Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

936. Kommentar von :Ohne Name

Bitte um mehr Tierschutz im Jagdgesetz

Bitte bringen Sie bei dem neuen Gesetzesentwurf ein Verbot von Treibjagden und ein Verbot der Jagd per Fallen aus. Und statt Füchse und andere Raubtiere zum Töten freizugeben, weil sie sich ihrer Natur gemäss ernähren von Rehen, Kaninchen u.a., sollte statt dem Fuchsschuss eine Reduzierung des Rehschusses einkalkuliert und im Gesetz verankert

Bitte bringen Sie bei dem neuen Gesetzesentwurf ein Verbot von Treibjagden und ein Verbot der Jagd per Fallen aus.
Und statt Füchse und andere Raubtiere zum Töten freizugeben, weil sie sich ihrer Natur gemäss ernähren von Rehen, Kaninchen u.a., sollte statt dem Fuchsschuss eine Reduzierung des Rehschusses einkalkuliert und im Gesetz verankert werden. So könnte der Fuchs als Helfer des Jägers statt als Konkurrent wahrgenommen werden, denn schliesslich jagt auch der Fuchs naturgemäss zuerst alte und kranke Tiere, um sich zu ernähren.

935. Kommentar von :Ohne Name

Ach Herr König ( 931 )

immer wieder Ihr Hass auf Füchse. Ich könnte jetzt auch 500 Studien anführen, die zeigen, daß eine brutale Fuchsvernichtung wenig Einfluß auf seinen Bestand hat, eher die Ausbreitung von Krankheiten fördert- fragen Sie Hagen. Fördern Sie doch einfach die Lebensbedingeungen Ihres Niederwildes durch Anlage von Hecken oder Aussat von

immer wieder Ihr Hass auf Füchse.
Ich könnte jetzt auch 500 Studien anführen, die zeigen, daß eine brutale Fuchsvernichtung wenig Einfluß auf seinen Bestand hat, eher die Ausbreitung von Krankheiten fördert- fragen Sie Hagen.
Fördern Sie doch einfach die Lebensbedingeungen Ihres Niederwildes durch Anlage von Hecken oder Aussat von Futtermischungen- wie es auch Kollegen von Ihnen in diesem Forum beschreiben. Unterstützen Sie Herrn Bonde beim Schutz der Artenvielfalt. Immerhin haben die Grünen ein Grünlandumbruchverbot durchgesetzt, was die CDU in 40 Jahren nicht hingekriegt hat. Ach ja,: überzeugen Sie doch ihre Jagdkollegen, z.B. den Auerhahn nicht - völlig legal- in Österreich zu schießen.und hier von Hege und Pflege zu reden.

934. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung dringend erforderlich!

Die Tötung von Tieren ohne ersichtlichen Grund (z. B. die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz überhaupt nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd-

Die Tötung von Tieren ohne ersichtlichen Grund (z. B. die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz überhaupt nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werd

933. Kommentar von :Ohne Name

Ideologie und Eigentum

Die Mehrheit aller Beiträge hier beschäftigen sich mit Argumenten für und wider Jagd. Jäger fühlen sich in "ihren Rechten" beschnitten und Tier- und Naturschützer würden gerne ein größeres Mitspracherecht haben. Da sich Probleme in der Vergangenheit nicht haben lösen lassen (siehe Schwarzwild), ist ein Hinterfragen der bisherigen Praxis

Die Mehrheit aller Beiträge hier beschäftigen sich mit Argumenten für und wider Jagd.

Jäger fühlen sich in "ihren Rechten" beschnitten und Tier- und Naturschützer würden gerne ein größeres Mitspracherecht haben.
Da sich Probleme in der Vergangenheit nicht haben lösen lassen (siehe Schwarzwild), ist ein Hinterfragen der bisherigen Praxis berechtigt.

Dennoch wird nur zu gerne übesehen, dass dem Grundstückseigentümer auch Rechte zustehen.

Im Vorblatt zum Gesetzentwurf heiße es:

"Die Folgerungen aus der EGMR-Rechtsprechung zur Pflichtmitgliedschaft in
Jagdgenossenschaften werden in Anlehnung an die bundesrechtliche
Regelung umgesetzt."

Jemand will Tiere jagen und besitzt kein Land, jemand will Tiere schützen und besitzt kein Land.

Ich habe kein Problem, wenn diese beiden Gruppen sich über einen demokratischen Prozess einigen, wie wir in Deutschland mit Wildtieren umgehen.

Beide sollen sich aber im Klaren sein, dass es den Eigentümer gibt, dessen Interessen auch zu würdigen sind! Und wenn der Grundbesitzer die Jagd ablehnt, dann ist dies zu berücksichtigen und keine Entrechtung über eine Zwangmitgliedschaft zu Gunsten der Jäger-Klientel.


932. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
931. Kommentar von :Ohne Name

Bau- und Fallenjagd ist und bleibt Tier- und Artenschutz!

