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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1146. Kommentar von :Ohne Name

zu 1141

Sich als Tierschutzverband hinter den ÖJV zu stellen!!! Und dann auch noch befürworten das Männliches Schalenwild in den Wintermonaten erlegt werden darf??!! Das liebe Frau Rottweiler hat nur einen Grund: Nämlich das auf den großen Drückjagden nicht vorher geschaut werden muß WAS man vor sich hat!! Da darf dann auf alles geballert werden was

Sich als Tierschutzverband hinter den ÖJV zu stellen!!!
Und dann auch noch befürworten das Männliches Schalenwild in den Wintermonaten
erlegt werden darf??!!
Das liebe Frau Rottweiler hat nur einen Grund: Nämlich das auf den großen Drückjagden nicht vorher geschaut werden muß WAS man vor sich hat!! Da darf dann auf alles geballert werden was kommt.!!

Das ist doch toller Tierschutz der sich hinter solche Verbände stellt.
Und lob an die Mitglieder die so etwas noch hochhalten.
Solche EXPERTEN werden gehört beim neuen Gesetzentwurf???
:-0 SCHREI

1145. Kommentar von :Ohne Name
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1144. Kommentar von :Ohne Name

Hallo Herr Langer

Auf Ihre aggressive zwanghaft versucht polemische Stellungnahme gehe ich nicht ein.

Sie sind wohl überfordert sachlich zu bleiben und selbstkritisch ihr Tun zu hinterfragen. Mit solchen Cholerikern unterhalte ich mich nicht.

Sonja Rothweiler

1143. Kommentar von :Ohne Name

kommunale Förster

Hallo Frau Rottweiler wer soll denn die kommunalen Förster bezahlen? Das sind dann Beamte, mit 38-Stunden-Woche Feiertagszuschlag Überstundenzuschlag usw. Die brauchen dann auch Diensthunde, Dienstwaffen usw. Das wir teurer als die Polizei. Typisch Grün. Alles wird verstaatlicht und der Bürger soll bezahlen. Nur die, die sowieso nichts

Hallo Frau Rottweiler
wer soll denn die kommunalen Förster bezahlen?
Das sind dann Beamte, mit 38-Stunden-Woche Feiertagszuschlag Überstundenzuschlag usw. Die brauchen dann auch Diensthunde, Dienstwaffen usw. Das wir teurer als die Polizei.
Typisch Grün. Alles wird verstaatlicht und der Bürger soll bezahlen.
Nur die, die sowieso nichts arbeiten und keine Steuern bezahlen können sowas fordern.
Wieviele Tiere soll eine Beamter mit 38-Stunden-Woche denn schießen? Wieviele Beamte brauchen wir denn um die ganzen Tiere zu erlegen? Es geht ja nicht nur ums totschießen. Der ganze Behördenkram muss auch gemacht werden. Aber dafür bekommen die Förster dann bestimmt Sekretärinnen, damit sie sich ganz aufs abknallen konzentrieren können.
Und dürfen die Förster dann Spaß am Jagen haben?
Und wie wollen sie verhindern dass sich ein gehasster Privatjäger einschleicht und doch Spass am Jagen hat? Erkennt man das am verkniffenen Gesichtsausdruck wie bei den ÖJV lern?
Waren sie mal auf einer Staatsjagd? Ein Gemetzel mit 100 Jägern 50 Treibern 60 Hunden. Das Wild wird wahllos geschossen.
Was ist daran besser aus Sicht einer Tierschützerin?

1142. Kommentar von :Ohne Name

Allgemein Gesetzentwurf

Ich hatte noch was vergessen, die Jäger jammern immer , wieviel Zeit, wieviel Geld ihr Jagdhobby kostet. Liebe Jäger , es hat euch niemand gezwungen den Jagdschein zu machen, es zwingt euch niemand ihn zu behalten, wenn euch das alles zuviel wird, dann gebt den Jagdschein einfach ab. Man könnte neue Arbeitsplätze schaffen und kommunale Förster

Ich hatte noch was vergessen, die Jäger jammern immer , wieviel Zeit, wieviel Geld ihr Jagdhobby kostet. Liebe Jäger , es hat euch niemand gezwungen den Jagdschein zu machen, es zwingt euch niemand ihn zu behalten, wenn euch das alles zuviel wird, dann gebt den Jagdschein einfach ab.

Man könnte neue Arbeitsplätze schaffen und kommunale Förster einstellen, die dann ohne zu jammern , aus beruflichen Gründen, jagen gehen.

