Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1136. Kommentar von :Ohne Name

Focus vom 12.05.2014 Titelthema: Natürlich Fleisch!

Der gerade erschienene Focus hat sich das Fleisch zum Titelthema gemacht. Natürlich Fleisch lautet die Überschrift. Unter vielen interessanten Informationen zum Thema Fleisch in dieser Ausgabe, steht auf Seite 55 im Bericht 10 Wahrheiten über Fleisch: "....Wildtiere belasten die Umwelt nicht, sie sind Bestandteil des natürlichen

Der gerade erschienene Focus hat sich das Fleisch zum Titelthema gemacht.

Natürlich Fleisch lautet die Überschrift.

Unter vielen interessanten Informationen zum Thema Fleisch in dieser Ausgabe, steht auf Seite 55 im Bericht 10 Wahrheiten über Fleisch:

"....Wildtiere belasten die Umwelt nicht, sie sind Bestandteil des natürlichen Ökosystems. Außerdem leben sie garantiert artgerecht, bevor sie geschossen werden. Selbst Wild von Hirsch- oder Straußenfarmen wächst in der Regel unter tierfreundlicheren Bedingungen auf als traditionelle Nutztiere."

Kann man für erjagtes Wildbret eine bessere Darstellung bekommen? Ich glaube nicht.

Auch aus dieser Erkenntnis heraus empfiehlt es sich für die Beteiligten, noch einmal ganz genau über einen Jagdgesetzentwurf nachzudenken, der die ökologische Nachhaltigkeit der Jagd für die Zukunft in Frage stellt. Das Thema Verbraucherschutz sollte diesbezüglich auch eine größere Rolle spielen, nicht nur der Tier- und Naturschutz. Schließlich geht es um die Verfügbarkeit eines der gesündesten Fleischprodukte --- dem regionalen Wildbret.

1135. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Jagd- und Wildtiergesetz zugunsten des Tierschutzes

sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte darum, den geplanten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Jagd-und Wildtiergesetzes anzunehmen und dieses Gesetz im Sinne der heutigen Ökologie des Waldes und der Natur, sowie des Tierschutzes anzupassen! Der Entwurf wurde lange und gründlich vorbereitet und ist meiner Ansicht nach die logische Konsequenz

sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte darum, den geplanten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Jagd-und Wildtiergesetzes anzunehmen und dieses Gesetz im Sinne der heutigen Ökologie des Waldes und der Natur, sowie des Tierschutzes anzupassen! Der Entwurf wurde lange und gründlich vorbereitet und ist meiner Ansicht nach die logische Konsequenz für ein ganzheitliches Ökosystems, das alle Tiere und das Gleichgewicht mit einschließt, aber den Tierschutz gleichermassen achtet!
Danke! Sylvia Morawe

1134. Kommentar von :Ohne Name

Mein Komentar zu Gesetzentwurf!!

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ein paar Anmerkungen zum Gesetzentwurf machen: Schwarzwildbejagung: Wie durch Herr Bonde schon festgestellt schaffen wir den Schwarzkitteln in 12 Monaten nicht genug auf die Schwarte zu rücken, dann schaffen wir es in 10 Monaten erst recht nicht; das ist ja eine Milchmädchenrechnung. Deshalb kann ich

