Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein
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Forschungsbedarf
Meine Hoffnungen waren hoch, meine Erwartungen sehr niedrig, in diesem Beteiligungsportal wie auch in anderen Online-Foren, eine sachliche Diskussion vorzufinden. Mühsam war die Suche nach konstruktiven Beiträgen. Zu sehr ist die Thematik wohl mit Emotionen befrachtet, so dass Sachinformationen nicht mehr durchdringen können oder wollen. Oder gibt
Meine Hoffnungen waren hoch, meine Erwartungen sehr niedrig, in diesem Beteiligungsportal wie auch in anderen Online-Foren, eine sachliche Diskussion vorzufinden. Mühsam war die Suche nach konstruktiven Beiträgen. Zu sehr ist die Thematik wohl mit Emotionen befrachtet, so dass Sachinformationen nicht mehr durchdringen können oder wollen. Oder gibt es im Bereich der Wildtierökologie noch Forschungsbedarf? Inwieweit fnden aktuelle (und unabhängige) Forschungsergebnisse Gehör? Aus meiner Schul- und Studienzeit (ich gebe zu, ist eine Weile her) habe ich mein "Wissen", dass Füchse sich hauptsächlich von (leicht jagdbaren) Mäusen und Regenwürmern ernähren und dass zu 2/3 die Biotopausgestaltung (Rückzugs- und Brutstätten, sowie Nahrungsangebot) Einfluss auf die Populationsdichte haben und nur zu 1/3 die Beutegreifer. Je mehr ich aber darüber nachdenke desto eher frage ich mich:
Können wir Menschen überhaupt diese komplexen Zusammenhänge erforschen und begreifen? Täglich sterben Pflanzen- und Tierarten aus, es wandern neue in andere Lebensräume ein oder wir schleppen diese dank unserer Mobilität in andere Kontinte ein, wo sich dann eine ganz eigene Dynamik entwickelt. Und wir meinen das Ganze mit Abschussplänen, max. Besatzdichten, Jagdzeiten etc. im Griff und unter Kontrolle zu haben? Stattdessen sollte sich jeder fragen, warum wir zu wissen glauben, warum wir (Wild-)Tiere töten müssen. Was sind wirklich die Motive? Und sind diese berechtigt? Und wenn diese berechtigt sind, gilt es diese auch zu legitimieren? Früher dachte man, die Erde ist eine Scheibe. Vielleicht sind wir ja die Generation von der man später mal sagen wird: sie glaubten tatsächlich mit der Jagd Einfluss auf Wildtierpopulationen zu haben. Wer weiß!?
Jäger wollen Zuständigkeit und Eigenverantwortung behalten
Die Jäger werden ihrer Eigenverantwortung beraubt und zu Erfüllungsgehilfen degradiert! Die Trennung von Jagdrecht und Naturschutz sollte beibehalten werden. Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband dessen Mitglieder eine umfassende Ausbildujg und eine staatliche Prüfung absolviert haben - diese Menschen brauchen keine Bevormundung durch
Die Jäger werden ihrer Eigenverantwortung beraubt und zu Erfüllungsgehilfen degradiert!
Die Trennung von Jagdrecht und Naturschutz sollte beibehalten werden.
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband dessen Mitglieder eine umfassende Ausbildujg und eine staatliche Prüfung absolviert haben - diese Menschen brauchen keine Bevormundung durch den Gesetzgeber!
Die bisherige hervorragende Arbeit der Jäger in ihren Revieren, mit vielen aus dem eigenen Geldbeutel finanzierten Naturschutzmaßnahmen, wird von der Landesregierung nicht gewürdigt. Mit diesem Gesetzentwurf findet eine Bevormundung von Jägern und den Inhabern des Jagdrechts (Jagdgenossenschaften) statt.
In das Eigentumsrecht wird massiv eingegriffen.
Der Gesetzentwurf ist nicht Praxisgerecht. Die Einschränkung der Jagdzeit, das Verbot der Fütterung, mehr Bürokratie statt Deregulierung und die Schwächung der Eigenverantwortung sind meine wesentlichen Kritikpunkte!
