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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1356. Kommentar von :Ohne Name

Einseitige Kompromisse

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die gesamte Diskussion im Forum und auch in den Medien als interessierte Bürger verfolgt und schließen uns nach vielen Debatten in Familie und Freundeskreis voll und ganz den Forderungen von Jule Nr. 914, Frank Oeltjen Nr. 879, von Hagen Nr. 517 + 518, Nr. 1305 um nur einige zu nennen, an. Haben uns vorher

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben die gesamte Diskussion im Forum und auch in den Medien als interessierte Bürger verfolgt und schließen uns nach vielen Debatten in Familie und Freundeskreis voll und ganz den Forderungen von Jule Nr. 914, Frank Oeltjen Nr. 879, von Hagen Nr. 517 + 518, Nr. 1305 um nur einige zu nennen, an. Haben uns vorher nicht sehr mit dieser Thematik beschäftigt und es hat uns sehr erschrocken gemacht, dass vielen Wildtieren (z. B. dem Fuchs) kein Recht auf Leben zugestanden wird und wenn selbst ein Jäger vgl. Nr. 1008 ein Umdenken anmahnt, besteht doch unbedingt Handlungsbedarf.
„Es gibt zwei Klassen von Menschen“, sagte schon Oscar Wilde.
„Die Gerechten und die Ungerechten. Die Einteilung wird von den Gerechten vorgenommen…..“
Dass wir Menschen schnell der Versuchung der Selbstgerechtigkeit erliegen, überheblich werden und dabei den Blick auf die Realität verlieren, zeigt sehr deutlich die Diskussion in diesem Forum.
Folgende Anmerkungen zusätzlich:
Natürlich sollten die Jäger nicht für Schäden aufkommen müssen, die sie nicht verhindern können und auch Wildtiere in harten Wintern gefüttert werden können.
Ob die Wildtierpopulation wirklich explodiert, wenn die Jagd für 2 Jahre gestoppt wird? Ein Jäger hat dies vorgeschlagen. Der Versuch wäre es wert.
Auch die Totfallen für Mäuse und sonstige Kleintiere gehören natürlich verboten.
Den Katzenfeinden in diesem Forum sei gesagt, dass sie sich doch besser für einen Kastrationszwang für freilebende Katzen engagieren sollten, damit die Anzahl der verwilderten Katzen und das damit verbundene Tier- Leid endlich ein Ende hat. Unsere (nicht hungrigen) Katzen leben in einer Symbiose mit den Fischen im Teich und mit tausenden Vögel (NABU hätte seine Freude daran) im Garten. Dass Raben, Elstern, Sperber, Eichhörnchen und noch eine ganze Reihe anderer Tiere die Nester von Vögeln plündern, wird von den Katzenhassern leider nicht erwähnt. Wenn die Tiere dann hier überlebt haben, werden sie wiederum von Menschen u.a. in Malta und Ägypten Millionenfach abgeschossen oder grausam in Netzen gefangen.
Unser Kater hat uns einmal zwei noch nackige Mönchsgrasmücken unversehrt im Maul tragend ins Haus gebracht, deren Nest von Raben geplündert worden war. Die Kleinen wurden dann in einer Wildvogelpflegestelle mit viel Mühe groß gezogen.
In dem Zusammenhang bedarf es unbedingt einer anderen Regelung in Bezug auf die Versorgung und Kostenübernahme von verletzten Wildtieren. Privatpersonen, Tierschutzvereine, bzw. der Tierrettungsnotdienst sollten die Kosten, die für die Versorgung von verletzten Wildtieren (wie Igel, Eichhörnchen, Vögel, u.s.w., die ja eher selten von Jäger gerettet werden) entstehen von den Gemeinden erstattet bekommen, wie bei den Fundtieren. Wir wollen doch nicht in einer Gesellschaft leben in dem verletzte Geschöpfe einfach liegen gelassen werden, weil ja Kosten entstehen könnten.
Diesbezüglich muss § 4 (3) des neuen Jagdgesetzes ergänzt werden.