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte ein paar Anmerkungen zum Gesetzentwurf machen:
Schwarzwildbejagung:
Wie durch Herr Bonde schon festgestellt schaffen wir den Schwarzkitteln in 12 Monaten nicht genug auf die Schwarte zu rücken, dann schaffen wir es in 10 Monaten erst recht nicht; das ist ja eine Milchmädchenrechnung. Deshalb kann ich absolut nicht nachvollziehen wie man auf die Idee kommen kann eine Jagdruhe einzuführen. Wenn man Jagdruhe möchte dann kann ich nicht von den Jägern verlangen trotzdem den Wildschaden zu ersetzen, die 80% Schaden im „Mais“ sind ja ein absoluter Witz, denn die 20% Rabatt bekommen wir von den Bauern längst. Ich könnte die Jagdruhe unterstützen wenn man hergeht und in dieser Zeit ein Waldbetretungsverbot ausspricht; Das gilt dann aber für alle, Forstbetriebe, Radfahrer, Spaziergänger, Geocatcher…. usw; zusätzlich aber auch eine Wildschadenersatzkasse einführt, denn wenn mir das Recht genommen wird die Wildschweine zu jagen wann und wo es geht bin ich auch nicht mehr bereit den Schaden zu bezahlen. Ob die Ansichten von Jagdruhe auch noch so bleibt, wenn den die afrikanische Schweinepest vor der Tür steht bleibt dahingestellt, aber dann bin ich auch nicht mehr bereit mitzuarbeiten, denn ich lasse mich nicht zum Handlanger des Naturschutzes degradieren!
Fuchsbejagung:
In meinem Jagdrevier werden jährlich ca. 50 Füchse erlegt, d.h pro 10 ha 1 Fuchs, davon werden 50% im Jungfuchsalter geschossen oder per Lebendfalle gefangen; Ich möchte nicht wissen was wäre wenn wir die nicht erlegen würden; Räude, Fuchsbandwurm, Tollwut.. usw.
Fütterung:
Eine Sachgemäß durchgeführte Fütterung von Wild vermindert Schäden der Forstwirtschaft. Es kann nicht angehen, dass ein Nabu Fütterungsverbot fordert und dann Igelfutter vertreibt, denn das ist auch Wildfütterung. Ich finde es eine Frechheit, dass einzelne Verstöße auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, denn die Mehrheit macht es richtig und Gesetzeskonform.
Genauso soll weiterhin das füttern von Vögeln erlaubt sein, jetzt frag ich mich wo da der Unterschied ist??
Abbau von Bürokratie:
Seit Jahren wird davon gesprochen dass Bürokratie abgebaut werden soll, leider kann man das in diesem Gesetz nicht erkennen, es enthält 30 Ermächtigungen und stellt eine weitere Belastung für die öffentlichen Kassen dar, obwohl diese eh schon Jahrelang leer sind. Mehr Personal einzusetzen ist der falsche Weg!
Die Eigenverantwortung der Jäger zu schwächen und Wildtiermanagementbeauftragte einzusetzen ist für mich nicht nachzuvollziehen. Eine Belastung öffentlicher Kassen kann nicht hingenommen werden, sondern gegenteilig.
Öffentliche Aufgabe der Jäger:
Wir Jäger gehen einer öffentlichen Aufgabe nach, d.h. wir kümmern uns auch um das Allgemeinwohl z.B. :
- Bei einem nächtlichen Wildunfall sind wir zur Stelle und entlasten zum Teil die Polizei und Helfen auch den Fahrzeugführern.
- Wir versuchen diese Wildunfälle zu reduzieren durch Punktuelle Bejagung an den Hauptunfallschwerpunkten und haben bei der Aktion Lichtzaun einen erheblichen Beitrag, auch finanziell, für die Fahrsicherheit aller geleistet.
- Wir legen Hecken an und Unterstützen den Artenschutz; Artenschutzprogramm des LJV. Unterstützen somit auch Arten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Wir bringen Nistkästen an und reinigen diese Jährlich.
- Wir bieten kostenfrei Bildung für unsere Kinder bei den Kinderferienprogrammen an und beim Lernort Natur.
-Wir unterstützen das Auerwildprojekt obwohl wir weder finanziell noch jagdlich Einnahmen haben oder Nutzen haben.
-Usw.

Bejagung von wildernden Hunden und Katzen:
Die Begründung, dass in Einzelfällen ein Abschuss genehmigt werden kann ist nicht hinnehmbar, man hat einfach nicht die Zeit noch Anträge zu stellen. In manchen Situationen muss man handeln. Die Eigenverantwortlichkeit hat hier einen hohen Stellenwert, kein Jäger erschießt aus Lust einen Hund oder eine Katze, der Jäger selbst weiß am besten, dass gerade bei Hunden eine große Bindung zum Besitzer besteht, da die meisten selbst Hundebesitzer sind. Aber in Einzelfällen kann man nicht auf die Genehmigung warten sondern muss handeln.

Zum Ende muss ich noch was loswerden:
Ich weiß nicht ob ich auf Dauer überhaupt noch die öffentliche Aufgabe ausführen will. Die Jagd ist ein Ausgleich zum Alltag für mich aber wird sie mehr zur finanziellen Herausforderung! Alleine die Pacht meines Revieres kostet 4000Euro ohne dass man noch in Jagdliche Einrichtungen investiert hat, keine Versicherung hat, ohne dass ich Berufsgenossenschaft abgeführt habe und dann hat man noch keinen Wildschaden bezahlt . Ich rechne für ein Jahr mit rund 6500 Euro Kosten und 2000 Euro an Wildbret Verkauf. Durch das neue Gesetz wird der Wert der Jagd gemindert und das scheint mir auch das Ziel zu sein, denn wenn die Jagd zunehmend unattraktiv wird, gehen weniger auf die Jagd. Ob dies der Richtige Weg ist bleibt Ihnen zu entscheiden.