Intensive Fuchs- und die gesamte Raubwildjagd bedeuten Arten- und Tierschutz im besten Sinne. Deshalb muss die gesamte Fallen- und Baujagd beibehalten werden, wenn den Verantwortlichen am tatsächlichen Arten-Erhalt etwas liegt. Um den positiven Artenschutzeffekt einer effektiven Raubwildbejagung zu verstärken, sollten zusätzlich Rabenkrähen


Intensive Fuchs- und die gesamte Raubwildjagd bedeuten Arten- und Tierschutz im besten Sinne.
Deshalb muss die gesamte Fallen- und Baujagd beibehalten werden, wenn den Verantwortlichen am tatsächlichen Arten-Erhalt etwas liegt.

Um den positiven Artenschutzeffekt einer effektiven Raubwildbejagung zu verstärken, sollten zusätzlich Rabenkrähen und Elstern stärker bejagt werden.

Hier einige Beispiele:

In Norwegen wurden 44 Rehkitze mit Sendern markiert. Nach 60 Tagen waren 21 zur Beute von Füchsen geworden.

Ein 10 jährigen Räuberausschluss-Versuch in Dänemark stellt fest, das die Hasendichten zwei bis dreimal höher liegen, wenn eine intensive Prädationskontrolle stattfindet.

Im Großtrappengebiet Brandenburg wurde auf über 10.000 ha die landwirtschaftliche Nutzung streng organisiert. Als Folge wurden die Gelegeverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten von 60 –90 % auf weniger als 10 % gesenkt. Anschließend wurde jedoch festgestellt, dass durch Fuchs, Greife und Krähen ein Verlust an Jungvögeln von 88 – 90 % zu verzeichnen ist.

Eine neue Untersuchung der Universität Vechta in der Wesermarsch kommt zum selben Ergebnis
an Verlusten beim Kiebitz, Uferschnepfe, Großer Brachvogel und Rotschenkel. Die AG Küstenvogelschutz erarbeitet im März 2006 eine Strategie eines Raubsäugermanagements in den Küstenvogelschutzgebieten von Mecklenburg-Vorpommern.

Beim Rebhuhnschutz im Landkreis Göttingen wurden 2009 27 Hühner besendert, nach 4 Wochen waren 12 von der Prädation betroffen.

Ohne die Reduzierung der Prädatoren ist Küsten- und Wiesenvogelschutz nicht möglich. Alle Untersuchungen kommen zum gleichen Ergebnis.


930. Kommentar von :Ohne Name

Allgemeine Änderungen

Es sind schon viele wichtige Punkte auf der Contrajagd Seite genannt und ich hoffe, diese werden in das neue Gesetz eingebaut. Das neue Gesetz sollte auf jeden Fall nicht lockerer bei der Begrenzung der Jagdzeit sein. Desweiteren sehen ich den Wald gerade zur Tageszeit als einen Ort der Ruhe und Entspannung für die Bevölkerung an. Deshalb sollte

Es sind schon viele wichtige Punkte auf der Contrajagd Seite genannt und ich hoffe, diese werden in das neue Gesetz eingebaut.

Das neue Gesetz sollte auf jeden Fall nicht lockerer bei der Begrenzung der Jagdzeit sein. Desweiteren sehen ich den Wald gerade zur Tageszeit als einen Ort der Ruhe und Entspannung für die Bevölkerung an. Deshalb sollte es Jägern nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt werden, aktiv zu Jagen, da sie durch die plötzlichen Schüsse auch eine Gefahr für zum Beispiel für Reiter darstellen. Zonen in denen gejagt wird, sollten außerdem für alle Benutzer kenntlich gemacht werden mit Angabe der Zeiten.

Jagd auf Haustiere muss grundsätzlich verboten und hart bestraft werden. Neben dem sofortigen Entzug der Jagderlaubnis und einer saftigen Geldstrafe, sollten die ehemaligen Jäger auch soziale Stunden bei Tierschutzeinrichtungen ableisten um eine leise Vorstellung davon zu bekommen, wie sehr sie die Angehörigen des Tieres verletzt haben.

Es gibt bestimmt ein paar vernünftige und gute Jäger, aber leider hört man auch sehr häufig von negativen Beispielen. Deshalb sollten Jäger in ihrer Ausbildung bereits aktiv in Natur- und Tierschutzaufgaben mit eingebunden werden und auf ihre Eignung von einer unabhängigen Kommission ( in der auch Tierschutzvereine angeschlossen sind) regelmäßig getestet werden

Ein grundsätzliches Verbot der Fallen- und Baujagd aus ethischen Gründen ( sehr großer Stress für die Tiere) sehe ich als notwendig an. Eine Treibjagd, wegen des Stresses und weil viele Schüsse die Tiere zuerst verwunden, muss ebenfalls verboten werden. Aufgeschreckte Tiere dürfen nicht mehr erschossen werden.



