Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

996. Kommentar von :Ohne Name

(Wild-)Tierschutz setzt Sachkenntnis voraus

Dass unsere Landesregierung zugunsten von Wählerstimmen keinen Wert auf Sachkenntnis legt, stellt sie mit dem Gesetzentwurf unter Beweis. Jagdkritische Menschen, die sich für Tierschutz einsetzen, jedoch nicht einmal einen Haussperling von einem Buchfinken unterscheiden können, gibt es viele. Bei diesen kommen Einschränkungen der Jagd, wie das

Dass unsere Landesregierung zugunsten von Wählerstimmen keinen Wert auf Sachkenntnis legt, stellt sie mit dem Gesetzentwurf unter Beweis.

Jagdkritische Menschen, die sich für Tierschutz einsetzen, jedoch nicht einmal einen Haussperling von einem Buchfinken unterscheiden können, gibt es viele. Bei diesen kommen Einschränkungen der Jagd, wie das Verbot der Fallenjagd, gut an. Dass die Bekämpfung von Raubwild mit Fallen einen Beitrag zum Schutz seltener Bodenbrüter darstellen kann, wird von der Landesregierung außer Acht gelassen. Wenn es der Landesregierung nicht nur um Wählerstimmen geht, sondern sie ernsthaft anzweifelt, dass Fallenjagd mit der erforderlichen Sachkunde selektiv und tierschutzgerecht ausgeübt werden kann, müssten dann nicht auch Mause- und Rattenfallen verboten werden, die sogar ohne Sachkundenachweis eingesetzt werden dürfen?

Hunde- und Katzenbesitzer gibt es ebenfalls viele. Es findet sich eine breite Zustimmung darin, dass der Abschuss wildernder Haustiere fast unmöglich sein soll. Die Millionen von Vögel und anderen Kleintiere, die jährlich insbesondere Hauskatzen zum Opfer fallen, interessieren nicht. Die Gefahr der genetischen Verfälschung von Wildkatzen wird ebenfalls ignoriert. Wäre es der Landesregierung ernst mit der Ruhezeit für das Wild, dann müssten auch Hunde an der Leine geführt werden.

Ich bin kein Jäger und dennoch erfüllt mich der Gesetzentwurf mit großem Missmut. Der Landesregierung geht es offensichtlich nicht um echten Tier- und Naturschutz, sondern darum Jagdgegner und andere Wähler anzusprechen, die an Tier- und Naturschutz interessiert, leider jedoch fern jeglicher Sachkenntnis sind. Anstatt das Jagdgesetz zu ändern sollte sich die Landesregierung schnellstens damit beschäftigen, dass die Land- und Forstwirtschaft umweltverträglicher wird.

995. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung LJG Ba-Wü, Hauptpunkt: Bejagung Schwarzwild

Das Vorhaben „Saufänge“ in Baden-Baden hat zu Recht eine Diskussion um die Bejagung des Schwarzwildes ausgelöst. Die ministerielle Genehmigung dieser Einrichtung „Saufänge“ ist, wenn auch nur für die Zeit vom 2.7.2013 bis zum 31.3.2015, eine grün-rote Absurdität. Einerseits erteilt das grün-rot dominierte Ministerium für ländlichen Raum und