Das Wohl von wildernden Haustieren (wie Herr Rülke von der FDP populistisch äußerte) soll nicht über das Wohl von geschützten Wildtieren gestellt werden, sondern gleichberechtigt daneben. Der „wildernde“ Hund macht dann ja auch nicht vor Nachbars Katze oder Hasen halt und da gibt es schon Regelungen, nämlich die Haftung des Hundehalters und Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang.
Helfen und nicht wegschauen…so wollen wir unser Kinder erziehen und dabei ist auch wichtig Ihnen auf den Weg zu geben, dass auch Tiere leidensfähig sind.
Bitte, wir sind weder radikale Tierschützer, noch Veganer, aber auch die Massentierhaltung muss unbedingt eingeschränkt und die Haltungsbedingungen enorm verbessert werden.
Dass der Inhaber von Facebook, Herr Zuckerberg, nur noch Fleisch von Tieren isst, die er selber getötet hat, ist dabei gar nicht mal so unverständlich…..und zum Schluss ……wir kennen auch Jäger, die wir als Gutmenschen bezeichnen würden.

1355. Kommentar von :Ohne Name

Meine Meinung

Dem Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen stimme ich ausdrücklichzu.Der "Schaden" durch gelegentlich streunende Haustiere wid von den Jägern völlig übertrieben dargestellt. Dem Fütterungsverbot für Rehwild stimme ich zu.Wenn wir schon möglichst viel Natur wollen,gehört dazu auch die natürliche Auslese,die durch Fütterung eben unterbrochen

Dem Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen stimme ich ausdrücklichzu.Der "Schaden" durch
gelegentlich streunende Haustiere wid von den Jägern völlig übertrieben dargestellt.
Dem Fütterungsverbot für Rehwild stimme ich zu.Wenn wir schon möglichst viel Natur wollen,gehört
dazu auch die natürliche Auslese,die durch Fütterung eben unterbrochen wird (Selbstregulierung).
Dem Verbot der Baujagd und der Schlagfallen gegen Füchse (und Dachse) stimme ich ausdrücklich zu. Füchse sind Raubtiere,ihr Bestand reguliert sich über die Geburtenrate je nach Nahrungsangebot
selbst.Außerdem besteht ihr Nahrungsspektrum zu rd. 90% aus Mäusen, daneben auch Aas. Kleinere
Wildtiere gehören nur dazu, wenn diese krank oder sehr geschwächt sind. Füchse sind daher nicht im Geringsten eine Konkurrenz für den (jagenden) Menschen .Einer "Bedrohung" durch den Fuchsbandwurm könnte wirksam durch Köderabwurf analog der Tollwutimpfung begegnet werden.
Hubi

1354. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgenossenschaft

Zu meinem unten abgegeben Kommentar muss ich noch ergänzen, dass ein Austritt aus der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nur Einzelpersonen gem. dem EGMR-Urteil vorbehalten bleiben soll.

1353. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Landesjagdgesetzes

Es ist richtig, dass sich die Lebensräume der Wildtiere stark verändert haben. Die Ursachen hierfür liegen jedoch nicht in der Jägerschaft, sondern im geänderten Freizeitverhalten (z.B. Geocatching auch bei Nacht, Ski- und Schneeschuhwanderer in den Einständen des Wildes) und in der durch die Landwirtschaft veränderten Freiflächen. Vor der

Es ist richtig, dass sich die Lebensräume der Wildtiere stark verändert haben. Die Ursachen hierfür liegen jedoch nicht in der Jägerschaft, sondern im geänderten Freizeitverhalten (z.B. Geocatching auch bei Nacht, Ski- und Schneeschuhwanderer in den Einständen des Wildes) und in der durch die Landwirtschaft veränderten Freiflächen. Vor der Flurbereinigung gab es Hecken und umbewirtschaftete Feldränder in welchen Niederwild und Bodenbrüter Deckung fanden. Durch die Ansaat von Wildäckern wird seitens der Jägerschaft versucht dieses Problem zu mildern. Zudem erfolgen zum Teil Auswilderungen von Wildtieren zur Bestandsstützung der vorhandenen Populationen. Dies sollte auch zukünftig im Benehmen mit der obersten Naturschutzbehörde möglich sein.

