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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1336. Kommentar von :Ohne Name

zu 1247

zu 1247 nochmal zum anstößig melden, ;-) schon schlimm wenn man nichts mehr entgegensetzen kann!! Lieber Michael, es wäre auch besser wenn du bei den Geistern bleibst und hier nicht noch mehr sinnfreies vom Stapel lässt. Du glaubst doch net im ernst das Theodor Heuss Vegetarier war??!! Willst du der Bevölkerung grad erklären das die Schnitzel

zu 1247
nochmal zum anstößig melden, ;-)
schon schlimm wenn man nichts mehr entgegensetzen kann!!

Lieber Michael, es wäre auch besser wenn du bei den Geistern bleibst und hier nicht noch mehr sinnfreies vom Stapel lässt. Du glaubst doch net im ernst das Theodor Heuss Vegetarier war??!! Willst du der Bevölkerung grad erklären das die Schnitzel im Kühlregal Totgestreichelt wurden ??. Erst Denken dann Reden bzw. Schreiben !!!!!!

1335. Kommentar von :Ohne Name

wenn so gefährlich und dumm- warum dann immer mehr Jagdverbote?

* engelbert* Es ist nicht nur der schweizerische Nationalpark , der bewiesen hat dass die Argumente der Jäger nachweislich falsch sind: Immer mehr Länder sprechen für den Schutz von Wildtieren Jagdverbote aus: In Albanien ist im Februar 2014 ein zweijähriger totaler Jagdbann in Kraft getreten, um Wildtiere und vor allem die Zugvögel besser zu

* engelbert* Es ist nicht nur der schweizerische Nationalpark , der bewiesen hat dass die Argumente der Jäger nachweislich falsch sind:

Immer mehr Länder sprechen für den Schutz von Wildtieren Jagdverbote aus: In Albanien ist im Februar 2014 ein zweijähriger totaler Jagdbann in Kraft getreten, um Wildtiere und vor allem die Zugvögel besser zu schützen. In Griechenland gilt seit Dezember 2013 ein generelles Jagdverbot. Auf der griechischen Insel Tilos herrscht Jagdverbot schon seit 1993. Seit 2002 gilt ein weitreichendes Jagdverbot in Holland. In Israel ist seit 2013 die Jagd zu Sportzwecken verboten. Costa Rica hat 2013 ein umfangreiches Jagdverbot erlassen. In Botswana sind seit 2014 Trophäenjagd und Jagdtourismus verboten, um den Artenschutz zu fördern. Kenia hat die Jagd schon 1977 verboten.

Dass eine Natur ohne Jagd möglich ist, zeigen nicht nur die Erfahrungen im Schweizerischen Nationalpark, der seit 100 Jahren jagdfrei ist, oder im Schweizer Kanton Genf, in dem seit der Volksabstimmung von 1974 die Jagd verboten ist. Auch in Italien sind die weitläufigen Nationalparks alle seit Jahrzehnten jagdfrei: Im Nationalpark Gran Paradiso ist die Jagd seit 1922 verboten, im Nationalpark Belluno seit 1990.

1334. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe im Wald vom 15.Febr. -15.April

Die letzten Jahre konnten wir in dieser Zeit eine beträchtliche Menge an Überläufern und Frischlingen im Wald erlegen. Generell ist durch die Trichinenproben erwiesen, dass in diesem Zeitraum bis zu 20 % der Schwarzwildjahresstrecke erlegt wird. Deshalb darf uns diese Zeit zur effektiven Bejagung nicht genommen werden. 

1333. Kommentar von :Ohne Name

1320

Ich besitzte einen Wald und muss per Gesetz dulden, dass dieser von Leuten betreten wird, die ich hier nicht haben will. Ich muss jetzt wohl auch eine Klage beim EUGH einreichen!

Und wer auch immer jetzt wieder alles anstössig melden muss, toller Typ!!