929. Kommentar von :Ohne Name

Rahmenbedingungen

"Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert" – diesem Satz aus der Einleitung, wenn auch mit evtl. unterschiedlichem Inhalt stimme ich zu. Nein, nicht nur für die Jagd, auch für die Landwirtschaft, die Fischerei, die Imkerei, generell ist ein Trend zu erkennen. Ich spreche hier

"Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert" – diesem Satz aus der Einleitung, wenn auch mit evtl. unterschiedlichem Inhalt stimme ich zu. Nein, nicht nur für die Jagd, auch für die Landwirtschaft, die Fischerei, die Imkerei, generell ist ein Trend zu erkennen. Ich spreche hier jetzt aber nicht über Rahmenbedingungen wie bspw. Klimawandel, Anbau von Energiepflanzen,... sondern unkomplette Meinungen aufgrund der Entfernung Land-Stadt, fehlendem Einblick in Zuammenhänge usw.

Viele Menschen interessieren sich für die Natur und deren Schutz, das ist schön! Leider haben aber gleichzeitig immer weniger Menschen Ahnung von den Zusammenhängen in der Natur. So ist man schnell dabei und teilt ein:
Konventioneller Landwirt = "böse"
Biobauer = "toll“
Fischer = "nett, macht zwar Tiere tot aber immerhin ohne Waffe"
Jäger = "böse"
...
Sie sehen an der überspitzten Formulierung dass ich diese Entwicklung schade finde und diese Stereotypen ablehne! Ich bin auf dem Land aufgewachsen, habe als Junge mit Passion gefischt, habe einem Imker geholfen, zuhause Blumenwiesen für Bienen angelegt, gemeinsam mit dem Naturschutz Streuobstbäume als Ausgleich zur Flurbereinigung gepflanzt, im Winter das Ried (Naturschutzgebiet) gemäht und jetzt mir den lange gehegten Traum erfüllt - Jäger zu werden. Ich maße mir also an ein gewisses Verständnis für die Natur zu haben.
Und was erlebt man im Alltag? Blanke Unkenntnis, so ein Auszug aus einem kürzlich geführten Gespräch:
"Dieser März ist sehr trocken. Obwohl es ein Problem für die Landwirte ist freut mich das immerhin für die Hasen - da müsste der erste Wurf durchkommen..."
Antwort: "Gell, das freut den Jäger, da kann man dann mehr abschießen"

Interesse für Natur, Zusammenhänge zwischen Wetter und Aufzucht der Jungen,.. alles egal denn der Jäger schießt ja Tiere - ist also "böse":

Ja, wir Jäger erlegen Tiere. Ja wir freuen uns über ein erlegtes Stück Wild, ein gesundes Fleisch für uns und unsere Familie und Freunde. Aber das ist kein „perverses Hobby“ (Ja, auch ein Biobauer lässt Kälbchen schlachten…) sondern Nutzung natürlicher Ressourcen! Und das kann, ebenso wie beim Fischer, beim Landwirt beim Förster , beim Winzer,… nur funktionieren wenn man nachhaltig denkt und handelt. Nur tun wir das schon lange, im Stillen, mit langer Tradition und nicht gepusht durch plakative Stimmungsmache.

Ich denke jeder Jäger und auch jeder Verantwortliche in den Verbänden ist bereit sich offen und ideologiefern zu Sachthemen zusammenzusetzen, was im Beteiligungsprozess so auch vertreten wurde.
Definitiv kann man einzelne Regelungen des bestehenden Gesetzes auf den Prüfstand stellen aber leider tragen viele Klauseln des aktuellen Gesetzesvorschlags die Handschrift der der Jagd negativ gegenüber eingestellten Verbände. Ich lehne daher ein Gesetz ab, was am Nutzer und Betroffenen zum großen Teil vorbeigeht und in erster Linie Teile der(vermeintlichen…?) Wählerschaft gewogen machen soll! Das ist schade und wird der Sache nicht gerecht!
Abschließen möchte ich diese persönliche Stellungnahme mit den eingangs erwähnten Rahmenbedingungen. Ich wünsche mir für alle Beteiligten eine Abkehr von dieser ideologiebasierten Diskussion. Ich wünsche mir für die Zukunft an Rahmenbedingungen:
Verständnis der Stadtbevölkerung für die Arbeit der Land- und Forstwirte, Anerkennung für die Arbeit der Fischer (ja Bodenseefischer ist ein Beruf mit Zukunft!, ein Mensch der Mitbürger mit gesunden Lebensmitteln versorgt, dessen Lebensunterhalt aber vom Kormoran gefährdet ist) und mehr Verständnis für die Belange der Jagd. Nicht zuletzt ist an Rahmenbedingen ein besseres Verhältnis aller Verbände incl. des Naturschutzes zu wünschen, denn auf dem Niveau der Basis klappt es schon lange!!!

928. Kommentar von :Ohne Name

Schliefenanlage und Baujagd

Hier erfährt man die Wahrheit über tierschutzgerechte Schliefenanlagen und die Baujagd:

http://www.youtube.com/watch?v=8RXtEHesvHk

927. Kommentar von :Ohne Name

lieber sammeln als jagen.....3

Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG) Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und

Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)
Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)
Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.

Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)
Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.

Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)
Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.

Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, eine Diskussion über ein grundsätzliches Verbot der Jagd zu führen.

Im übrigen sollte DRINGEND eine regelmäßige Eignungs und Sehprüfung für Jäger eingeführt werden, die ihrem Namen auch gerecht wird.