Danke für die Aufmerksamkeit
Jochen Altdörfer

1133. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzentwurf ohne Praxisbezug

Sehr geehrte Damen und Herren der jetzigen Regierungskoalition! Sie möchten das Jagdrecht um Aspekte eines auf wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützten Wildtiermanagements ergänzen und die Regelungen zur Jagdausübung an wissenschaftlichen und wildökologischen Erkenntnissen ausrichten. Diesen Vorsatz kann ich Ihnen leider nicht abnehmen. Es mag

Sehr geehrte Damen und Herren der jetzigen Regierungskoalition! Sie möchten das Jagdrecht um Aspekte eines auf wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützten Wildtiermanagements ergänzen und die Regelungen zur Jagdausübung an wissenschaftlichen und wildökologischen Erkenntnissen ausrichten. Diesen Vorsatz kann ich Ihnen leider nicht abnehmen. Es mag sein, dass Sie diese edlen Grundsätze geplant hatten, im vorliegenden Gesetzesentwurf sind sie leider nicht wiederzufinden.

Vielleicht liegt es daran, dass Sie sich die falschen Quellen zu Nutze gemacht, oder aber die ungeeigneten Berater einbezogen haben, vielleicht aber auch nur an dem ideologischen grünen Stempel, den Sie dem Gesetzesentwurf aufgedrückt haben.

In Baden-Württemberg gibt es mehr als 30 000 bestausgebildete Jäger mit fundierten Kenntnissen um Jagd und Wildtiermanagement. Eine ansehnliche Gruppe von Fachleuten, welche möglicherweise ihr traditionsbewusstes Vokabular besser rechtzeitig gesellschaftsfähig gemacht hätte. Ein Begriff wie „Hege“ verkauft sich nun mal nicht so gut, wie ein modernes „Wildtiermanagement“. Trotzdem wäre es für die Sache vielleicht besser gewesen, dieses Potential stärker in Ihre Entscheidungen einzubeziehen. Allerdings unterstelle ich Ihnen, dass Sie daran kein gesteigertes Interesse gehabt haben.

Nachstehend und beispielhaft einige Punkte, die mich zu meinen Aussagen geführt haben:

Die Verringerung der regelmäßigen Mindestpachtdauer auf sechs Jahre, wird die bisherige Bereitschaft langjähriger Jagdpächter hinsichtlich deren privaten, freiwilligen und kostenintensiven Beiträge für Wildtierbiotope und Reviereinrichtungen schwächen.

Ein Verbot des Schusses in Vogelgruppen ist nicht notwendig, da sich dieser aus waidgerechten Gründen sowieso verbietet. Das Verbot wird aber dazu führen, dass zukünftig jeder Jäger bei einem Schrotschuss auf Flugwild mit einer Anzeige rechnen und sich rechtfertigen muss!

Das Verbot von bleihaltiger Kugelmunition entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Meines Wissens nach gibt es weltweit bis heute noch keinen nachgewiesenen Fall, dass ein Mensch durch den Genuss von Wildfleisch, welches mit bleihaltiger Kugelmunition erlegt worden ist, zu gesundheitlichem Schaden gekommen ist. Hinzu kommt der Tierschutzgedanke! Die Tötungswirkung bleifreier Kugelmunition ist nicht mit der von herkömmlicher, bleihaltiger Munition vergleichbar. Auch die Präzision solcher Munition lässt noch zu wünschen übrig. Trotzdem bin ich sogar davon überzeugt, dass die Jäger, bei Verfügbarkeit praxisgerechter und ausgereifter Alternativmunition, Ihren Forderungen langfristig folgen könnten. Allerdings nicht bei der von Ihnen vorgelegten und unüberlegten „Hau-Ruck-Methode“!