Das Vorhaben „Saufänge“ in Baden-Baden hat zu Recht eine Diskussion um die Bejagung des Schwarzwildes ausgelöst. Die ministerielle Genehmigung dieser Einrichtung „Saufänge“ ist, wenn auch nur für die Zeit vom 2.7.2013 bis zum 31.3.2015, eine grün-rote Absurdität.
Einerseits erteilt das grün-rot dominierte Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Erlaubnis, in Baden-Baden „versuchsweise“ und deswegen befristet zwei Saufänge einzurichten und zu betreiben. Es genehmigt damit eine der übelsten Tierquälereien. - Andererseits hat diese grün-rote Landesregierung, in deren Hintergrund sich offensichtlich kein einziger passionierter Saujäger befindet, in einem unnötigerweise völlig neu und laienhaft konzipiertem Landesjagdgesetz-Entwurf für die Sauen in den Wäldern von Baden-Württemberg zwei Monate absolute Schonzeit vorgesehen- eine Scheinheiligkeit ohnegleichen, die auf totaler Sachunkenntnis basiert.
Als ob das Schwarzwild, das nach den Untersuchungen der Wildforschungsstelle Aulendorf einen Aktionsradius von 10, 20 und bis zu 50 km pro Nacht hat, schön brav zwei Monate lang in den Wäldern verharren würde, in welchen ja dann die Jagd ruhen würde.
Ja – es kann einem als Bürger angst und bange werden, wenn Politiker ohne jegliche Sachkenntnis Gesetze formulieren, entscheiden und beschließen wollen. Wenn Derartiges nicht nur in einem Bundesland und hier speziell beim Thema Jagd, sondern auch etwa in Bundesregierung und Bundestag bei anderen wichtigen innen- oder gar außenpolitischen Themen so laufen würde, dann gute Nacht geliebte Bundesrepublik Deutschland!
Vor und nach dem Ende des letzten Krieges, als die Jagd in Deutschland kaum noch und dann einige Zeit erst gar nicht mehr und dann langsam wieder ausgeübt werden konnte und zunächst nur einige wenige Forstleute jagen durften und konnten, hatte der Schwarzwildbestand auch einen nicht mehr vertretbaren Umfang erreicht, der mit der Verursachung ganz erheblicher landwirtschaftlicher Schäden im Hinblick auf die hungrige Bevölkerung nicht mehr geduldet werden konnte. – Damals wurden dann in einer quasi gesetzlosen Zeit ebenfalls und vereinzelt Saufänge gebaut und betrieben, was aber nur kurzzeitig bis zu der dann erfolgenden „Wiederbewaffnung“ der deutschen Jäger und damit Reduzierung des Schwarzwildbestandes geduldet wurde. Dann - mit der Wiederbelebung der Jagd und dem damaligen Fleisch- bzw. Wildbretbedarf der Bevölkerung gingen die Schwarzwildbestände wieder rapide zurück. Wahrscheinlich war danach der durch die Lebensmittelknappheit geförderte Bejagungseifer und die daraus resultierende Bejagungsintensität und –erfahrung größer als heutzutage.
Jedenfalls ist mir in Erinnerung, dass damals von Saufängen sehr bald keine Rede mehr war und das sicherlich deshalb, weil sie als im höchsten Maße tierquälerisch und damit unwaidmännisch abgelehnt wurden.
Was nun aber mit den bereits genehmigten Saufängen??
Sie sollten auf keinen Fall – weil irrsinnig tierquälerisch – in Betrieb genommen werden. Das Ministerium ist unmissverständlich aufzufordern – was auch hiermit geschieht -, die Genehmigung der Saufänge zu widerrufen und dem betreffenden Forstamt die entstandenen, bestimmt nicht erheblichen Kosten zu ersetzen.
Dabei ist dem Ministerium unmissverständlich mitzuteilen, dass bei nicht erfolgendem Widerruf und Inbetriebnahme der Saufänge Anzeige wegen Tierquälerei erfolgen würde. Die Tierquälerei muss keinesfalls erst versuchsweise bestätig werden; sie ist ausreichend bekannt bzw. erkennbar. Also bitte, lieber LJV Ba-Wü, sofort entsprechend Stellung nehmen!
Sollte ich bis zum 15. Juni 2014 keine entsprechende Nachricht vom LJV erhalten, würde ich dieses Schreiben der Presse zum Abdruck übergeben.
Weitere Vorschläge zum Landesjagdgesetz Ba-Wü noch einmal – kurz zusammengefasst, aber um einen wichtigen Punkt ergänzt:
1) Bestehendes Gesetz bis auf folgende Änderungen und eine Ergänzung belassen!
2) Einführung einer Schonzeit für Füchse vom 1. Februar bis zum 31. August
3) a) 50%ige Beteiligung der Landwirte am Ersatz für Schäden in Maisschlägen, damit eine zwingende Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jagdpächtern zustande kommt, um Sauschäden zu verhindern.
b) Propagierung der Einzäunung von Maisschlägen mit leichten Plastik-Zaunpfosten und per Weidezaungerät elektrisch beaufschlagten verzinkten Drähten 20, 40 und 60 cm hoch, die vom Schwarzwild respektiert werden
c) Kauf und Lagerung derartiger Zaun-Materialien durch die Jagdpächter
d) Jeweilige Erstellung der Zäune und tägliche Kontrolle derselben gemeinsam durch Jagdpächter und Landwirte
4) Aufhebung des am 2.1.2001 wegen der BSE-Seuche in England erlassenen Verbotes proteinhaltiger Futter- bzw. Kirrmittel, da sonst im waldmastreichen Jahren die Sauen monatelang (im Extremfall ein halbes Jahr) nicht an die Kirrung zu bringen sind. Denn damit fällt in waldmastreichen Jahren ein wesentlicher Teil der Schwarzwildstrecke aus – im Extremfall bis zu 50%.
5) Keine Kündigungsmöglichkeit vom Jagdpachtverträgen bei nach wie vor gültiger Mindestlaufzeit von 9 (neun) Jahren. – Verlängerungen von mindestens 5 (fünf) Jahren sollen möglich sein.