1332. Kommentar von :Ohne Name

Jagdzeiten

Die geplante jagdfreie Zeit von Februar bis April wurde bisher weitgehend eingehalten. In der Winterzeit fahren die jagdbaren Wildarten ihren Stoffwechsel und die Körpertemperatur herunter. Es erfolgt weniger Nahrungsaufnahme. Bei Ruhe im Wald und Feld aber auch dort, wo sonst durch Jagd beunruhigt wird. Somit verändert das neue Gesetz nichts,

Die geplante jagdfreie Zeit von Februar bis April wurde bisher weitgehend eingehalten.
In der Winterzeit fahren die jagdbaren Wildarten ihren Stoffwechsel und die Körpertemperatur herunter. Es erfolgt weniger Nahrungsaufnahme. Bei Ruhe im Wald und Feld aber auch dort, wo sonst durch Jagd beunruhigt wird. Somit verändert das neue Gesetz nichts, sondern schützt das Wild.

Eine weitere Synchronisation der der Jagdzeiten auf Schalenwild ist sinnvoll, um weitere freiwillige Jagdruhezeiträume zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf ist gut gelungen.

Lutz Weinbrecht

1331. Kommentar von :Ohne Name

Beiträge

Mit Befremden stelle ich fest, dass hier einige Beiträge extrem aggressiv und vernichtend sind. Es kritisieren tatsächlich und allen Ernstes Leute, dass ihnen überhaupt gesetzliche Vorschriften gemacht werden in einer Sache, in der es um Töten, Waffenbesitz und Eingriff in die Natur und Lebensraum geht. Das Aggressionspotential und die mangelnde

Mit Befremden stelle ich fest, dass hier einige Beiträge extrem aggressiv und vernichtend sind. Es kritisieren tatsächlich und allen Ernstes Leute, dass ihnen überhaupt gesetzliche Vorschriften gemacht werden in einer Sache, in der es um Töten, Waffenbesitz und Eingriff in die Natur und Lebensraum geht. Das Aggressionspotential und die mangelnde Impulskontrolle einiger Jäger macht Angst und erweckt größte Bedenken, wenn man sich vorstellt, dass diese Leute Waffen besitzen! Langsam stellt sich hier wohl eher die Frage nach vermehrter Kontrolle und psychologischer Überprüfung der Eignung bei der Ausbildung zum Jagdschein.

1330. Kommentar von :Ohne Name

Für mehr Tierrechte von Petra Neubauer

Sehr geehrte Damen und Herren, folgend erhalten Sie eine von den "Grünen BW Tierschutzpolitik" zusammengestellte Argumentation von Menschen für Tierrechte , Tierversuchsgegner BW e.V. mit der Bitte, diese Argumente bei der Novellierung des neuen Gesetzes einfließen zu lassen: Was ist an dem Gesetzentwurf dringend verbesserungsbedürftig? Fast

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgend erhalten Sie eine von den "Grünen BW Tierschutzpolitik" zusammengestellte Argumentation von Menschen für Tierrechte , Tierversuchsgegner BW e.V.
mit der Bitte, diese Argumente bei der Novellierung des neuen Gesetzes einfließen zu lassen:

Was ist an dem Gesetzentwurf dringend verbesserungsbedürftig?
Fast alle bisher gejagten Tiere bleiben weiterhin jagdbar. Die meisten Wildtierarten auf derzeit noch gültigen der Liste der jagdbaren Arten sollen weiter wie bisher bejagt werden dürfen. Kriterium für die Bejagung einer Art darf jedoch nicht allein - wie vorgesehen - ihre Bestandsgröße, Vitalität und Stabilität sein (§ 7, Abs. 4, 1). Ein "vernünftiger" Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes für das Töten von frei lebenden Tieren ist - wenn überhaupt - allenfalls die Nahrungsbeschaffung oder die Abwendung von erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Schäden. Nach wissenschaftlichen Kriterien gibt es jedoch für die Bejagung der meisten der derzeit jagdbaren Arten keine "Notwendigkeit". Sie hätten alle von der Bejagung ausgenommen werden müssen. Die Bejagung dient in diesen Fällen nur den Abschussinteressen der Jäger. Hierzu zählen insbesondere Tierarten,
 die keine nachweisbaren ökonomischen oder ökologischen Schäden verursachen und durch die Jagd nicht erfolgreich "reguliert" werden können, u.a. Füchse, Waschbären und Rabenvögel
 die bedroht oder in ihrem Bestand gefährdet sind, z.B. Feldhase, Baummarder, Iltis (vgl. Rote Listen Baden-Württemberg, LUBW)
 die mit geschützten Arten verwechselt werden können
 die von Jägern vor allem als Beutekonkurrenten wahrgenommen und bekämpft werden (Beutegreifer wie Fuchs oder Marder)
 wandernde Arten, v.a. Zugvögel
Viel zu kurze Jagdruhe (Mitte Februar bis Mitte April, und mit der Einschränkung, dass Wildschweine auf dem Feld auch in dieser Zeit weiterhin bejagt werden). Um die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zu erreichen, ist jedoch eine wesentlich längere Jagdruhezeit für alle Wildtiere von Mitte Dezember bis Mitte September erforderlich. Die Einführung einer lediglich zweimonatigen Wildruhezeit reicht bei weitem nicht aus, um den Wildtieren eine adäquate Erholungspause vor Jagd und Jägern zu verschaffen.
 Besonders zur Zeit der Jungenaufzucht und zur Paarungszeit sollte konsequent eine generell gültige Schonzeit für alle Wildtiere eingeführt werden.
 Kurze Jagdzeiten und störungsarmes Jagen vermindern die Scheu der Wildtiere (Nationalpark-Effekt).
 Die Jagd darf die Freiheiten und Rechte der nicht jagenden Mehrheit nicht beschränken. Wildlebende Tiere müssen wieder in ihrem natürlichen Lebensraum erlebbar werden, um das Naturverständnis heutiger und kommender Generationen zu fördern.
Grausame Jagdpraktiken wie die Baujagd am Kunstbau oder die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren bleiben weiterhin zulässig. Vorgesehen ist ein Verbot der Baujagd am Naturbau (s.o.), des Schusses in Vogelgruppen, sowie des Einsatzes von Totfangfallen. Grundsätzlich sollten jedoch alle besonders grausamen Jagdarten verboten werden. Hierzu wäre insbesondere zu erwähnen:
 Lebendfangfallen sollten nur in Ausnahmefällen zur Abwendung von Schäden zulässig sein, weil der Fallenfang für ein Wildtier mit enormem Stress verbunden ist. Die Tötung in Lebendfallen gefangener Tiere – was derzeit der Normalfall ist – darf nicht gestattet bleiben.
 Auch die Baujagd am Kunstbau ist für den Fuchs mit Todesangst verbunden; blutige Kämpfe zwischen Hund und Fuchs bzw. Dachs können auch hier nicht ausgeschlossen werden. Baujagd bedeutet stets die Verfolgung der Wildtiere an ihrem letzten Rückzugsort.