Auch die Fütterung in Hochlagen im Winter ist wegen des Freizeitdruckes nötig. Durch die Störung in den Einständen und den hierbei kräftezehrenden Fluchten werden Schälungen und Verbiss provoziert, welche durch die Fütterung gemildert bzw. verhindert werden sollen. Dies wurde zuletzt in einem Beitrag des SWR Fernsehens eindrucksvoll dargestellt.

Eine Regulierung der Prädatoren, wie Fuchs, Marderhund, Waschbär usw., ist für das Niederwild zwingend erforderlich. Dies ist ohne Fallen- und Baujagd nur unzureichend möglich. Die Zulassung von Fallen könnte hierzu zertifiziert werden. Zudem kann sich jeder Laie eine Totfangfalle zur Schädlingsbekämpfung kaufen und einsetzten. Ausgebildete Jäger sollen dies in Zukunft nicht mehr dürfen?!
Jeder Erdjagdhundeführer wird an einem Naturbau erkennen, ob dieser vom Dachs, Fuchs oder beiden bewohnt wird und sich hüten seinen Hund, welcher auch Familienhund ist, in einen vom Dachs bewohnten Bau zu schicken. Es wäre möglich, die Baujagd im neuen Jagdgesetz auf den Dachs zu verbieten.

Gem. Deutschen Tierschutzbund werden jährlich tausende von Katzen in deutschen Wäldern ausgesetzt. Hier besteht neben der Gefahr für das Niederwild die Kreuzung mit den inzwischen wieder vorhandenen Wildkatzen. Deshalb soll der Abschuss von Hauskatzen in einer Entfernung von 500 m vom nächsten Gebäude erlaubt sein. Wildfarbene Katzen könnten wegen der Verwechslungsgefahr mit Wildkatzen ausgenommen werden.
Wie soll eine schriftliche Genehmigung zum Abschuss wildernder Hund eingeholt werden, wenn der Hund akut hinter einem Stück Wild her ist? Sicher wird kein Jäger auf einen kurzläufigen Dackel schiessen, welcher hinter einem Reh rennt.

Die oberste Jagdbehörde sollte im Einvernehmen mit den Landesorganisationen der Zucht- und Prüfungsvereine des Jagdhundegebrauchswesens nähere Bestimmungen der Anforderung über die Eignung und die Ausbildung der Jagdhunde zur Wahrung der Belange des Tierschutzes regeln.

Eine Jagdruhe vom 01.03. bis 30.04., mit Ausnahme des Schwarzwildes an den Kirrungen im Wald, wäre möglich. Das Anlocken von Wildtieren mit geringen Futtermengen (wie hat mein alter Jagdherr immer gesagt: ankarren nicht füttern) zur Erleichterung der Bejahung (Kirrung) muss für das Schwarzwild ganzjährig und für andere Wildtiere ab 01.09. erlaubt sein. Genau so verhält es sich für Ablenkfütterungen nach vorheriger Anzeige bei der unteren Jagdbehörde.

Jäger sind ausgebildete Natur- und Tierschützer (Anlegen von Wildäckern, Fütterung in Notzeiten, freiwilliger Verzicht der Bejagung von Hase und Fasan, Anbringen von blauen Reflektoren an den Seitenpfosten an Straßen, Hegemaßnahmen usw.). Aus diesem Grund darf das Jagdrecht nicht unter das Naturschutzrecht gestellt werden. Beide Rechtskreise müssen gleich gewertet werden und im benehmen die Managementstufen festlegen. Hase, Fasan und Kormoran (letzterer wegen seines fischereiwirtschaftlichen Schadenspotenzial und stark gestiegenen Beständen) gehören in das Nutzungsmanagement.

1352. Kommentar von :Ohne Name
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1351. Kommentar von :Ohne Name

NATURschutz vs. JÄGERschutz

Gerade hörte ich im Radio einen Bericht demzufolge der Landesjagdverband nun protestiert da er nicht den Naturschutzbehörden unterstellt werden möchte. Dem gegenüber steht die Aussage dass Jäger sich gerne als "aktive Naturschützer" bezeichnen, wo also sollte das Problem liegen, ist doch super dass man zukünftig der Behörde angehört, für deren

Gerade hörte ich im Radio einen Bericht demzufolge der Landesjagdverband nun protestiert da er nicht den Naturschutzbehörden unterstellt werden möchte. Dem gegenüber steht die Aussage dass Jäger sich gerne als "aktive Naturschützer" bezeichnen, wo also sollte das Problem liegen, ist doch super dass man zukünftig der Behörde angehört, für deren Interessen man einsteht, oder nicht? Eine derartige Reaktion lässt beim Laien nur eine Schlußfolgerung zu, und dieses Fazit spricht nicht gerade für die Jäger.