Deshalb müssen die verantwortlichen Landespolitiker den Gesetzentwurf zurück nehmen.
Die im Wahlkampf versprochene Politik des "Gehörtwerdens" ist für mich nicht erkennbar- das ist ein klarer Wahlbetrug am Bürger. Ich werde bei der nächsten Landtagswahl nicht mehr Grün wählen!
Jäger wollen Zuständigkeit und Eigenverantwortung behalten
Die Jäger werden ihrer Eigenverantwortung beraubt und zu Erfüllungsgehilfen degradiert! Die Trennung von Jagdrecht und Naturschutz sollte beibehalten werden. Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband dessen Mitglieder eine umfassende Ausbildujg und eine staatliche Prüfung absolviert haben - diese Menschen brauchen keine Bevormundung durch
Die Jäger werden ihrer Eigenverantwortung beraubt und zu Erfüllungsgehilfen degradiert!
Die Trennung von Jagdrecht und Naturschutz sollte beibehalten werden.
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband dessen Mitglieder eine umfassende Ausbildujg und eine staatliche Prüfung absolviert haben - diese Menschen brauchen keine Bevormundung durch den Gesetzgeber!
Die bisherige hervorragende Arbeit der Jäger in ihren Revieren, mit vielen aus dem eigenen Geldbeutel finanzierten Naturschutzmaßnahmen, wird von der Landesregierung nicht gewürdigt. Mit diesem Gesetzentwurf findet eine Bevormundung von Jägern und den Inhabern des Jagdrechts (Jagdgenossenschaften) statt.
In das Eigentumsrecht wird massiv eingegriffen.
Der Gesetzentwurf ist nicht Praxisgerecht. Die Einschränkung der Jagdzeit, das Verbot der Fütterung, mehr Bürokratie statt Deregulierung und die Schwächung der Eigenverantwortung sind meine wesentlichen Kritikpunkte!
Deshalb müssen die verantwortlichen Landespolitiker den Gesetzentwurf zurück nehmen.
Die im Wahlkampf versprochene Politik des "Gehörtwerdens" ist für mich nicht erkennbar- das ist ein klarer Wahlbetrug am Bürger. Ich werde bei der nächsten Landtagswahl nicht mehr Grün wählen!
@960
ja das stimmt schon, die Natur würde das schon selbst regeln, wenn da nicht der Mensch wäre, der sich immer einmischt. Aber wo fängts an und wo hörts auf? Jetzt mal ein krasses Beispiel. Ein Flüchtlingsschiff auf dem offenen Ozean havariert oder auf der ganzen Welt verhungern täglich Menschen. Wir helfen, weil wir es können. Würden wir in diesen
ja das stimmt schon, die Natur würde das schon selbst regeln, wenn da nicht der Mensch wäre, der sich immer einmischt. Aber wo fängts an und wo hörts auf? Jetzt mal ein krasses Beispiel. Ein Flüchtlingsschiff auf dem offenen Ozean havariert oder auf der ganzen Welt verhungern täglich Menschen. Wir helfen, weil wir es können. Würden wir in diesen Fällen der Natur, wir sind ein Teil davon, freien Lauf lassen, was wäre dann? Zurück zum Thema. Artenvielfalt heißt, Prädatoren im Zaum halten, weil diese sich in unseren Breiten nicht von selbst regulieren. Und das ist u.a. Aufgabe der Jagd. So steht es im Gesetz.