 Der Einsatz von Schrotmunition. Da Schrotmunition stark streut, werden nicht perfekt getroffene Tiere häufig durch sogenannte Randschrote lediglich verletzt statt sofort getötet, was oftmals einen langsamen, qualvollen Tod zur Folge hat. Dies gilt insbesondere für Bleischrot, der bei den Tieren eine Bleivergiftung auslösen kann.
 Schüsse auf flüchtende Tiere (bei Bewegungsjagden sind häufig nur ca. 25 - 40 Prozent der abgegebenen Schüsse unmittelbar tödliche Treffer. Vielen Tieren werden dagegen „nur“ die Kiefer zerschossen oder Beine zerschmettert, oder sie werden durch Bauch- oder Rückenmarkstreffer schwer verletzt).
 Die Verwendung von bleihaltiger Munition bleibt zulässig, obschon sie aus ökologischer Sicht sehr bedenklich ist. Bleischrot kontaminiert Boden und Grundwasser mit etwa 9000 Tonnen Blei im Jahr; durch die Aufnahme bleihaltigen Aases vergiften sich Greifvögel und andere Beutegreifer.
 Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren - sogenannten "Schliefenfüchsen" zur Abrichtung für die Baujagd und vorsätzlich flugunfähig gemachten Enten als Apportiertraining – bedeutet für die derart missbrauchten Wildtiere massiven Stress und Todesangst.
Kirrung (also das Anlocken von Tieren mit Futter zum Zwecke des Abschusses) wird nicht verboten. Allerdings ist auch die Kirrung problematisch, da sie häufig als vollwertige Fütterung missbraucht wird und damit für künstlich überhöhte Wildschweinbestände sorgt. Studien zeigen, dass die Mageninhalte in Baden-Württemberg getöteter Wildschweine sich zu über 35 Prozent aus Kirrungsfutter und zu fast 20 Prozent aus Mastfutter zusammensetzen. Über Kirrungen werden ähnliche Energiemengen in die Wildschweinpopulationen eingebracht wie über den gesamten Feldmaisanbau. Auf ein derartiges Überangebot an Nahrung reagieren die Tiere mit steigenden Nachwuchsraten, was von der Jägerschaft wiederum als Argument für ihren Abschuss herangezogen wird.
Erschossene Wildtiere nach einer Treibjagd. Foto: B. Pelli
Was ist aus Sicht des Tierschutzes sonst noch zu fordern?
 Die Einrichtung jagdfreier Großschutzgebiete für Forschungszwecke ermöglicht belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen eines großflächigen Jagdverbotes, v.a. im Hinblick auf die Populationsdynamik der Wildtiere und die Entwicklung der Artenvielfalt sowie auf tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Schäden)
 Verstärkter Einsatz non-letaler Maßnahmen zur Wildschadensvermeidung, zur Bestandskontrolle und zum Schutz vor Seuchen (z.B. mittels chemischer Vergrämungsmittel, mechanischer Schutzvorrichtungen, Kontrazeptiva, Impfungen usw.)
 Verbot der Zucht und des Aussetzens von Tieren zu Jagdzwecken
 Generelles Jagdverbot in Nationalparks und Naturschutzgebieten
 Die Einrichtung unabhängiger Stellen und Behörden, die Jagd und Jäger kontrollieren. Die oft geforderte Stärkung der Eigenverantwortung der Jägerschaft geht in die völlig falsche Richtung. Selbstkontrolle und eigenverantwortliches Handeln in Bezug auf Tierschutz funktionieren zumeist nicht - auch und gerade nicht bei Jägern.
Fuchswelpen spielen in der Nähe des Baus (Foto: D.Hinrichs)
Allgemeine Argumente gegen die Jagd