Feldhasen werden in allen Revieren die ich kenne, sehr behutsam und den Besätzen angepasst, bejagt. Es liegt also kein Grund vor, ihre Bejagung zu verbieten. Gescheiter wäre es, Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl von 100 000 Feldhasen zu reduzieren, welche alljährlich dem Straßenverkehr zum Opfer fallen.

Warum die Graugans nicht im Nutzungsmanagement aufgenommen ist, kann ich nicht verstehen. Aus welchem Grund gibt es bei uns wohl regelmäßig Abschussgenehmigungen für Graugänse, welche in großer Anzahl auf den landwirtschaftlichen Flächen zu Schaden gehen? Wie gesagt, solche Entscheidungen sollte man nicht nur hinter dem Schreibtisch, sondern auch einmal vor Ort recherchieren.

Mit solchen Beispielen ließe sich munter weitermachen, aber ich möchte den Rahmen für eine solche Online-Portal-Eintragung nicht sprengen.

Leider bin ich der Überzeugung, dass Sie sich weder durch die Verbändeanhörung, noch durch die Meinungen in diesem Portal beeinflussen lassen und zweifle daran, dass Sie praxisgerechte Nachbesserungen durchführen werden. Sollte es anders kommen, lasse ich mich gerne positiv überraschen, wenn nicht, hoffe ich auf eine Zeit nach Grün-Rot und wünsche mir, dass dann noch etwas repariert werden kann.

Klaus Kast, Illerkirchberg

1132. Kommentar von :Ohne Name

Unnötige Gesetzesnovelle stoppen

Die Landesregierung möchte eine Politik des Gehörtwerdens betrieben. Wenn jedoch die Meinungen der Hauptbetroffenen nicht mit den Zielen des Koalitionsvertrags übereinstimmt, wird daraus schnell eine Politik des Überhörtwerdens, siehe Nationalpark Nordschwarzwald, siehe aktueller Gesetzesentwurf der Landesjagdgesetzes. Auch schein es in Zeiten

Die Landesregierung möchte eine Politik des Gehörtwerdens betrieben. Wenn jedoch die Meinungen der Hauptbetroffenen nicht mit den Zielen des Koalitionsvertrags übereinstimmt, wird daraus schnell eine Politik des Überhörtwerdens, siehe Nationalpark Nordschwarzwald, siehe aktueller Gesetzesentwurf der Landesjagdgesetzes.
Auch schein es in Zeiten knapper Kassen egal zu sein, in der Verwaltung neue Stellen, die bisher niemand benötigte, zu schaffen -> Wildtierbeauftragte. Und wer zahlt diese Stellen? Natürlich der Steuerzahler.
Des Weiteren werden in Gesetzesentwurf den Jägern viele Verbote übergestülpt, mit dem Ziel die Jagdausübung immer unattraktiver zu machen: Verbot der Jagdausübung auf Schwarzwild im Wild von Februar bis April, Verbot der Baujagd am Naturbau, Fütterungverbot, Verbot von Totfangfallen,…
Deshalb meine Bitte an die Landesregierung: Stoppen Sie diese unnötige Novelle des Landesjagdgesetzes.

1131. Kommentar von :Ohne Name

Die gesetzlichen Bestimmungen des Landesjagdgesetzes Baden-Württemberg sollen sich auch in Zukunft sehr nah an den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes orientieren!

Jagd made in Germany- grüner geht´s nicht! Die gesetzlichen Bestimmungen des Landesjagdgesetzes Baden-Württemberg sollen sich auch in Zukunft sehr nah an den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes orientieren! Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Herstellung und das Angebot von biologisch/ökologisch erzeugten Produkten haben in den letzten


Jagd made in Germany- grüner geht´s nicht!

Die gesetzlichen Bestimmungen des Landesjagdgesetzes Baden-Württemberg sollen sich auch in Zukunft sehr nah an den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes orientieren!

Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Herstellung und das Angebot von biologisch/ökologisch erzeugten Produkten haben in den letzten Jahren stark zugenommen und sind ein Zeichen, dass ein Umdenken in der Bevölkerung hin zu vermeintlich mehr Umweltbewusstsein und ökologischem Handeln stattfindet. Die Gründe für diese Entwicklung haben ihren Ursprung wohl im Aufkommen der ersten konkreten Naturschutzgedanken der 1970er Jahre, verbunden mit dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes am 1. Januar 1977. Weitere Umweltgesetze, die im Laufe der 1980er Jahre und 1990er Jahre entstanden, und Begriffe wie Nachhaltigkeit und Recycling klärten die Gesellschaft weiter auf. Vergangene und aktuelle Umweltereignisse – wie die Nuklearkatastrophe von Fukushima – zwingen ebenfalls zum umweltbewussten Nachdenken. Aber auch steigende Preise für endliche Energieträger sind ausschlaggebend.
Das weltweit ambitionierteste Energie- und Klimaprogramm der damaligen Bundesregierung (Beschluss des Bundeskabinetts im August 2007 in Meseberg) setzt heute verstärkt auf Klimaschutz, Ressourcenschonung und Sicherheit. Des Weiteren soll eine zukunftsfähige Energiewirtschaft entstehen, die wettbewerbsfähig und sozial verträglich ist. Es wird eine Steigerung der regenerativen Energienutzung angestrebt.
Eine entsprechende Entwicklung in der Jägerschaft, hin zum Natur- und Umweltschutz ist allerdings schon weitaus früher begründet, als dies in der Gesellschaft und der Politik der Fall ist. Kein Wunder, ist die Jagd doch Teil des Naturkreislaufes selbst, seit Menschengedenken. So ist das Prinzip der Nachhaltigkeit – der Natur nicht mehr zu entnehmen, wie nachwachsen kann - den Jägern und Förstern hinlänglich bekannt und wird mindestens seit Beginn der in Deutschland gesetzlich geregelten Jagd (Mitte des 19. Jahrhunderts) oder der geregelten Forstwirtschaft (im Laufe des 19. Jahrhunderts) praktiziert. Aus dieser Zeit stammt auch das Gedicht „Waidmannsheil“ des deutschen Forstmannes Oskar von Riesenthal (1830 – 1898), dessen erste Strophe sicherlich die meisten Jäger kennen und auch verinnerlicht haben. „Das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild, waidmännisch jagt, wie sich’s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.“
Über die ebenfalls seit Jahrhunderten angewandte „Waidgerechtigkeit“, ist in der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ im Internet folgendes zu lesen: „Waidgerechtigkeit nennt man einen gewissen Kanon an Normen und Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten sollten. Dies umfasst unter anderem die Hege des Wildes oder der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. So gilt z.B. der Schrotschuss auf Rehe nicht mehr als waidgerecht, obwohl dies in früherer Zeit anders gesehen wurde.“
Die heutige Form der Jagdausübung, so wie sie im aktuellen Jagdgesetz von Baden-Württemberg reglementiert ist und die den Anforderungen des Natur- und Tierschutzes absolut gerecht wird, ist durch eben diese kontinuierliche Weiterentwicklung entstanden. Berücksichtigt werden dabei die geschichtliche Erfahrung (das Lernen aus Fehlern und Fehleinschätzungen in der Vergangenheit) und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aus praxisnaher Feldforschung.
Jeder Jagdpächter und dessen Mitjäger tragen Verantwortung für „ihr“ Revier, sind ehrenamtliche „Wald- und Feldranger“, „Wildtiermanager“ und „Naturschutzpraktiker“ oder wie man das Kind auch nennen mag. Unfallwildentsorgung, Wildschadensverhütung und die Regulierung von Wildbeständen in der heutigen Kulturlandschaft– die nach dem bekannten deutschen Forstwissenschaftler Otto Henze (1908 – 1991) längst nicht mehr als natürlich anzusehen ist und vom Menschen unter ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet wird - sind dabei nur ein paar wenige Aufgaben aus dem großen Jagdspektrum.
Um bei dem zu bleiben, was die Jäger in Deutschland für den Naturschutz leisten, sollte unbedingt erwähnt werden, dass
• rund 3.600 neue Hecken mit einer Fläche von 820 Hektar pro Jahr von Jägern angelegt werden. Würde diese Hecke am Stück mit 1,5 m Breite gepflanzt, wäre sie fast so lang wie die Chinesische Mauer, rund 6.000 km!