zu 959
leider finden oder fanden sachliche Top-Berichte anscheinend auch beim "runden Tisch" nicht den entsprechenden Anklang. Ich befürchte, dass die Jägerschaft, die in ihrer Vielzahl aus engagierten und interessierten Jägern besteht, die sich auch dem Naturschutz, der Artenvielfalt, also dem Begriff der Hege verpflichtet fühlen, eine richtige
leider finden oder fanden sachliche Top-Berichte anscheinend auch beim "runden Tisch" nicht den entsprechenden Anklang. Ich befürchte, dass die Jägerschaft, die in ihrer Vielzahl aus engagierten und interessierten Jägern besteht, die sich auch dem Naturschutz, der Artenvielfalt, also dem Begriff der Hege verpflichtet fühlen, eine richtige "Watschen" bekommt. M.E. werden Beiträge und Engagement allein nicht reichen. Wir sollten alles dafür tun, stellvertretend der LJB, diesen wirren Gedanken die rote Karte zu zeigen. Nachdem das vermutlich nicht ausreichen wird, weil es immer politisches Kalkühl war, die ( in dem Falle die Jägerschaft) werden sich schon arrangieren und wenn Gras über die Sache gewachsen ist, kräht kein Hahn mehr danach. Jagdkameraden, das ist mitnichten so. Wie wurde denn das naturerhaltende Engagement bislang bewertet? Mit Jagdsteuer, mit Wildschadenersatz, der noch aus vergangenen Jahrhunderten stammt? Der Begriff "Hege" steht im Gesetz und ist dort eindeutig definiert. Nur das scheint die Vielzahl der Ideologen schlichtweg zu übersehen, oder sie kennen den Begriff schlichtweg nicht. Wenn die Ansichten derer Gehör finden, die die Natur als ihr Wohnzimmer betrachten, welche sie benutzen dürfen, wann und wo sie wollen, dann brauchen wir uns um die Jagd keine Gedanken mehr zu machen. Das Schlimme ist noch nicht einmal, dass völlig abstruse und verblendete Meinungen und Ansichten vertreten werden, nein das eigentlich wirklich schlimmste daran ist, dass dem auch noch Gehör geschenkt wird. Nachdem es nicht verboten wird diesen zu zitieren, mache ich das hiermit: "Deutschland schafft sich ab" Und bei der Jagd fangen wir jetzt an!
zu, leider ohne Namen, Kommentar 957
Sie sollten nicht schockiert sein, sondern sich freuen, dass Jagd und Jäger sogar Tierschutz im Tierschutz betreiben !
Wo liegt der Sinn?
Ich persönlich empfinde das Jagen als ein Hobby welches zwingend abgeschafft werden sollte, da ich nicht verstehe welche pro-Argumente es für das Jagen geben soll. Die Artenbestände regulieren sich von selbst wie sie es schon immer getan haben, wenn man ihnen nur Raum und Zeit dafür gibt. Krankheitserreger verteilen sich erst wenn Rudel dazu
Ich persönlich empfinde das Jagen als ein Hobby welches zwingend abgeschafft werden sollte, da ich nicht verstehe welche pro-Argumente es für das Jagen geben soll. Die Artenbestände regulieren sich von selbst wie sie es schon immer getan haben, wenn man ihnen nur Raum und Zeit dafür gibt. Krankheitserreger verteilen sich erst wenn Rudel dazu gezwungen werden(durch Stress durchs Jagen) sich zu verbreiten. Die Natur reguliert sich seit milliarden Jahren selbst, warum da jetzt eingreifen und jagen statt Freilauf zu gewähren? Viel eher sollte man sich dafür engangieren, der Natur so viel Freiraum wie möglich zu verschaffen. Argumente für das Jagen sind für mich Halbwahrheiten die den Spaß an Grausamkeit rechtfertigen sollen.
zu 929
Hallo Jagdkollege David,
prima Kommentar - du sprichst mir aus der Seele.
Du hast nicht nur diesen Einblick und das Verständniss, man merkt das
du diese auch lebst.
Mein hinterlegter Kommentar ist fast identisch.
Martin Allgaier
Biologisch - ökologische Anmerkungen
Biologisch - ökologische Anmerkungen zum Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Vorbemerkung Das derzeit bestehende Landesjagdgesetz genügt durchaus den heutigen Anforderungen an Natur,- Arten- und Tierschutz. Eine Überarbeitung im Sinne eines sogenannten Wildtiermanagements sollte jedoch hinsichtlich der Sicherung und Erhaltung der
Biologisch - ökologische Anmerkungen zum Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes
Vorbemerkung
Das derzeit bestehende Landesjagdgesetz genügt durchaus den heutigen Anforderungen an Natur,- Arten- und Tierschutz. Eine Überarbeitung im Sinne eines sogenannten Wildtiermanagements sollte jedoch hinsichtlich der Sicherung und Erhaltung der Artenvielfalt erfolgen.