Wo nicht gejagt wird, entwickelt sich die Natur prächtig. Das trifft beispielsweise auf Großschutzgebiete wie den italienischen Gran Paraiso-Nationalpark, aber auch z.B. auf den seit 1974 jagdfreien Schweizer Kanton Genf zu. Dort werden ausschließlich Wildschweine noch zur Abwendung landwirtschaftlicher Schäden getötet; alle anderen Wildtiere lässt man in Ruhe. Bevölkerung, Biologen sowie internationale Naturschutzbehörden sind voll des Lobs. Auf der Website des Kantons Genf heißt es:
 "Die Anzahl überwinternder Wasservögel hat sich mehr als verzehnfacht und es hat niemals einen solchen Reichtum und so eine Vielfalt an Enten auf unseren Gewässern gegeben.
 In Bezug auf das Kleinwild zählt die Dichte der Hasenpopulation zu den höchsten in der Schweiz. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft hat man sich nie zuvor so sehr bemüht, den Lebensraum der heimischen Kaninchen- und Rebhuhnpopulationen zu schützen.
 In Bezug auf das Großwild entwickeln sich das Schalenwild (Huftiere) gut, das Reh ist im größten Teil des Gebirges vertreten, der Hirsch hat auf dem Kanton Fuß gefasst und entwickelt sich prächtig.
 Tierfreunde erfreuen sich daran, im Kanton eine solche Artenvielfalt beobachten zu können und alle schätzen es, das ganze Jahr ohne Störungen durch unsere Landschaften spazieren zu können, ohne dem Risiko eines Jagdunfalls ausgesetzt zu sein."
Durch die Abschaffung der Jagd bekam das Gebiet des Genfer Sees und der Rhône zudem internationale Bedeutung für den Vogelschutz. Dies belegt eine aktuelle Studie des Schweizer Vogelschutzes SVS-BirdLife. Demnach ist dieser für den Vogelschutz zuvor wenig bedeutsame Gewässerabschnitt heute ein bedeutsames Biotop für überwinternde Tafel- und Reiherenten, Hauben- und Zwergtaucher, Pfeif-, Schnatter-, Krick- und Stockenten. Auch für den Gänsesäger sind die Gewässer im Kanton Genf ist es ein wichtiges Brut- und Überwinterungsgebiet.
Angesichts dieser Erfolge überrascht es nicht, dass sich 90% der Genfer Bürger für die Beibehaltung des Jagdverbots aussprechen!
 Ausführlicher Artikel über das Jagdverbot im Kanton Genf: http://zwangsbejagung-ade.de/naturohnejagd/kantongenfschweiz/index.html
Jagd hat einen negativen Einfluss auf Artenvielfalt sowie die genetische und soziale Struktur der Wildtierpopulationen. Jagd und Hege mit ausufernden Fütterungen und Kirrungen (Lockfütterungen) setzen natürliche Selektions- und Regulationsmechanismen innerhalb von Wildtierpopulationen außer Kraft. Die Folge sind künstliche überhöhte Bestände beim Schalenwild (Reh und Wildschwein) und die Verschiebung der Alters- und Geschlechterstruktur in Wildtierpopulationen. Dies kann die Sozialstrukturen innerhalb der Wildtierpopulationen erheblich beeinträchtigen.
 Zur Vermehrung der Wildschweine durch Jagd und Hege: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2013/11/wildschwein-nachwuchs-jagd-ist.html
Jagd macht Tiere scheu und erhöht Wildschäden. Die ständige Bedrohung durch Jäger verändert das ursprüngliche Verhalten der Wildtiere nachhaltig. Sie entwickeln eine unnatürlich große Scheu und erhöhte Fluchtdistanzen. Während man sich Wildtieren in Nationalparks oft vergleichsweise einfach nähern kann, nehmen sie in intensiv bejagten Regionen alle Menschen – auch ungefährliche Jogger oder Spaziergänger – als Bedrohung wahr. Dies zwingt sie zu häufiger Flucht, was ihren Nahrungsbedarf steigert und das Risiko von Schäden an Wald (Verbiss) und Landwirtschaft wachsen lässt. Hinzu kommt, dass normalerweise tagaktive Tiere ihre Aktivitäten durch die Jagd in die Dämmerungs- und Nachtstunden verlagern. Statt tagsüber auf Wiesen, in Lichtungen und an Waldrändern nach Nahrung zu suchen, verstecken sie sich im Dickicht der Wälder, wo sie notgedrungen junge Bäume verbeißen.