• über 4.000 Teichflächen jährlich von Jägern neu angelegt werden. Das entspricht 1.700 ha oder der Größe der Insel Amrum!
• rund 20.000 neue Wildäsungsflächen in Wald und Feld von Jägern auf durchschnittlich 35.000 ha pro Jahr angelegt werden. Das entspricht fast viermal der Fläche des Nationalparks Sächsische Schweiz!
• rund 270.000 Nistkästen pro Jahr von Jägern aufgehängt werden. Geht man davon aus, dass pro Nistkasten rund drei Küken schlüpfen, wachsen in diesen Nestern jährlich über 800.000 Jungvögel heran!
• Jäger pro Jahr mit 17 Einsatzstunden ca. 16.500 Säuberungsaktionen starten. Das entspricht 180 Personen, die in Vollzeit ein Jahr lang Müll aus Wald und Flur schaffen würden!
• rund 14.000 Maßnahmen im Bereich Lernort Natur pro Jahr durchgeführt werden. Das entspricht 127.000 Schulstunden im Jahr!
Als weitere jagdgeschichtliche Entwicklung sind auch die großen Zusammenschlüsse der Jäger zu den jeweiligen Landesjagdverbänden bzw. zu den Kreisvereinen und Hegeringen zu sehen. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) ist die einzige nach § 60 Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Vereinigung der Jäger in unserem Bundesland und somit die Interessenvertretung für Jagd und Jäger in Baden-Württemberg. Als staatlich anerkannter Naturschutzverband ist der Landesjagdverband zudem Gründungsmitglied des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg. In dieser Funktion arbeitet er eng mit Behörden und anderen Naturschutzverbänden zusammen. Am Beispiel des LJV Baden-Württemberg, lässt sich der „grüne“ Weg zu mehr Umwelt- und Naturschutz anhand der neuesten Projekte aber auch der Aktivitäten der letzten Jahre sehr gut erkennen.
• So bezuschusst der LJV mit seinem Artenschutzprogramm Saatgutmischungen für Wildäcker und Wildäsungsflächen und fördert somit den Erhalt und die Neubestellung von Flächen, die nicht nur dem Wild Nahrung bieten sondern zugleich Biotop für unzählige andere Tierarten sind.
• Im Rahmen des Aktionsplans Auerwild, bei dem der LJV zwei Auerwildhegeberater einsetzt, werden Revierinhaber im Schwarzwald, deren Revier sich im Auerwildgebiet befindet, bezüglich Prädatorenbejagung, Auerwildbiologie, sowie Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit geschult.
• Mit Gründung der Naturland-Gesellschaft durch den LJV ist es möglich, bestimmte (Brach-) Flächen zu kaufen, diese dem entsprechend zu Pflegen oder wiederherzustellen und somit seltene Lebensräume zu erhalten.
• Mit der Ende 2011 / Anfang 2012 ins Leben gerufenen Akademie für Wild, Jagd und Natur, versucht der LJV die genannten jagdlichen Entwicklungen voranzutreiben und Jäger, Fachverbände, Behörden und Mitbürger auch Vorort zu schulen und zu informieren. Bei Veranstaltungen wie der Fachtagung zum Thema „Fütterung von Schalenwild“ (Bad Waldsee, 2011), des Wildtierforums Baden-Württemberg zum Thema „Erneuerbare Energien und Wildtiere“ (Bad Wildbad, 2012), der Fachtagung „Fangjagd“ (Neuhausen/Fildern, 2012) oder der Fachtagung „Jagdhundeausbildung am lebenden Wild“ (Rottenburg a.N., 2013) sowie der aktuellsten Ausgabe des Wildtierforums „Eine Allianz fürs Niederwild“ (Bad Wildbad 2014) sind durch Fachvorträge und Diskussionen wichtige Erkenntnisse entstanden, die für (jagd)politische Entscheidungen von großer Bedeutung sein können.
• Ebenso wichtig ist die Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen. Bei der Ausbildung zum Naturpädagogen des LJV, werden Kursteilnehmer in mehrteiligen Wochenend-Seminaren des Deutschen Jagdschutz-Verbandes fachlich und pädagogisch geschult und auf den „Unterricht im Freien“ vorbereitet.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass durch Jagdabgabemittel, d.h. der Teil der Beträge, den jeder Jäger beim Lösen des Jahresjagdscheines bezahlt, viele verschiedene jagdlich Projekte und Forschungsvorhaben finanziert werden und damit auch Tier-, Umwelt- und Naturschutz zugutekommen.
Nun ist klar, es kommt nicht von ungefähr, dass Deutschland das arten- und wildreichste Land Europas ist. Und das ist es auch, dank eines der besten Jagdgesetze, um welches man uns in der ganzen Welt beneidet. Jagd made in Germany – grüner geht’s nicht!