Kritikpunkte
1. für das Versagen des Arten- und Naturschutzes sowie der Forst- und Landwirtschaft werden Jagd und Jäger zur Verantwortung gezogen
2. der vorliegende Entwurf zielt unter dem Deckmäntelchen eines „objektiven“ Wildtiermanagements auf eine Zerstörung bewährter jagdlicher Strukturen ab; ideologische Belange werden über wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse gestellt.
3. der Gesetzesentwurf weist etliche Widersprüchlichkeiten und Unklarheiten auf
4. berechtigte Natur- und Tierschutzaspekte werden nicht ausreichend berücksichtigt
Begründung
Zu 1: Das größte Problem unserer gesamten Fauna ist nicht etwa die Jagd, sondern der Verlust und die Intensivierung der Lebensräume. Hier gilt es auch unter Wildtiermanagementaspekten anzusetzen. Viele Studien belegen, dass insbesondere r - Strategen (z.B. Feldhase) durch Bejagung kaum reguliert werden. Der Rückgang dieser Arten ist somit ein Spiegelbild der Lebensraumsituation und nicht ihrer Bejagung. Auch belegen viele Studien, dass der Artenschwund durch die Ausweisung von Schutzgebieten nicht gestoppt werden konnte.
Unter Arten-, Naturschutz- und Wildtieraspekten wäre deshalb eine Extensivierung auf 10 bis 20% der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche mehr dienlich als eine Unterschutzstellung jagdbarer Tierarten.
Zu 2: Neuere Untersuchungen (z.B. Wildforschungsstelle Aulendorf: Wasservögel) zeigen, dass Störeffekte durch Bejagung nicht nachhaltig auf Wildpopulationen wirken. Deshalb ist eine Jagdruhe vom 15. Februar bis 15. April wildbiologisch nicht zu begründen.
Eine Jagdruhe zum Schutz der heimischen Tierwelt macht dann aber auch erst Sinn, wenn gleichzeitig ein Bewirtschaftungsverbot im Wald umgesetzt wird. Gerade unter Natur- und Artenschutzaspekten sind forstliche Arbeiten in den Monaten März bis Mai während der Hauptaufzuchtzeit kritisch zu bewerten.
Sollte dennoch eine Jagdruhe verwirklicht werden, ist diese allein aus physiologischen Gründen nur in den Monaten Dezember und Januar wildbiologisch sinnvoll.
Eine temporäre Jagdruhe auf generalistische Prädatoren ist unter Arten- und Naturschutzaspekten nicht zu verantworten. Auch in diesem Fall belegen etliche Studien, dass generalistische Prädatoren durchaus in der Lage sind geschwächte Beutetierpopulationen weiter zu dezimieren. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Arten- und Naturschutzsicht auch sinnvoll die Hauskatzenproblematik (Faunenfremdling) nach rein wissenschaftlichen Erkenntnissen zu diskutieren.
Ähnlich verhält es sich beim Schwarzwild. Welchen Sinn macht es einen in Progression befindlichen opportunistischen r - Strategen, zeitweise von der Bejagung auszunehmen bzw. nur dort bejagen zu lassen, wo es in dem geplanten Zeitraum praktisch nicht aufzufinden ist? Wie ist dieser Umstand wild- bzw. populationsbiologisch zu begründen? Hier geht es in der Tat nur darum jagdliche Belange zu beschränken. Da in diesem Zeitraum 20 % des Jahresabschusses an Sauen getätigt werden, dient eine Bejagung in diesem Zeitraum auch einer Reduzierung der Wildschäden. Wer übernimmt die Wildschäden bei einer Jagdruhe? Der Bund, das Land, der Natur- oder Tierschutz? Jäger und Landwirte sind bei einer gesetzlich verordneten Jagdruhe dafür nicht verantwortlich zu machen.