 Artikel zum Nationalparkeffekt von Prof. Hans-Heiner Bergmann: http://zwangsbejagung-ade.de/naturohnejagd/nationalparkeffekt/index.html
Jagd reguliert nicht. Auf hohe Verluste und die Zerstörung von Familienverbänden reagieren
insbesondere zahlenmäßig starke Wildtierpopulationen wie Rehe, Wildschweine, Füchse oder auch
Waschbären mit erhöhten Reproduktionsraten. Eine französische Langzeitstudie wies beispielsweise nach, dass die intensive Bejagung von Wildschweinen in Verbindung mit einem reichen Futterangebot sowohl die Fruchtbarkeit als die Geschlechtsreife stimuliert, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. Auch scharf bejagte Fuchspopulationen gleichen selbst drastische Verluste innerhalb kurzer Zeit durch erhöhte Geburtenraten wieder aus.
 „Muss“ man Füchse bejagen? http://www.fuechse.info/index.php?navTarget=faq/53_jagderforderlich.html#5.3.1
 Zusammenfassung einer Studie zur Populationsdynamik von Wildschweinen unter hohem bzw. niedrigem Jagddruck: http://www.abschaffung-der-jagd.de/downloads/uebersetzungderstudiepulsedresourcesandclimate.pdf
Jagd fördert die Verbreitung von Krankheiten. Die Jagd versagt bei der Ausrottung von Tierseuchen und trägt sogar zu ihrer Verbreitung bei. Die Tollwut beispielsweise wurde nicht durch die Jagd, sondern erst durch das großflächige Verteilen von Impfködern eingedämmt. Die intensive Bejagung von Füchsen treibt die Vermehrungsraten in die Höhe, wodurch der Anteil von Jungfüchsen an der Gesamtpopulation erhöht wird. Da Jungfüchse sich im Gegensatz zu den standorttreuen Alttieren jedoch im Herbst auf eine viele Kilometer weite Reviersuche machen, sind sie es, die Seuchen wie die Tollwut oftmals erst in neue Gebiete einschleppen. Das ist auch der Grund dafür, warum die Tollwut in den 1960er und 1970er Jahren, als man Füchse mit allen verfügbaren Mitteln bis hin zur Vergasung im Bau tötete, keineswegs zurückgedrängt wurde, sondern sich schneller als je zuvor verbreitete.
 Ist die Fuchsjagd dazu geeignet, Wildtierkrankheiten einzudämmen? http://www.fuechse.info/index.php?navTarget=faq/53_jagderforderlich.html#5.3.2
 Jagd fördert die Ausbreitung der Fuchsräude:
http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2012/12/fuchsraude-jagd-fordert-die-ausbreitung.html
Die (falsche) Behauptung einer angeblichen Notwendigkeit der Jagd wird als Alibi missbraucht. Wer einen Blick in Jagdzeitschriften oder die großen Jagdforen im Internet wirft, sieht rasch, worum es dem Gros der Jäger wirklich geht: Wer stolz mit seiner blutigen Beute auf Fotos posiert und vom Töten von Tieren als unvergleichlichem Erlebnis berichtet, ist kein Naturschützer. Das gilt es recht für die stark wachsende Zahl an Jägern, die zur Jagd ins Ausland fliegen, um einmal einen Leoparden, einen Wolf oder einen Elefanten zu erschießen. All das macht unmissverständlich klar, dass es bei der Jagd um die Lust am Töten von Tieren geht.
 Zitate von Jägern über Füchse und die Fuchsjagd: http://www.fuechse.info/index.php?navTarget=artikel_texte/jaegerueberfuechse.

