Lob an die Landesregierung, weil sie mit ihrem neuen demokratischen Stil der Bevölkerung hier eine Mitsprache ermöglicht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider nur halbherzig, weil die bisherige Jagdpraxis ganz abgeschafft werden muss. Noch nie gab es so viele Wildschweine, noch nie

Zunächst ein großes Lob an die Landesregierung, weil sie mit ihrem neuen demokratischen Stil der Bevölkerung hier eine Mitsprache ermöglicht.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider nur halbherzig, weil die bisherige Jagdpraxis ganz abgeschafft werden muss. Noch nie gab es so viele Wildschweine, noch nie so viele Wildschäden, was beweist, dass unsere Jagdpraxis Probleme nicht löst. Der Jagddruck hat bei den Wildschweinen zu einer früheren Geschlechtsreife der Bachen und zu einer erhöhten Geburtenrate geführt. Selbstverständlich verschärft auch die Landwirtschaft mit ihren Maisäckern am Waldrand oder in dessen Nähe die Probleme.
Wie die Probleme zu lösen sind, macht uns der Kanton Genf seit 40 Jahren vor. Dort wurde 1974 per Volksentscheid ein allgemeines Jagdverbot auf Säugetiere und Vögel durchgesetzt. In einer Kulturlandschaft, die mit unserer absolut zu vergleichen ist. Es hat sich außerordentlich bewährt, die Jagd den Amateurjägern zu entziehen und dafür hochqualifizierte Wildhüter einzusetzen. Abschuss ist dort nur noch äußerstes und letztes Mittel. So werden beispielsweise zur Zeit die Wildschweinbestände auch reguliert, da immer mehr Wildschweine durch die übliche Bejagung in den angrenzenden Kantonen und vor allem im angrenzenden Frankreich in den Kanton Genf ausweichen.
Das Beispiel Genf beweist, dass es - auch in der dicht besiedelten Kulturlandschaft - ohne Jäger geht, ja, dass es Natur und Tieren sogar viel besser geht.
"Noch nie war die Biodiversität größer – und die meisten Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. An den Ufern des Genfer Sees und der Rhône erhöhte sich die Zahl der überwinternden Wasservögel auf spektakuläre Weise - ohne Zweifel eine Folge der ausbleibenden Störungen durch die Jagd. Vögel und die anderen Wildtiere verlieren immer mehr einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird. So werden wild lebende Tiere wieder erlebbar: Die vielen Vögel an den Gewässern lassen sich von den Menschen nicht stören. Spaziergänger bekommen regelmäßig Wildtiere wie den Feldhasen zu Gesicht – mit etwas Glück kann man am helllichten Tage sogar Hirsche beobachten. So erhalten die Menschen ein verlorengegangenes Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge zurück."
Durch die Abschaffung der Jagd bekam das Gebiet des Genfer Sees und des Flusses Rhône internationale Bedeutung für den Vogelschutz. Dies belegt eine Studie des Schweizer Vogelschutzes SVS-BirdLife.
Die Bevölkerung von Genf steht mit großer Mehrheit hinter dem Jagdverbot: Eine repräsentative Meinungsumfrage aus dem Jahr 2006 ergab 90 Prozent Zustimmung zur Beibehaltung des Jagdverbots.
Natürlich waren die Genfer Hobbyjäger über diese Entwicklung nicht erfreut und der deutsche Jagdverband kratzt auch alle möglichen und unmöglichen "Argumente" zusammen, um zu belegen dass das Genfer Modell nichts taugt. Aber die wissenschaftlichen Auswertungen diese Projekts und die Zustimmung der Bevölkerung sprechen eine andere Sprache. Die Natur reguliert sich weitestgehend selbst - ohne Jäger und bei einer vernünftigen Land- und Forstwirtschaft - mit einem großen Gewinn für Mensch, Tier und Natur.

Eda Bach

437. Kommentar von :Ohne Name

getroffene Jagdgegner

Es ist schon erstaunlich, wie sich dieses Forum entwickelt hat. Bedaure etwas die Leute, die alle Kommentare überprüfen müssen. Hier ein lieber Gruß an Sie ! Was mir auffällt, ist dass die Jagdgegner immer gehässiger werden. Liegt es villeicht daran, dass aus der Jägerschaft fundierte und auch sprachlich saubere Kommentare kommen ? ( Bin stolz auf

Es ist schon erstaunlich, wie sich dieses Forum entwickelt hat. Bedaure etwas die Leute, die alle Kommentare überprüfen müssen. Hier ein lieber Gruß an Sie !
Was mir auffällt, ist dass die Jagdgegner immer gehässiger werden. Liegt es villeicht daran, dass aus der Jägerschaft fundierte und auch sprachlich saubere Kommentare kommen ? ( Bin stolz auf meine Jägerschaft ) Spüren die Jagdgegner, dass ihre Behauptungen zusammenbrechen ? Nur das kann der Grund sein.
Was für ein Unsinn wird hier berichtet.
1. Genf. Die Jagd zwar durch Volksentscheid verboten, aber Beamte schießen weiter. Jetzt fühlt sich das Wild ja richtig gut. Von einem Beamten erschossen zu werden, ist ja für die Tiere ganz toll ??
Habt ihrs noch alle ?
2. Füchse regulieren sich von selbst. Bei vermehrtem Abschuß gleichen sie dies durch vermehrten Zuwachs aus.
Grundschule: Füchse bekommen nur einmal im Jahr Junge, und zwar 4 bis 5, selten auch mehr.
Frage, wie soll das gehen ? Warum wird dieser Unsinn immer weiter behauptet ?
3. Wir brauchn die Jagd nicht, das Wild reguliert sich selber. Im Prinzip stimmt das, aber man muß
auch die volle Wahrheit sagen. Wild vermehrt sich so lang, bis die Ernährung knapp wird, dann verhungern die Tiere oder geschwächt erliegen sie sehr wahrscheinlich einer Wildseuche und bringt sie sie zum elendlichen verrecken.Applaus, Applaus liebe Jagdgegner Diese Wahrheit wird natürlich ausgeblendet.
4. Und die schlauen Hagens haben wir auch noch. Da wird von einer gemetzelten Wildstrecke in BW berichtet. Was mich erstaunt hat, Es wurden von über 400 erlegten Gänsen berichtet. Ein furchtbares " Gemetzel" Was Herr Hagen völlig übersehen hat, in BW gibt es überhaupt keine Gänsejagd. Soweit zum Sachverstand.
Man könnte hier ewig weitere Dinge bringen, aber es würgt mich langsam.

Ernst Eberle