1350. Kommentar von :Ohne Name
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1349. Kommentar von :Ohne Name

Gedanken eines Jungjägers

Schwarzwildstrecken in Baden-Württemberg: Aus den bekannten Zahlen, inklusive der Strecke des Jagdjahres 2012/13 von >70.000 Stück Schwarzwild ), ergibt sich ein Mittelwert von rund 46.368 Stück Schwarzwild im Jagdjahr. Nun soll, nach dem neuen Jagdgesetz, eine allgemeine Schonzeit im Zeitraum vom 15.2. bis 15.4. gelten, mit Ausnahme der

Schwarzwildstrecken in Baden-Württemberg:

Aus den bekannten Zahlen, inklusive der Strecke des Jagdjahres 2012/13 von >70.000 Stück Schwarzwild ), ergibt sich ein Mittelwert von rund 46.368 Stück Schwarzwild im Jagdjahr. Nun soll, nach dem neuen Jagdgesetz, eine allgemeine Schonzeit im Zeitraum vom 15.2. bis 15.4. gelten, mit Ausnahme der Bejagung von Schwarzwild im Feld. Unsere persönlichen Erfahrungen zeigen aber, dass die Bejagung von Schwarzwild im Feld in dieser Zeit wenig erfolgreich und schwierig ist.
Laut einer Aussage von Ministerialdirektor Reimer auf der Hauptversammlung der KJV (Kreisjägervereinigung) Mergentheim, werden in dieser Zeit, ausgehend von der Anzahl von Trichinenuntersuchungen, etwa 8% der jährlichen Schwarzwildstrecken erlegt. Das sind, mit dem Mittelwert berechnet, rund 3.709 Stück Schwarzwild. Diese, doch sehr beachtliche Zahl, ist, nach seiner Aussage, zu vernachlässigen.
Stellen wir doch zur Verdeutlichung einmal eine kleine Milchmädchenrechnung auf. Eine Rotte Schwarzwild in unserer Gegend, in der es doch hauptsächlich Wechselwild ist, hat ungefähr 10 bis 15 Individuen. Das ergibt, mit den 3.709 „fehlenden“ Stücken, eine Zahl von 247 bis 371 Rotten Schwarzwild. Wer schon einmal gesehen hat, was eine Rotte Schwarzwild mit einem Acker anstellen kann, wenn sie auf Nahrungssuche ist, wird diese Zahl sicher nicht mehr für vernachlässigbar halten.
Zahlen des LJV (Landesjagdverband) Baden-Württemberg zufolge werden in der oben genannten Zeit sogar bis zu 20% der jährlichen Schwarzwildstrecken erlegt. Eine erneute Rechnung ist hier wohl nicht mehr vonnöten.


Gesellschaftliche Akzeptanz:

Eine Begründung für die Novellierung des Jagdgesetzes ist, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu erhöhen. Allerdings sehe ich in dem Gesetzesentwurf keinerlei Wirksamkeit, dies zu erreichen. Einzig die Akzeptanz von vehementen Jagdgegnern, wie wir Jäger sie wohl schon alle das eine oder andere Mal erlebt haben, wird möglicherweise dadurch gesteigert, dass die Jägerschaft unter die Hoheit von Naturschutz und grüner Ideologie gestellt wird.
Zudem sehe ich keinerlei Notwendigkeit seitens dieser Politik, hier einzugreifen. Ein Gesetz wird daran nichts ändern, dass einige Menschen skeptisch der Jagd gegenüber stehen, da der kleinste Teil der Nicht-Jäger wirklich etwas davon bemerken wird, geschweige denn, sich damit beschäftigen wird, dass ein neues Jagdgesetz erlassen wird.
Ich bin der Meinung, gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen ist unsere eigene Aufgabe und wir erfüllen sie sehr gut. Unsere KJV Mergentheim zum Beispiel: Wir engagieren uns auf vielen regionalen Veranstaltungen, wie der Tauberfranken-Ausstellung und bauen dort Wildbiotope auf, an denen sich die Leute immer wieder erfreuen. Zudem speisen wir Wild aus. Wir „stellen“ uns der Gesellschaft und begeben uns auch gern in den Dialog mit den Menschen, was uns seit Jahren ein gutes Verhältnis zur Bevölkerung beschert.
Das ist nämlich der Kernpunkt, um gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen: Der Dialog. Kein Gesetzesentwurf von Politikern, die sich mehr Kompetenz im Bereich des Jagdrechts zusprechen, als Jäger, die schon Jahrzehnte lang auf die Jagd gehen und folglich jegliche konstruktive Zusammenarbeit ablehnen. Aus meinen persönlichen Erfahrungen weiß ich, dass viele Menschen, die der Jagd skeptisch gegenüber stehen oder sogar gegen die Jagd sind, oft nur wissen, dass Jäger Tiere erschießen. Begibt man sich jedoch mit diesen Menschen in ein Gespräch und klärt sie über die Motive und Absichten der Jagd auf, ändern sie ihre Meinung schnell. Mehr als einmal habe ich Dinge wie „So habe ich das noch gar nicht gesehen.“ oder „Das wusste ich nicht.“ gehört.

Totfangfallen

Das neue Jagdgesetz will nach § 31 Absatz 1 Punkt 13 den Einsatz von Totfangfallen verbieten, da diese, bei nicht sachgemäßer Handhabung, auch eine Gefahr darstellen können. Diese Gefahr will ich nicht abstreiten, doch das generelle Verbot ist der falsche Weg. Vielmehr wäre es sinnvoll, auch für Jäger einen verpflichtenden Fallensachkundenachweis, wie in § 32 Absatz 1 für Grundstückseigentümer vorausgesetzt, einzuführen. Die Sicherheit von Fallen ist schon in § 32 Absatz 2 und 3 geregelt. Dort ist ganz klar aufgeführt, dass eine Falle so zu stellen ist, dass keine Gefahr für Menschen oder Haustiere von ihr ausgeht und sie sofort tödlich fängt. Daher sehe ich keinen Grund für ein Verbot und halte eine, wie oben ausgeführte, Anpassung des Gesetzes für sinnvoller.





Abschuss von streunenden/wildernden Hauskatzen

Nach § 49 Absatz 2 ist das Erlegen von streunenden und wildernden Hauskatzen fortan nur noch in Schutzgebieten mit Erlaubnis der zuständigen Behörde genehmigt. Das Problem an streunenden Katzen ist, dass sie Krankheitsvektoren darstellen und Krankheiten aus dem Revier mit nach Hause bringen und sie dort auf den Menschen übertragen können. So können sie zum Beispiel Räude, Tollwut oder den Fuchsbandwurm auf ihren Besitzer oder jeden anderen übertragen, der mit ihnen in Kontakt kommt, sie beispielsweise streichelt. Zudem stellen sie eine große Gefahr für Jungvögel und andere kleinere Jungtiere wie Hasen dar.
Das Eindämmen von Streunern ist, vor allem auf dem Land, sehr schwer. Auf dem Land werden die wenigsten Katzen rein im Haus gehalten, fast alle dürfen sich frei bewegen und der Weg in den Wald ist nicht weit. Wir Jäger können nicht viel unternehmen, da sich Katzen darauf verstehen, sich unauffällig zu bewegen und sich gut zu verstecken. Bekommen wir dann doch einmal eine streunende Katze in Anblick, kann, vorausgesetzt man jagt in einem Schutzgebiet, nicht auf eine Genehmigung gewartet werden. Jagt man nicht in einem Schutzgebiet, bleibt uns überhaupt keine Möglichkeit mehr, zu handeln.
Sicher werden jetzt viele Menschen Angst um ihre Lieblinge haben und denken, dass dieser Teil des Gesetzesentwurfs eine gute Neuerung darstellt. Sie werden ihre Meinung ändern, wenn ihre Katze sie oder jemand anderen zum Beispiel mit Räude, die auch in unserer Gegend häufiger vorkommt, als sie denken, angesteckt hat. Zudem können sie dem Streunen vorbeugen, indem sie ihre Katzen kastrieren lassen und auf sie aufpassen.



Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

Laut § 14 des neuen Jagdgesetzes sollen fortan auch juristische Personen ein Recht darauf haben, Grundstücke in ihrem Besitz aus ethischen Gründen Befrieden zu lassen, also von der Jagd befreien zu lassen. Juristische Personen sind nach Definition unter Anderem eingetragene Vereine (e.V.), GmbHs, Aktiengesellschaften (AG), Gemeinden, manche Kirchen und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Rundfunkanstalten.
(Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/juristische-person.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person#Juristische_Person_des_.C3.B6ffentlichen_Rechts)
Der Satz „(…) wenn die Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.“ wirft in mir die Frage auf, wie eine juristische Person, die eigentlich keine Person ist, sondern nur ein Begriff, zum Beispiel eine GmbH, ethische Bedenken haben kann. Es kann ein Mitglied der GmbH Bedenken haben, jedoch nicht die GmbH selbst. Allerdings öffnet diese Formulierung die Möglichkeit, dass der Chef eines Unternehmens, aufgrund persönlicher Ablehnung der Jagd, Grundstücke seines Unternehmens von der Bejagung ausschließt. Dies würde zu einer Art Flickenteppich in den Jagdrevieren führen, was die Bejagung erheblich erschweren würde.
Vor allem gemäß dem Fall, dass das befriedete Grundstück ein Waldstück wäre, stellt das unglaubliche Hindernisse dar. Zum Einen ist im Wald selten genau zu erkennen, wo eine Grundstücksgrenze verläuft, was die Gefahr einer Schussabgabe in befriedetes Gebiet im Vergleich zur Jagd im Feld drastisch erhöht. Solch eine versehentliche Schussabgabe könnte, im Falle einer Anzeige seitens eines Zeugen, rechtliche Konsequenzen für den betroffenen Jäger haben. Zum Anderen stellt ein befriedetes Waldstück paradiesische Lebensbedingungen für Schwarzwild dar, die dort ungestört ihre Heimat finden und von dieser „Basis“ aus auf die umgebenden Äcker ausströmen und dort massive Schäden verursachen können. Ohne die Genehmigung zur Bejagung des betroffenen Waldgebiets ist der Jäger nahezu ohne Handhabe gegen das Schwarzwild.
Stellen Sie sich einfach einmal eine Laufbahn voller getarnter Löcher vor. Sie laufen auf dieser Laufbahn und jedes Mal, wenn Sie in ein Loch treten, werden Sie - zum Beispiel wegen Wilderei -angezeigt. Verfehlen Sie jedoch ein Loch, müssen Sie mit einem wütenden Bauern diskutieren, weil Wildschweine schon wieder seinen Acker durchwühlt haben und ihm Wildschadensersatz in hohen Summen zahlen. Das ist sicher kein Vergnügen, oder?

Viele Grüße aus dem Taubertal KJV Mergentheim






1348. Kommentar von :Ohne Name

Zeit- und Geldverschwendung

Sehr geehrte Damen und Herren, Seit Jahrzehnten üben wir Jäger praktischen Tier- und Naturschutz in unseren Revieren aus. Durch diese Reviererfahrungen besitzen wir eine fundierte Sachkunde, die am Schreibtisch mit noch so viel Literaturstudium nicht zu erreichen ist. Eine Novellierung des Landesjagdrechtes ist unnötige Zeit- und

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Jahrzehnten üben wir Jäger praktischen Tier- und Naturschutz in unseren Revieren aus. Durch diese Reviererfahrungen besitzen wir eine fundierte Sachkunde, die am Schreibtisch mit noch so viel Literaturstudium nicht zu erreichen ist.

Eine Novellierung des Landesjagdrechtes ist unnötige Zeit- und Geld(Steuer)verschwendung.

Grüße aus dem Schwarzwald und

Waidmannsheil.

Helmut Reutemann

1347. Kommentar von :Ohne Name
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