Vielen Dank
Petra Neubauer

1329. Kommentar von :Ohne Name

Eigenverantwortung, Baujagd

Meine Damen und Herren, mit großem Interesse habe ich in den letzten Monaten die Entwicklung zum neuen Landesjagdgesetz verfolgt. Sicherlich sprengt es den Rahmen und Sinn dieses Portals zu jeder Passage einen Komentar abzugeben, dafür sind unserer Vebände zu hören. Im Allgemeinen finde ich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf die

Meine Damen und Herren, mit großem Interesse habe ich in den letzten Monaten die Entwicklung zum neuen Landesjagdgesetz verfolgt. Sicherlich sprengt es den Rahmen und Sinn dieses Portals zu jeder Passage einen Komentar abzugeben, dafür sind unserer Vebände zu hören. Im Allgemeinen finde ich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf die Eigenverantwortung der Jäger beschneidet. Meiner Meinung nach wird das Engagement der Jäger in vielen Bereichen ( Natur und Artenschutz ) nachlassen sobald man ihnen die Verantwortung nimmt. In jedem Seminar zur Personalführung werden wir darauf hingewiesen Aufgaben mit Kompetenzen zu hinterlegen.
Als Hundeführer möchte ich § 31 Baujagd kommentieren: Unsere Jagd und die Einstellung der Jäger hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt. Ich kann nicht verstehen das man gesetzlich die Baujagd am Naturbau verbieten will, um zu Verhindern das es zu Kämpfen zwischen Hund und Dachs kommt. Kein mir bekannter Hundeführer lässt seinen Hund in einen Naturbau, in dem er einen Dachs auch nur vermutet. Meine Hunde sind Familienmitglieder und mir genau so wichtig wie jedem anderen auch. Mit großem Aufwand versuche ich diese von jeder Begegnung mit einem Dachs fernzuhalten. Dennoch betreibe ich intensive Baujagd auf den Fuchs und bin der Meinung, dass dies ein gutes, effektives Mittel zur Senkung und Lenkung des Fuchses ist. Niemand schickt heute noch einen Hund in den Bau um dann den Dachs auszugraben, den Hund zum Tierarzt zu fahren, und bei der nächsten Drückjagd seinen Hund im Dachsbau zu suchen.
Ich wünsche ihnen eine gute Hand im Umgang mit allen Interessensgruppen und habe die dringende Bitte an Sie das Gesetz im Konsens mit denen zu gestalten die es Leben dürfen und sich mit viel Engagement um unsere Natur kümmern. Nehmen sie uns nicht unsere Eigenverantwortung
MFG G.T.

1328. Kommentar von :Ohne Name

Wer macht hier Politik für wen?

Sehr geehrte Damen und Herren, für eine "praxisgerechte" Novellierung hätten die Praktiker befragt werden müssen, das setzt die Definition des Wortes an sich bereits voraus. Wenn das geschehen wäre, würden diese ja nun nicht protestieren, oder? Oder müssen wir hier definieren, wer in den Augen der Regierung die Praktiker beim Jagdmanagement

Sehr geehrte Damen und Herren,

für eine "praxisgerechte" Novellierung hätten die Praktiker befragt werden müssen, das setzt die Definition des Wortes an sich bereits voraus. Wenn das geschehen wäre, würden diese ja nun nicht protestieren, oder? Oder müssen wir hier definieren, wer in den Augen der Regierung die Praktiker beim Jagdmanagement sind? Welche Interessengruppen konnte sich also hier durchsetzen und mit welchem Ziel? Ob Jäger, Bauern oder Naturschützer - übrigens nicht grundsätzlich antithetisch, wer gewinnt denn, wenn Tiere nicht ordentlich gehegt werden und in Folge dessen Schaden verursachen?

Die Berliner Bürger dürfen bereits hautnah erleben, welche Schäden Wildtiere, die sich ungehindert vermehren, anrichten können. Mit Sicherheit haben Betroffene wenig Verständnis für "wildtierökologische" Überlegungen, Schwarzwild noch länger ungehindert durch die Beete wühlen zu lassen. Die grenzenlose Liebe zur Natur findet erfahrungsgemäss im eigenen Vorgarten ihre Grenzen und wer schon mal ein Reh auf dem Kotflügel hatte, hätte auch auf diese naturnahe Erfahrung gerne verzichtet. An der Stelle sei gefragt - ist Überfahren quasi "wildtierökologisch" UND "praxisnah" zugleich?

Wer macht hier eigentlich Politik und für wen? Aber warum überhaupt die Bürger fragen? Die nächste Wahl ist doch noch ein Weilchen hin.

PS. Das Schießen wildernder Hunde/Katzen überhaupt zum großen Thema zu machen, ist doch merkwürdig und erscheint wie ein Ablenkungsmanöver - es ist hinreichend bekannt, dass Streitpunkte zu den Lieblingshaustieren in Deutschland unweigerlich irrationale Riesenwellen schlagen. Hier sind Steuergelder involviert zur Diskussion einer marginalen Frage, die nicht ansatzweise in Relation zu ihrer Bedeutung stehen. Wie viel Hunde oder Katzen werden denn wirklich jährlich geschossen? Wer übrigens wildernde Hunde live im Wald erlebt hat, weiß, dass er diese besser nicht streicheln sollte. Die sind wirklich nicht niedlich drauf.

1327. Kommentar von :Ohne Name
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