Alle diese Ausführungen stammen vom unterschriebenen, immer noch (*1931) passionierten Jäger, seit über 50 Jahren Jagdpächter im Heidelberger Stadtwald, Revier Kohlhof; allein Schwarzwildstrecke über 450 Sauen, davon nur 27 auf Drückjagden, alle anderen an Kirrungen.

Dipl.- Ing. Dieter Grimmig, Heidelberg

994. Kommentar von :Ohne Name

Ablehnung der derzeitigen Form

In der derzeitigen Form lehne ich den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Er zeugt für mich von großem Misstrauen gegenüber der Jägerschaft. In vielen Punkten werden uns Jägern Möglichkeiten eigenverantwortlichen Handelns auf Grund ideologischer Anschauungen abgesprochen und unnötige Hürden aufgebaut, letztendlich auf Kosten der Wildtiere. Es

In der derzeitigen Form lehne ich den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Er zeugt für mich von großem Misstrauen gegenüber der Jägerschaft.

In vielen Punkten werden uns Jägern Möglichkeiten eigenverantwortlichen Handelns auf Grund ideologischer Anschauungen abgesprochen und unnötige Hürden aufgebaut, letztendlich auf Kosten der Wildtiere.

Es wird, meiner Meinung nach, zu oft mit zweierlei Maß gemessen. Ich verstehe z.B. nicht, dass ein generelles Fütterungsverbot eingeführt werden soll. Wieso soll ein Reh verhungern müssen, wo weder Reh noch Jäger etwas für die örtlichen Gegebenheiten können, aber z.B. Vögel weiter im Winter gefüttert werden dürfen?

Weshalb soll es eine Jagdruhe von Mitte Februar bis Mitte März geben – einer Zeit, in der ohnehin wenig gejagt wird, wenn aber nötig, sinnvoll in die Wildschweinpopulation eingegriffen werden kann? Wäre nicht eine etwas frühere Ruhezeit für das Wild sinnvoller? Dies müsste dann aber bedeuten, dass sich ALLE Naturnutzer an diese Ruhezeit halten müssten – auch Wanderer, Mountainbiker, Geocacher, Hundebesitzer,…

Einerseits verstehe ich, dass Haustiere im Gesetzesentwurf besser geschützt werden sollen. Es sollte uns aber klar sein, dass auch Wild vor verantwortungslosen Tierhaltern geschützt werden muss.
Hier würde ich mir wünschen, dass praktikable Ansätze gefunden werden!

Ich hoffe, diese drei Punkte unter vielen machen deutlich, dass am vorliegenden Entwurf noch nachgebessert werden muss und nicht alles auf Kosten der Jägerschaft gehen darf!