Lars Honer

1130. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
1129. Kommentar von :Ohne Name

Tierschutz

Was beim Lesen der Kommentare verwundert ist, dass Tierschutz immer nur bei jagdbaren Tieren gefordert wird. Kommt nicht von mir, aber ich finde den Rattenfallen, bzw Mausefallen vergleich richtig gut. Also ich habe nicht eine Stellungnahme gefunden, wo sich von der Tierschutzfraktion mal jemand dazu äußert. Es spricht auch keiner darüber, dass die

Was beim Lesen der Kommentare verwundert ist, dass Tierschutz immer nur bei jagdbaren Tieren gefordert wird. Kommt nicht von mir, aber ich finde den Rattenfallen, bzw Mausefallen vergleich richtig gut. Also ich habe nicht eine Stellungnahme gefunden, wo sich von der Tierschutzfraktion mal jemand dazu äußert. Es spricht auch keiner darüber, dass die Hauskatze Vögel fängt im Wald. Und die hat im Wald halt gar nichts zu suchen. Lachhaft ist das Argument, der Jäger würde eine Hauskatze mit einer Wildkatze verwechseln. Hallo! Ich habe in meinem Jagdleben weder eine Katze noch einen Hund erschossen und da bin ich sicher im Kreise vieler. Also was soll das Ganze eigentlich. Hört sich immer so an, als würden wir losziehen und auf Katzenjagd gehen. In meinen Augen geht es den allerwenigsten um Tierschutz, es sei denn, das Tier passt gerade in die herrschende Ideologie. Letztendlich ist das Ziel, die Jagd in der Form abzuschaffen. Und um das zu erkennen, bedarf es keines Studiums. Die Politik hat nichts gelernt. Gefährlich wird es immer, wenn so radikale Strömungen Einfluss haben. Das ist wie bei S21. Letztlich waren es ein paar wenige, vermutlich so annähernd die Zahl die auch der ÖJV als Mitglieder hat, die Millionen zusätzliche Kosten verursacht haben und stets behaupteten, alle Bürger wollen das so. Kam nachher anders raus, ist denen aber egal. So auch beim Jagdgesetz. Die allermeisten sind neutral, weil sie mit dem nichts zu tun haben und sich deshalb einfach raushalten. Und nachdem die Fraktion der angeblichen Tierschützer mit der Jagd auch nichts zu tun hat, würde ich denen einfach dasselbe empfehlen. Die allermeisten Beiträge sind nämlich schlichtweg inhaltlos, ohne Sach- und Fachkenntnis, nur persönliche Ansichten und damit reine Stimmungsmache.

1128. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
1127. Kommentar von :Ohne Name

Tierschutz und Ausbildung der Verantwortlichen

Grundsätzlich ist das Ziel bleifreie Munition einzusetzen nicht verkehrt. Mich stört das in dieser Diskussion der Tierschutzgedanke außen vor bleibt. Eine Munition muss schnell und effizient wirken um unnötige leiden bei den Tieren auszuschließen. Die Landesregierung nimmt diese teilweise "mangelhafte" Wirkung in Kauf und lässt in den Staatsjagden

Grundsätzlich ist das Ziel bleifreie Munition einzusetzen nicht verkehrt. Mich stört das in dieser Diskussion der Tierschutzgedanke außen vor bleibt. Eine Munition muss schnell und effizient wirken um unnötige leiden bei den Tieren auszuschließen. Die Landesregierung nimmt diese teilweise "mangelhafte" Wirkung in Kauf und lässt in den Staatsjagden nur noch bleifreie Munition zu. Dies ist aus meiner Sicht aktuell noch nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Des Weiteren habe ich das Gefühl, das die Ausbildung der Jäger, das s. g. "grüne Abitur" nichts mehr Wert zu sein scheint. Haben Naturschützer und Tierschützer auch entsprechende Ausbildungen um Entscheidungen die ein Jäger heute treffen muss in Zukunft zu treffen? Die Jagdzeiten sind ein besonders wichtiges Thema. Bei erheblichen Einschränkungen (wie geplant) werden die privaten Jäger auf Dauer nicht mehr bereit sein eine Jagd zu pachten. Die Grundstückseigentümer würden für die Wildschäden aufkommen müssen. Diese Eingriffe in das Eigentumsrecht ist vielen Bürgern nicht bewusst.