Zu 3: Die Zuordnung einzelner Arten in das Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement ist zu begrüßen. Allerdings müssen hierbei lokale Gegebenheiten berücksichtigt und ein Wechsel sämtlicher Tierarten in sämtliche Schalen möglich sein. Dies ist aber auf rein wissenschaftlicher Basis nicht zu bewerkstelligen, da dafür kein Fachpersonal vorhanden ist.
Die Wildforschungsstelle Aulendorf und die Forstliche Versuchsanstalt Freiburg scheiden aus, da sie dem Ministerium oder dem Land unterstellt sind, also nicht unabhängig agieren können. Naturschützer, Tierschützer und Jäger scheiden natürlich auch aus, da sie ebenfalls befangen sind.
Die einzige Gruppe, die eine unvoreingenommene Beurteilung vornehmen kann, sind freiberufliche Biologen bzw. Wildbiologen. Um eine fundierte Klassifizierung vornehmen zu können, ist aber ein permanentes Monitoring bis auf eine lokale Ebene nötig.
Es ist völlig unklar, wer das entsprechende Personal unter Vertrag nimmt und die Kosten dieses Monitoring übernimmt.
Deshalb ist in dem derzeitigen Gesetzesentwurf das Schalenmodell reine Makulatur und dient lediglich dem Zweck den Katalog jagdbarer Tierarten dauerhaft zu verringern.
Unklar ist ebenfalls was genau eine zumutbare Duldung der Jagd durch den Eigentümer bedeutet. Eigentlich ist doch davon auszugehen, dass diejenigen, die für die Verschlechterung der Lebensräume verantwortlich sind (Forst, Landwirte) in jedem Fall Maßnahmen, die der Regulation von Wildpopulationen dienen, in jedem Fall zu dulden haben.
Unklar und nicht nachvollziehbar ist auch das Verbot der Baujagd im Naturbau. Diese Jagdart dient der Regulation eines generalistischen Prädators. Bauhunde wissen in der Regel sehr genau, dass der Dachs ihnen überlegen ist und meiden ihn deshalb. Wenn zum Schutz der Hunde die Baujagd verboten werden soll, muss dies konsequenterweise auch für den Einsatz von Hunden auf Sauendrückjagden gelten, da hier das Risiko für die Hunde wesentlich höher ist.
Nicht nachvollziehbar ist das Fütterungsverbot für Schalenwild. Hierbei geht es einzig und allein darum die Populationen einer Gruppe von Wildtieren zu verringern. Dass diese in Forsten unter wirtschaftlichen Aspekten zu Schaden gehen können, rechtfertigt dieses Verbot nicht. Aus Tierschutzgründen ist vielmehr zu fordern, dass die Forstbehörden in ausreichendem Maße naturnah und extensiv wirtschaften und nicht weiter Waldlebensräume zerstören (vgl. Schwarzbuch Wald, 2009). Aufgrund der desolaten Lebensraumsituation in Forst und Feld ist beispielsweise eine Fütterung von Singvögeln unabdingbar und wird aus wissenschaftlicher Sicht auch von führenden Ornithologen empfohlen.
Zu 4: Um dem Artensterben wirksam begegnen zu können, müssen Natur- und Artenschutzmaßnahmen in der Fläche betrieben werden. Neben der Wiederherstellung von Feld- und Waldlebensräumen kann die Jagd mit der Bejagung generalistischer Prädatoren einen essentiellen Beitrag leisten. Dies schließt die Jagdausübung in Schutzgebieten zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten mit ein. Auch in diesem Punkt genügt der derzeitige Gesetzesentwurf den heutigen Anforderungen an eine moderne Jagdausübung nicht.
Stefan Hövel
Mittelalterliche Zustände
Als ich auf der Seite von Peta gelesen habe, dass die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren überhaupt noch erlaubt ist, war ich schockiert, ich dachte, dass das Quälen von Tieren allein zum Vergnügen schon längst ins Mittelalter gehört... Da müssen dringend neue und vor allem mal tierfreundliche Gesetze her!