993. Kommentar von :Ohne Name

Kein Schrotschuss und kein Anfüttern mehr, dagegen Respekt der Jagdpause

Der Schuss mit Schrotmunition auf Vögel ist eine unpräzise Jagdmethode, bei der nie ausgeschlossen werden kann, dass es zur unerwünschten Tötung eigentlich unbejagter Tiere kommt und muss daher unterbunden werden. Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter wird immer wieder von Jägern missbraucht, um den Wildbestand künstlich in die

Der Schuss mit Schrotmunition auf Vögel ist eine unpräzise Jagdmethode, bei der nie ausgeschlossen werden kann, dass es zur unerwünschten Tötung eigentlich unbejagter Tiere kommt und muss daher unterbunden werden.

Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter wird immer wieder von Jägern missbraucht, um den Wildbestand künstlich in die Höhe zu treiben und letztlich mehr Ertrag in der Jagd zu erzielen. Nicht zuletzt sind Wildunfälle auf den Landstraßen Folge dieser Praxis.

Die Jagd- und Ruhezeiten müssen respektiert und im Sinne der Tiere (nicht der Jäger) eingehalten werden. 

992. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt einige positive Punkte im aktuellen Gesetzesentwurf. - Der Abschuß von Haustieren wird deutlich erschwert, - Die Baujagd auf Füchse und Dachse wird verboten. - Todschlagfallen werden endich verboten. - Ganz wichtig: Austritt aus der Jagdgenossenschaft auch für juristische Personen. - Ganz wichtig auch:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt einige positive Punkte im aktuellen Gesetzesentwurf.
- Der Abschuß von Haustieren wird deutlich erschwert,
- Die Baujagd auf Füchse und Dachse wird verboten.
- Todschlagfallen werden endich verboten.
- Ganz wichtig: Austritt aus der Jagdgenossenschaft auch für juristische Personen.
- Ganz wichtig auch: Das Fütterungsverbot zur Erhöhung der Schalenwildpopulation.
Diese Punkte dürfen nicht verwässert oder gar zurückgenommen werden!

Verbeserungswürdig wäre die Punkte:
- Jagdruhezeit von 2 auf 8 Monate erhöhen
- Schrotmunition muß verbotenwerden
- Bleihaltige Munition muß verboten werden
- Kirrung nur in Ausnahmefällen

Ich fordere außerdem:
- Die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Kontrolle von Jagd und Jäger
- Verbot der Zucht und des Aussetzens von Tieren zur Jagd.

MfG
Heike Boeckhaus
Verdiweg 5
33758 Schloß Holte
hboeckhaus@gmail.com

991. Kommentar von :Ohne Name

Diktat des Naturschutzes

Jagdrecht darf nicht dem Naturschutzrecht untersellt werden! Jagd auf Hase und Fasan nur noch nach Genehmigung des Naturschutzes, obwohl Jäger die regionalen Fachleute sind und Verantwortung bei der Bejagung vorleben!

990. Kommentar von :Ohne Name

Was war an dem bisherigen Jagdrecht schlecht?

Durch die Jagd wie sie bisher ausgeübt wird bekommt das Wild die Hege die es benötigt um in unserer zersiedelter Welt überhaupt eine Überlebenschance zu haben. Wir Jäger opfern viel Zeit um gelebten Naturschutz zu praktizieren und werden dabei von anderen Naturschutz oder Tierschutzorganisationen nur angegriffen. Das Ziel ist dasselbe nur die

Durch die Jagd wie sie bisher ausgeübt wird bekommt das Wild die Hege die es benötigt um in unserer
zersiedelter Welt überhaupt eine Überlebenschance zu haben.
Wir Jäger opfern viel Zeit um gelebten Naturschutz zu praktizieren und werden dabei von anderen Naturschutz oder Tierschutzorganisationen nur angegriffen. Das Ziel ist dasselbe nur die Idiologie
differiert enorm! Warum soll sich der Praktiker vom Theoretiker gängeln und bevormunden lassen ?
Wohl doch nur weil es ein grünes Wahlversprechen war ! Lasst das Jagdrecht unangetastet und unterstellt es nicht dem Tierschutzrecht. Das funktioniert nicht, oder ist das etwa auch beabsichtigt?
B.Reinke