Sonja Rothweiler

1141. Kommentar von :Ohne Name

Zum Gesetzentwurdf allgemein

Das neue Jagdgestz geht mir als Tier- und Naturschützerin nicht weit genug. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass endlich mal ein Anfang gemacht wird, das bestehend Jagdgestz aus dem Jahre 1934 zu modernisieren. Die Jäger stellen bei ihren Argumentationen immer den Tierschutz in den Vordergrund. Ich frage mich welche Art von Tierschutz das sein

Das neue Jagdgestz geht mir als Tier- und Naturschützerin nicht weit genug. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass endlich mal ein Anfang gemacht wird, das bestehend Jagdgestz aus dem Jahre 1934 zu modernisieren. Die Jäger stellen bei ihren Argumentationen immer den Tierschutz in den Vordergrund. Ich frage mich welche Art von Tierschutz das sein soll. Alle Tierschutzverbände haben mit den Jägern , ausgenommen denen des ökologischen Jagdverbandes, nichts gemeinsam. Vielen Dank an Grüne und SPD für dieses Engagement alte Zöpfe zumindest mal teilweise abzuschneiden.

Sonja Rothweiler

1140. Kommentar von :Ohne Name

Praxistauglich?

Das bestehende Jagdgesetz BW ist restriktiv genug und schießt teilweise schon übers Ziel hinaus.

Statt das Kind mit dem Bade auszuschütten wäre es sicher sinnvoller, das bestehende JagdG BW moderat zu modifizieren.

Von Praktikern für die Praxis.

Jagd ist aktives Tun und nicht nur "schön Daherreden" von unbeteiligten Dritten.

1139. Kommentar von :Ohne Name

Notwendigkeit einer Gesetzesänderung

Die Personen, die hauptsächlich vom LJG betroffen sind, nämlich die Jäger, können mit dem alten Gesetz sehr gut leben. Interessant ist es, das sich überwiegend nicht jagende Zeitgenossen darum bemühen eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen. Eine Modernisierung bzw. eine Aktualisierung muss nicht unbedingt zu einer kompletten Neufassung eines

Die Personen, die hauptsächlich vom LJG betroffen sind, nämlich die Jäger, können mit dem alten Gesetz sehr gut leben. Interessant ist es, das sich überwiegend nicht jagende Zeitgenossen darum bemühen eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen. Eine Modernisierung bzw. eine Aktualisierung muss nicht unbedingt zu einer kompletten Neufassung eines Gesetzes führen. Weniger wäre in dem Fall mehr gewesen. Da der Landesregierung jedoch z.B. ÖJV / BUND / und Natur- und Tierschützer aller Couleur im Nacken sitzen, ist eine ideologische Ausrichtung des Gesetzes unausweichlich. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Dr. Michael Jäckl
Westerstetten

1138. Kommentar von :Ohne Name

1. Fuchsjagd 2. Jagd auf wildernde Hunde u. Katzen 3. Zuständige Behörde

1. Der Fuchs stellt seit Jahren eine große Gefahr für bedrohte Vogelarten wie den Großen Brachvogel, den Kiebitz oder das Auerhuhn dar. Deshalb darf die Jagd auf den Fuchs auf keinen Fall eingeschränkt werden. Stattdessen sollte sie eher intensiviert werden. Man kann nicht gleichermaßen Bodenbrüter und den Fuchs schützen. Seit dem Beginn der

1. Der Fuchs stellt seit Jahren eine große Gefahr für bedrohte Vogelarten wie den Großen Brachvogel, den Kiebitz oder das Auerhuhn dar. Deshalb darf die Jagd auf den Fuchs auf keinen Fall eingeschränkt werden. Stattdessen sollte sie eher intensiviert werden. Man kann nicht gleichermaßen Bodenbrüter und den Fuchs schützen. Seit dem Beginn der Tollwutbekämpfung ist die Siedlungsdichte des Fuchses viel zu hoch, so dass die o.g. Arten fast keine Chance mehr haben!
2. Herrenlose Hunde und Katzen haben in der freien Natur nichts verloren. Da diese Haustiere auch einen Gefährdungsfaktor für Wildtiere darstellen, müssen sie abgeschossen werden.
3. Für besonders geschützte Tierarten sollte zukünftig die Naturschutzverwaltung und nicht wie bisher die Jagdbehörde zuständig sein.

1137. Kommentar von :Ohne Name

Entwurf grundsätzlich gut, Feinjustierung notwendig

Grundsätzlich ist der Entwurf zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zu begrüßen. Allerdings müssen verschiedene Paragraphen präzisiert werden um zukünftig ein sinnvolles und akzeptiertes Instrument als Rahmen für die Ausübung der Jagd und für die Umsetzung des Wildtiermanagements zu haben. §7 Wildtiere und Managementstufen Die

Grundsätzlich ist der Entwurf zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zu begrüßen. Allerdings müssen verschiedene Paragraphen präzisiert werden um zukünftig ein sinnvolles und akzeptiertes Instrument als Rahmen für die Ausübung der Jagd und für die Umsetzung des Wildtiermanagements zu haben.