989. Kommentar von :Ohne Name

Füchse und Wildschweine

Es ist klar erwiesen und bestätigt (s. auch i.d. Schweiz), dass intensive Bejagung gerade dieser zwei Tiergattungen NICHT zu Reduzierung der Zahlen, sondern im Gegenteil, zu vermehrter Population führt. Es ist somit eine Lüge der Jäger, dass das Töten zu Abnahme der Zahlen führt. Das Füttern im Winter ist ein Kunstgriff, der nichts anderes als noch

Es ist klar erwiesen und bestätigt (s. auch i.d. Schweiz), dass intensive Bejagung gerade dieser zwei Tiergattungen NICHT zu Reduzierung der Zahlen, sondern im Gegenteil, zu vermehrter Population führt. Es ist somit eine Lüge der Jäger, dass das Töten zu Abnahme der Zahlen führt. Das Füttern im Winter ist ein Kunstgriff, der nichts anderes als noch mehr berechtigtes Töten begründen soll. Überlasst die Natur sich selbst und sie regelt sich selbst. Beweise dafür sind genügend vorhanden. Was für eine "Leidenschaft" (= O-Ton Jäger) ist das denn eigentlich, feige und hinterhältig fühlende Mitgeschöpfe abzuknallen, zu hetzen, in Todesangst und -qual zu treiben? Schon mal versucht, in den Pfoten der wehrlosen Tiere herum zu laufen? Ach was - so was tun Jäger doch nicht, oder?

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette verstoßen wird, sind einige Kommentare in Wortwahl und Inhalt respektlos und unfair gegenüber anderen Personen oder Personengruppen. Zudem fehlt vielfach der klare inhaltliche Bezug zum vorliegenden Gesetzentwurf. Für eine solche Form der Debatte ist das Beteiligungsportal der Landesregierung jedoch der falsche Ort.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

988. Kommentar von :Ohne Name

Warum sind nur die Jäger die Mörder?

Wenn ein Jäger ein Tier tötet um es nachher auch zu verspeisen ist er ein Mörder. Macht er es aus Lust, oder ist es womöglich sogar sein Hobby, dann ist er abartig. Wenn ein Mensch wie Du und ich am Samstagabend am Grill steht, und das Schweineschnitzel für 99 ct/kg auf den Grill legt, dann ist das eine normale Sache. Es ist nicht schlimm, dass

Wenn ein Jäger ein Tier tötet um es nachher auch zu verspeisen ist er ein Mörder. Macht er es aus Lust, oder ist es womöglich sogar sein Hobby, dann ist er abartig.
Wenn ein Mensch wie Du und ich am Samstagabend am Grill steht, und das Schweineschnitzel für 99 ct/kg auf den Grill legt, dann ist das eine normale Sache. Es ist nicht schlimm, dass die Schweine kein einziges mal Tageslicht sehen, es ist nicht schlimm, wenn sie in ihren eigenen Ausscheidungen stehen müssen, es ist nicht schlimm, dass sie sich nicht bewegen können. Wir könnten dies auch auf Geflügel, Rinder etc. erweitern. Auch die moderne Milchproduktion ist leider nicht so wie bei Bärenmarke in der Werbung.
Dann bin ich doch lieber ein Mörder, der in seiner Freizeit in den Wald geht, Wildäcker anlegt, Biotopschutz betreibt, und ab und an sich sein Schnitzel ermordet, um es dann am Samstagabend wie so viele Menschen in Deutschland auf den Grill zu legen.
Ich mache dies auch deshalb, weil mir ein Stück Fleisch, welches in freier Wildbahn leben kann besser schmeckt.
Wenn einem der Tierschutz wichtig ist, sollte er seine Hauskatze zu Hause lassen, denn daheim tötet sie keine Singvögel, aber daheim zerkratzt sie die Möbel, also raus damit. Wo ist da der Tierschützer?

987. Kommentar von :Ohne Name

Wer Tiere liebt, tötet sie nicht.

Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG) Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden. Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG) Die für die Beizjagd eingesetzten

Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)


Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.



Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)

Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.



Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)

Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.



Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)

Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.



Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)

Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.