§7 Wildtiere und Managementstufen
Die Definition für die Zuordnung einzelner Tierarten in die verschiedenen Schalen müssen konkretisiert werden.

Für die Schale Nutzungsmanagement sind folgende Kriterien einzufügen:
- die erlegten Tiere können sinnvoll genutzt, in der Regel verzehrt werden
und
- die bejagte Art bzw. Population ist in ihrem Bestand nicht gefährdet oder potentiell nicht gefährdet
und
- die nationalen und internationalen Regelungen und Konventionen (BNatSchG, FFH-/VS-Richtlinie, Ramsar-Konvention, Bonner Konvention, insbesondere AEWA, etc.) werden beachtet
und
- die Nachhaltigkeit der Nutzung entspricht den Anforderungen der Biodiversitätskonvention. Bei wandernden Tierarten muss die nachhaltige Nutzung in den Sommer- wie Winterhabitate und für die gesamte Zug-/ Wanderstrecke sichergestellt sein.

Alle Arten die nach deutschem wie europäischem Naturschutzrecht geschützt sind dürfen nicht dem Jagdrecht unterliegen. Die Schale Schutzmanagement ist zu streichen.
Eine Schale zur Regulation im Sinne des Wildtiermanagements aus Artenschutzgründen ist einzuführen. Diese Schale beinhaltet Maßnahmen, die beispielsweise notwendig sind, um eine lokale Population einer geschützten Art zu fördern, bzw. zu erhalten.
Dabei ist folgendes Vorgehen anzuwenden:
1. Erste Priorität für den Schutz der Populationen, v.a. bodenbrütender Vogelarten, hat die Wiederherstellung geeigneter Lebensräume, in denen die natürlichen Feindabwehrstrategien funktionieren.
2. Ein Management von Beutegreifern darf erst in Erwägung gezogen werden, wenn alle Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums ausgeschöpft wurden und Populationen bedrohter Vögel durch Beutegreifer nachweislich in ihrem Bestand gefährdet sind.
3. Passive Maßnahmen wie Nistplatzschutz durch Körbe, Elektrozäune oder Vergrämung müssen dabei stets den Vorrang vor aktiven Maßnahmen haben (z.B. Fang, Tötung), die direkt in die Population der Prädatoren eingreifen.
4. Maßnahmen eines Prädatoren-Managements dürfen nur nach einer fundierten Problemanalyse und regional begrenzt erfolgen. Sie sind wissenschaftlich zu begleiten. Zu berücksichtigen sind dabei u.a. Störungen durch das Prädatoren-Management und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen.

§ 33 Fütterung, Notzeit, Kirrung
Die Fütterung von Wildtieren als artenerhaltende Maßnahme ist überflüssig und deshalb im Entwurf zu Recht verboten. Weitgehend unbekannt sind die negativen Nebenwirkungen durch die Fütterung von Schalenwild auf andere Arten, wie beispielsweise bodenbrütende Vogelarten. Wichtige Erkenntnisse liefert der Artikel von Selva et al. (2014), zu finden unter www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0090740 .
Zusammenfassendes und frei übersetztes Ergebnis: Durch die zusätzliche Fütterung von Paarhuferarten werden mögliche Ei-Räuber (Eichelhäher, Mäuse, Raben, Wildschweine, Eichhörnchen, Füchse...) angelockt. Dies führt im Umfeld der Fütterungsstelle zu einer erhöhten Prädation.

§ 44 Wildtierbericht
Die Erstellung eines Wildtierberichtes ist in allen Bundesländern längst überfällig und deshalb zu begrüßen. Da die Zuständigkeiten der Ministerien sich ändern können, ist es wichtig stattdessen die zuständigen Behörden zu nennen. Der Wildtierbericht ist im Einvernehmen zwischen Oberster Jagdbehörde und Oberster Naturschutzbehörde zu erstellen.

§46 Generalwildwegeplan
Wie auch der Wildtierbericht muss auch der Generalwildwegeplan zwischen Oberster Jagdbehörde und Oberster Naturschutzbehörde im Einvernehmen erstellt werden.

§61 Wildtierbeauftragte
Die Einrichtung eines/einer Wildtierbeauftragten bei der unteren Verwaltungsbehörde ist zu begrüßen. Entsprechende Fortbildungsangebote sollen von der Obersten Jagdbehörde in Zusammenarbeit mit den forstlichen-, wildbiologischen und Naturschutz-Fachbehörden durchgeführt werden.